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Diese Chronik von Bendorf ist in den 1880er Jahren,
als ein kleines gedrucktes Heftchen, im Eigenverlag des Autors erschienen.
Da nur noch ganz wenige Exemplare existieren und der Inhalt in Vergessenheit geriet,
haben wir uns entschlossen den Text in leicht verbesserter Ausgabe der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.


Chronik der Stadt Bendorf

von Pfarrer Dr. Carl Fries

(Pfarrer in Bendorf 1852 - 1896)


Geschichtsquellen:
1) Urkundenbuch von Beyer und Eltester.
2) Codex Diplom. von Günther.
3) Metrop. Trevir. von Brower.
4) Gesch. des Churf. Trier von P. Marx.
5) Antiq. Sayn von Ph. v. Reifenberg.
6) Gesch. der Abt. Laach von Wegeler.
7) Docum. Nachrichten über Bendorf (von Deurer.)
8) Jansen, Gesch. d. deutsch. Volkes.
9) Viele Urkunden, Akten und Nekrologe aus hiesigen und auswärtigen Archiven.

"Ein jeglicher Mensch ist nach seinen natürlichen Affekten mehr seiner Landschaft als einer fremden zugethan. Sonderlich hört er lieber von Dem, wo er geboren und erzogen ist, von seiner Vorfahren ehrlichen Werken und Geschichten."
(Aus der Chronica der hilgen stat von Coellen 1499.)

Zur Zeit des römischen Feldherrn Julius Cäsar, 55 v. Chr. Geb. bewohnten die Ubier, ein friedliebendes, Handel treibendes und mit den Römern verbündetes Volk das rechte Rheinufer von der Lahnmündung bis unter Deutz. Sie wurden deßwegen von ihren unruhigen Nachbarn, den Katten, Brukterern und Sigambern hart bedrängt und zogen unter dem Schutze der Römer auf die linke Rheinseite, wo sie die Städte Köln - Colonia Ubiorum - Bonn, Zülpich und Andere gründeten. Die Katten oder Hessen und die Franken, wozu die Sigambrer, wie aus der Anrede des Bischofs Remigins von Rheims an den Frankenkönig Chlodwig hervorgeht, gerechnet wurden, nahmen die verlassenen Wohnsitze ein. Im Jahre 357 stand nach dem Berichte des römischen Schriftstellers Ammianus Marzellinus auf dem rechten Rheinufer von Coblenz bis Köln nur eine Stadt Rigodulum in der Nähe der erstern Stadt. Es lag nach den Forschungen des Herrn Professors Schneider zwischen Engers und Heddesdorf an der Heerstraße auf welcher Kaiser Julian im genannten Jahre mit seinen Legionen nach den Niederlanden zog. Im Mittelalter wurde es in Rommersdorfer Urkunden Riol genannt und sind von ihm nur wenige Mauerreste und ein Brunnen übrig. In der Nähe des Rheinufers bei Bendorf auf dem Kiessel und am Erdweg standen in der ältesten Zeit Gebäude, deren Ueberreste sehr häufig bei tieferm Umgraben des Bodens zu Tage treten. Die Wiesen zwischen der Industrie- und der Unterhütte werden in den alten Flurbüchern "die obere und untere Stadt" genannt, was auf die älteste Geschichte Bendorfs, die von einer am Rheinufer gelegenen Stadt erzählt, hindeutet. Die Grenze des römischen Gebietes auf der rechten Rheinseite wurde durch den Limes Romanus, Pfahlgraben oder Grenzwall gebildet, der hinter Rommersdorf und Sayn im Brexthale sichtbar ist und dann den Bendorfer Wald durchschneidend, nach Ems und dem Taunusgebirge hinzieht. Innerhalb dieses Walles erbauten die Römer Wachtthürme und Kastelle, um die öfter im das römische Reich einbrechenden deutschen Stämme abzuwehren. Diese Kastelle verband eine Heerstraße und ist der Horrgraben nicht weit vom Grävenstein zwischen Bendorf und Vallendar noch ein Rest derselben.

Der Königliche Baurath in Coblenz Junker erklärte nach einer genauen Besichtigung des hiesigen alten Kirchturms daß der unterste Theil desselben ein solcher römischer Kastelthurm gewesen, den man später als Kirchthurm weiter ausgeführt habe. Bis zum Jahre 1816. standen noch Mauerreste neben dem Thurme. Man brach damals jene ab, die über die Kirchenmauer hervorragten und den Einsturze drohten, während dickes Gußmauerwerk noch jetzt zwischen den nördlichen Seitenmauern des Mittelschiffes, wie ganz besonders des linken Seitenschiffes der alten Kirche hervortritt.

An der nördlichen Seite der Umfassungsmauern des Kastels fand man beim Bau der dort vor etwa 15 Jahren errichteten Häuser viele Gebeine und Schädel, deren einer mit einem Nagel von der Hirnschale bis zum Kinn durchbohrt war - eine Hinrichtungsweise des vierten Jahrhunderts unter dem römischen Präfekten in Trier, Nictiorarus. Einige hundert Schritte weiter, östlich vom Thurme, fand man vor einigen Jahren in den Kiesschichten viele Gräber, die mit großen Steinplatten aus den nahen Steinbrüchen zugedeckt waren. Die in großer Menge vorhandenen Waffenstücke waren vom Roste so verzehrt, daß sie in den Händen der Arbeiter in kleine Stücke zerbrachen. Inschriften wurden nicht entdeckt, aber mau fand eine große Zahl bunter Thonkugeln, Harz- und Bernsteinstücke wie kleinere Schmucksachen, die auch in den römischen Grabstätten Westphalens und jetzt im den aufgedeckten römischen Gräbern bei Andernach vorkommen. Ob dieser Platz einstens als Begräbnißstätte für die Besatzung des Kastels diente oder dort ein Kampf zwischen römischen Soldaten und Deutschen stattgefunden, ist ungewiss. Um dieses Kastell waren mehrere gepflasterte Straßen angelegt deren Ueberreste man schon sehr oft in einer Tiefe von 12 bis 14 Fuß unter den heutigen Straßen aufgefunden hat, so in der Nähe der unterm Kirche, in der Bergstraße und an der Stelle des neuen Schulhauses. Die Ringmauern des alten Bendorf bildeten ein Viereck, an dessen Ecken sich vier Thore befanden: Das Steinthor am oberen Ende der Steingasse, das Engerserthor an der Stelle, wo jetzt die Apotheke steht, das Bachthor in der Nähe der unteren Kirche und das Burg- oder Kirchthor neben dem Thurme. Während des dreißigjährigen Krieges wurden diese Befestigungen in gutem Stande erhalten und die Thore jeden Abend sorgfältig verschlossen, wie Gemeinderechner Hieronymus Schramm im seiner Rechnung von 1620 berichtet.

Durch die Völkerwanderung der Gothen, Hunnen und später der Franken im 4 und 5. Jahrhundert wurden viele Städte und Dörfer des rechten und linken Rheinufers zerstört und in Aschenhaufen verwandelt, die Einwohner getödtet oder vertrieben. Aus den Ruinen sproß jedoch neues Leben hervor.

Im 7. und 8. Jahrhundert verließen die Engländer Suitbert 717, Willibrord 739, Bonifaz 766 und noch elf andere Begleiter ihr Vaterland, um in den noch heidnischen Gegenden Deutschlands den christlichen Glauben zu verbreiten. Sie stellten sich dem fränkischen Könige Pipin vor, der sie ehrenvoll aufnahm und ihnen verschiedene Theile seines Reiches anwies, um seine dortigen Unterthanen für das Christenthum zu gewinnen. Willibrord, der auch mehrere Jahre unter dem Erzbischof Milo von Trier die geistliche Verwaltung der Diöcese führte, wurde gegen das Ende des siebenten Jahrhunderts vorn Papste Sergius zum Bischof geweiht und erhielt von ihm den Ehrennaumen "Klemens". Er war der Gründer der ersten größeren christlichen Gemeinden in Engers, Bendorf und Rommersdorf, wie die ältesten Nachrichten im Archive der trierischen. Diöcese gemäß gefl. Mittheilung des früheren Generalvicars Hrn. de Lorenzi andeuten. Das Christenthum war jedoch bereits um das Jahr 180 in den Rheinlanden verbreitet, denn der Bischof Irenäus von Lyon 202 berichtete: "Die in Germanien (Deutschland) errichteten Kirchen lehren nicht anders, als jene in Gallien, Spanien, Italien und im Morgenlande." Nach einer alten Volkssage wurden die Bewohner der Umgegend damals in Bendorf getauft und kann wohl das uralte, aus Ruhrstein gearbeitete Taufbecken, was jetzt außerhalb der Kirche aufgestellt ist, aus jener Zeit stammen. Alle von Willibrord Klemens im kölnischen Lande errichteten Kirchen, Süchteln bei Viersen, Welchenberg bei Bedburg und andere werden noch heute Klemenskirchen genannt. Auch die alte Bendorfer Kirche führte diesen Titel, wie aus einer Urkunde des Kurfürsten und Erzbischofs von Trier, Johann von Baden, aus dem Jahre 1466 hervorgeht.

Die erzbischofliche. Kirche zu Utrecht in Holland, deren erster Gründer Willibrord war, besaß daher auch das alternierende Patronatsrecht über die Kirchen von Engers und Bendorf, wie eine Originalurkunde des Prov.-Archivs von 1209 bezeugt. Der Name des hl. Medard, eines Rheinfranken, der im Jahre 545 als Bischof von Noyon, hochverehrt von den fränkischen Königen, starb, wurde jenem des Klemens beigefügt. Im Jahre 1204 erbauten die Patrone des Kirchspiels Engers, zu dem damals Bedendorf, Nauort, Grenzau, Stromberg und andere Orte als Filialen gehörten, die hiesige alte Kirche. Sayn war schon im Jahre 1202 von ihm getrennt und der Prämonstratenser Abtei, deren Abt auch Pastor von Sayn war, zugewiesen worden.

Die Stiftungsurkunde des Churfürsten und Erzbischofs von Trier, Johann I. de Ponte, früheren Reichskanzlers Kaisers Heinrich VI., ausgestellt in Coblenz am 6. März 1204, nennt als Erbauer und Stifter die Grafen Heinrich und Bruno von Sayn, den Burggrafen Ludwig von Hammerstein und die edlen Ritter Theoderich von Hadamar und Wippert von Rübenach, die zu den hervorragendsten Adelsgeschlechtern des alten Engersgaues gezählt wurden und deshalb auch Patrone des Kirchspiels Engers waren. Der Miterbauer Bruno von Sayn war damals Probst in Bonn und Pastor von Engers und Bedendorf, bald nachher wurde er Kurfürst und Erzbischof von Köln und starb 1208. Diese fünf Stifter dotierten auch die von ihnen neu erbaute Kirche und schenkten zur Unterhaltung eines in Bedendorf residierenden Vicarius zwölf Morgen Ackerland, den Zehnten in Stromberg und Bedendorf, zwei Morgen Weinberge, jährlich vier Malter Gerste und drei Ohm Wein, wie den sogenannten kleinen Zehnten von Geflügel, Eiern und Gartenpflanzen. In einem von den Abteien Sayn und Rommersdorf im J. 1204 geschlossenen Vertrage wird Bedendorf "Pfarrei" genannt und im folgenden Jahrhundert nennt sich im Jahr 1330 Gerhard, im Jahr 1455 Bernhartt und 1492 Hermann Pfarrer (Pleban) von. Bedendorf.

Im Jahr 1466 schenkte Ritter Hermann von Limpach der in Bendorf wohnte und ohne Erben starb, sein sämtliche Vermögen zur Stiftung einer Kaplanei und 1528 dotierten Graf Johann von Sayn, Gerhard von Hachenburg, Johann Handeck und Johann Hillen von Bedendorf, Abt in Sayn, die zweite St. Antonius-Kaplanei, deren erster Inhaber Johann Faber aus Vallendar war.

Die fränkischen Könige besaßen in Bedendorf einige Höfe. In den Urkunden des neunten und zehnten Jahrhundert (Gesch. der Grafschaft Wied) werden sie curtes, villae, cuiria Scti. Albani genannt. Zwei derselben übertrugen sie ihren Pfalz- oder Gaugrafen, den dritten besaßen ihre Nachfolger bis 1105. Der größte Theil der damaligen Einwohner pachtete die zu diesen Höfen gehörenden Grundstücke zu einem sehr geringen jährlichen Zins. Daher entstand wohl auch der Ortsname: Beden - Bedin - Bettindorf, weil Bede und Bedin in altdeutscher Sprache Zins, Abgabe, Steuer, auch "Bitte" bedeutet.

Das außer den Ringmauern Bendorfs gelegene Andorf wurde im Mittelalter Oyndorf, Oingindorf und Oningendorf genannt.

Neben Laach, Sayn und Siegburg besaßen viele adliche Herren viele Weinberge und Grundstücke im Flurbanne von Bedendorf, unter Andern die mächtigen Herren von Limpurg, die Ritter von Stein und Reifenberg, deren Burgruinen unter der Grafenburg auf dem Sayner Schloßberge stehen, die Burggrafen von Hammerstein, die Abtei St. Thomas bei Andernach, Heinrich, genannt Wekcep von Bettendorp, auch Curtrier hatte hier einen Grundbesitz von 27 Morgen. Die Ritter Johann von Bock und Friedrich von Hörn schenkten 1342 der Abtei Sayn eine jährlich aus ihren Bendorfer Weinbergen an sie zu liefernde Ohm Wein, jedoch unter der Bedingung, daß sie in Bedendorf getrunken werden müsse, wie es dann auch später ortsüblich wurde, daß man wenig Wein an Fremde verkaufte, sondern innerhalb der Mauern, von Haus zu Hans wandernd, gemeinschaftlich ausschenkte. Dieser Kommunismus mißfiel wohl der Edelfrau Jutta von der Linden, denn sie verkaufte 1347 ihre Weinberge im Oyndorf (Andorf). Auch die zwei Ritter von Herrisbach und Staffel wohnten in Bedendorf, letzterer in der Steingasse.

Die Limburger Chronik erzählt: man schrieb 1317, war eine große Hochzeit zu Isenburg. Ritter Hans Bretten von Herrisbach kam reiten von Bettendorf und Dietrich von Staffel wollte auch nach Isenburg reiten und Dietrich ward des andern, seines Gegners inne und erreit ihn draußen bei der St. Georgen-Kapelle und da Hans Bretten sahe, daß er erritten war, da zuckte er sein Schwert und Stach hinter sich und Stach den Dietrich boben ein Aug, nicht über ein Glieds tief und der starb daran. Da wurden die Ritter von Stein, Langenau und von Rauenburg Feinde der Stadt Limburg, deren Hauptmann Hans Brender von Herrisbach war und nahmen die neue Stadt bei der Limburger Brücke ein, plünderten und brannten sie aus und mußten die von Limburg eine große und schwere Sühne thun" - außer vielen Opfern an Geld und Wachs ein steinernes Hochkreuz an der Stelle des Zweikampfes errichten.

Es ist nicht mehr vorhanden, aber der Platz am Kreuzwege, wo die Straße von Engers nach Isenburg jene von Sayn nach Heimbach durchschneidet, ist noch heute wüst und leer.

Pfalzgraf Heinrich, als dessen Erben sich 500 Jahre später die Churfürsten von der Pfalz betrachteten, schenkte seinen Hof in Bedendorf 1096 der Abtei Laach und als er ihr von dem Ritter Heinrich von Molsberg bei Hadamar gewaltsam entrissen worden, restituirte ihn Kaiser Konrad III. im Jahre 1138. Den Mittelhof besaßen die Grafen von Sayn, die einstens ihren ersten Wohnsitz in der alten Burg auf einem Hügel des Brexthales hinter Sayn hatten. Sie erwarben denselben von der 779 von Erzbischof Rikulph und Kaiser Karl dem Großen gestifteten Abtei St. Alban in Mainz, weßhalb er auch curia (Hof St.-Albani genannt wurde). Den dritten Hof schenkte Kaiser Heinrich IV. im Jahre 1105 der Abtei Siegburg unter der Bedingung, daß sie jährlich seinen Krönungstag festlich begehe. Einige mächtige Herren feindeten den ruhigen Besitz dieser Schenkungen an, weshalb auch die Kaiser Heinrich V, 1112, und Friedrich I. 1152, dieselben von Neuem bestätigten und die Päpste Innocenz II. 1139, Alexander III. 1178 und Eugen III. veranlaßt wurden, die Besitzrechte der Abteien Laach, Siegburg und Rommersdorf in Schutz zu nehmen. Eugen sagt in seiner zu Trier am 20. Januar 1147 erlassenen Bulle: "Ich bestätige der Abtei Laach den Besitz der ihr vom Pfalzgrafen Heinrich geschenkten Villa in Beytendorp, welchen Hof Betthendorph ihr der römische König Konrad im ersten Jahre seiner Regierung nach dem Urtheilssprüche seiner Fürsten zurückgestellt hat, nachdem er ihr einige Zeit durch ungerechten Raub entrissen worden. (D. Orig.-Urk. im Provinz.-Archiv.)

Die Grafen von Sayn betrachteten Bendorf nicht als Lehen, sondern als Allodium, Erbstück ihrer Familie, worüber ihnen die volle Oberherrlichkeit zustehe, während die Abtei Laach, auf ihre Stiftungsurkunde gestützt, behauptete, sie allein sei "Erb- Grund- und Eigenthumsherrin", die Grafen von Sayn aber nur advocati, Schutz- und Schirmherren der Abtei, die sich im Laufe der Jahrhunderte viele Rechte angemaßt hätten, die ihnen nicht zustanden. Laach bestellte in früheren Jahrhunderten einen Gerichtsvogt, der dem aus sieben Schöffen bestehenden Hochgerichte präsidirte und selbst Todesurtheile fällte, die auf dem der Abtei Laach gehörenden Galgenberg im Girstal exequirt wurden. Später ernannten die Grafen von Sayn den Vogt und ließen die vom Schöffengerichte auf dem Plan vor dem Rathhause unter der Linde Verurteilten - in Sayn hinrichten.

Nach dem Tode ober Ausscheiden eines Mitglieds des Gerichts ergänzten die Schöffen ihre Siebenzahl durch freie Wahl eines andern Bürgers, ebenso wurden die Bürgermeister freigewählt. Sayn und Laach lebten fünf Jahrhunderte ohne Fehde und Prozeß friedlich bei einander. Jedoch wurde zu den vier jährlichen Ding- ober hohen Gerichtstagen, der Abtei Laach zu Ehren mit der größten, dem Grafen aber nur mit der zweiten Glocke geläutet.

Die reformirten Kurfürsten der Pfalz suchten diese Hoheitsstreitigkeiten zu ihrem Vortheile auszubeuten. Sie merkten schon im Jahre 1603, daß die Saynische Grafenfamilie aussterben werde und beauftragten daher ihre Beamten in Hachenburg, einen genauen Bericht über diese Streitfrage zwischen Sayn und Laach zu erstatten, weil sie als Rechtsnachfolger der ehemaligen Pfalzgrafen nach dem Erlöschen des Saynischen Grafenhauses das Schirmrecht für Laach übernehmen wollten. Die Beamten referirten am 31. Mai 1603: "Wir haben in der Nachforschung befunden, daß ein Pfalzgraf am Rhein das Kloster zum Laach im Jahr 1093 fundiret und unter andern Gütern auch den Flecken Bendorf dem Kloster gegeben habe und daß folgends der Abt zum Laach einen Grafen von Sayn zu seinem Vogt gemacht, und daß durch solche Gelegenheit die Grafen zu Sayn sich successive aller Hoch-Ober-Herrlich- und Gerechtigkeit, in bürgerlichen und peinlichen Sachen daselbst zu Bendorf unterzogen und den Abt deren bestituirt haben. In der Grafen zu Sayn Namen wird der Vogt geordnet, so das hohe Gericht heeget, und was darin gesprochen, exequiret. Sie nennen die Inwohner im Flecken Bendorf unsere liebe getreue Bürgermeister und Geschworene unseres Fleckens Bendorf. Im Bendorfer Siegel ist St. Medart und darunter der Saynische Löw. In der Circumserenz des Siegels werden die Worte befunden: Vogt und Schöffen zu Bendorf. Dahero das Jus Advocatiae zu Bendorf der Churf, Pfalz, als Fundatori des Klosters Laach, viel rechter als den Grafen zu Sayn gebühren muß. Churfürst Friedrich von der Pfalz übte sein vermeintliches Oberlehnsrecht am 13. April 1603 durch Absetzung des luther. Pfarrers in Bendorf aus.

Der reformirte Churfürst der Pfalz scheint jedoch keine Neigung verspürt zu haben, sich als Schirmherr einer Abtei zu erklären und für sie gegen die übrigen Erben der Sayner Grafen einen unsichern Rechtstitel zu vertheidigen. Im Verlaufe des 30-jährigen Krieges ocupirte jedoch Freiherr Heinrich von Metternich, ehemaliger Gubernator der Veste Ehrenbreitstein das Städtchen Bendorf unter dem Vorwande, daß ihm die Pfalz die Ermächtigung dazu gegeben habe.

Die Grafen von Sayn waren im 15. Jahrhundert in schwere Schulden gerathen, denn Graf Gerhard nahm 1468 das Schloß Sayn mit dem Dahle und dazu Bedendorf, Broila, Selters und Max-Sayne zu Lehen von dem Kurfürsten Johann von Trier, um von ihm getreulich geschirmt und verantwortet zu werden wider allermännlich. Hundert Jahre später 1567 verpfändeten sie sogar ihre Kirchspiele Bendorf und Gebharbshain für 4000 Goldgulden an die Eheleute Johann von Lahnstein und Katharina von der Leyen und zwangen die Einwohner, sich als Hauptschuldner und Bürgen für die bei Herrn Grafenstein und Andern gemachten Schulden darzustellen. Das Städtchen (oppidum) Bendorf scheint sich damals eines bedeutenden Wohlstandes erfreut zu haben, weil so viele hohe Herren, wie man später sehen wird, um seinen Besitz stritten.

Der Adel Deutschlands war damals durch seinen Luxus theilweise verarmt, wie die Geschichtschreiber im 15. Jahrhundert berichten, während sich die Städter und Landbewohner durch Handel, Gewerbe und Ackerbau bedeutendes Vermögen erwarben.

Der berühmte Italiener Aeneas Sylvius Piccolomini schildert 1452 das Emporblühen Deutschlands, besonders auch der Rheingegenden in folgender Weise: "Wir sagen frei heraus, Deutschland ist niemals reicher, niemals glänzender gewesen, als heut zu Tage. Die deutsche Nation steht an Größe und Macht allen andern voran. Ueberall sehen wir angebaute Fluren, Getreidefelder, Weinberge, liebliche Blumen und Obstgärten, anmuthige Landhäuser, Schlösser auf den Bergen, ummauerte Städte, Bei den Deutschen ist Alles heiter und fröhlich, Niemand wird seines Vermögens beraubt. Jedem bleibt sein Erbe und die Obrigkeit schadet Keinem, als Dem, welcher Andern schadet."

Der französische Reisende und Schriftsteller Pierre de Froissard gesteht dasselbe: "Die Blüthe der Städte Deutschlands, die Pracht der öffentlichen Gebäude und Privathäuser und die kostbaren Schätze im Innern der Wohnungen legen von diesem Reichthume sprechende Zeugnisse ab."

Das Buch "von den Früchten", 1490 gedruckt, spricht von ganzen Waldungen von Obstbäumen jeder Art, die sich wohlgepflegt in rheinischen Dörfern befanden. "Und wird darauf, Sagt der Verfasser, große Sorge verwandt und sind wohl viel künstliche Leute da, alle Sorten von Bäumen zu pflanzen. Und kann der arme Mann für wenig Heller Aepfel, Birn, Nuß und Sunstiges genugsam für den Winter kaufen."

Arbeiter befanden sich im 14. und 15. Jahrhundert in der günstigsten Lage. Sie erhielten einen im Vergleich mit späteren Zeiten sehr hohen Arbeitslohn. Jedweder Taglöhner, heißt es in einer rheinischen Vorschrift von 1494, erhält Morgens eine Suppe sammt Brod, zum Jmbs (Mittag) eine starke Suppe, gut Fleisch und Gemüse und einen halben Krug Wein, Abends Fleisch und Brod. Das gewöhnliche Volk, schrieb Butzbach, Prior der Abtei Laach, in seinem Wanderbüchlein im Jahre 1490, hat selten bei der Mittag- oder Abendmahlzeit weniger als vier Gerichte, zur Sommerzeit überdies noch Morgens als Frühstück Klöße mit buttergebackenen Eiern und Käse. Die Preise für die nothwendigen Bedürfnisse in Nahrung, Kleidung und Wohnung waren damals sehr billig. Sechs Eier kosteten einen Pfennig, deren 12 einen Groschen ausmachten. Ein Pfund Rindfleisch kostete zwei Heller. Für 8 Heller erhielt man ein Pfund westphälischen Schinken. Ein Scheffel Korn kostete 6 Groschen, ein Scheffel Gerste 21/2 Groschen, ein Schaaf 4 Groschen, ein fettes Schwein 21/2 Gulden, ein Ochs 3 Gulden, ein Ackerpferd 5 Gulden, 25 Stockfisch 4 Groschen, ein Klafter Holz nebst Anfuhr 5 Groschen , ein Tisch 9 Groschen, eine Elle guten Tuches 5 Groschen, ein Paar Schuhe 2-3 Groschen,. ein grauer Hut 31/2 Groschen.

Der gewöhnliche Arbeitslohn betrug mit Rücksicht auf diese höchst wohlfeilen Preise wöchentlich 16 Groschen ohne Kost und 9. Groschen mit Kost.

Schulen wurden in der Zeit von 1400-1500 überall errichtet und gut dotirt. Denn alles Volk, so berichtet ein 1480 gedrucktes Buch, will jetzt lesen und schreiben. Die Universitäten Deutschlands zählten viele gelehrte Professoren, besonders Rechtsgelehrte und Sprachkenner, Humanisten genannt. In allen größeren Städten fanden sich Bauhütten, Malerschulen, Erzgießer und Künstler jeder Art. Die Buchdruckereien der deutschen Städte lieferten nicht allein die alten lateinischen und griechischen Klassiker, sondern auch eine Reihe von Geschichtsbüchern, Chroniken, Poesien und Schauspielen, selbst viele Schriften über Naturwissenschaften, Oekonomie und Künste.

Man zählt bis zum Jahr 1500 mehr als zwölf vollständige deutsche Bibelübersetzungen. Das Urtheil des berühmten kurpfälzischen Kanzlers Wimpheling in seinem Buche von der Buchdruckerkunst, 1506, stimmt daher mit den Zeugnissen der französischen und italienischen Schriftsteller jener Zeit über ein. Er schreibt: "Deutschland war nie so reich und glänzend als in unsern Tagen und es verdankt dieses dem unverdrossenen Fleiße und der Betriebsamkeit seiner Bürger. Und was besonders lobenswerth ist, die milden Stiftungen für Kranke und Armne mehrten sich in großer Zahl und wurden reichlich ausgestattet."

Auch das Städtchen Bendorf nahm an diesem allgemeinen Aufschwung regen Antheil. Die Kurfürsten von Trier, Jakob von Baden, 1508 und Richard von Greiffenklan, 1511 befreiten die Handel treibenden Bürger von Bendorf vom Moselzoll. Schon 1371 brach der Kurfürst Kuno von Falkenstein, der nach Bericht der Limburger Chronik wie ein Löwe auf den Beinen stand, die Macht der Raubritter von Wied und Veltens von Isenburg, die bei Bendorf und Engers den von der Frankfurter Messe heimkehrenden Kaufleuten auflauerten und sie ihrer Waren beraubten, indem er die Burg Kunostein-Engers zum Schutz des rheinischen Handels erbaute. Graf Wilhelm von Wied verzichtete auf den Besitz von Engers, 1378.

Es wohnten hier viele wohlhabende Bürger, wie die vielen reichen Schenkungen beweisen, die sie vor dem Jahre 1500 zu wohlthätigen Zwecken gemacht. Dennoch bezahlten sie im Jahre 1471 nur 200 Gulden Jahresrente oder Steuer an den Grafen von Sayn zur Ablösung des sogenannten Kurweines.

In den alten Registern der Wohlthäter werden angeführt die Familien Scoltus, Balthasar Molitoris, der Schöffe Jakob Mörsch, Ludeman, aus der Gerhard Ludeman, Kanzler des Kurfürsten Johann von Baden stammte, Hermann Mant von Lympach, der 1461 für die Armenspende in Bendorf eine Stiftung machte, Hermann von Betindorp, Heinrich von Limpurg, Ludwig, Aleidis und Bonifazius von Bedendorf, Johann Moor von Betendorph. (Necrolog. Rommnersdorf.) In den alten Registern der Wohlthäter werden angeführt die Familien Scoltus, Balthasar Molitoris, der Schöffe Jakob Mörsch, Ludeman, aus der Gerhard Ludeman, Kanzler des Kurfürsten Johann von Baden stammte, Hermann Mant von Lympach, der 1461 für die Armenspende in Bendorf eine Stiftung machte, Hermann von Betindorp, Heinrich von Limpurg, Ludwig, Aleidis und Bonifazius von Bedendorf, Johann Moor von Betendorph. (Necrolog. Rommnersdorf.)

Aus der adligen Familie "von Bettendorp" stammte der vom Kurfürsten Balduin von Trier gerühmte Abt von Rommersdorf, Kraffto von Bettendorp, 1310-30 und 1380 der Abt Wilhelm von Laach. Der Reichskanzler und nachherige Erzb. von Trier Johann I. legirte in seinem Testamente vom Jahre 1208 dem Ministerialen Heinrich von Bedendorf zehn Pfund, deren Geldwerth 100 Albus oder 400 Petermännchen war. Auf der linken Chorseite des Domes zu Worms steht noch jetzt das Denkmal des Bischofs von Worms, Theoderich von Bettendorp, der am 1. Januar 1580 nach 28jähriger Regierung, von schweren Sorgen und Alter gebeugt, dort seine Ruhestätte fand. Seine Schwester Anna war Abtissin von Lobenberg, der spätere Stammsitz der Familie Schloß Nußloch in der Pfalz.

Die das 13., 14. und 15. Jahrhundert bis 1500 auszeichnende Bereitwilligkeit für Kranke und Arme durch Errichtung von Hospitälern und Einrichtung von Armenspenden Sorge zu tragen, trug sehr viel zur Erleichterung und Hülfeleistung zur Zeit des schwarzen Todes, 1345 und in den Pestzeiten bei. Nach dem sogenannten schwarzen Tod war ein Drittel der Bevölkerungen der meisten europäischen Länder gestorben und in den Jahren 1470-1490, als die Pest wüthete, starben am Rheine viele Dörfer ganz aus. Die alte Sage berichtet, daß in Engers nur fünf Familien übrig blieben; das Verschwinden der Namen der alten Familien, die im Mittelalter Bendorf bewohnten, läßt sich daher leicht erklären.

Weinreich berichtet in seiner Danziger Chronik 1400: "Im Jahr 1483 groß pestilencie am Rhein, Westpfahlen, Sachsen und boven in Preußen nach Polen werts, der dritte Mensch blieb kaum in Polen übrig. Zu Breslau starben über 30.000 Menschen, desgleichen zu Köln." Auch die Chronik von Zimmer verzeichnet im Jahr 1495: "ein großes Landsterben fast durch die ganze deutsche nation". Weinreich berichtet in seiner Danziger Chronik 1400: "Im Jahr 1483 groß pestilencie am Rhein, Westpfahlen, Sachsen und boven in Preußen nach Polen werts, der dritte Mensch blieb kaum in Polen übrig. Zu Breslau starben über 30.000 Menschen, desgleichen zu Köln." Auch die Chronik von Zimmer verzeichnet im Jahr 1495: "ein großes Landsterben fast durch die ganze deutsche nation".

Das Siechenhaus, wo hin die Pestkranken gebracht wurden, stand in jenen Jahren außerhalb der Ringmauern an der Stelle, die noch heute "am Siechenhause" genannt wird.

Gegen das Ende des 15. und im Anfang des 16. Jahrhunderts unter der Regierung der Kaiser Friedrich III. und Maximilian I. † 1519, wuchs durch den Reichthum der Städte der Luxus und die Genußsucht in allen Ständen, das Volk, insbesondere die Jugend, verwilderte, Lebensbedürfnisse für Nahrung und Kleidung wurden künstlich vertheuert und verfälscht, die Handwerke verfielen durch Auflösung der Zunftordnungen und Herabdrückung der kleinen Gewerbe und Kaufleute, woher der Mangel an Verdienst für Künstler, Handwerker und Arbeiter entstand, die Wucherzinsen stiegen zu einer bedeutenden Höhe. Die Landbewohner wurden durch den herabgekommenen Adel hart gedrückt und es entstand ein tiefer Haß der Besitzlosen gegen die Besitzenden innerhalb der Städte wie auf dem Lande. Dazu kamen die Religionswirren, welche das bisher geeinte Deutschland in fortdauernde innere Bürgerkriege verwickelten und seinen Wohlstand ruinirten. Zu dem Kriegszuge der Kurfürsten von Trier und der Pfalz und des Landgrafen von Hessen gegen Franz von Sickingen, der mit seinen Söldnern die Städte Metz, Worms und Frankfurt gebrandschatzt und die Gebiete der genannten Fürsten verwüstet hatte, mußte auch Bendorf sein Contingent stellen, weil die Grafen von Sayn Lehnsmannen des Kurfürstenthums Trier waren. In wenigen Tagen schossen die von Kurfürst Richard von Greifenclau nach Landstuhl in der Pfalz geführten Soldaten mit seinen neu gegossenen zwölf großen Kanonen, Apostel genannt, die Burg Sickingen's zu Trümmer und eroberten auch schnell die Burgen seiner Anhänger, wozu auch ein Boos-Waldeck gehörte. Kaum war dieser Kriegszug beendet, als sich überall der Aufstand der Bauern gegen die Adeligen und Klöster verbreitete. Ein Schuhmacher Hans von Siegen stellte sich an die Spitze des Aufruhrs auf dem Westerwalde, der sich dann bis nach Coblenz erstreckte. Brandstifter verbreiteten allgemeinen Schrecken. "Es sind in kurzen Tagen, schrieb Erzbischof Richard von Trier am 17. April 1525, viel Flecken und Dörfer auf dem Lande und längs dem Rheine, etliche ganz, die andern fast, schädlich verbrannt worden." Er warf aber den Aufstand bald nieder und half auch den mit ihm verbündeten Fürsten die Ruhe in der Pfalz, Franken und Schwaben herstellen. Gegen das Ende des 15. und im Anfang des 16. Jahrhunderts unter der Regierung der Kaiser Friedrich III. und Maximilian I. 1519, wuchs durch den Reichthum der Städte der Luxus und die Genußsucht in allen Ständen, das Volk, insbesondere die Jugend, verwilderte, Lebensbedürfnisse für Nahrung und Kleidung wurden künstlich vertheuert und verfälscht, die Handwerke verfielen durch Auflösung der Zunftordnungen und Herabdrückung der kleinen Gewerbe und Kaufleute, woher der Mangel an Verdienst für Künstler, Handwerker und Arbeiter entstand, die Wucherzinsen stiegen zu einer bedeutenden Höhe. Die Landbewohner wurden durch den herabgekommenen Adel hart gedrückt und es entstand ein tiefer Haß der Besitzlosen gegen die Besitzenden innerhalb der Städte wie auf dem Lande. Dazu kamen die Religionswirren, welche das bisher geeinte Deutschland in fortdauernde innere Bürgerkriege verwickelten und seinen Wohlstand ruinirten. Zu dem Kriegszuge der Kurfürsten von Trier und der Pfalz und des Landgrafen von Hessen gegen Franz von Sickingen, der mit seinen Söldnern die Städte Metz, Worms und Frankfurt gebrandschatzt und die Gebiete der genannten Fürsten verwüstet hatte, mußte auch Bendorf sein Contingent stellen, weil die Grafen von Sayn Lehnsmannen des Kurfürstenthums Trier waren. In wenigen Tagen schossen die von Kurfürst Richard von Greifenclau nach Landstuhl in der Pfalz geführten Soldaten mit seinen neu gegossenen zwölf großen Kanonen, Apostel genannt, die Burg Sickingen's zu Trümmer und eroberten auch schnell die Burgen seiner Anhänger, wozu auch ein Boos-Waldeck gehörte. Kaum war dieser Kriegszug beendet, als sich überall der Aufstand der Bauern gegen die Adeligen und Klöster verbreitete. Ein Schuhmacher Hans von Siegen stellte sich an die Spitze des Aufruhrs auf dem Westerwalde, der sich dann bis nach Coblenz erstreckte. Brandstifter verbreiteten allgemeinen Schrecken. "Es sind in kurzen Tagen, schrieb Erzbischof Richard von Trier am 17. April 1525, viel Flecken und Dörfer auf dem Lande und längs dem Rheine, etliche ganz, die andern fast, schädlich verbrannt worden." Er warf aber den Aufstand bald nieder und half auch den mit ihm verbündeten Fürsten die Ruhe in der Pfalz, Franken und Schwaben herstellen.

Bendorf erfreute sich des mühsam errungenen Friedens bis zur Regierung des Grafen Adolph von Sayn, der 1568 starb. Der Prämonstratensermönch Johann Heyer von Heimbach, Vicar des Abtes von Sayn und zugleich auch Pastors zu Bendorf Heinrich Kricker, suchte 1565 die Reformation in Bendorf zu verbreiten, aber er wurde, da der Graf Adolph Katholik blieb, vom Volke vertrieben.

Nach dem Tode des Grafen Hermann im Jahre 1578 erbte der letzte Graf von Sayn, Heinrich IV., Bruder des Vorgenannten, die Grafschaft. Er war bis dahin Domdechant in Cöln, verließ aber seinen Stand, heirathete Godecke von Malinkrodt und trat zur Lutherischen Confession über. Er suchte sie in seinen Besitzungen zu verbreiten, allein es gelang ihm nur theilweise, Nach dem Tode des Grafen Hermann im Jahre 1578 erbte der letzte Graf von Sayn, Heinrich IV., Bruder des Vorgenannten, die Grafschaft. Er war bis dahin Domdechant in Cöln, verließ aber seinen Stand, heirathete Godecke von Malinkrodt und trat zur Lutherischen Confession über. Er suchte sie in seinen Besitzungen zu verbreiten, allein es gelang ihm nur theilweise,

Die Beamten des Bendorfer Amtes berichten darüber im Jahre 1744 dem Markgrafen Alexander von Brandenburg-Anolzbach folgendes : "Wie aber die Grafschaft Sayn im Reformations saeculo das Evangel. Lutherische Religions Exercitium erhalten, so sind auch zu selbiger Zeit die Altäre in der Bendorfer Kirche zerbrochen worden. Die bei hiesiger Pastorei befindlichen Dokumenten erstrecken sich bis 1595, von da an Johannes Camerarius als evangelisch lutherischer Pastor in Bendorf gewesen, welchem Philippus Sauerteig im Amt gefolget. Nachgehends bei der a. 1605 erfolgten violenten Reformation Herrn Grafen Wilhelms hat auch der Flecken Bendorf eine Religionsänderung erfahren müssen, weil der Superintendens von Rheinbruhl, M.Reinhard Sussenbetus, welcher in solchem Reformationsgeschäft stark gebraucht worden, sich laut deren Kirchenrechnungen fleißig daselbst eingefunden, auch nachhero im Schwange gewesen, aber denen Lutheranern wieder abgetreten."

Graf Heinrich IV. starb ohne Erben am 6. Juli 1606, hatte aber den reformirten Grafen Wilhelm von Sayn-Wittgenstein, der sich 1591 mit der einzigen Tochter des Grafen Adolph verehelicht, zum Erben der Grafschaft Sayn eingesetzt. Er suchte die reformirte Confession auf gewaltsame Weise einzuführen, vertrieb den lutherischen Pfarrer und setzte einen reformirten ein. Sein Sohn Ernst, der 1622 zur Regierung gelangte, führte den lutherischen wieder ein. Am 6. Juli 1636 starb aber auch diese Familie mit Graf Ludwig aus.

Der Churfürst von Trier hatte bereits früher alle saynischen Mannslehen, die von seinem Erzstift stammten, unter andern auch das Dorf Sayn eingezogen und die Ausübung des kathol. Bekenntnisses dort hergestellt.

Die Abtei Laach bemächtigte sich nun mit Unterstützung kurkölnischer Soldaten am 31. Juli 1636 des Städtchens Bendorf, weil durch das Erlöschen der Saynischen Grafenfamilie die Advokatie oder das Schirmrecht derselben aufgehört, der Besitz des Ortes an sie zurückgefallen und die Verwaltung von ihr übernommen werden müsse. Die Schöffen und Geschworenen, welche des unruhigen Kriegswesens halber, in dem mehr befreiten Sayn erulirten, wurden herbeigerufen und der Huldigungseid von ihnen wie den übrigen Bürgern "mit Uffreckung ihrer zwei forderen Finger an der rechten Hand geschworen, worauf einander ein Trunk oder zween aus dem verehrten Zulast Wein zugebracht und am folgenden Tage der älteste Schöffen Johann Schneider zum Statthalter und Präsident des Gerichtes, Johann Güdt, Johannn Schmidt, Hieronymus Schramnmn, Johann Niderbiber, Niklas Kan und Peter Höchstebach zu Schöffen, Georg Keberg zum Gerichtsschreiber, Peter Hahn und Johann Wienig zu Vorsprechern (Advokaten) und Jakob Noll zum Gerichtsfrohnen erwählt und mit Geläut der Glocken der versammelten Bürgerschaft unter dem Lindenbaum gegen dem Gemeindehaus vorgestellt worden."

Die Besitznahme Bendorfs durch die Abtei Laach war das Signal zu einem bis 1780 mit Waffen und Advokaten geführten Prozesse, der dennoch unentschieden blieb. Es meldeten sich außer Laach eine ansehnliche Zahl von Kronprätendenten. Zuerst Freiherr Heinrich von Metternich im Namen des Kurfürsten von Bayern, später Graf Christian von Sayn-Wittgenstein, dann Herzog Georg von Hessen-Darmstadt, endlich die Gräfin Louise Juliane von Sayn-Wittgenstein für ihre zwei Töchter Ernestine und Johanette aus ihrer ersten Ehe mit dem 1632 verstorbenen Grafen Ernst von Sayn-Wittgenstein. Der Kurfürst von Trier, Philipp Christoph von Söten, empfahl daher der Abtei Laach ihre Ansprüche aus Bendorf an ihn abzutreten, was sie jedoch verweigerte.

So viele Bewerber beweisen, daß Bendorf in jener Zeit reich war obwohl noch keine Eisenhütten und Fabriken bestanden. Zuerst occupirte es der damalige Gubernator der Festung Ehrenbreitstein, Freiherr von Metternich im Februar 1638 unter dem Vorwand, daß es ihm als erledigtes Mannlehn von dem Kurfürsten von Baiern, als Inhaber der Unterpfalz, aus besonderer Gnade übergeben worden sei. Er ließ die nach Sayn geflüchteten Bürger, welche den der Abtei Laach geschworenen Eid des Gehorsams treu halten wollten, von dort durch seine Soldaten heimführen, sperrte sie ins Rathhaus und zwang sie durch Hunger und andere Mittel zur Huldigung. Laach erwirkte vier Mandate vom Kaiser Ferdinand III. in den Jahren 1638, 1639 und am 1. Dezember 1645, wodurch Metternich, ohne Verzug und Einrede, unter schwerer Geldstrafe und Citation vor die kaiserlichen Gerichte, befohlen wurde, die Abtei Laach im ruhigen Besitz des Städtchens Bendorf nicht fernerhin zu stören. Er gehorchte dem Kaiser erst im Jahre 1647, als Graf Christian vou Sayn-Wittgenstein mit seinen Soldtruppen in Bendorf eindrang und die Bürger nöthigte, ihm den Huldigungseid zu schwören. Diesmal mußte der unbefugte neue Bewerber schnell abziehen, weil Churtrier wegen Verletzung seines Gebietes durch. die Soldaten des Grafen ernste Klagen führte und ihn gewaltsam zu vertreiben drohte. Die Generalwachtmeister der Festung Ehrenbreitstein mischten sich öfters in diese Streitigkeiten und drohten bei mancher Veranlassung Bendorf mit ihren Soldaten zu besetzen. Kaum war diese Invasion beendigt, als Landgraf Georg von Hessen-Darmstadt unter dem Vorwande, daß er Ober-Vormund der Saynischen Erbtöchter sei, am 4. November 1647 Bendorf mit seinem Kriegsvolke einnahm und die von Laach eingesetzten Beamten vertrieb. So viele Bewerber beweisen, daß Bendorf in jener Zeit reich war obwohl noch keine Eisenhütten und Fabriken bestanden. Zuerst occupirte es der damalige Gubernator der Festung Ehrenbreitstein, Freiherr von Metternich im Februar 1638 unter dem Vorwand, daß es ihm als erledigtes Mannlehn von dem Kurfürsten von Baiern, als Inhaber der Unterpfalz, aus besonderer Gnade übergeben worden sei. Er ließ die nach Sayn geflüchteten Bürger, welche den der Abtei Laach geschworenen Eid des Gehorsams treu halten wollten, von dort durch seine Soldaten heimführen, sperrte sie ins Rathhaus und zwang sie durch Hunger und andere Mittel zur Huldigung. Laach erwirkte vier Mandate vom Kaiser Ferdinand III. in den Jahren 1638, 1639 und am 1. Dezember 1645, wodurch Metternich, ohne Verzug und Einrede, unter schwerer Geldstrafe und Citation vor die kaiserlichen Gerichte, befohlen wurde, die Abtei Laach im ruhigen Besitz des Städtchens Bendorf nicht fernerhin zu stören. Er gehorchte dem Kaiser erst im Jahre 1647, als Graf Christian vou Sayn-Wittgenstein mit seinen Soldtruppen in Bendorf eindrang und die Bürger nöthigte, ihm den Huldigungseid zu schwören. Diesmal mußte der unbefugte neue Bewerber schnell abziehen, weil Churtrier wegen Verletzung seines Gebietes durch. die Soldaten des Grafen ernste Klagen führte und ihn gewaltsam zu vertreiben drohte. Die Generalwachtmeister der Festung Ehrenbreitstein mischten sich öfters in diese Streitigkeiten und drohten bei mancher Veranlassung Bendorf mit ihren Soldaten zu besetzen. Kaum war diese Invasion beendigt, als Landgraf Georg von Hessen-Darmstadt unter dem Vorwande, daß er Ober-Vormund der Saynischen Erbtöchter sei, am 4. November 1647 Bendorf mit seinem Kriegsvolke einnahm und die von Laach eingesetzten Beamten vertrieb.

Auf die Recurse der Abtei Laach an Kaiser Ferdinand III. war der Churfürst von Trier mit der Execution gegen die Gegner Laachs beauftragt. Am 9. November 1647 erstürmte daher die kurtrierische Besatzung der Festung Ehrenbreitstein unter Anführung des Rittmeisters von Hattstein die von den Hessen mit Pallisaden und Durchschnitten zu einer Festung umgewandelte Bendorfer Kirche. Sie mußten capituliren und ins Hessenland zurückziehen.

Gräfin Louise Juliane von Sayn-Wittgenstein konnte ihre Erbansprüche nicht mit gewaffneter Hand durchsetzen. Sie wandte sich daher unter Zuziehung mächtiger Beschützer an den Friedenscongreß in Münster. Ihren Gesuche wurde ohne weitere Untersuchung der widersprechenden Rechtsansprüche willfahrt. Durch Artikel 4, § 36 des Westphälischen Friedens wurde Louisa Juliana für ihre Erbtöchter Johannette und Ernestine in den Besitz Bendorfs eingesetzt. Er lautet in deutscher Uebersetzung : "Der Wittwe des Herrn Grafen Ernst von Sayn soll die Burg, Stadt und Amt Hachenburg mit dem dazu Gehörigen, wie auch der Flecken Bendorf in der Weise, wie es früher war, zurückerstattet werden, jedoch unter Vorbehalt der Rechte Anderer." Churköln und Braunschweig-Lüneburg wurden mit der Ausführung dieses Beschlusses betraut, den sie aber erst am 14. Juni 1651 ausführten.

Mit diesen wechselnden, kriegerischen Occupationen Bendorfs verbanden Sich in jener Zeit des 30jährigen Krieges von 1618-48 die Streifzüge der Kaiserlichen wie jene der verbündeten Franzosen und Schweden. "Anno 1631", Schreibt das handschriftliche Chronicum von Besselich bei Vallendar, "eroberten die Schweden Mainz, plünderten die Stadt, raubten wie überall in Deutschland die Schätze der Schlösser und Kirchen und zogen dann rheinabwärts, besetzten am 2. Februar 1632 im Einverständniß mit den Franzosen die Stadt Koblenz. Im folgenden Jahre rückten sie rheinabwärts auf dem linken wie rechten Rheinufer, daher waren auch, wie oben mitgetheilt, die Bendorfer Einwohner nach Sayn geflüchtet. 1635 nahmen die Kaiserlichen das Moselweißer Feld und die Karthause, weshalb die Schweden nicht mehr auf der linken Rheinseite die umliegenden Ortschaften zum Proviantsuchen überfallen konnten. Sie durchzogen daher plündernd und zerstörend jene auf der rechten.

Damals war Se. Excellenz Johann de Werth, der kaiserliche General mit seiner Armee in dieser Gegend zu Feld, er zog von Bendorf über Fallendar hinaus und ertappte die Franzosen mit dem Proviant, hielt die Beut und schlug das Volk, daß nichts davon in die Festung kam. Dieser General hat anno 1637 die Festung erobert, die Franzosen sind mit Accord ausgezogen auch Koblenz hatten die Kaiserlichen inne. Im selben Jahr 1637 sind die Franzosen am 29. Juni den Rhein hinuntergefahren, dessen wir uns herzlich erfreueten." Daß dieser Krieg nicht wie anderswo alles in unserer Umgegend zerstörte, verdankte man der Politik des Kurfürsten von Trier, Philipp Christoph von Sötern, der sich mit den Franzosen und durch sie indirekt mit den Schweden verbündet hatte, um sein Land und Unterthanen vor den Schwersten Uebeln zu bewahren. Dafür wurde er von den Kaiserlichen als Gefangener nach Wien geführt und kehrte erst nach zehn Jahren in sein Land zurück.

Trotz dieser kriegerischen Zeiten verwaltete doch der Gemeinderechner von Bendorf sein Amt so treu und sparsam, daß er nach einer noch vorhandenen Rechnung für d. J. 1620 nur 203 Gulden ausgegeben hatte. Den größten Theil dieser Summe verursachten die vielen Maaß Wein, welche Bürgermeister und Schöffen auf dem Rathhause und beim Schornstein befegen", bei Dingung des Kuh- und Schweinhirten" getrunken hatten, auch die durchziehenden Hauptleute forderten für sich und ihre Soldaten einen Labetrunk. Die übrigen Positionen sind Botenlöhne à 12 Albus nach Kowelenz, um den Dr. Pitter zu bestellen oder Briefe fortzutragen, ferner für Schlösser und Riegel an den vier Thoren, für Nachtshörner, für Schanzenaufwerfen, auch "mit Doktor Colman uff dem Rathhaus verdohn 2 Quart Weins dot 23 Albus".. Die Gemeindebeamten erhielten keine Gehälter, sondern Lieferungen von einigen Maltern Frucht und Wein. Der damalige Gerichtsfrohn (Gerichtsexecutor und Gemeindediener) Jakob Kohl erhielt jährlich als Salar 5 Malter Korn, ein Ohm Wein und 12 Albus. Der Briefbote Peter Hahn verdiente bei einem Gang nach Koblenz oder Neuwied 8-12 Albus (gleich 5 Groschen).

Ueber die landwirthschaftlichen Verhältnisse in Bendorf geben uns die Weißthume der Höfe in Bendorf manchfache Aufschlüsse. Nach jenem von 1627 soll: "ein Trieschland zwei Jahr ungeroth liegen bleiben, wenn es aber im dritten gerothet worden, soll es Sechs Jahr für eigen gelassen (d, h. dem Eigenthümer des Feldes keine Pacht geben) und erst im siebten Jahr gebührenden Theil daraus geben und in dem Jahr wann gemist, auch nichts geben. Die Mistung soll halten 10, 7 oder 5 Jahre, nach jedes Ortes Gelegenheit." Kaiser Rudolph II, warf dem Grafen Heinrich von Sayn in einem Mandate vom 22, September 1592 vor, daß er durch den Juden Seligmann Hirtz in Bendorf, der sein Vertrauter und Geschäftsmann war, die Abhaltung des Höfergerichtes oder Jahrgedings über die Bewirthschaftung der Felder und Weinberge verhindert und dem Hofmann gedroht habe, ihn angreifen und hinwegführen zu lassen, wenn er sich in etwas sperren würde. Wurde ein Pächter "bruchig" befunden (d. h. hatte er Felder und Weinberge nicht vorschriftsmäßig bebaut) so soll er nach dem Weißthume des Siegburger Hofes vom Jahr 1591: "das erste Jahr vur Schaden gewarnt, das andere Jahr gerugt aus 6 Albus, das dritte Jahr aber das Gut dem Herrn Abten zugeweißt werden aus Gnad und Recht."

Die gepachteten Felder wurden nach Absterben des Lehnsmannes innerhalb drei Tagen seinen Erben übertragen, wenn sie sich darum beim Schultheis des Hofes bewarben. Dem Hofmann zu Bedendorf gibt der Abt jährlichs zum Essen der sieben Schöffen: "ein Ohm Weins, itemn für ein Fuder Weins aus dem Keller auf dem Wagen zu schraden 4 Albus, für das Fahren desselben nach Engers 15 Albus und darnach, wie die Scheffen sprechen, (d. h. versammelt sind), muß man sie mit Essenspeis und Wein versehen, alslang bis die Wagen von Engers komnmen, ja bis das letzte Fuder aus ist, genug thun. Dasselb kann inmittelst gelindert werden." Die gepachteten Felder wurden nach Absterben des Lehnsmannes innerhalb drei Tagen seinen Erben übertragen, wenn sie sich darum beim Schultheis des Hofes bewarben. Dem Hofmann zu Bedendorf gibt der Abt jährlichs zum Essen der sieben Schöffen: "ein Ohm Weins, itemn für ein Fuder Weins aus dem Keller auf dem Wagen zu schraden 4 Albus, für das Fahren desselben nach Engers 15 Albus und darnach, wie die Scheffen sprechen, (d. h. versammelt sind), muß man sie mit Essenspeis und Wein versehen, alslang bis die Wagen von Engers komnmen, ja bis das letzte Fuder aus ist, genug thun. Dasselb kann inmittelst gelindert werden."

Ein Schriftsteller jener Zeit berichtet, daß auf den Märkten unseres Rheinlandes Schaf-, Rind-, Kalb-, Hammel- und Schweinefleisch in Menge verkauft wurde. Alles, "schreibt er, ist hier voll Rüben, Gartenerbsen, Gurken, Kürbissen und Zwiebeln. Ein Lieblingsgericht sind aber dem hiesigen Volke die Bohnen. Dieses Gemüse kauft man äußerst billig und füllen sich die Leute hiervon den Bauch, bis er stramm wird. Dieselben sagen nämlich, der Genuß der Bohnen sei gut gegen jede Art von Krankheiten. Daher haben denn auch die Aerzte hier nichts zu thun."

Zahlreiches Geflügel von Hühnern, Enten und Gänsen belebte einstens die Straßen Bendorfs, denn das Bächlein durchrieselte sie in vielfachen Windungen und die gestrengen Herren Grafen, Ritter und Aebte forderten jährlich von ihren hiesigen Hofmännern eine ansehnliche Lieferung für ihre reichen Tafeln. Der Höfer des Siegburger Hofes mußte jährlich 20 Hönner dem Grafen von Sayn bringen, außerdem 6 Malter Hafer und ein Malter Weyß. Die Viehzucht wurde im 16. Jahrhundert stark betrieben, wie aus dem Privilegium Kaiser Ferdinands hervorgeht, der 1260 die Jahrmärkte in Bendorf gestattete.

Die Rechtspflege wurde von dem Schöffengericht, zu dessen Kompetenz alle bürgerlichen wie peinlichen Prozesse ohne Unterschied gehörten, ausgeübt. Das Gefängniß, Block- oder Stockhaus genannt, stand in der Nähe des Laacher Hofes. Die Richter entschieden nach dem altdeutschen Rechte. Später wurde das römische Recht eingeführt, aber man behielt nebenbei besondere Statutarrechte, die noch heute bei unsern Gerichten in Prozeßsachen Bendorfer Bürge r zur Anwendung kommen. Doch was nützen die bestverbrieften Rechte, wenn ein Stärkerer feine Gewalt mißbraucht und das Unrecht zum Gesetz erhebt.

Diese traurige Erfahrung machte Bendorf im Jahre 1620. Graf Ernst von Isenburg-Grenzau ließ vier Bendorfer Bürger, die beiden Bürgermeister und zwei Gerichtsschöffen gewaltsam aufgreifen und warf sie in ein dunkles Verließ des Grenzauer Schloßthurmes, weil die Bendorfer Frohnen dem Kellner zu Grenzau in dem nahen Bendorfer Walddistrikte Vieh gepfändet und nach Bendorf gebracht hatten, da die Benutzung desselben ihm nicht zustand. Die Gemeinde Bendorf erhob dagegen ihre Beschwerde in folgender noch vorhandenen Urkunde:

"I. Excellenz Herr Graf von Isenburg hat vier Männer aus unser Gemeindt beinahe ein gantzes Jahr zu Grentz im Thurm gefänglich behalten mit Vorwand doch unerkannten rechtens eines fast kleinen und geringen stücks gewaldts, darüber die Nauorter einen streit erregt, aber nimmehr ihr Sache beweisen können, auch darauf Hauptmann Naß und Hauptmann Breitbach mit zweien Compagnien den Flecken Bendorf gewaltthätig einnehmen, die Bürger dißarmiren, die eine Compagnie unter Hauptmann Naß mit großer Beschwert und insolentien uff demt Hals liegen, dieselbe 6 Wochen lang und durch dieselbe 12000 Rchsthaler ufftreiben laßen, gleichwohl unsere gefangene mitgemeinter ihrer Gefängnuß ehender nit erlassen wolte, bis H. Graf von Isenburg uns einen mit unserm Gerichtssiegel aus Zwang be- kräftigten revers ausgepreßt, des Inhalts als ob wir auf unser zwischeu Steinbrücken und dem Isenburgischen Dorf Neuort gelegenen gewaldts gutmvillig verzichten und Ihme vor eigen übertragen hätten und also neben dem Filßborn und Frankenhard über die 100 Morgen, So niemals disputirlich gewesen, entzogen und abgenohmen und alsbald da vor mehr als 800 Rchsthaler Holz zu merklicher unserer Gemeine und sämptlicher Rittermärker (d. h. in Bendorf ansäßigen adlichen Familien) nachtheil abhauen und verkaufen laße, wir aber wegen unträglicher schaden und gewalt anderer gestalt nit entfliehen, auch unsere mitgemeinder aus langwieriger Gefangnuß nit erretten können, gleichwohl die ganze erbare Welt und alle benachbarte urnbstendlich bekannt, daß das Gewäldts uns von undenklichen Zeiten her jederzeit zugestandt und der Ort von ihnen Nauortern selbst noch bis diese fiundt nit anders als der Bendorffer Waldt genannt wird u. s. w." Die Bürgermeister, Geschworene und samptliche Gemeinde Bendorff.

Schon im Jahr 1539 setzte der Churfürst von Trier Ludwig von Hagen als Oberlehnsherr der Grafen von Isenburg ein Manngericht ein, was aus den Grafen Johann von Sayn, Heinrich von Jsenburg, dem Abte Thomas von Rommersdorf, Ritter Anthoni, Herr zu Eltz, dem Trierischen Kanzler Johann von Leuschringen und Konrad von Berenkott bestand, um den Besitzstreit über den auf die Burg Grenzau geleiteten, jedoch von den Bendorfern zerstörten Filsborn und den Wald Frankenhard" zu schlichten, aber die dabei Betheiligten setzten den Streit fort.

Die vier Gefangenen blieben mehrere Jahre in ihrem harten Kerker, zwei derselben starben an Hunger und Kälte und die zwei Ueberlebenden wurden nicht eher freigegeben, bis die Vorsteher Bendorfs eine schriftliche Verzichtleistung auf diesen Wald Frankenhard oder Bendorfer Ort" genannt, unterschrieben. Die Bürger Bendorfs riefen zwar die Hülfe des Kaisers und des zu Nürnberg versammelten Reichstages an, allein bei der Alles verschleppenden Gerichtspraxis konnten sie bis heute Nichts ausrichten. Ernst starb 1664 kinderlos in Brüssel.

Die Grenzauer Burg war schon früher eine Herberge rauflustiger Ritter. Ein trauriges Ereigniß des Jahres 1347 verdient in der Bendorfer Chronik Erwähnung, weil es sich im und an den Grenzen des Bendorfer Stadtwaldes zugetragen hat. Im Kampfe um die deutsche Königskrone zwischen Kaiser Ludwig von Baiern und Friedrich von Oesterreich hielt Kurfürst Balduin von Trier zu Ludwig. Es entspann sich eine Fehde zwischen ihm und dem Grafen Reinald von Westerburg, der mit seinen Kriegern in der Burg Grenzau lag. Da zogen an einem heißen Tage des Jahres 1347, achthundert bewaffnete Koblenzer Bürger über Vallendar durch die Hohl nach Grenzau, um die Burg zu stürmen. Reinald hatte sich aber mit seinen Söldnern im Gumschlag in den Hinterhalt gelegt, überfiel die nichts Böses ahnenden Koblenzer, tödtete den größten Theil, worunter der Kern des Koblenzer Adels war und führte die übrigen in den Grenzauer Thurm, bis sie durch schweres Lösegeld befreit wurden. Die Leichen der Gefallenen wurden auf den Kirchhöfen der Umgegend, die Meisten in Vallendar bestattet. Ihre Verwandten stifteten für sie Anniversarien, unter andern eine tiefbetrübte adlige Frau für ihren im Treffen (conflictu) gefallenen Sohn Heinrich von Erkenbach, Der Magistrat, die Geistlichkeit und Bürger der Stadt Koblenz wohnten zum Andenken an diesen Trauertag bis zur französ. Revolution jährlich am Freitag nach Ostern einem feierlichen Seelenamte und Umzug durch die Straßen bei.

Auch in vielen andern Burgen adliger Geschlechter, die nur noch als Ruinen aus den Bergspitzen stehen, herrschte rohe Gewalt. Graf Heinrich von Sayn gestand in seinem 12761 in Gegenwart seiner Gemahlin Mechtildis und seiner Vasallen errichteten Testamente, daß er vielen Schaden und Unrecht zugefügt, weshalb er die Einkünfte vieler Besitzungen zur Entschädigung der Benachtheiligten bestimmte. Mechtildis beauftragte nach seinem Ableben die Ritter des deutschen Ordens in Koblenz mit diesen Rückerstattungen. Die Abtei Sayn klagte unter Abt Brender, daß ihr ganzer auf die Burg geflüchteter Kirchenschatz, worunter 25 silberne Kelche, nie mehr zurückgegeben worden sei. Die Abtei Romnmersdorf protestirt in einer Urkunde des Jahres 1274 gegen 27 adlige Herren wegen der vielen Räubereien und Erpressungen, die sie gegen dieselben verübt hatten. Ihre Familien sind schon seit einig gen Jahrhunderten erloschen,

Der oben cit. Art. 4 § 36 des Westphälischen Friedens berechtigte durch die beigefügte Klausel: "unter Vorbehalt der Rechte Anderer" zur Einleitung des Revisionsverfahrens. Die Abtei erhob daher beim Reichskarnmergerichte Klage wegen Verletzung ihres Hoheitsrechtes über Bendorf, aber trotz des Berges von Akten, Citationen, Supplikationen, Kommissionen, Refervationen, Correktionen, Exceptionen, Prorogationen, und Responsionen der Procuratoren der streitigen Parteien blieb der große diplomatische Prozeß unentschieden, weil das Wetzlarer Reichsgericht, schläfrigen Andenkens, unter der schweren Last zusammenbrach. Es ist jedoch für die Chronik Bendorfs von Interesse die Gründe der Parteien zu hören. Der oben cit. Art. 4 § 36 des Westphälischen Friedens berechtigte durch die beigefügte Klausel: "unter Vorbehalt der Rechte Anderer" zur Einleitung des Revisionsverfahrens. Die Abtei erhob daher beim Reichskarnmergerichte Klage wegen Verletzung ihres Hoheitsrechtes über Bendorf, aber trotz des Berges von Akten, Citationen, Supplikationen, Kommissionen, Refervationen, Correktionen, Exceptionen, Prorogationen, und Responsionen der Procuratoren der streitigen Parteien blieb der große diplomatische Prozeß unentschieden, weil das Wetzlarer Reichsgericht, schläfrigen Andenkens, unter der schweren Last zusammenbrach. Es ist jedoch für die Chronik Bendorfs von Interesse die Gründe der Parteien zu hören.

Laach referirte:

1) Die Pfalzgrafen Heinrich und Siegfried schenkten in ihren Stiftungsurkunden Bendorf absolute (ohne Beschränkung) nicht etwa nur einen Hof.
2) Graf Wilhelm von Sayn-Wittgenstein, der bereits 1602 Bendorf im Namen von Churpfalz besetzte, erklärte bei der in Wittlich 1608 stattgefundenen Verhandlung mit dem trierischen Kurfürsten Lothar von Metternich, daß Bendorf ein von den Pfalzgrafen stammendes Lehn sei - also kein Allodium oder Erbstück der Sayner Grafen.
3) die andern in jenen Stiftungsurkunden an Laach geschenkten Orte: Kruft, Heimbach und Alken sind der Abtei mit der vollen Gerichtsbarkeit übergeben worden, also auch Bendorf. Die Herrschaft über Heimbach wurde 1252 an die Abtei Rommersdorf und von dieser 1545 an den trierischen Kurfürsten Ludwig von Hagen abgetreten.
4) Selbst der mächtige Dynaste Gerlach von der Reichsburg Kobern verzichtete 1112, obwohl er Schirmherr der Abtei Laach in Bendorf und Heimbach war, auf alle Forderungen an den Niederhof in erstgenanntcr Stadt und stellte die Grafen Eberhard und Heinrich von Sayn, wie Rutger und Theoderich, als Bürgen auf, daß er nie mehr die Gerechtsame der Abtei verletzen werde, widrigenfalls sich die beiden Letztern zum Stadtarreft in Koblenz melden müßten.
5) Nach einer Urkunde des Jahres 1200 verzichtete Graf Eberhard von Isenburg-Grenzau aus das Schirrnrecht über die Laachischen Besitzungen in Bendorf gegen die jährliche Lieferung von zwei Paar Reiterstiefeln (cothurni) also schloß der Procurator Laachs, waren die Grafen von Sayn nicht die Oberherren in Bendorf.
6) Der Saynische Mittelhof in Bendorf stammte von dem St. Albansstifte in Mainz. Dieses Stift besaß aber niemals eine Oberherrlichkeit in Bendorf, also auch nicht die Saynischen Grafen, welche diesen Hof, curia S. Albani genannt, von Jenen erworben,
7) Das Jahrgeding oder Weisthum v. 30. Juni 1637 und das Protokoll über das Zeugenverhör am 10. Dezember 1642 beweisen
1) daß die Abtei Laach die Oberherrlichkeit über Bedendorf rechtmäßig besitze, denn Vogt und Schöffen leisteten ihr öffentlich den Huldigungseid und nachher Handfeftigung dem Grafen von Sayn als Schirmvogt der Abtei, 1) daß die Abtei Laach die Oberherrlichkeit über Bedendorf rechtmäßig besitze, denn Vogt und Schöffen leisteten ihr öffentlich den Huldigungseid und nachher Handfeftigung dem Grafen von Sayn als Schirmvogt der Abtei,
2) daß sie auch Hochgerichtsherrin zu Bedendorf gewesen und dieses Recht durch ihren Vogt und Schöffen ausgeführt habe.
8) Kaiser Ferdinand III. erklärt in seinem zu Wien am 20. April 1637 erlassenen Mandat, daß sein Vater Ferdinand II. am 22. Januar 1637, kurz vor seinem Hinscheiden, nach genauer Untersuchung der Sache erkannt und genehmigt habe, daß der Besitz der Herrschaft Bedendorf der Abtei Laach rechtmäßig zu stehe und gegen Männiglich geschützt und gehandhabt werden solle, welches er hiermit von Neuem confirmire und genehm halte.

Die Anwälte der Sayn-Wittgensteinischen Erben erwiderten:

1) Kaiser Konrad III. habe 1138 der Abtei Laach nur einen Hof zurückgegeben, nicht aber das ganze Bedendorf.
2) Die Saynischen Grafen übten seit mehreren Jahrhunderten die Oberherrschaft in Bendorf aus.


Laach replieirte:
Ad 1. Der Sohn Kaiser Konrads, Friedrich 1. Barbarossa, bestätigte die Rückgabe von Bedendorf absolut , wie es auch in der Stiftungsurkunde, 1093, ohne alle Beschränkung Laach geschenkt worden ist. Ad 2. Die Grafen von Sayn maßten sich als unsere Schirmvögte seit einigen Jahrhunderten Hoheitsrechte an, die ihnen nicht zustanden und suchten die Abtei aus ihrem Besitze zu verdrängen, wie auch früher die Grafen von Are, unsere Schirmherren in Laach, die jedoch auf ihre angemaßten Rechte im J. 1213 verzichteten.

Diesen Entgegnungen hätten die Vertheidiger Laachs einen sehr triftigen Beweis für ihr Recht entgegenstellen können, wenn unser Provinzial=Archiv mit seinen tüchtigen Archiv- räthen vorhanden gewesen wäre. War die von Archivrath Beyer im Urkundenbuch 3. Band, Seite 893 veröffentlichte Erbtheilungsurkunde vom 20. September 1253 den Sayn-Wittgensteinern nicht bekannt, oder ist sie von einem schlauen Hofrathe verheimlicht worden? Durch sie verzichteten Eberhard, Graf von Eberstein und Alleidis von Sayn, Schwester des kinderlos verstorbenen Grafen Heinrichs d. Großen, auf ihre Ansprüche "auf Burg Sayn, Burg und Stadt Hachenburg mit den Aemtern (officiis) in Sayn und Numbrecht, auf die Villa in Unkel und die Höfe in Bendorf, Urmitz (Orimez) Irlich und Engers mit dem dazu Gehörigen. Sie unterscheidet genau die Gerechtsame des Saynischen Hauses. Eberhard und Aleidis verzichten in ihr nur auf die Burg Sayn, nicht aber aus das Dorf Sayn, weil dieses kein Eigenthum ihrer Familie, sondern nur ein trierisches Lehngut war.

Ueber Hachenburg - Burg und Stadt - mit den Aemtern Sayn und Numbrecht besaßen sie aber volle Gerichtsbarkeit, dagegen in Unkel nur eine Villa, in Bendorf, Urmitz, Irlich, Engers nur einen Hof, aber kein Amt. Die drei letzten Orte waren nie der Regierung der saynischen Grafen unterworfen, obwohl ein Hof (curtis) derselben in ihrem Flurbanne lag, also besaß Sayn auch in Bendorf nur einen Hof mit dem dazu gehörigen, oder wie es in den Urkunden jener Zeit bezeichnet wird : "mit Wiesen, Wald, Weiden, Mühlen, Bächen, Weinbergen, Wegen und Pfaden und allen daraus hervorgehenden Nutzungen." In einer Urkunde d. J. 1264 erklärte sogar Graf Johann v. Sayn vor dem Schultheis Sibilo in Bedendorf, daß er nur advocatus, Schirmvogt dieses Bendorfer Hofes, curiae s. Albani sei. Cod. Dipl. 1. Bd.

Wenn die Ansprüche der Erben der Sayner Grafen der rechtlichen Grundlage entbehren, ist auch Alles, was sie aus ihren nicht erwiesenen Forderungen folgerten und ausführten, unbegründet und rechtlos. Wäre es nicht rathsamer gewesen, die gute Stadt Bendorf, deren Besitz den vielen Prätendenten so viele blutige und kostspielige Kämpfe ,verursacht, den Bürgern große Nachtheile zugefügt und die deutschen Kaiser zu einer Reihe von Mandaten veranlaßt, als freie, deutsche Reichsstadt, wie so viele andere zu erklären? Hatte es doch bereits Kaiser Ferdinand III. in einem Befreiungsbriefe vom 8. Jan. 1637 von aller Einlogir- Einquartirung und andern dannenhero rührenden Kriegs- Beschwerlichkeiten gänzlich eximirt und befreit." Nur noch ein kaiserliches Privilegium und Bendorf war in die Reihe der glänzenden freien Reichsstädte versetzt, deren Ruhm, Macht und Reichthum uns in dem vortrefflichen Geschichtswerke von P. Jansen so herrlich geschildert wird.

Doch durch ein trauriges Verhängniß war die Rechtsfrage, weil man sie im Münsterer Gesandtencongreß nicht lösen konnte noch wollte, unerledigt geblieben und Bendorf durch einen Gewaltspruch einem schwachen Doppelregimente überantwortet worden. Louise Juliane's Töchter Ernestine und Johannette behielten dieses so theuer errungene Erbtheil gemeinschaftlich, während sie alle anderen Besitzungen unter sich vertheilten, Johannette verehelichte sich nach dem Tode ihres ersten Gemahls mit dem Herzog Johann Georg von Sachsen-Eisenach, Ernestine aber mit dem katholischen Grafen Salentin von Manderscheid-Blankenheim. Beide Mitregenten schlossen am 15. Mai 1654 einen Vertrag, kraft dessen man die Einwohner sammt allen Gerechtigkeiten in zwei gleiche Theile theilte, doch wurden in Gemein behalten das Schöffengericht, der Oberhofsbote, die Frohnen, die Accise, Mühlen, die peinlichen Gerichte, die Jagdgerechtigkeit und Weiden, Reichs- und Kriegssteuern, auch sollte die Landgräfin Johannetta die Katholiken und Salentin, als Ehegemaht der Ernestine, die evangelischen in ihrer Religionsübung ungestört lassen. Die alte Kirche war von 1636 bis 1651 im Besitz der katholischen Gemeinde, wurde aber 1651 von dem Hachenburgischen Hofprediger Dumpff für den lutherischen Pfarrer Heuff in Besitz genommen, nachdem der von Laach eingesetzte kathol. Pastor Servatius Antweiler in seine Abtei zurückgekehrt war.

In den frühern Jahrhunderten übten die Grafen von Sayn das Patronat (Ernennungsrecht) über die Pfarrei Engers und Bendorf aus. Graf Hermann verkaufte es nach seinem Uebertritt zur augsburgischen Confession im Jahre 1588 für 1000 Goldgulden an, den trierischen Kurfürsten Johann von Schönenberg, behielt sich jedoch die Ernennung eines Pfarrers für seine Confessionsgenossen in Bendorf vor und bedingte ihm aus den Einkünften der Pfarrei Engers eine jährliche Rente von sechs Ohm Wein, wie er an der Saynbach wächst. Dieses Patronatsrecht war leider, wie schon der trier. Erzbischof Johann I. in der Stiftungsurkunde der Bendorfer Kirche, 1204, beklagte, sehr häufig mißbraucht worden, um hohe Adlige, die weder zum geistlichen Amte tauglich waren, noch in Engers residirten, sondern nur einen Vicar hielten, zu gutem Einkommen zu verhelfen. Schon im Anfang des 14. Jahrhunderts brach über dieses. Patronatsrecht ein so heftiger Streit zwischen den Patronen aus, daß viele Pfarrkirchen längere Zeit geschlossen blieben. In der Reihenfolge dieser adligen Pastoren findet man 1209 einen reichen Ritter Richwin von Rübenach, der als Domherr in Trier residirte; 1305 einen Burggrafen Albert von Hammerstein; 1400 einen Ritter Johann de Jnsula (Niederwerth); 1480 sogar einen Markgrafen Johann von Baden; 1487 einen Edlen Hermann vom Traerbach. In den frühern Jahrhunderten übten die Grafen von Sayn das Patronat (Ernennungsrecht) über die Pfarrei Engers und Bendorf aus. Graf Hermann verkaufte es nach seinem Uebertritt zur augsburgischen Confession im Jahre 1588 für 1000 Goldgulden an, den trierischen Kurfürsten Johann von Schönenberg, behielt sich jedoch die Ernennung eines Pfarrers für seine Confessionsgenossen in Bendorf vor und bedingte ihm aus den Einkünften der Pfarrei Engers eine jährliche Rente von sechs Ohm Wein, wie er an der Saynbach wächst. Dieses Patronatsrecht war leider, wie schon der trier. Erzbischof Johann I. in der Stiftungsurkunde der Bendorfer Kirche, 1204, beklagte, sehr häufig mißbraucht worden, um hohe Adlige, die weder zum geistlichen Amte tauglich waren, noch in Engers residirten, sondern nur einen Vicar hielten, zu gutem Einkommen zu verhelfen. Schon im Anfang des 14. Jahrhunderts brach über dieses. Patronatsrecht ein so heftiger Streit zwischen den Patronen aus, daß viele Pfarrkirchen längere Zeit geschlossen blieben. In der Reihenfolge dieser adligen Pastoren findet man 1209 einen reichen Ritter Richwin von Rübenach, der als Domherr in Trier residirte; 1305 einen Burggrafen Albert von Hammerstein; 1400 einen Ritter Johann de Jnsula (Niederwerth); 1480 sogar einen Markgrafen Johann von Baden; 1487 einen Edlen Hermann vom Traerbach.

Durch das Vorgehen Graf Hermanns und der 1651 Bendorf occupirenden Sayn-Wittgensteinischen Erbtöchter wurde die katholische Gemeinde in Bendorf von diesem Patronatszwange befreit und erbat sich von dieser Zeit an, Pastoren aus den Abteien Sayn, Rommersdorf, Steinfeld oder aus dem Franziskanerconvent in Hausenborn bei Isenburg wie auch Nauort mit Stromberg und Grenzau Kanoniker der Abtei Sayn als Pastoren erhielten, weil bereits 1228 der trierische Erzbischof Theodcrich, Graf von Wied, die Zehnten der genannten Orte der Abtei geschenkt hatte.

Die alten Akten, besonders die oben erwähnte Denkschrift der Brandenburgischen Beamten in Bendorf berichten über zahllose Streitigkeiten, die in jener Zeit entstanden, Selbst die beiden Souveräne von Bendorf, wie ihre Vögte bekämpften sich in ihren Dekreten über das Simultaneum in der Kirche und die Simultanschule, denn Herzog Wilhelm von Sachsen-Eisenach räumte das Simultaneunn ein, wogegen die andere Partei remonstrirte. Die Hachenburgische Regierung wollte die Simultanschule wegen unzähliger Streitigkeiten und Excesse aufheben, aber diesmal willigte der Herzog nicht ein. Vogt Chelius und Vogt Birnbaum agitirten gegen einander in offener Weise. Des alten griechischen Dichters Homners Worte: "Es ist nicht gut, wenn Viele regieren, einer sei Herrscher" fanden in Bendorfs Doppelregiment die vollste Bestätigung. Eine im Jahr 1681 im Glockenthurme versetzte Ohrfeige gab zu einem dreijährigen Streite Veranlassung. Bürgermeister Jax, Thönes Alken und Johannes Junker betheiligten sich vorzugsweise bei diesen Kämpfen.

Der Hauptanführer Johannes Junker, berichtet die erwähnte Denkschrift, sollte nach Altenkirchen in Verhaft gebracht werden. Doch sein Anhang erstreckte sich weiter und obwohl alle Behutsamkeit gebraucht, so hatte doch der commandirte Corporal mit seinem Arrestanten den kaum eine Viertel Stunde von Bendorf entlegenen Flecken Engers mit seinem Nachen erreicht, als man ihn durch Schießen an's Land nöthigte, übel traktirte und den Arrestanten befreite. Bürgermeister Jax erklärte den Regierungs-Commissari, "daß er und sein Anhang lieber fortziehen, ja den Kopf verlieren, als nachgeben wollten".

Johann Junker wurde nun am 28. Januar und 7.Februar 1684 von dem Grafen Salentin und J, Georg, Herzog von Sachsen edictaliter vorgeladen. Das Dekret tautet: "Fügen Dir zu wissen, nachdem Du Dich in unserm Flecken Bendorf als einen der vornehmsten Rädelsführer und Urheber der Unruhen wirklich und in der That bezeiget, dann noch zu äußerster Verachtung, Beschimpfung und Verletzung unserer Obrigkeitlichen Hoheit vermittelst fremder gewaltthätiger Hülfe aus den Haften los gemacht und auf flüchtigen Fuß gesetzt, so heischen und laden wir Dich, daß Du auf Freitag den 18. April zu Altenkirchen vor unsern Räthen bei Vermeidung der Confiscation aller Deiner Hab und Güter erscheinest und den Rechtsspruch, Urtheil und dessen Execution abwärtest." Er erschien aber nicht, weil er nicht seinem ordentlichen Richter, dem Schöffengerichte in Bendorf, was nach uraltem Rechte in allen peinlichen Fällen zu richten hatte, entzogen und durch einen Gewaltspruch vor das Forum der Hofräthe in Altenkirchen, gestellt werden wollte. Sein Haus und Güter wurden confiscirt und seine Weine in den herrschaftlichen Keller gebracht. er damalige Krieg zwischen Deutschland unterdrückte die weiteren Prozesse, welche noch gefährlichere Folgen verursacht hätten.

Das Besselicher Chronieum wie Pastor Jakob Metzger berichten über die damalige von den Franzosen verursachte Verwüstung unseres Rheinlandes: "Koblenz wurde von ihnen während der Belagerung vom 1. bis 11, November 1688 zur Hälfte verbrannt, ebenso Andernach, Mayen und Kochem. Trier erobert und ausgeraubt. Bonn wurde von den Kaiserlichen, Spaniern und Holländern besetzt und das kölnische Land entsetzlich (miserrime) verwüstet."

Zu gleicher Zeit raffte eine pestartige Krankheit eine große Zahl Einwohner in Bendorf, Sayn und Engers hinweg. Letztere Orte feiern noch jährlich am 20. Januar das Andenken an jene Trauertage, wie St. Sebastian-Engers die Erinnerung an die furchtbare Pest in den Jahren 1470-1495.

Von 1713-1717 traten neue Epidemien auf, weßhalb sich der Magister Medicinae J. A. Fasch veranlaßt fand, folgendes sanitätspolizeiliche Memorandum an die Einwohner der Stadt Bendorf zu erlassen: "Die Heuser, Stuben und Kammern müssen alle Morgen fein geseubert und in diesen dreimal des Tages ein Rauch von Wachholder, in den Kaminen aber von gefeiltem Ziegen- oder Bockhorn, Eichen-, Büchen- oder Birkenrinden gemacht werden. Solcher Rauch kan auch im denen Kirchen mit aller Behutsamkeit gemacht werden. Niemand soll früh nüchtern ausgehn, sondern sogleich von dem Präservativ nach Unterschied des Alters 5, .10, 15, 20 bis 30 Tropfen in ein wenig warmen Wein oder Branntwein einnehmen - ein stückchen Angelikawurzel, rothe Myrrhen, Citronenschalen, desgleichen frische Wachholderbeer essen, ist auch sehr gut. Die Inficirten sollen das Bozoardische Pulver täglich dreimal in warmer Brühe oder Wein nehmen und im Bette ruhig liegen bleiben. Mit der Salbe müssen sie täglich dreimal den Bauch schmieren." "Die Gesunden sollen sich des Ekels entschlagen, alles Obstwerk wie auch Milchspeisen meiden, auch keinen Wein oder Brantwein übermäßig trinken, maßen sie mit ihrem Schaden den übeln Effekt erfahren werden. Die Verstorbenen sollen gleich den andern Tag begraben und sobald Jemand verschieden, ihm ein stück Warmbrod auf den Mund gelegt, 24 Stund gelassen und dann tief in den Mist verscharret werden," Bendorf, den 25. August 1714. Joh, August Fasch m. m, J. Dumpff, p. t. Gerichtschreiber m. p.
Durch Beobachtung dieser weisen Vorschriften erlosch die Epidemie.

Bendorf zählte damals nach amtlichen Nachrichten 542 Einwohner, die sich sehr rasch durch das Emporblühen des Bergbaues vermehrten. Er war zwar schon in frühern Jahrhunderten betrieben worden, wie alte Abschätzungsbücher beweisen. Die Grundstücke "auf der Eisengrube" gaben dafür einen jährlichen Zins an die Abteien Laach und St. Thomas bei Andernach als Besitzerinnen derselben. Im Jahre 1722 erbaute die Familie Hoffmann aus Rotterdam den Steinebrücker Hammer in der Nähe des dortigen Eisenberges. Nach 1730 erwarb die Familie Remy die Erzgruben, berief viele Bergleute nach Bendorf und führte die zum Betrieb des Bergbaues nöthigen Gebäude auf.

In Deutschland wurden seit dem frühesten Mittelalter viele gebirgige Gegenden durch den Bergbau bevölkert und Fürsten und Gewerke reich. Eine altdeutsche Bergordnung sagt: "Jeder Arbeiter soll seiner Arbeit froh werden, denn der Mühe und Arbeit Schirm und Schutz sollen die Gesetze sein". Die Arbeitszeit, Schicht, war genau festgestellt, gewöhnlich aus 8 Stunden des Tages. Kaiser Ferdinand, 1558-1564, schrieb für Oesterreich vor: "Jeder Arbeiter soll, wie von Alters herkommen, Vor- und Nachmittags, eine halbe Schicht, d. h. vier Stunden arbeiten." Arbeitslohn hatte einen festen Stand, war keinerlei Bedrückungen, keinem plötzlichen Fallen ausgesetzt. "Die Bergmeister, sagt eine Bergordnung, sollen ein Bedenken haben, daß Sie den Bergleuten ein ziemlich Lohn machen und ordnen, davon Sie sich erhalten können." Kranke und arbeitsunfähige Bergleute wurden aus der Knappschaftskasse unterhalten, auch ihre Wittwen und Waisen erhielten daraus Gnadengehalte.

Ihre ersten Statuten erhielten die auf den kaiserlichen Höfen arbeitenden Bergleute von Karl d. Großen. Bald nachher unterwarfen sich auch die Handwerker den Zunftordnungen. Sie wurden überall, auch in den kleinsten Städten eingeführt und unterlagen rücksichtlich der Handhabung der Gewalt der Ortsobrigkeit. Die Preistaxen für einzelne Waaren wurden gemeinsam festgesetzt und Schutz gegen Fälschung derselben und Betrug gefordert. "Die Handwerksgenossen sollten eine wahre, brüderliche Liebe und Treue einander erzeigen, friedlich und einmüthig leben." Jede Zunft erhob Beiträge für kirchliche und bürgerliche Feste. So wurden in Kiel in Holstein während des am Feste des Schutzpatrons der Zunft gefeierten Hochamtes zwölf Arme gespeist und zwölf armen Schülern ein gutes Stück Rindfleisch und ein Brod gegeben. Verarmte Handwerker, Kranke wurden unterstützt und für anständige Beerdigung der Verstorbenen Sorge getragen. Jeder Eintretende mußte unbescholtenen Wandels sein. Müßiggang, nächtliches Ausbleiben aus dem Meisterhause, Trunk und Liederlichkeit war den Gesellen und Lehrlingen bei strengster Strafe verboten. Die Zunft bestimmte auch den Lohn der Gesellen. Kein Meister durfte dem Andern einen Gesellen abwendig machen, Keiner einen Entlaufenen annehmen. Auf schlechte Waare oder Verfälschung stand Geld- auch Körperstrafe. In manchen deutschen Städten wurden betrügerische Bäcker in einem an einer langen Stange befestigten Korbe in eine schmutzige Pfütze eingetaucht. Auch Wein und Bier wurden untersucht. "Jeder win soll bliebe, als ihn Gott hat wachsen lassen." Der Lehrling erhielt einen Lehrbrief, wodurch der Meister das Recht erhielt, ihn so zu erziehen, als wenn er sein Sohn wäre. Ergab sich am Ende der Lehrzeit, daß der Lehrling durch Schuld des Meisters nicht das Nöthige gelernt, so wurde er auf Kosten des ersten Meisters einem Andern übergeben. Nach Vollendung der Lehrzeit wurde er nur mit Zustimmung aller Meister der Zunft unter die Gesellen aufgenommen. Die Gesellen hatten im Hause des Meisters Kost, Logis, Wäsche, Feuer und Licht frei und verdienten häufig noch, wie Nachrichten der Zeit von 1480 bis 1507 angeben, wöchentlich ungefähr fünf Mark nach unserem heutigen Geldwerthe.

Die Gesellen standen unter dem Zunftgerichte. Sie mußten Abends um 10 Uhr zu Hause sein und wurden manchmal mit Geldstrafe belegt, wenn sie mehr als einmal in der Woche im Wirtshause waren. In den Gesellenbrüderschaften führte der Altgeselle den Vorsitz; der Junggeselle, (der jüngste von Allen) war Executor der verhängten Strafen. Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen entschied der Magistrat.

Als 1503 die Schneidergesellen in Wesel gerade vor Pfingsten wegen zu geringer Kost und Löhnung die Stadt verließen, entschied der Bürgermeister: "Die Schniderknechte han insonderheit ein unruhiges gemüt und sin mer zu Uffleufen geneigt, dan andere Handwerksgeselle." "Aber, setzt er hinzu, die Meister hant auch viel Schuld, denn sie wollen nit dreimal des Tages ordentlich zu essen geben und bürden zu viel Arbeit uff." Er droht mit strenger Strafe, wenn sie noch fürderhin Sonn- und Feiertag arbeiten ließe und den Lehrjungen Haarfüchse gäben.

Der Handwerker war hochgeachtet. "Sein ere, sagt ein altes Buch, ist ebenbürtig dem hohen eren, die von Menschen gegeben werden." Was dem Ritter dem Ritterschlag, denn Gelehrten die Doktorwürde, das war dem Handwerker die Uebertragung der Meisterwürde. Bewilligten doch die alten Kaiser jeder Zunft ein sie fast adelndes Wappen.

Die alten Zünfte Bendorfs sind verschwunden. Die ehemals so zahlreiche Kannenbäcker- oder Eulerzunft scheint nach Grenzhausen und Höhr ausgewandert zu sein. Die Faßbinderzunft erlosch nach Ausrottung der Weinberge. Aus ihr ging jedoch die aus 24 Bürgern bestehende St. Thomasbruderschaft hervor, deren Statuten aus dem 15. Jahrhundert stammen. Die Hammerzunft vereinigte Schmiede, Schlosser und Klempner. Die Zünfte verbrannten im 19. Jahrh. ihre alten Zunftladen oder verkauften. sie an Antiquitätenhändler.

Der größere Theil der Bürger beschäftigte sich mit Land-, Obst- und Weinbau. Die Abteien Laach und Siegburg besaßen zwar im Flurbanne von Bendorf zahlreiche Grundstücke und Weinberge, die sie aber zu einem sehr geringen Pachtzins, meistens in Erbpacht den Bürgern überließen. Siegburg zählte 56 Lehngüter, wovon jedes durchschnittlich nur einen Gulden Pachtzins gab. Sonstige Steuern und Umlagen wurden von den Pächtern nicht gefordert. Waren sie zahlungsunfähig, so bemerkte der Schultheis Loitz 1591 dem Abte in seiner Rechnungsablage: pauper non habet, d. h. der Arme hat nichts und die Forderung war nachgelassen.

Für die wenigen, ,meistens von auswärts eingezogenen Armen waren seit dem 15. Jahrhundert viele Stiftungen gemacht und ein Hospital gegründet worden, was an der Sayner Straße neben dem heutigen "Nassauer Hofe" stand, weshalb auch die nahe Gasse noch heute den Namen "Hospitalsgasse" führt.

Dieses alte Hospital, denn das jetzige ist eine ganz neue Stiftung aus dem Jahre 1842, besaß nach der Hospitalsrechnung vom Jahre 1747 an Kapitalien 3669 Gulden 18 Albus, die 1729 durch Verkauf von 7 Morgen Ackerland erlöst worden, jährliche Grund- und Weinzinsen, einige Grundstücke und Kornlieferungen; von Urmitz ein Malter und vier Simmer, vom Kloster Rommersdorf vier Simmer und noch ein Malter von Andern. Von dem gelieferten Korn wurde jährlich Brod gebacken und an die Armen vertheilt, Die Zinsen des Kapitals wurden zur Zahlung von Lehrgeld, Verpflegung von Waisen und Kranken verwendet. Auch die beiden Bürgermeister erhielten auf Kosten des Hospitals jährlich 4 Maaß Wein für ihre Mühewaltung beim Brodaustheilen und die Schulkinder am Gründonnerstage große Bretzel für 8 Gulden. Die Hospitalseinkünfte reichten für die damalige Bevölkerung von 1500 Einwohnern aus, jetzt müssen die Bürger jährlich über 6000 Mark zum Armenwesen zahlen, obwohl der Armen- und Hospitalfond ein viel bedeutenderer und die Einwohnerzahl nur auf 3500 gestiegen ist. Das nöthige Brandholz durften Arme bis 1740 aus dem Stadtwalde nehmen, woraus auch jeder andere Bürger das für seine Familie Erforderliche unter Aufsicht des Bürgermeisters frei beziehen konnte. Dagegen mußte jeder junge Bürger ein für die frühere Zeit nicht unbedeutendes Bürgergeld an die Ortsgemeinde zahlen. Selbst der Abt von Siegburg war verpflichtet, jährlich wegen des Hofes in Bendorf 6 Malter Hafer, 6 Simmer Weizen, 20 Hühner und ein Ohm Wein, ratione protectionis, als Schutzgeld an die Abtei Laach zu liefern.

Dieser industrielle Aufschwung in Bendorf und zugleich in der Umgegend von Altenkirchen, was unter derselben Regierung stand, reizte die Ländergier hoher Herrn. Kurpfalz rückte also nochmal mit 800 Soldaten heran, um als angeblicher Oberlehnsherr Hachenburg und Altenkirchen zu besetzen und diese Länder dem Grafen von Wittgenstein, als seinem neuen Vasallen, zu überantworten. Bendorf würde ohne Zweifel wie anno 1647, pfälzifche Besatzung erhalten haben, weil es zu der Grafschaft Sayn-Altenkirchen gehörte. Da erwachte mitten im Januar 1742 der wärmste Patriotismus der conservativen Bendorfer Bürger. Sie bewaffneten sich, besetzten Mauern und Thore, warfen Schanzen aus und schossen fleißig von den Wällen herab in die blaue Ferne, um die heranrückenden Pflälzer zu entmuthigen. Tag und Nacht wachten sie wohlgerüstet in ihren Stammlokalen, um vom Feinde nicht überrascht zu werden. Vorzugsweise verbarrikadirten sie sich an der Steinpforte, wo jetzt die Post steht, und an der Burg- oder Kirchpforte, denn die zwei kriegskundigen Bürgermeister und sieben Schöffen erwogen in ihrem Kriegsrathe, daß der Feind von dem bereits von ihm besetzten Hachenburger Lande aus, nur über Grenzhausen debouchiren könne, alldieweil die Sayner Straße von kurtrierischen Truppen besetzt war. Die verwittwete Fürstin von Neuwied, eine Tochter des gräflich Kirchbergischen Hauses in Hachenburg, schickte Bendorf einige Compagnien Fußvolk und Husaren zu Hülfe.

Als man einiges Schießen in der Ferne hörte und die umherstreifenden Husaren den Feind witterten, rief die große Glocke, die seit dem Jahre ihres Gusses, 1532, schon so oft von den Gerichts- und Gemeindefrohnen zu wichtigen, politischen Ereignissen geläutet worden, zum blutigen Sturme, die Rathstrommeln wirbelten und die Gemeindewächter bliesen mit ihren Hörnern zum Generalausmarsch. Die zwei Vögte wie die beiden Bürgermeister eilten in Amtstracht mit den sieben Schöffen an die beiden Pforten, musterten die langen Reihen der kriegsmuthigen Bürger, die hinter den Dornhecken wohlgesichert im Verstecke lagen. Die Neuwieder Hülfstruppen standen innerhalb der Pforten, um, wenn der Feind näher rücke, einen Ausfall zu machen und den Bendorfern Kriegern zu Hülfe zu kommen. Während dieser kriegerischen Evolutionen lagen die Weiber zu Hause händeringend und Schluchzend auf den Knien, laut jammernd im Bendorfer Dialekte: "Wat brauchen sech unsre arme Männer für de Burggrafe von Kirchberg und den Anspacher dudschieße ze losse." Doch zum Glück: der Feind kam nicht, denn diese todesmuthige Stimmung der treuen Bendorfer war ihm verrathen worden und Friedrich der Große, König von Preußen, schickte am 1. Oktober 1741 ein Abmahnungschreiben an Kurpfalz, weil sein Vetter, der Markgraf von Brandenburg- Anspach- Onolzbach von Sachsen-Eisenach die Hälfte der Grafschaft und der Stadt Bendorf erworben hatte. Jedenfalls trug der Heldenmuth der Bendorfer streitbaren Mannschaft das Allermeiste zum schleunigen Abzug der Pfälzer bei. Aber auch der römisch- deutsche Kaiser wie das Reichsregiment ermahnten den Kurfürsten von der Pfalz unter Androhung des Succurses, die Hachenburger, Altenkirchener und Bendorfer in Ruhe zu lassen.

Diese heroische That gefiel dem Burggrafen von Kirchberg, Schwieggersohn des Burggrafen Salentin von und Ernestina's von Sayn-Wittgenstein und Mitregent von Bendorf, so wohl, daß er, in Anbetracht der Sitten der Rheinfranken, der Stadt Bendorf einen herrlichen, silbernen Ehrenbecher, 46 Loth schwer, mit der Inschrift: 0. F. D. K. 0. S. & W. und Memoria fidei Bendorf 1742, das heißt Georg Friedrich, Burggraf von Kirchberg, Graf von Sayn-Wittgenstein. - zum Andenken an die Treue Bendorfs 1742, durch einen Specialabgesandten überreichen ließ.

Im Anfange der 1850er Jahre: erfuhr man noch aus dem Munde der Söhne der in jener ruhmreichen Epoche lebenden und mitstreitenden Bürger gar Manches über die von ihren Vätern damals und bei dem folgenden Stadtbrande vollführten Thaten. Dieser Becher, der werth- und ehrenvollste unter den zahlreichen, die sich die Bendorfer Vögte, Schöffen, Hofmänner und Frohnen seit vielen Jahrhunderten durch ihre Amtstreue und langen Sitzungen von dem Abte zu Siegburg, der ihnen nach denn Weißthum von 1591 jährlich zehn Bierpött und zwanzig gedruckte Nürnberger Pött liefern mußte, verdient, wird im Stadtarchiv bis heute als theures Kleinod aufbewahrt. Einstens durften ihn nur die jungen Bürger am Neujahrstage zu Ehren des Kaisers Probus, der anno 276 die ersten Weinreben am Rheine pflanzte, in einem Zug ausleeren, jetzt soll dieses Recht nur dem Ma gistrat zustehen.

Burggraf Georg Friedrich von Kirchberg trennte sich trotzdem von den lieben Bendorfern, seine "Halbscheid" von Bendorf dem Markgrafen Karl Wilhelm von Brandenburg- Onolzbach- Anspach, der bereits die andere Hälfte von Sachsen-Eisenach erworben, abtretend. Graf Seckendorf erschien in großer Allongeperrücke auf dem Bendorfer Rathhause, um den seit 1636 schon so vielen Herren geschworenen Huldigungseid der in tiefster Devotion ersterbenden Bendorfer entgegenzunehmen und mit süßem Lächeln zu vergelten, aber es wurde diesmal keine Zulast Wein aufgefahren.

Nach diesen ruhmreichen Tagen brach zur Beleuchtung der alten Erfahrung, daß Alles unter der Sonne dem beständigen Wechsel unterworfen sei, der große Brand im Jahre 1743 aus. Nur die obere Hälfte der Stadt sank in Asche, denn die altersgrauen hohen Mauern des großen Siegburgerhofes, der aus der Stelle der jetzigen Häuser der HHrn. Friedrich Tilemann und Eifler stand, verhinderten das weitere Vordringen des Feuers nach dem untern Theile. Die Einwohner trösteten sich schnell, denn Bendorf war in jener Zeit, wie der von Hrn. August Tilemann verwahrte Situationsplan zeigt, eine unregelmäßige Zusammenhäufung von alten Häusern, Scheunen und Ställen. Obwohl sich fast in jedem Hofraume ein brauner Weiher befand, konnte der Brand nicht schnell gelöscht werden, weil unsere Pompiers und Löschapparate noch nicht vorhanden waren.

Es sollen bei diesem Brande, wie die alten Bürger erzählten, viele werthwolle Gegenstände verloren gegangen sein, weil die bei ihren Nachbarvisiten überraschten Männer und Frauen, von jähem Schreck ergriffen, nur die werthlosesten Gegenstände, wie alte Kessel und gußeiserne Töpfe (Krobben) retteten, aber ihre hübschen Zinnschüsseln und Teller, wie nach alter Sitte in Strümpfe eingewickelte Geldersparnisse und goldene Ringe in den Hofteichen verstecken zu müssen glaubten, nachher aber nicht mehr wiederfanden. Bei tieferm Umgraben der alten Hofreithen wird vielleicht noch manches Interessante für das hier zu gründende altfränkische Museum zu Tage gefördert werden.

Die neue Regierung unterstützte die durch den Brand Verunglückten in jeder Weise. Sie schenkte Tannenholz und Baumaterialien, legte Ziegelbrennereien an und bewilligte die sogenannte Baugnade auf lange Jahre. Für jeden laufenden Fuß eines zweistöckigen Hauses zahlte sie nämlich drei Gulden "Beihülfe", für ein einstöckiges zwei Gulden und einen Gulden für solche, die nur in Holz aufgeführt wurden. Nach dem Plane des Baumeisters wurden neue Straßen angelegt, viele Grundstücke expropriirt, neue Vertheilungen vorgenommen und die noch stehen gebliebenen Häuser an die neuen Straßenlinien versetzt.

Durch ein vom 23. August 1747 ertheiltes Privilegium suchte die Regierung fremde Kaufleute und Handwerker durch Zusicherung bedeutender Unterstützung besonders für Neubauten zur Ansiedelung in Bendorf zu bewegen. Deßhalb zählte es schon 1786 beinahe 1500 Seelen, 207 Wohnhäuser und 166 Scheunen und Nebengebäude. Bendorf war zwar aus der Asche verjüngt hervorgegangen, aber seine Mauern und Thore wie seine ehemalige freie Verfassung fiel der Alles gleichmachenden Neuzeit zum Opfer. Statt des freigewählten Schöffengerichtes, was nach altdeutschem Rechte "sub Dio" unter freiem Himmel bei der Linde vor dem Rathhause entschied, decretirten die Hofräthe eine Reihe der drakonischsten Verordnungen und setzten ohne Berufung auf ein Strafgesetz jede ihnen beliebige Strafe fest. So wurde J. S. im Jahre 1745 zu drei Wochen Thurmarrest bei Wasser und Brod verurtheilt, weil er bei einem Wirthshausdispute im trunkenen Zustande einige mißliebige Worte geredet hatte. Weh Vielen, wenn sie damals gelebt hätten.

Wer die Hachenburger Hofräthe etwas stärker zum Aerger reizte, wurde am Pranger befestigt, mit eisernem Halsband geschmückt, und so dem öffentlichen Hohne preisgegeben. Durch einen Straßenscandal wurden auch die strengsten Dekrete über den Besuch der Wirthshäuser erlassen.

Bürger P. und D. saßen gemüthlich beim Kronenwirth neben der Lampe. Weil die Uhr still Stand, graute der Morgen über ihrer tiefsinnigen Unterhaltung. Meister D. wünschte wohl nach Hause zu gehen, aber von dickem, nächtlichen Nebel war sein Haupt so schwer geworden, daß er fürchten mußte, auf offener Straße das Gleichgewicht zu verlieren. Der schalkhafte Meister P. wußte aber guten Rath. "Lege Dich, sagte er, hier im verschlossenen Hofe des Kronenwirthes auf diesen Handkarren. Ich decke Dich mit frischem Futter zu und fahre Dich unbemerkt in Deinen Hof." D. gefiel der Vorschlag. Kaum war aber Meister P. mit seiner theuern Last. eine Strecke weit gefahren, als er Groß und Klein bedeutete, er habe den umnebelten Meister D. auf seinem Karren. Weil Letzterer ein hochangesehener Bürger war, sammelten sich alle Umherwohnenden wie die liebe Schuljugend und begleiteten den verhängnißvollen Karren, auf dem P. in schweren Aengften schwitzte, bis in den Hof seines Hauses. Der Polizeidiener trabte hintendrein, commandirte Ruhe und Ordnung und drohte mit dem Amt. Es half aber nichts. Im heimathlichen Hause angekommen, wurde Meister D. mit entsetzlichem Peletonfeuer empfangen und zugleich als moralischer Urheber des Aufruhres protokollirt und in arge Strafe condemnirt.

Es wurde sogleich folgende Polizeiverordnung der Hochs. Brandenburgischen Regierung für Bendorf 1783 publicirt.
1. Soll sich bey sonst zu gewarten habender achttägiger Schanzarbeit niemand unterstehen auf denen Straßen einigen Lermen durch Jauchzen oder Schreyen zu machen,
2. Wird unter der nehmlichen Strafe der bey Hochzeiten öfters geschehende Ausruf: "Hochzeit" ein für allemahl verbotten.
3. Sollen alle diejenigen, welche Gelegenhcit zu einem ernsthaften Wortwechsel geben, mit 14 tägiger Schanzarbeit und an den Schubkarren geschlossen, diesen Frevel büßen.
4. Diejenigen aber, welche sich unterstehen mit Thätlichkeiten hervorzutreten, sollen nach Befund mit sechswöchentlicher, 1/4 auch 1/2 jähriger Schanzarbeit an den Schubkarren geschlossen, beleget werden.
5. Alle diejengen, welche in entstandene Streit- und Schläghändel sich mit einmengen und aus andern Zimmern, Gasthäusern oder von der Gasse her zueilen, sollen, sie mögen Theil oder keinen Theil au deren Streit und Schlägerey gehabt haben, in eine 6 wöchentliche Schubkarrenarbeit condemniret werden.
6.Jeder Gastwirth, wenn es in seinem Haus zu groben Thätlichkeiten kommt und er schon betrunkenen Gästen noch mehreres starkes Getränke reichet, soll zehn, zwanzig bis dreißig Thaler Herrschaftliche Strafe zu entrichten haben.

Damit diese Verordnung zu Jedermanns Wissenschaft kommt und sich Niemand mit der Unwissenheit entschuldigen könne, ist solche von heute an, alle 14 Tage bekannt zu machen. Altenkirchen, den 28, Januar 1783. Hochfürstl, Brandenburgische Kanzley Direktor, Hof und Kanzleiräthe, F. L. v. Canerin.

Weil der Andrang der Bettler aus allen Orten überhand nahm, entschloß sich der Amtmann von Bendorf, ein neues Amt zu errichten, Es wurde am 20. Juni 1785 Simon Schmidt als Bettelvogt installirt. Als Salarium erhielt er wöchentl. einen Gulden, 2) täglich 2 1/2 Pfd. Brod, 3) zum jährlichen Hauszins drei Reichsthaler, 4) große Montur an Rock (Schwalbenschwanz), Kamisol, Hosen und Hut, (Seeweck) so oft mans nöthig finden würde, 5) jährlich ein Paar neue Strümpfe, ein Paar neue Schuhe und ein Paar gesohlte, 6) ein Viertel Klafter Holz und 25 Schanzen. Dagegen heißt es in der Ernennungsurkunde: ",außerdem daß er beständig im Flecken umhergehen, Bettler und Vagabunden austreiben, Reisende und Kollektanten zum Almosenpfleger führen und wöchentlich das Brod zusammentragen muß, bestehet auch sein Amt darin, daß er sich zur Ergreifung der Maleficianten gebrauchen lassen, selbige schließen und wann sie zu Stockschlägen verurtheilt werden, solche an ihnen vollziehen muß."

Die Bendorfer sollen daher nicht viele Thränen geweint haben, als dieses harte Regiment im Jahre 1791 aufhörte. Als ächte Rheinfranken verwarfen sie dieses einseitig von den Herren Regierungsdirektoren in Hachenburg aufgestellte neue Staatsrecht, was für die Beamtenwelt den Namen "Staat" und damit eine absolute Gewalt beanspruchte, von dem Volke aber, was doch den wirklichen Staat bildet, nur den unbedingtesten Gehorsam unter den schwersten Strafen forderte. Trotz dieser unliebsamen Erfahrungen bewahrten sie doch die fröhliche Laune, den attischen Scherz, den P. Reifenstuel in seiner alten Geschichte unseres Landes den Bewohnern dieser Gegend nachrühmt, bis zum Jahre 1784. In einem strengen Winter verfroren ihre Weinreben, die wie ein Garten die Stadt umkränzten. Trauernd standen nun die tausende Nürnberger Pokale unbenützt auf Schranken und Kaminen. Voll Aerger und Gram rottete man die verfrorenen Weinstöcke aus und gelobte, keine neuen an die Stelle der treulos gewordenen zu pflanzen. Diesem Gelöbniß blieben sie mit Ausnahme der wenigen Neu- und Mühlenberger treu. Dagegen legten sie Fabriken an, trieben Handel mit Krügen und steinernen Geschirren bis nach Holland, zerstreuten und amüsirten sich mit Anfertigung von Kinderspielwaaren und versandten statt der frühern Weinfässer, Sand- oder Schlemmsteine als Baumaterial auf dem Rhein und der Mosel.

Schon damals vermutheten die Geologen, daß diese Birnsteins- Lager der Bodensatz vulkanischer Ausströmungen der Eifelgebirge seien. In den letzten Jahren machte man auf eine Stelle in den Annalen des römischen Geschichtsschreibers Tacitus, der im Jahre 60 unserer Zeitrechnung lebte, aufmerksam. Er berichtet aus seiner Zeit: "Im Lande der mit den Römern verbündeten Ubier (Siehe im Anfang der Chronik) brachen Flamen aus der Erde hervor, die Ortschaften, Felder und Saaten verwüsteten und durch nichts gelöscht werden konnten." Diese kurze Nachricht scheint eine im ersten Jahrhundert noch fortdauernde Thätigkeit der Eifel-Vulkane anzudeuten.

Nach diesen wenigen Jahrzehnten gewerblichen und industriellen Aufschwungs wälzten sich die Flammen der französischen Revolution durch alle Gassen Europa's. Die Entsittlichung des französischen Hofes und Frankreichs wie die Steuerüberbürdung veranlaßten den dritten Stand der Pariser Nationalversammlung, die Vertreter des Volkes, die Republik zu proklamiren. Als Devise über allen Dekreten und öffentlichen Gebäuden standen die Worte: "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit", nur Schade, daß die Lenker der Republik unter Freiheit jene verstanden, die sie wollten und andern nur die Freiheit ließen, ihnen zu gehorchen. So entstand die Tyrannei und der Despotismus mitten im Herzen dieser Republik und der baldige Untergang derselben nach vielen Hinrichtungen und scheußlichen Blutbädern, weil nach alter Erfahrung nichts einen glücklichen Ausgang hat, was die rechte Ordnung verläßt. Viele Emigranten aus Frankreich und dem kurtrierischen Lande flüchteten deshalb nach Bendorf, denn es wurde bei dem Heranstürmen der französischen Heermassen unter den Generalen Marceau und Hoche, welcher bei Weißenthurm den Rhein überschritt, als neutraler Ort, der nach dem Aussterben der Markgrafen von Brandenburg-Onolzbach an Preußen gefallen, betrachtet. General Marceau befreite ihn daher auf ein Bittgesuch des Pastors Daniel Klein, durch Armeebefehl vom 4.Complementaire des dritten Jahres (1792) der Republik von allen Einquartierungen und Kriegslasten. Die vornehmsten Familien wohnten hier in den engsten Kammern. General Armand Gedeon von Caulaincourt, aus einem der edelsten Geschlechter der Bretagne, starb am 12, Juni 1792 und wurde von seinen Kameraden auf dem hiesigen Kirchhofe mit großer Solennität beerdigt.

Durch den Reichsdeputationsbeschluß vom 25. Februar 1803, der einer ganzen Anzahl legitimer deutscher Fürsten ihr redlich erworbenes Eigenthum wegnahm, um die Stärkern zu vergrößern, obwohl weder die von den dabei interessirten Herren ohne ihre Schuld abgesetzten Fürsten, noch die deutschen Völker um ihre Einwilligung befragt worden, erhielt Bendorf einen ihm ganz fremd stehenden Gebieter, den Fürsten von Nassau-Usingen, der dann häufig in dem vom trierischen Churfürsten Johann Philipp von Walderdorf 1760 zu Engers erbauten Schlosse zu residiren pflegte. Einige Jahre später fiel es dem Herzog von Nassau zu. Infolge der schweren Kriegszeiten betrug die Steuereinnahme der Stadt Bendorf im Jahre 1808 unter Empfänger Schmitzhaus nur 933 Gulden, 40 Kreuzer, wovon die Landesregierung nur 3 1/2 Theile oder 297 Gulden, die übrigen 6 1/2 Theile oder 636 Gulden aber die Gemeindekasse erhielt.

72 Jahre später zahlt die Stadt Bendorf 3385 Mark Grundsteuer, 3596 Mark Gebäudesteuer, 6894 Mark Klassensteuer, 6606 Mark Einkommensteuer und 2781 Mark Gewerbesteuer, zusammen 23,262 Mark. Die Staats- und Kommunalsteuer betrug im Jahr 1808 für eine Bevölkerung von 1500 Seelen per Kopf nur 10 1/2 Groschen, im Jahr 1880 aber für 3500 Seelen ohne die hinzutretende Kommunalsteuer per Kopf ca. 60 Groschen, also das Sechsfache; Bendorf verzichtete außerdem noch auf die ihm im Jahr 1808 für seine Gemeindbedürfnisse überwiesenen 2/3 der Steuern, trägt außergewöhnliche l30- l40 % Kommunallasten und die Zinsen der bedeutend vermehrten Schulden und begnügt sich mit dem Ruhm, den es durch seine Hüttenwerke, Cichorien-, Ziegel-, Nudel-, Farben- und Tabaksfabriken, ganz besonders aber durch seine drei Heilanstalten in ganz Europa bis zum fernen Slavenlande errungen hat.




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