HERZLICH WILLKOMMEN Geehrte Besucherin / Besucher, Sie haben eine Seite
der Homepage der Der nachfolgende Aufsatz ist Teilaspekt unserer
Seite zur Entwicklung der heimischen
Industrie zur Geschichte:1723 am 14. Dezember erteilte der
Bergmeister des gräfl. Bergamtes Sayn-Hachenburg, Samuel Sproß, dem
hochgräfl. Kammerverwalter Wirth zu Hachenburg, seinem "Mitgewerken" Joh.
Engel, Lintener Gerichtsbeamter in Bendorf, und dem Egmont Becker die
Genehmigung, auf ihrem neu aufgedeckten Eisengang in der Pfaffenhecke oberhalb
von Bendorf in bergläufiger Weise zu arbeiten, Schächte zu senken,
Stollen zu treiben, die nötigen Gebäude zu errichten und von dem
gewonnenen Eisenstein der gnädigen Herrschaft zu rechter Zeit den Zehnten
zu stürzen und zu berechnen. Belehnungsurkunde für Erzbergbau in BendorfFür den Bergbau in Bendorf wurde folgende Belehnungsurkunde erlassen: Nach dem heute zu unten gesetzten Dato im Bergambt erschienen der Johann Wirth, hochgräflich Kirchbergischer Gammerverwalther zu Hachenburg als Lehnsträger nebst seinen mitgewerken Johann Engel Lintener gerichts diener in Bendorff und Egmont Becker Zu Bescheidt im Kirchspiel Waldbreybach, mit muthung auf ihren neuen ausgeschärften Eysengang an der Lobe in der pfaffenhäcke obig Bendorff am Rhein und Zu gleich um die Belöhnung und bestätigung gebethen, so habe ich Ihnen solches nicht versagen können sondern damit willfahren müssen. Es wird obgemeldten Herrn lehnträger und seinen mit gewerken bestättigt und in lehn gegenben auff dem neuen ausgeschärfften Eysensteingang, so sein streichen Von morgen gegen abend hat. Eine Fundgrube ober erste, andere, dritte, vierte, maassen, unter erste, andere, dritte, vierte maassen, Sambt den benötigten firsten Erbstollen, in das gantze steigende Gebürge, wo er am füglichsten und nutzbarsten an Zu bringen seyn möchte, haben auch Ihren muth Zettel als worauf die anderen Hauptgänge gcmuthet. Zu älterer gerechtigkeit ins bergbuch ein geleget, daß sie forthin nach bergläuffiger weiß zu arbeithen, schächte zu sänken, stollen zu treiben und alles was Zur aufnahme und beförderung des löbl. bergwerks gehört zu treiben gemacht haben. Jedoch daß die gebäudte recht Bergmännisch gebauet, die strecken, stöllen und gesänke nicht Versetzet und verstürzed, sondern die schächte und stölle alles in gutem Bau erhalten werden sollen. Wie auch Von dem gewonnenen Eysenstein Gnäd. Herrschaft zur rechten Zeit den zehenten stürtzen und berechnen. Zu dessen Versicherung ist dieser lehnschein ins Berg und lehnbuch Fol. 22 Eingetragen und gleich laudend Zur nachricht aus gehändigt und Von mir der Zeitiger bergmeister unterschrieben und besiegelt worden. Sigl. bergambt Sayn-Hachenburg Zu Hamm. L. S. Samuel Spross. D. Z. bergmeister." (Urkunde im Staatsarchiv Koblenz Abt. 30, Nr. 535 Blatt 2). Geehrte Besucherinnen und Besucher wir danken Ihnen für Ihren
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