Graf Heinrich IV. von
Sayn *1539 - 1606
Graf zu Sayn und Herr zu
Homburgk, Moncklar und Mentzburg
Excurs
Stellung und Funktion des
Domkapitels im geistlichen Churstaat
Von Dieter Kittlauß
Die Hauptaufgabe des Domkapitels war die Wahl des
Erzbischofs und Kurfürsten sowie die Regierung des Kurstaates beim
Tode eines Kurfürsten bis zur Wahl des neuen. Sein Haupteinfluss wurde
gesichert durch die Wahlkapitulationen, in denen jeweils alte und neue
Privilegien des Domkapitels festgelegt wurden und auf die der jeweilige
Kurfürst bei seinem Regierungsantritt vereidigt wurde.
Das Domkapitel hatte als Körperschaft eigenes Vermögen
(Pfründen) von beträchtlichem Umfang. In der Praxis führte
dieses Verfahren dazu, dass immer wieder Verwandte ernannt wurden und das
Kapitel von einer kleinen Gruppe von Familien beherrscht wurde. Die
Wahlkapitulationen waren die Vereinbarung zwischen dem neuen Kurfürsten
und dem Domkapitel. Diese begrenzte die Handlungsmöglichkeit des neuen
Kurfürsten und sicherte die Rechte des Domkapitels. Oft wurde festgelegt,
dass das Domkapitel bei wichtigen finanziellen Angelegenheiten zustimmen
musste.
Das Domkapitel nahm innerhalb des Staatsverbandes eine
nahezu autonome Stellung ein. Es war von Zöllen und Steuern befreit und
hatte das Recht auf eine eigene Verwaltung seiner Güter. Außerdem
verfügte es über eine eigene Jurisdiktion und einen persönlichen
Beamtenapparat, der die Geschäfte besorgte. Es hatte das Recht zur freien
Zuwahl seiner Mitglieder. Die Zahl der Mitglieder des Domkapitels
(Domherren, Kapitulare) war festgeschrieben, auch welcher Adelsrang
vorgeschrieben war. An der Spitze stand der Dompropst, der vom Kapitel
gewählt wurde. Ihm zur Seite stand der ebenfalls gewählte
Domdechant, dem die Geschäftsführung oblag. Die
reichsunmittelbare Stellung der Domherren, die Existenz der Wahlkapitulationen
und die Tatsache, dass ihnen bestimmte Ämter im Staat vorbehalten waren,
sicherte dem Kapitel Privilegien, Immunitäten und Einfluss auf die
Politik. Man hätte sich in jedem Fall einem tyrannischen Kurfürsten
widersetzen können. Dies alles führte aber auch zu einem gewissen
Dualismus zwischen Kurfürst und Domkapitel im Hinblick auf die Macht im
Kurstaat. In der Praxis traf aber wohl allein der Kurfürst und sein
engster Beraterkreis die politischen Entscheidungen. Regelmäßige
Steuereinnahmen und ausgedehnte Güter ermöglichten ihm zumindest eine
relativ unabhängige Innenpolitik. Als Beamte in der Verwaltung mussten die
Domherren den Befehlen des Kurfürsten Folge leisten, um ihre Stellung
nicht zu verlieren. Sie waren also dort eher gezwungen, sich dem
Kurfürsten unterzuordnen, als dass sie es sich hätten leisten
können, die Interessen des Kapitels allzu stark zu vertreten. Dies traf
vor allem dann zu, wenn es die Domherren anstrebten, Familienmitglieder in der
Verwaltung unterzubringen. Auf der anderen Seite stammten Kurfürst und
Domkapitel meist aus der gleichen Gesellschaftsschicht und damit
Interessengruppe. Insofern galt Ausgleich und Mäßigung als
Verhaltensregel zwischen beiden und war auch Voraussetzung für den Erhalt
der Regierungsform. Die Kurfürsten hatten ein hauspolitisches Interesse,
möglichst viele Verwandte im Kapitel unterzubringen, von denen vielleicht
einer die Nachfolge antritt und damit die eigene Regierungsweise stabilisiert.
Mit diesem Ziel konnten die Kurfürsten sich nicht rücksichtslos
über die Interessen des Domkapitels hinwegsetzen. Zwischen Kurfürst
und Domkapitel existierte quasi eine Symbiose, beide waren voneinander
abhängig, beide versuchten die Macht des anderen einzuschränken,
wobei man im 18. Jahrhundert jedoch eine Dominanz der Kurfürsten,
besonders der aufgeklärten, feststellen kann, vor allem da ihnen allein
der Behörden- und Beamtenapparat als Machtinstrument zugute kam. (s. 12,
13)
Heute: Das Kölner
Domkapitel zählt heute 16 Mitglieder, wovon vier nicht am Dom leben und
als "Nichtresidierende Domherren" bezeichnet werden. An der Spitze des Kapitels
stehen ein Dompropst, den das Domkapitel wählt, und ein Domdechant, den
der Erzbischof ernennt. Die Domherren werden durch den Erzbischof von Köln
ernannt, wobei er im Wechsel einmal auf Vorschlag des Kapitels ernennt und dann
wieder nach Anhörung desselben. Hausherr der Kathedrale ist in Köln
das Domkapitel und nicht der Erzbischof. Es wählt nach dem Tod oder dem
Rücktritt einen neuen Erzbischof und unterstützt den Erzbischof bei
der Verwaltung des Bistums.
Das Lebensbild von Jobst Edmund von Brabeck , eines späteren
Kölner Domherren, soll hier als Beispiel dienen.
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