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Gesellschaft für Geschichte und Heimatkunde von Bendorf und Umgebung e.V.
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Die Gesellschaft für Geschichte und Heimatkunde (GGH) hat es sich zur Aufgabe gemacht Ihnen, wenn Sie wollen, ein wenig über unsere Heimatstadt Bendorf zu berichten. Unser Angebot richtet sich in der Hauptsache an geschichtlich und heimatkundlich Interessierte.
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Vorwort
Bendorfs bewegte Vergangenheit über viele Jahrhunderte hinweg hat schon immer das Interesse von sehr vielen Autoren und Chronisten geweckt. Über Bendorfs Geschichte gibt es eine reiche Fülle an Dokumenten, Aufzeichnungen und Erzählungen, welche die Vergangenheit unserer Heimat aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln widerspiegeln. Es erscheint mir daher äußerst reizvoll, einige wertvolle heimatkundliche Aufsätze aus dieser Fülle von Veröffentlichungen erneut der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Ein Problem ist es allerdings, dass von vielen dieser ehemaligen Autoren - trotz sorgfältiger intensiver Recherche - keine Angaben zum Copyright auffindbar waren. Diese Autoren haben ihre Arbeiten überwiegend in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg in verschiedenen Publikationen veröffentlicht. Etliche Zeitungen, wie beispielsweise die alte "Bendorfer Zeitung" oder die Koblenzer Zeitung, sowie Heimatblätter und dergleichen wurden aber spätestens 1937 eingestellt. Ab 1937 veröffentlichten nämlich die damaligen Machthaber in den parteieigenen NS-Presseorganen viele dieser Artikel erneut - ohne Nennung der Autoren, wie man sich denken kann.
Ein Inhaber der Rechte für den folgenden Artikel ist der GGH nicht bekannt; sollte es aber einen geben, so bitten wir höflichst um Nachsicht und entsprechende Informationen, die wir dann gerne und umgehend berücksichtigen werden.

Der erwähnte Aufsatz erschien in: Koblenzer Heimatblatt 8. Jahrg., Heft 17, 1930
Für die Einstellung ins Internat wurde er entsprechend bearbeitet von W.Kutsche.

Eine Hinrichtung in der Grafschaft Sayn im Jahre 1784.

Mitgeteilt von A. Elsen, Bendorf

Am 25. August 1784 wurde in Frensdorf, Amt Freusburg, ein Jude namens Isak Jakob aus Korburg ermordet. Der Mörder beraubte sein Opfer und verscharrte den Leichnam im Walde. Nach der Entdeckung des Verbrechens flüchtete der Täter, wurde aber im Denklingen verhaftet und nach Freusburg ausgeliefert. Hier wurde er dann abgeurteilt. Ein alter Bericht über die Gerichtsverhandlung ist dadurch bemerkenswert, weil er ein Licht auf die damaligen Sitten und Gebräuche in der Rechtspflege wirft. Das in diesem Falle beobachtete Verfahren wird wenigstens in der Grafschaft Sayn, zu der das Amt Freusburg damals gehörte, allgemein dasselbe gewesen sein. Der Bericht lautet ( auszugsweise) folgendermaßen:

"Ich ( der Berichterstatter ) wahr Zeuge, als die sogenannte Urgicht bei offenen Thüren und vieler Personen Gegenwart gehalten wurde. Nochmals gestand er seine gesamten Verbrechen und antwortete auf alle an ihn gestellten Fragen mit vieler Freymüthigkeit. Die Ankündigung der Todesstrafe hörte er, ohne Miene und Gesichtsfarbe zu ändern, an, dankte für das gnädige Urteil: denn seine Bitte um die Hinrichtung mit dem Schwerte wurde ihm gewährt. Er dankte dem Richter für die gelinde Behandlung während der Gefangenschaft; wünschte diesem und allen übrigen Anwesenden Honoratioren eine gesegnete Mahlzeit, bestellte sich auch selbst, sobald er in sein Gefängnis zurückkam, was ihm von Speisen sonst Leckerbissen gewesen waren. Geistesgegenwart bewies er in allem, was ihn an den herannahenden Tod erinnern konnte, mehr, als (man) von seiner Denkungsart oder seinem Temperament hätte erwarten können. Da sein Totenhemd gebracht wurde, betrachtete er es ohne Entsetzen, mit hinzugefügten Worten: es wäre schade dafür, dass es mit Blut bespritzt werden sollte. Eine andere Probe, wie sehr er seine Leidenschaften in der Gewalt hatte, kann folgender Vorfall abgeben. Einige Tage vor der Hinrichtung wollte ihn sein Vater besuchen, um Abschied von ihm zu nehmen. Da derselbe sich bey ihm anmelden ließ, ließ er solchen bitten, eine kleine Viertelstunde zu warten. Das Herz poche ihn dergestalt, dass solches durch die Kleidung konnte bemerkt werden. Aber er ließ sich eine Pfeife Tabak geben, und kaum war diese angeraucht, so fand er sich im Stande, ihn ohne merkliche Bewegung zu empfangen, sich standhaft mit ihm zu unterreden, ja ihm beym Abschiede zu sagen: er möchte sich ins Wirtshaus verfügen und allda auf seine Kosten ein Glas Wein trinken.

Endlich kam der 11. März 1785, der zu seiner Hinrichtung bestimmte Tag. Die Nacht vor demselben hatte er sanften Schlaf und erwachte nicht viel früher, als er sonst gepfleget. Sein Frühstück, im Kaffee und Semmeln bestehend, verzehrte er mit ziemlichen Appetite. Bald nach 7 Uhr hub schon der Zug an nach der eine kleine Stunde entfernten Richtstätte. Feyerlichkeit ist wohl nötig bey solchen Handlungen, die Eindruck auf das Volk machen sollen. Sollen die Strafen der Gerechtigkeit des Landesherren ihre Furcht in den Zuschauern erwecken, so, denke ich, muss der Richter, durch welchen er dieselbe ausgeübt, mit gewissen Feyerlichkeiten erscheinen. Unstreitig dienet doch eine ansehnliche Begleitung bewaffneter Männer zur Erreichung dieser Absicht. Von der Mannschaft des Kirchspiels Fischbach zur Hälfte vor sich, zur Hälfte hinter sich begleitet, in der Mitte zwischen seinen zwei Geistlichen, der Blutrichter nebst seinen Actuarius und einigen wohlberittenen Männern, um alle Unordnung vorzubeugen, verließ der Mörder das Gefängnis, schlug den ihm angebotenen und zur Vorsorge hinten nachfolgenden Wagen aus und hat seinen Todesgang mit nicht geringer Standhaftigkeit. Als er sich dem Dorfe Kirchen näherte, so wurde an die Hauptglocke geschlagen, ein dumpfer Schall, der noch, indem ich dieses schreibe, in meinen Ohren tönet. Hier wurde nach alter Sitte das Hochnotpeinliche Halsgericht mitten im Dorfe unter freyem Himmel abgehalten. Der von einer doppelten Reihe bewaffneter Männer geschlossene Kreis, eine lange Tafel mit schwarzen Tuch bedeckt, der Richter mit seinem Aktuar, im feyerlichsten Ernst, sieben Gerichtsschöffen mit schwarzen Anzuge ihm zur Seite sitzen, der Nachrichter mit verhültem Schwerte dastehend und das Opfer erwartend, das unter dem Streiche seiner Hand bluten soll, dieses Schlachtopfer das selbst von zwölf mit geladenen Obergewehr und Seitengewehr versehenen Männern, an der einen Seite seinen Geistlichen, an der andern den Gerichtsdiener haben, fesselnlos und nur gebunden vorgeführt, dann das Blutgericht mit den in der Halsgerichtsordnung vorgeschriebenen Gebräuchen gehegt: halte das für gleichgültig wer da will. Ich weiß, dass es auf manches rohe Gemüt Eindruck gemacht. Der Missetäter wurde zum letzten Male über alle seine Verbrechen zur Rede gestellt, bekennt noch einmal alle. Dann wurde ihm sein Todesurteil vom Aktuar vorgelesen. Der Richter brach ihm den Stab, den er ihm vor die Füße warf, ihn dem Nachrichter übergeben und, dessen Gehilfen grimmigen Tieren gleich über ihn herfallen, ihn mit Stricken binden, ihn in ihre nicht ehrenvolle Mitte fassen und sogleich den Weg nach dem furchtbaren Todesort antreten. Indem er in den um den Richtplatz geschlossenen engeren Kreis eintrat, sah er den Scharfrichter, daß Stühlchen, den Sarg, das geöffnete Grab, ohne sich zu entfärben. Er betete noch einige Zeit seinen Geistlichen nach und wollte nun den Volke eine Warnung geben. Aber die Besinnung war so schwach und die Stimme so matt, dass sein geistlicher Beystand die Worte ihm in den Mund legen musste. Die gewöhnlichen Vorbereitungen wurden nun gemacht, ohne daß er die ihm eigene, etwas boshaft lächelnde Miene veränderte. Während das noch einige Vaterunser sollten gebetet werden, führte der Diener der Criminaljustiz, dessen erste Heldentat dies war, den Streich, der ihm den Kopf und Leben im nu wegriß.

Nach der Enthauptung wurde auf Befehl der Obrigkeit von dem evangelisch- lutherischen Pfarrer in Kirchen, als dem Orte der Bestrafung, an das gesammelte Volk eine Rede gehalten, um es vor den Verbrechen zu warnen, die den Enthaupteten an diesen traurigen Ort und zu solcher Todesart geführt hatten.

Man nimmt nicht zuviel an, wenn man die Menge der Zuschauer auf 6000 Personen setzet, wobey jedoch der ganze Akt ohne die geringste Unordnung oder Störung vollzogen wurde".





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