Graf Heinrich IV. von
Sayn
*1539 - 1606 Graf
zu Sayn und Herr zu Homburgk, Moncklar und Mentzburg
Excurs -
Landesherrschaftliche Strukturen am Mittelrhein im späten Mittelalter
Von Dieter Kittlauß
Die politische Karte des Rheinlandes war wie ein bunter
Flickenteppich. Die Herrschaftsbereiche überschnitten sich oft, hatten
Enklaven und es gab dazu eine Unzahl kleinerer politischer Gebilde (Abteien,
Herrschaften u.a). 1356 erlangten die Erzbischöfe von Mainz, Köln und
Trier das Chur - Recht (Wahl des deutschen Königs). Somit standen den vier
weltlichen Churfürsten (Herzog von Sachsen, Markgraf von Brandenburg,
Pfalzgrafen bei Rhein, Herzog von Böhmen) drei geistliche gegenüber.
Infolge der Französischen Revolution und der politischen Aufklärung
wurden die drei geistlichen Churfürstentümer und Herrschaften (z.B.
Abteien) durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 aufgelöst.
Churmainz (Kurmainz):
Geistliche Landesherrschaft. Das Spätmittelalter war
die Phase der Territorialisierung bzw. des Ausbaues der Besitzungen des
Kurstaates und Erzbistums, die erst mit dem Zusammenbruch in der Mainzer
Stiftsfehde 1462 endete. In der Zeit der Reformation erlitt Mainz die
schwersten territorialen Verluste, die es während der Gegenreformation und
des Dreißigjährigen Krieges nur geringfügig wieder ausgleichen
konnte. Vom Westfälischen Frieden bis zur Säkularisierung 1803
veränderte sich der Kurstaat in territorialer Hinsicht nicht mehr. Es kam
zur Erstarrung und damit auch zum endgültigen Verlust seiner früheren
reichspolitischen Bedeutung. Die Machterweiterung ging nach Osten bis in den
Raum Erfurt. Deshalb hat Erfurt das Rad im Wappen.
Churtrier (Kurtrier): Geistliche
Landesherrschaft. Unter Erzbischof Balduin von Luxemburg (1307-1354)
erlebte das Erzbistum seinen territorialen und administrativen Ausbau, der
einherging mit einer beträchtlichen Steigerung der politischen
Machtausübung. Balduin war einer der Hauptinitiatoren des Rhenser
Kurvereins (Goldene Bulle). Der Erwerb neuer Rechte sowie die Einbindung
kleiner und mittlerer Herrschaften in das Lehnssystem waren Instrumente Trierer
Politik. Mit Balduin begann auch der zielstrebige Aufbau einer
durchstrukturierten Verwaltung. So teilte er das Erzbistum in Ober- und
Niedererzstift ein, deren Zentren, Trier und Koblenz, jeweils
Zentralbehörden wie Offizialat und Kanzlei erhielten. Auf lokaler Ebene
richtete er Ämter und Kellereien ein, an deren Spitze ein Amtmann als
oberster Gerichtsherr stand. Infolge der Auseinandersetzungen mit der Stadt
Trier wird im 16. Jahrhundert die Residenz nach Ehrenbreitstein verlegt,
später nach Koblenz.
Churköln (Kurköln):
Geistliche Landesherrschaft. Churköln war im Heiligen
Römischen Reiches Deutscher Nation die Bezeichnung für das Erzstift,
d.h. für den weltlichen Herrschaftsbereich des Kölner Erzbischofs.
Das Erzstift ist von dem sehr viel größeren Erzbistum zu
unterscheiden, das mehrere Suffraganbistümer umfasste sowie weite Gebiete,
die nur der geistlichen, nicht aber der staatlichen Gewalt des Kölner
Erzbischofs unterstanden. Bereits seit 1028 stand dem Erzbischof von Köln
das Recht der Königskrönung zu, da die damalige Krönungsstadt
Aachen in seiner Diözese lag. Im Limburger Erbfolgestreit unterlag
Erzbischof Siegfried von Westerburg 1288 in der Schlacht von Worringen einem
Bündnis des Herzogs von Brabant, der Grafen von Jülich, Kleve und
Berg sowie der Bürgerschaft von Köln und verlor die Herrschaft
über seine eigene Bischofsstadt. Köln zählte fortan zu den
Freien Reichsstädten; die Bischöfe residierten von 1525 bis zum Ende
des Kurstaats in Bonn. In der Mitte des 16. Jahrhunderts schlug die Versuche
fehl, den Kurstaat der Reformation anzuschließen und in ein weltliches
Herzogtum umzuwandeln. Kurstaat und Stadt blieben katholisch. Von 1583 bis 1761
wurde das Kurfürstentum durchgehend von Erzbischöfen aus dem
bayerischen Haus Wittelsbach regiert. 1794 endete durch Napoleon die geistliche
Herrschaft, 1803 endgültige Auflösung durch den
Reichsdeputationshauptschluss.
Churpfalz (Kurpfalz): Weltliche
Landesherrschaft. Ausdehnung von Heidelberg bis Düsseldorf.
Frühzeitige Übernahme der Reformation (in Form des
gemäßigten Calvinismus).
Grafschaft Sponheim: Weltliche
Landesherrschaft. Die Grafen von Sponheim beherrschten ein Gebiet von Bad
Kreuznach über den Hunsrück bis an die Mosel. 1437 erlischt die
Erbfolge. Churpfalz und Markgrafschaft Baden teilen sich die Nachfolge.
Grafschaft Katzenelnbogen:
Weltliche Landesherrschaft. Herrschaftsbereich beiderseits
des Mittelrheins. Haupteinnahme sind die Rheinzölle. 1479 erlischt die
Erbfolge. Die Landgrafen von Hessen gliedern das Gebiet ein.
Fürstentum Nassau:
Weltliche Landesherrschaft. Herrschaftsbereich beiderseits
des Mittelrheins. Haupteinnahme sind die Rheinzölle. 1479 erlischt die
Erbfolge. Die Landgrafen von Hessen gliedern das Gebiet ein.
Grafschaft Sayn: Grafschaft Wied:
Weltliche
Landesherrschaften. Zersplitterte Territorien im rheinischen Westerwald. Aus
dem Grafenhaus Wied kamen mehrere Erzbischöfe von Köln und Trier. Die
Grafschaft Sayn wurde im 16. Jahrhundert geteilt und unter Heinrich IV. wieder
geeint. Bendorf und Sayn waren territorialer Annex (Randlage).
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