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Der nachfolgende Aufsatz ist erschienen in:

"Heimat in vergangenen Tagen"
von Peter Pius Ohlig(1865 - 1952)
Bendorf, 1951, 100 S.

Die Entwicklung der heimischen Industrie

Erzgewinnung und Verhüttung traten am Mittelrhein und in den angrenzenden Gebieten der Lahn und des Westerwaldes, schon vor Jahrhunderten bedeutend hervor. Funde bestätigen, daß schon zur Römerzeit hier nach Eisenerz geschürft worden ist.

Im Jahresbericht des Bonner Provinzial Museums von 1929, schreibt Kustos Hagen, daß 1929 auf der Schützenhöhe zu Bendorf ein römischer Sohlgraben freigelegt wurde. Es heißt in dem Bericht darüber wörtlich: "Vielleicht diente er zum Schutze römischer Eisenschmelzen an dieser Stelle, für deren Bestehen sich ein Anhalt in der Auffindung einiger Eisenwerkzeuge in alten Schutthalden und eines Schmelztiegels bietet", (Werkzeuge und Schmelztiegel befinden sich im Heimatmuseum Bendorf).

Als eines der ältesten Eisenwerke am Mittelrhein gilt der "Steinebrücker Hammer", der unweit vom erzhaltigen "Eisenberg" im Bendorfer Waldgebiet (Brexbachtal) bis in das 19te Jahrhundert betrieben wurde.

Dieses Werk war im Anfang des 18. Jahrhunderts im Besitz des Hüttenherrn Joh. Phil. Hoffmann aus Rotterdam, der auch seinen Wohnsitz nach Bendorf verlegte. Der damalige Hüttenmeister (Betriebsleiter) Wilhelm Remy heiratete dessen Tochter und brachte durch sein fachliches und kaufmännisches Können die Eisenindustrie im Bendorfer Bezirk zu großer Blüte.

Amt Bendorf um 1800

Das Berg- und Hüttenwesen war in der damaligen Zeit durch die kleinstaatliche Zerrissenheit Deutschlands in seiner Entwicklung vielfach gehemmt. Bendorf mit seiner erz- und tonhaltigen Gemarkung, lag, umschlossen von kurtrierschem- und gräflich- Wied'schem Gebiet, als Enklave am Rhein. In einer Tageswanderung konnte man die das Bendorfer Gebiet berührenden Grenzen der Nachbarorte Vallendar, Weitersburg, Grenzhausen, Grenzau und Engers, die als "Ausland" galten, erreichen.

In fast jedem Ländchen waren die Bergbauvorschriften verschieden. Kurtrier hatte seine eigene Bergordnung vom Jahr 1564. Für die Grafschaft Wied galt die Katzenellenbogensche Bergbauvorschrift von 1559 und für Sayn-Altenkirchen und das von diesen beiden Landesherrschaften gemeinsam verwaltete Gebiet des herrschaftlichen Oberamtes Bendorf, das gemeine deutsche Bergrecht.

Wer Bergbau treiben wollte, mußte einen Mutschein und eine landesherrliche Belehnungsurkunde haben. Ein bezüglicher Mutschein aus dem Jahre 1723 lautet:

"Bei der hochfürstl. Saxen-Saynischen hoch Verordneten Canzley zu Altenkirchen. Im nahmen Gottes muthen und begehren wir des durchlauchtigsten unseres gnädigen Fürsten und Herrn als mitlandes Herrn zu Bendorff, alles freyes; eine Fundgrube auf dem neuen aufgeschörfften gange, ober erste, andere, dritte und Vierte maßen, unter erste, andere, dritte und 4te maßen auf einem morgen gang. Item eine Fundgrube ober 1te, 2te, 3te unter Erste, andere und 3te maße auf einem Spathgange, Imgleich eine Fundgrube ober 1. 2. 3te unter 1. 2. 3. maßen auf einem flachen gange. Wie auch eine Fundgrube ober 1. 2. 3. unter 1. 2. 3. maßen auf einem stehenden gange, mit einem benötigten tiefen Erbstollen auf Eysenstein und alle anderen metallen und mineralen, was gott geben und beschehren mögte. Dieses alles ist auf der Lohe in der sogenannten pfaffenhecke in der Bendorffer gerechtigkeit gelegen.
Gemuthet zu Altenkirchen Vormittags umb Zehn uhr den 14. Dezembris 1723. J.H. Wirth Johann Engel Lindner Cammer-Verwalter Vor mich Unt meine mit konsorten. Egmont Becker.

(Das Schriftstück befindet sich im Staatsarchiv zu Koblenz).

Über die Hütten- und Bergwerksbetriebe in der Herrschaft Bendorf erstattete, auf Ersuchen der Landesregierung, der Brandenburg-Onolzbach'sche Kommerzienrat Wilhelm Remy zu Bendorf damals ein Gutachten, in welchem es unter anderem heißt, daß "vor undenklichen Jahren zu bemelten Steinbruch ein Hüttenwerk gestanden hat, auch hin und wieder Eisenbergwerke auf Bendorf'schem Territorium betrieben worden sind, die mutmaßlich durch Krieg und sonstige Fatalitäten in Verfall gekommen."

Als Teilhaber am Steinebrücker Hammer erscheint von 1734 bis 1746 ein Hüttenherr Johann Hartkop und gegen Ende des 18.Jahrhunderts, die Witwe Joh. Friedrich Freudenberg aus Hachenburg.

Am 22. April 1724 erteilte der Fürst von Sachsen- Eisenach, als Landesherr von Bendorf, dem Kanzleidirektor Grün, dem Kammerverwalter Wirtzen zu Hachenburg und dem Hüttenmeister Bertram zu Bendorf die Berechtigung, in der ganzen Gemarkung Bendorf brechenden Eisenstein zu gewinnen und eine Schmelzhütte im Bendorfer Revier anzulegen.

1728 pachtete der Leiter des Steinebrücker Hammers, Wilhelm Remy, die Bendorfer Betriebe dieser Gesellschaft und zwar: Das Eisenbergwerk "Vierwinde", die Eisen- und Rohstahlhütte, und das Eisenbergwerk "In der Lohe". Wenige Jahre später erwarb Wilhelm Remy die ganzen Werke und die Mutungs- und Belehnungsrechte im Bendorfer Bezirk.

Hier sind weitere Links zum Thema: frühe Industrialisierung






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