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aus der Geschichte unserer Heimatstadt:

Ein Gerichtsplatz am Sayner Schloß

von Dietrich Schabow


An der alten "via regia" gelegen
Anordnungen wurden dort verkündet
Wo sich vor Jahrhunderten die ganze Gemeinde versammelte


Eines der wichtigsten Dokumente zur saynischen Geschichte ist eine Urkunde aus dem Jahre 1152, in der sich die Grafen Eberhard und Heinrich von Sayn der Lehnshoheit des Erzbischofs von Trier unterstellten. Zwar wurde darin gegenseitiger Schutz, vor allem für Kriegszeiten, versprochen, dennoch diente der Vertrag besonders der Sicherung der Herrschaft des Erzbischofs am Mittelrhein. Noch 1606, also 452 Jahre später, berief sich Kurfürst Erzbischof Lothar von Metternich auf diesen Vertrag, um nach dem Tode Graf Heinrichs IV. von Sayn Burg und Ort Sayn für Trier in Besitz zu nehmen.

Rechte der Grafen.

1152 hatten die Grafen die Burg und den Ort Sayn dem Erzbischof übergeben und dann nach den Bedingungen des mittelalterlichen Lehnsrechts zurückbekommen. Damit wurden die Rechte der Grafen eingeengt, und es bestand für sie die Gefahr, daß ihre Stellung gegenüber ihren eigenen Vasallen, den Burgmannen oder Ministerialen, geschwächt würde. Deshalb wurden zwei kleine Flächen aus dem Lehnsvertrag ausgenommen, auf denen der Graf zu Sayn nicht dem Erzbischof unterstellt war, seine Rechte also ungeschmälert erhalten blieben. Dies waren ein Allod, d. h. ein Grundstück, das die Grafen aus einem alten Erbe erhalten hatten und das offensichtlich nicht in das Lehen mit aufgenommen werden durfte, außerdem eine ummauerte Fläche, auf der der Graf frei die Gerichtsbarkeit über seine Ministerialen ausüben konnte.

Reiffenberg forschte.

Titelblatt "Antiquitates Saynenses"

Johann Philipp von Reiffenberg (gestorben 1722), dessen überlebensgroßes Denkmal in der Abteikirche steht, erforschte gründlich die saynische Geschichte. Er verglich die Aufzeichnungen und das, was er von den erwähnten Orten noch selbst vorfand. Spuren alter Bebauung hielt er mit dem Zeichenstift fest und fügte einige Zeichnungen seinen 1684 verfaßten "Antiquitates Saynenses" bei. So stammen von ihm die älteste Zeichnung der Burg und ein Grundriß des erwähnten Gerichtsplatzes.

Stark verfallen.

Reiffenberg berichtet, ihm sei eine stark verfallene, ehemals ummauerte Anlage aufgefallen, die 73 Schritte (ca. 55 m) von der "Bachpforte", dem heutigen Schoßturm, entfernt lag. Zu seiner Zeit wuchsen dort Obstbäume und Weinstöcke, Reiffenberg legte die halb im Boden verschwundenen Gemäuer frei und entdeckte sechs etwa rechteckige Flächen, die an einigen Stellen durch 7-8 Fuß (2-2,5 m) tiefe und ca. 35 Fuß (ca. 11 m) breite Gräben getrennt waren (vergl. Zeichnung).

Unter freiem Himmel.

Platz des "Burgmannengerichts" der Sayner Grafen, bereits 1152 genannt, 1684 von Johann Philipp von Reiffenberg aufgezeichnet.

Auf Teilfläche A stand ein Zeichen, durch welches der Gerichtsplatz als solcher zu erkennen war. Dies konnte ein Stein, ein Baum, eine hohe Stange oder ein Kreuz mit Schwert sein. Fläche B war von einer Mauer und einem Graben umrahmt, diente also als Abschluß für C, den "Asylplatz", von dem Reiffenberg schreibt, nach alter Überlieferung sei Angeklagten dort eine sichere Zuflucht gewährt gewesen. D war ein Graben, und so ist anzunehmen, daß E und die unbezeichnete große Fläche in der Mitte den an der Versammlung teilnehmenden Personen als Aufenthaltsort dienten. Man tagte unter freiem Himmel. So sollte der Burgrichter, der im Namen des Grafen die Sitzung leitete, wenn er die Augen zum Himmel erhob, an die Gegenwart Gotts gemahnt und jeder Argwohn beseitigt werden.

"Manntag" im April.

Über Jahrhunderte blieb die Einrichtugn des Ministerialengerichts erhalten. Besser spricht man von einem Versammlungsplatz, denn es wurde nicht nur in heutigem Sinne Gericht gehalten. Hier wurden wichtige Anordnungen verkündigt. Einmal jedes Jahr, am Sankt-Georgs-Tag (23. April), in späterer Zeit am 7. Januar, traf sich bis vor ca. 200 Jahren zu einer solchen Versammlung, "Manntag" genannt, die ganze Gemeinde, weil dann die Burgmannen in Anwesenheit des Grafen, später des kurfürstlich trierischen Amtmannes die Bürgermeister, Förster, Eicher und andere Gemeindebedienstete beriefen.

Der ursprüngliche Rechtstatus des Platzes war später, da der ganze Ort seit 1606 zu Kurtrier gehörte, überholt. Dann war es unwichtig, wo die Versammlung stattfand. Johann Philipp von Reiffenberg, dessen Familie früher zu den Vasallen des Grafen zu Sayn gehört hatte, war nun selbst Oberamtmann und vertrat den Landesherren, den Trierer Erzbischof. Aber wir verdanken es Reiffenbergs historischem Interesse, daß uns die ungefähre Lage und die Beschaffenheit des rechtshistorisch wichtigen Orts erhalten geblieben sind.

Schon zur Römerzeit

Burg und Schloß Sayn, Gelände des heutigen Schloßparks mit der Verbindungsstraße Sayn-Engers. ( J.A.Lasinsky, 1828)

Wir erfahren auch, daß der Platz an der "via regia" (königliche Straße) lag, jener alten Straße, die schon in der Römerzeit bestanden haben muß und die, von Engers kommend, über Sayn nach Stromberg führte. Teile der unteren Mauer seien vom Bach, der öfters über seine Ufer trat, unterspült worden und eingestürzt. Wir können daraus entnehmen, daß der Brexbach früher im Bereich des heutigen Schloßparks kein so festes Bett hatte wie heute.

Brücke nach Engers.

Die erwähnte Straßenverbindung nach Engers verlief noch im vorigen Jahrhundert mitten durch den heutigen Park, direkt auf die Stelle zu, an der der Brexbach in den Saynbach mündet Unmittelbar unterhalb des Zusammenflusses gab es eine Brücke, über die die Straße auf geradem Wege in Richtung der heutigen Engerser Landstraße weiterging.




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