Graf Heinrich IV. von Sayn

*1539 - † 1606
Graf zu Sayn und Herr zu Homburgk, Moncklar und Mentzburg

Excurs - Landesherrschaftliche Strukturen am Mittelrhein im späten Mittelalter

Von Dieter Kittlauß




Die sieben deutschen Churfürsten. Von links die 3 geistlichen Churfürsten (von Köln, Mainz und

Die politische Karte des Rheinlandes war wie ein bunter Flickenteppich. Die Herrschaftsbereiche überschnitten sich oft, hatten Enklaven und es gab dazu eine Unzahl kleinerer politischer Gebilde (Abteien, Herrschaften u.a). 1356 erlangten die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier das Chur - Recht (Wahl des deutschen Königs). Somit standen den vier weltlichen Churfürsten (Herzog von Sachsen, Markgraf von Brandenburg, Pfalzgrafen bei Rhein, Herzog von Böhmen) drei geistliche gegenüber. Infolge der Französischen Revolution und der politischen Aufklärung wurden die drei geistlichen Churfürstentümer und Herrschaften (z.B. Abteien) durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 aufgelöst.

Churmainz (Kurmainz):
Geistliche Landesherrschaft.
Das Spätmittelalter war die Phase der Territorialisierung bzw. des Ausbaues der Besitzungen des Kurstaates und Erzbistums, die erst mit dem Zusammenbruch in der Mainzer Stiftsfehde 1462 endete. In der Zeit der Reformation erlitt Mainz die schwersten territorialen Verluste, die es während der Gegenreformation und des Dreißigjährigen Krieges nur geringfügig wieder ausgleichen konnte. Vom Westfälischen Frieden bis zur Säkularisierung 1803 veränderte sich der Kurstaat in territorialer Hinsicht nicht mehr. Es kam zur Erstarrung und damit auch zum endgültigen Verlust seiner früheren reichspolitischen Bedeutung. Die Machterweiterung ging nach Osten bis in den Raum Erfurt. Deshalb hat Erfurt das Rad im Wappen.

Churtrier (Kurtrier):
Geistliche Landesherrschaft.
Unter Erzbischof Balduin von Luxemburg (1307-1354) erlebte das Erzbistum seinen territorialen und administrativen Ausbau, der einherging mit einer beträchtlichen Steigerung der politischen Machtausübung. Balduin war einer der Hauptinitiatoren des Rhenser Kurvereins (Goldene Bulle). Der Erwerb neuer Rechte sowie die Einbindung kleiner und mittlerer Herrschaften in das Lehnssystem waren Instrumente Trierer Politik. Mit Balduin begann auch der zielstrebige Aufbau einer durchstrukturierten Verwaltung. So teilte er das Erzbistum in Ober- und Niedererzstift ein, deren Zentren, Trier und Koblenz, jeweils Zentralbehörden wie Offizialat und Kanzlei erhielten. Auf lokaler Ebene richtete er Ämter und Kellereien ein, an deren Spitze ein Amtmann als oberster Gerichtsherr stand. Infolge der Auseinandersetzungen mit der Stadt Trier wird im 16. Jahrhundert die Residenz nach Ehrenbreitstein verlegt, später nach Koblenz.

Churköln (Kurköln):
Geistliche Landesherrschaft.
Churköln war im Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation die Bezeichnung für das Erzstift, d.h. für den weltlichen Herrschaftsbereich des Kölner Erzbischofs. Das Erzstift ist von dem sehr viel größeren Erzbistum zu unterscheiden, das mehrere Suffraganbistümer umfasste sowie weite Gebiete, die nur der geistlichen, nicht aber der staatlichen Gewalt des Kölner Erzbischofs unterstanden. Bereits seit 1028 stand dem Erzbischof von Köln das Recht der Königskrönung zu, da die damalige Krönungsstadt Aachen in seiner Diözese lag. Im Limburger Erbfolgestreit unterlag Erzbischof Siegfried von Westerburg 1288 in der Schlacht von Worringen einem Bündnis des Herzogs von Brabant, der Grafen von Jülich, Kleve und Berg sowie der Bürgerschaft von Köln und verlor die Herrschaft über seine eigene Bischofsstadt. Köln zählte fortan zu den Freien Reichsstädten; die Bischöfe residierten von 1525 bis zum Ende des Kurstaats in Bonn. In der Mitte des 16. Jahrhunderts schlug die Versuche fehl, den Kurstaat der Reformation anzuschließen und in ein weltliches Herzogtum umzuwandeln. Kurstaat und Stadt blieben katholisch. Von 1583 bis 1761 wurde das Kurfürstentum durchgehend von Erzbischöfen aus dem bayerischen Haus Wittelsbach regiert. 1794 endete durch Napoleon die geistliche Herrschaft, 1803 endgültige Auflösung durch den Reichsdeputationshauptschluss.

Churpfalz (Kurpfalz):
Weltliche Landesherrschaft.
Ausdehnung von Heidelberg bis Düsseldorf. Frühzeitige Übernahme der Reformation (in Form des gemäßigten Calvinismus).

Grafschaft Sponheim:
Weltliche Landesherrschaft.
Die Grafen von Sponheim beherrschten ein Gebiet von Bad Kreuznach über den Hunsrück bis an die Mosel. 1437 erlischt die Erbfolge. Churpfalz und Markgrafschaft Baden teilen sich die Nachfolge.

Grafschaft Katzenelnbogen:
Weltliche Landesherrschaft.
Herrschaftsbereich beiderseits des Mittelrheins. Haupteinnahme sind die Rheinzölle. 1479 erlischt die Erbfolge. Die Landgrafen von Hessen gliedern das Gebiet ein.

Fürstentum Nassau:
Weltliche Landesherrschaft.
Herrschaftsbereich beiderseits des Mittelrheins. Haupteinnahme sind die Rheinzölle. 1479 erlischt die Erbfolge. Die Landgrafen von Hessen gliedern das Gebiet ein.

Grafschaft Sayn:
Grafschaft Wied:

Weltliche Landesherrschaften.
Zersplitterte Territorien im rheinischen Westerwald. Aus dem Grafenhaus Wied kamen mehrere Erzbischöfe von Köln und Trier. Die Grafschaft Sayn wurde im 16. Jahrhundert geteilt und unter Heinrich IV. wieder geeint. Bendorf und Sayn waren territorialer Annex (Randlage).