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der Homepage der Die Schifferfamilie ERNSTvon Dr. Albrecht Erlenmeyer aus der BENDORFER ZEITUNG vom Mittwoch, dem 16. Juli 1924 für das Internet bearbeitet: von W.Kutsche In vielen Orten des linken Rheinufers, auf dem der Leinpfad lief, wohnten Familien, die enge Beziehungen zur Schifferei und Halfterei hatten und dadurch Verdienst und Auskommen fanden. Die Männer arbeiteten und wirkten mit ihren Gehilfen, Knechten und Gesellen als Schiffer. Halfer, Leinenschlepper, Pferdebesitzer, Wirte, Seiler und Segelmacher, die Frauen sorgten für die Unterkunft, Beköstigung, Reinigung und Instandhaltung von Kleidern und Wäsche sowohl ihrer Angehörigen als auch der fremden, meistens am Abend einkehrenden und nächtigenden Schiffer und Halfer. Es wäre den Tatsachen nicht entsprechend, wenn man sich vorstellen wollte, daß vor der Einführung der Dampfschiffe der Schiffsverkehr auf dem Rhein nur geringen Umfang gehabt hätte. Selbstverständlich ist die Zahl der Segelschiffe niemals so groß gewesen wie heute, wo sie mehrere Tausende beträgt, aber man muß den Schiffsverkehr schon in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts (Anm. 19.Jahrh.) als so bedeutungsvoll einschätzen, daß ganze Dörfer durch ihn zu Wohlstand gekommen sind. Die Familie der Satzschiffer Dott in Kaltenengers diente ausschließlich der Halferei und hielt 12, die Gebrüder Peter und Johann Keßler zu Weißenthurm, deren Vater 1784 zu Urmitz geboren war, hatten 12 bis 14 Pferde, mit denen sie vorzugsweise die Schiffe von Matthias Stinnes und Franz Haniel schleppten. Auch auf der rechten Rheinseite, selbst da, wo kein Leinpfad war, gab es Schifferfamilien, die Kähne und Schiffe besaßen, mit denen sie den Rhein hinaus bis Mannheim und hinunter bis Rotterdam befuhren und den Güterverkehr vermittelten. sie nahmen Halfer und Pferde von der linken Rheinseite in Anspruch, bevor sie letztere nicht selbst besaßen. Eine solche rechtsrheinische Schifferfamilie war die Familie Ernst in Bendorf. Wir älteren Einwohner Bendorfs erinnern uns noch lebhaft an Johann Ernst, den "Kaptain", wie er sich mit berechtigtem Stolze gerne nennen ließ, und können uns noch gut vorstellen, wie er aufrechten Ganges - er war 5 Fuß 8 Zoll groß - mit schwarzer Halsbinde angetan, sein "Patent zum Betriebe der Rheinischen Schiffahrt und zur Führung eines Dampfbootes" allezeit bei sich tragend, durch die Straßen der Stadt ging. Er war der älteste von 5 Brüdern, die alle zuerst Schiffer waren und später Hausbesitzer und Gastwirte wurden. Drei Schwestern und ein früh verstorbener Bruder sollen hier außer Betracht bleiben. Diese 5 Brüder waren die Söhne von Christian Ernst und seiner Ehefrau Elisabeth geb. Heßler, einer Bendorferin, deren Eltern in der Entengasse gewohnt haben sollen. Christian war am 11. Dezember 1795, seine Frau am 7. November 1793 geboren, sie hatten am 2. Oktober 1821 den Bund der Ehe geschlossen und sind am 8. Januar 1865 bzw. am 22. Januar 1879 hier in Bendorf gestorben. Christian hatte als 20-jähriger die Schlacht bei Waterloo mitgemacht. Daß er das Schiffereigewerbe ausgeübt und zwar mit Eifer und Erfolg bis zu seinem Tode ausgeübt hat, darf aus dem auf seinem Grabstein befindlichen Hinweis darauf geschlossen werden. Auf dem unter einer weit verzweigten Traueresche liegenden Grabstein sieht man oben über der Inschrift einen Kahn oder Nachen, der keinen Mast trägt und der, obwohl ihm der Aufbau fehlt, die Arche Noah darstellen soll, denn über dem Ende dieses durch einfachste Strichzeichnung hergestellten Fahrzeuges schwebt die Taube mit dem Ölzweig im Schnabel. Auffallend ist, daß die Taube nicht in der Stellung der Rückkehr, sondern in der des Ausfliegens dargestellt ist und daß sie im Verhältnis zu dem Kahn viel zu groß erscheint. Von der Spitze des letzteren hängt ein Anker herab und über dem Kahn sieht man ein Herz, aus dem sich nach oben ein Kreuz heraushebt, also die Symbole von Glaube, Liebe und Hoffnung. Die Inschrift unter Namen, Geburts- und Sterbedatum lautet: "Mein Anker im Scheiden war Christi Leiden. Im Kreuz fand mein Herz den Trost im Todesschmerz" - weist also auch auf die erwähnten drei Symbole hin. Bei den Nachkommen dieses Christian Ernst ist bis auf den heutigen Tag die Ansicht verbreitet, er sei von der Mosel her, wahrscheinlich von Alf hier eingewandert und entstamme einer moselaner Schifferfamilie. Diese Ansicht wurde dadurch gestützt, daß Christian öfter nach Alf gereist ist, angeblich um einen dort lebenden Bruder zu besuchen. An diesen Reisen nach Alf soll nicht gezweifelt werden, aber trotzdem ist die Annahme dieser Abstammung nicht zutreffend. Das Familienbuch der kathol. Pfarrei hierselbst sagt auf Seite 188, daß Christian Ernst der eheliche Sohn des Johann Peter Ernst und der Anna Maria Gemün zu Bendorf gewesen, also hier geboren und nicht hierher eingewandert ist. Verzeichnis aller Einwohner in Bendorf, so am 31. Dezember 1774 darin befindlich gewesen, führt folgende Mitglieder der Familie Ernst an: 1. unsern Hans Johann Peter mit Frau, Sohn und 3 Töchtern. Dieser Sohn ist unser Christian, der also keinen Bruder hatte, ihn also auch nicht in Alf besuchen konnte. 2. Johann Henrich mit Frau, Sohn, Tochter und 1 Gesellen. 3. Philipp, ledigen Standes, "so vor sich lebte" und damals "außer Landes", also ausgewandert war. Wenn dieser ledige Philipp ein Bruder des Hans Peter gewesen und nach Alf ausgewandert ist, dann hätte Christian dort zwar nicht seinen Bruder, aber seinen Onkel besucht. Das wäre gut möglich gewesen. Es fragt sich nur, ob diese Annahme in den Alfer Kirchenbüchern eine Stütze findet. Das aber ist nicht der Fall. Das katholische Pfarramt in Alf hat mir geantwortet, daß die Familie Ernst erst nach 1814 dort vorkomme und zwar in der Person eines Bartholomäus Ernst, dessen Ehefrau Maria Josepha Man am 14. März 1844 dort gestorben ist. Das Sterbedatum des Bartholomäus sei nicht auffindbar. Weitere Mitteilungen fehlen leider. Wenn der Alfer Pfarrer hinzufügt, es schiene dieser Bartholomäus ein Bruder von Christian gewesen zu sein, auf den ich ihn aufmerksam gemacht hatte, so ist diese Annahme hinfällig, weil Christian, wie ich gesehen hatte, keinen Bruder hatte. Ebenso ist die Angabe des Alfer Pfarrers "er - nämlich der Bartholomäus - soll von Bendorf hierher gezogen sein" nicht zu stützen. Bartholomäus war kein Schiffer, sondern in der früheren Remy'schen Eisenhütte auf der Alf beschäftigt. Über die Vorfahren des Hans Peter war nichts festzuhalten, weil die hiesigen katholischen Kirchenbücher nicht über den Anfang des vorigen Jahrhunderts hinausreichen. Daß Christian Ernst der Schifferei ergeben war, dürfen wir auch aus anderen Zeichen schließen. Er erwarb das heute dem Bäckermeister Herrn Geissen gehörige Haus in der Adolf-Albrechtstrasse (Anm. heute Erlenmeyerstr.) und nannte es "Zum Schiff". An der Außenseite, da, wo jetzt das von dem verstorbenen David Schiffer geschmiedete Bäckerzeichen hängt, ließ er das Bild eines Schiffes anbringen und im Hausgang hing er das Holzmodell eines solchen auf. Er richtete dieses sein Haus als Wirtshaus ein und schuf im oberen Stock einen Tanzsaal. Herr Meurer, der das Haus früher besessen hatte, hat den Verputz abschlagen lassen, wodurch die hübsche Balkenkonstruktion des oberen Stockwerkes zu Tage getreten ist. Das Haus soll 1810 erbaut worden sein. Mit welchem Schiff Christian auf dem Rhein gefahren ist, war nicht mehr aufzuklären. Seine fünf Söhne hat er zu diesem Gewerbe von Jugend an erzogen und herangebildet. Alle sind tüchtige Männer in diesem Wasserberufe geworden, den sie mit Fleiß und Gewissenhaftigkeit, auch mit Erfolg bis in die 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts hinein ausgeübt haben, also in eine Zeit hinein, die einerseits durch die außerordentliche Vermehrung der Dampfschleppschiffe, andererseits durch die im November 1869 eröffnete rechtsrheinische Eisenbahn dem Kleinverkehr der Fracht- und Segelschiffe auf dem Rhein ein Ende bereitet hat. Jeder der 5 Brüder Ernst hat aber als Erfolg fleißiger Schifferarbeit ein eigenes Haus mit Gastwirtschaft erworben, auch darin auf den Spuren des Vaters wandelnd: Johann, der älteste (2.6.1822 bis 19.6.1903) verh. mit Magdalene geb. Flohr, das Haus " Zur Rheinfahrt'' am Rhein; Jakob (17.3.1826 bis 22.4.1901) verh. mit Anna geb. Marzi vom Zoll bei Grenzhausen den "Anker"; Nicolaus (21.5.1831 bis 26.2.1876) verh. mit Marianne geb. Ball, das Haus "Zur guten Quelle"; Heinrich (15.4.1833 bis 9.11.1875) verh. mit Hermine geb. Lecour aus Wesel das Haus des Fuhrmanns und Kutschers Schmidt (gen. Binsge) im Andorf, das jetzige Haus Nick; Christian (20.1.1839 bis 3o.12.1914),verh. mit Katharina geb.Ball, das Haus "Die Traube". In Bezug auf die technische Ausübung der Schifferei hat es Johann am weitesten gebracht, er allein von den Brüdern erwarb später nicht nur das "Patent zum Betriebe der Rheinischen Schiffahrt, sondern auch zur "Führung eines Dampfbootes". Dieses Patent ist von der Kgl. Preuss. Regierung zu Cöln am 16. April 1853 ausgestellt auf Grund des protokollarischen Gutachtens der Prüfungskommission vom 8. April desselben Jahres. Aus ihm ersehen wir, daß Johann dessen Signalement ganz genau in dem Patent angegeben ist, das Schiff "Marie Louise" fuhr, das eine Ladungsfähigkeit von 207 Zentnern hatte, was der Bürgermeister von Bendorf, Herr Liers, am 5. November 1853 bestätigt hat. Auf Grund dieses Patentes, das noch gut erhalten im Besitze von Johann's Sohn Eduard ist, ließ sich Johann mit Vorliebe, aber auch mit vollem Recht, Kapitän nennen, eine Bezeichnung, die auch auf seinem Grabstein nicht vergessen ist. Dieser Liliputkahn, dessen Ladefähigkeit einen kleinen Eisenbahnwaggon nicht überschritt, wurde später durch größere ersetzt, mit denen Johann bis Ruhrort, selbst bis Rotterdam gefahren ist. Auch erwarb er bei guter Gelegenheit am Oberrhein alte, außer Dienst gestellt Schiffe, setzte sie wieder in Stand, belud sie mit Gütern aller Art auf eigene Rechnung, und verkaufte dann am Niederrhein oder in Holland Schiff und Güter mit Verdienst. Von Bendorf fuhr er regelmäßig zweimal wöchentlich nach Koblenz, brachte allerhand Güter dorthin und machte Botengänge und Besorgungen, so wie es heutzutage die Fuhrleute tun. An regelmäßigen Ladungen waren ihm zugewiesen Körbe und Zichorienpäckchen aus den beiden hiesigen Zichoirenfabriken. Diese Körbe wurden in Koblenz gewöhnlich auf Moselschiffe umgeladen. ferner lud er feuerfeste Steine der Fabriken von Simon Flohr, Neizert in Bendorf und Susewind in Sayn und fuhr sie rheinabwärts, sehr oft nach Remagen an die Firma Reuleux & Müller. Ebenso verfrachtete er Grenzhäuser und Höhrer "Erdegeschirr" und Tonwaren, die in Vallendar ins Schiff geladen wurden, rheinabwärts. Ende der fünfziger, Anfang der sechziger Jahre hat er eine kurze Zeit lang auf einem kleinen Dampfschiffchen Personen und Güter von hier über Vallendar nach Koblenz gefahren. Die Haltestelle war dort, wo jetzt die Überfahrstelle nach St-Sebastian ist. Der Preis von zweieinhalb Silbergroschen war dem Publikum aber zu hoch, die Fahrten fanden zu unregelmäßig statt und dauerten zu lange, was an der zu schwachen Maschine lag. Infolge dessen ging das Unternehmen bald wieder ein. Aus dem Ankauf des größeren Dampfers "Stolzenfels" der eine stärkere Maschine hatte und 8000 Taler kosten sollte, wurde nichts, denn Johann konnte nur 7000 Taler bieten. Wenn die Wallfahrt nach Bornhofen ging, halferte er mit einem oder zwei Pferden nach brachte die Leute in seinem Schiffe wieder nach Hause. Das betraf sowohl die Wallfahrt von Bendorf wie die aus den überrheinischen Orten. Bei allen diesen Fahrten wurden die Brüder mitgenommen und mußten tüchtig schaffen und helfen, bis sie selbständig wurden, sich eigne Schiffe anschafften konnten und das Patent zum Betrieb der Schiffahrt durch eine Prüfung erwarben. Die Patente von Heinrich und Christian sind noch vorhanden, sie haben den gleichen Wortlaut wie "Patent zum Betriebe der Rheinischen Schiffahrt und zur Führung eines Dampfbootes". Alle sind von der Kgl. Preuss. Regierung zu Cöln ausgestellt. "Nachdem der Schiffer Johann Ernst aus Bendorf, 30 Jahre alt, Sohn von Christian Ernst und zu Bendorf im Regierungsbezirk Koblenz wohnhaft, nachwiesen hat, das er nach vorgelegtem protokollarischem Gutachten der Prüfungskommission vom 8. April c. die völlige Qualification zum Betriebe der Rheinischen Schiffahrt besitzt, so wird demselben hiermit das Patent zum Betriebe der Rheinischen Schiffahrt in ihrer ganzen Ausdehnung von dem Punkte an, wo der Rhein schiffbar wird, bis ins Meer und umgekehrt, ingleichen, zu Befahrung der in den Rhein ausmündenden Nebenflusse, so wie zur Führung eines Dampfbootes, für das von der betreffenden Ortsbehörde hierunter zu bezeichnende Schiff ertheilt. Gegeben Köln, den 13. April 1853". Die Patente für Heinrich und Christian sind von demselben Tage, dem 1. Mai 1862 ausgestellt. Auf jedem befindet sich ein ganz genaues Signalement des Inhabers und die Bescheinigung des Bendorfer Bürgermeisters über den Namen des Schiffes und seine Ladungsfähigkeit. Bemerkenswert ist die Verschiedenheit der Schiffe. Heinrich fuhr die "Anna" mit 572 Zentnern, Christian die "Stadt Bendorf" mit 3906 Zentner, 46 Kilo Ladefähigkeit. Noch am 20. Januar 1870 hat Heinrich 22 Zentner feuerfeste Steine für Simon Flohr und 16 Zentner desgleichen für Susewind zusammen mit dem Schiffer Welsch nach Köln gefahren. Außer den schon genannten Gütern wurden von allen Brüdern Obst und Kartoffeln in erheblichen Mengen verfrachtet. Namentlich mit letzteren, zu deren Einkauf der Main hinauf "gepardet" wurde, war im Herbst ein flotter Handel im Gange, der sich bis in Hinterland erstreckte. Von allen fünf Brüdern Ernst leben Kinder und Enkel. Die Beziehung zur Schifferei und Schlepperei auf dem Rhein sind aber erloschen. Geehrte Besucherinnen und Besucher, wir danken Ihnen für
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