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Vorwort
Die bewegte Vergangenheit unserer Heimat hat über viele Jahrhunderte hinweg hat schon immer das Interesse von sehr vielen Autoren und Chronisten geweckt. Über die Geschichte unserer Heimat gibt es eine reiche Fülle an Dokumenten, Aufzeichnungen und Erzählungen, welche die Vergangenheit unserer Heimat aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln widerspiegeln. Es erscheint mir daher äußerst reizvoll, einige wertvolle heimatkundliche Aufsätze aus dieser Fülle von Veröffentlichungen erneut der Öffentlichkeit zugänglich zu machen

Der Historiker und Autor unzähliger heimatkundlicher Abhandlungen, der Heimatforscher Hermann Müller † (1922 - 1986) war einer jener Autoren. Mit Hermann Müller ist am 21.3.1986 einer der besten Kenner der Sayner Heimatforschung gestorben.

Der folgende Aufsatz ist erschien in: Bendorfer Zeitung 21. Mai 1983 ff in 3 Folgen
Für die Einstellung ins Internat wurde er entsprechend bearbeitet von Werner Kutsche.

Das Rittergeschlecht - "von Reiffenberg"

Zur geplanten Renovierung des Reiffenberg-Grabmals in der Abteikirche zu Sayn

von Hermann Müller †

(Gründungsmitglied der GGH)


Vorwort des Autors
Nachdem der anläßlich der 750-Jahrfeier des Todes der hl. Elisabeth 1981 ins Leben gerufene "Förderkreis Abtei Sayn e. V." das um 1422 entstandene Grabdenkmal des Ritters Friedrich von Stein und seiner Gemahlin Vye, geborene Voß von Diebach, vorbildlich restaurieren ließ, sieht der Förderkreis die nächste größere Aufgabe in der Renovierung des monumentalen Epitaphs des Freiherrn Johann Philipp von Reiffenberg und seiner Gemahlin Margarethe von Hoheneck, das 1722 errichtet worden war. Da die Kosten für eine umfassende Restaurierung enorm hoch sind, wird es noch eine Weile dauern, bis dieses herrliche Kunstwerk der Barockzeit in neuem Glanz die Besucher der altehrwürdigen Abteikirche in seinen Bann ziehen wird. So ist es durchaus angebracht, in der Zwischenzeit den historischen Hintergrund dieses Adelsgeschlechtes derer von Reiffenberg, von dem seit 1527 ein Nebenzweig in Sayn urkundlich nachweisbar ist, darzustellen.



Darstellung der Stammburg Reiffenberg in Oberreifenberg im Taunus, links als Burgruine um das Jahr 1600, rechts in ihrem ursprünglichen, unversehrten Zustand.

Wer vom "Brunhildenstein" auf dem hohen Feldberg im Taunus den Blick nach Norden richtet, sieht in gewissem Abstand vor sich ein weites Hochtal in einem "Reifen von Bergen" und mitten darinnen auf steilem Bergkegel eine große Burgruine, aus der zwei schlanke Türme zum Himmel deuten. Zu ihren Füßen breitet sich ein Ort aus, der als die höchste Ansiedlung im gesamten mittelrheinischen Schiefergebirge gilt. Hier auf dieser gewaltigen Burg befand sich der Stammsitz des alten Rittergeschlechtes von Reiffenberg, der bereits um das Jahr 930 n. Chr. in Urkunden erwähnt wird.

Geschichtlich steht weiter fest, daß zur Herrschaftszeit der Franken (Karl der Große) die Gebiete des Hochtaunus königliche Kammergüter waren, und daß zu deren Schutz die Burgen dieser Gegend, nämlich Reiffenberg, Stockheim, Cronberg, Nürings, Cransberg und andere, dienten.

Die Ortschaft zu Füßen der Burg Reiffenberg wird noch im Pierer-Universal-Lexikon vom Jahre 1844 als "Bergstadt und Hauptort einer Herrschaft im nassauischen Amte Usingen mit 800 Einwohnern" angegeben. Erst anno 1848, als sich der Hecken in zwei politische Gemeinden Ober- und Niederreifenberg teilte, wird der Ortsnamen Reifenberg mit nur einem "f" geschrieben, während die Burgruine nach wie vor mit dem altgeschriebenen Namen erwähnt wird.

Das Wappen derer von Reiffenberg mit den Ohren als Helmzier und der Bank auf dem Schild.

Die Ritter von Reiffenberg führten ein Wappen mit drei roten Schrägbalken auf silbernem Schild und als Helmzier ein Flügelpaar. Doch findet man auch hochgestellte Ohren als Helmzier, die besonders in der Ahnentafel erwähnt sind, wie auch die Wappen mit der sog. Bank. Hier befindet sich im oberen Teil des Schildes eine symbolische Bank in Schwarz mit drei Stützen, die darauf hinweist, daß der Träger zu der kleinen Zahl der damaligen Grundherren gehörte, die in der Wetterauer Grafenbank vereinigt waren. So gibt die Heraldik jener Zeit immer wieder Hinweise auf den gesellschaftlichen Rang des Trägers eines Wappens.

In "Des Heiligen Römischen Reiches Genealogisch-Historischem Adels-Lexicon" von Johann Friedrich Gauhen, 1747 beim Verlag Gleditsch in Leipzig erschienen, und vor allem im sog. Kleinen Gotha des mittleren u. niederen Adels, im 1707 in Frankfurt veröffentlichten Werk des J. M. Humbracht: "Die höchste Zierde teutschen Landes . . . vorgestellt in der reichsfreien rheinischen Ritterschaft" wird als Stammvater ein Wilhelm von Reiffenberg um das Jahr 942 in den ausführlichen Ahnentafeln der Generationen dieses Geschlechtes zu Anfang vorgestellt. Überprüft man die einzelnen Nachfolgen, so erfaßt man auch die für die Zeit des Mittelalters für ein Rittergeschlecht üblichen Standesränge.

Da gab es vor allem Kriegsleute, später Obristen und auch Komture in den geistlichen Ritterorden, ferner Stifts- und Domherren und auch einen Ritter, der in verschiedenen Taunussagen auftaucht, der sog. "Schwarze Ritter", ein Friedrich von Reiffenberg, der um 1300 lebte. In schwarzer Rüstung mit geschlossenem Visier auf dunklem Rappen mit schwarzer Schabracke erschien er bei den Turnieren und verschwand meist nach raschem Sieg, ohne sich erkennen zu geben. Auch berichtet die Legende, daß er bei Überfällen auf Kaufmannszüge in den Wäldern des Taunus oft in höchster Not heranpreschte und die Wegelagerer niederritt und vertrieb, ohne sich dann erkennen zu geben.

Ein anderer Reiffenberger Ritter wurde 1547 von Kohlenbrennern überfallen, ermordet und ausgeraubt, wie im Verzeichnis auch kurz vermerkt ist.

In der dritten Generation hatte sich das Geschlecht in zwei Linien geteilt, und zwar anno 1165, als ein Hatto von Reiffenberg die Burg Hattstein im Taunus erbaute und seine Nachkommen sich danach nannten. Es soll hier jedoch nur der Stamm der Reifenberger verfolgt werden.

Die auf der Burg Reiffenberg lebenden Familien einigten sich dahin, daß sie die weitläufige Wehranlage als Ganerben-Burg ansahen, d. h. es wurde genau geregelt, wer seinen Wohnsitz in dem betreffenden Gebäudeteil der Burg beanspruchen durfte und für seine Nachkommen behielt. Daraus erwuchsen später große Schwierigkeiten, auf die noch kurz eingegangen wird.

Zunächst ist hinzuweisen, daß die Reiffenberger ständig in Fehde mit den beiden Städten Limburg und vor allem Frankfurt lagen. Die langjährige Fehde mit der Stadt Frankfurt wurde erst im Jahre 1383 durch Vermittlung des Kurfürsten und Erzbischofs von Mainz, Adolf I., Graf von Nassau, so erledigt, daß die Stadt Frankfurt an Johann von Reiffenberg jährlich 50 Gulden zahlen mußte. Aber damit hörten die Händel nicht auf, denn auch in den nächsten Jahrzehnten berichten die Chroniken von gegenseitigen Überfällen auf Güter und Kaufmannszüge, bis der Landgraf Philipp von Hessen dem Treiben ein Ende setzte und hart durchgriff.

In jener Zeit zog ein Teil der Ganerben von der Stammburg weg tief in den Westerwald bis nach Weltersburg, wo Grundbesitz erworben wurde. Diese sog. "Wäller-Linie" die sich von der ursprünglichen "Wetterauer-Linie" abspaltete, interessiert nun besonders, denn von ihr aus kam es dann zur Niederlassung verschiedener Angehörigen in Sayn. Diese Spaltung von einem neuen Zweig des Rittergeschlechtes zum Westerwald hin erfolgte nicht von ungefähr, denn in Weltersburg saßen bereits seit 1325 Verwandte der Reiffenberger, und zwar die von Ottenstein und von Neuroth (Bilkheim).

Als dann 1384 "Kuno der Älteste" Amtmann von Weltersburg und seine Nachkommen Teilpfandherren dort wurden, entwickelte sich Weltersburg zum Stammsitz der "Wäller-Linie" die zunächst dort in einer alten Burg wohnten.

Das 1552 errichtete Schloß oberhalb von Weltersburg, das bis 1671 der 'Wäller-Linie' des Adelsgeschlechts von Reiffenberg als Wohnsitz diente.

Bald erwarben sie größeren Grundbesitz, unter anderem auch die Burg und den Ort Hartenfels, ein ehemaliges Besitztum der Gräfin Mechthild von Sayn. Als das alte Burghaus bei Weltersburg baufällig wurde, ließ Philipp von Reiffenberg 1552 im Hang des "Küppel" in Höhe von 436 m über dem Meeresspiegel oberhalb des Fleckens, der 1314 Stadtrechte erhalten hatte, ein neues Schloß erbauen mit Nebengebäuden und Schloßkapelle, ein rechteckiger, zweistöckiger Steinbau mit zwei sog. Zwerchhäusern. An den vier Ecken erhebt sich je ein Rundturm mit Spitzhelm.

Das Gebäude steht noch heute dort und wird oft fälschlich als "Brambacher Schlößchen" bezeichnet. Aber der Türsturz über dem Eingang des Nordostturmes belehrt einen, daß hier ein Reiffenberger Besitz steht, denn nur das Wappen des Philipp von Reiffenberg ist zu erkennen.

Von Weltersburg aus zogen zwei Brüder aus der großen Wäller-Familie, und zwar die Söhne des Bruno von Reiffenberg, Friedrich und Philipp, zum Rhein hin und ließen sich in Sayn nieder. Am Fuße des Burgberges erwarben sie mehrere Gebäude in Nachbarschaft der unteren Steinschen Burg und wurden somit hier seßhaft.

Als Friedrich bei Erweiterung der Baulichkeiten ein großes Loch in die damals noch bestehende Ringmauer des Ortes brechen ließ, kam es zu harten Auseinandersetzungen mit der Gemeinde Sayn, die auch darauf zurückzuführen sind, daß gerade dieser Friedrich von Reiffenberg ein streitbarer und händelssüchtiger Mann war. Er spielte in der Reichspolitik eine eigenartige Rolle, wobei er stets als Obrist auf Seiten der Gegner des Kaisers zu finden war. Als Landsknechtsführer war er bekannt und gefürchtet, zumal er seine Kriegsknechte selbst anwarb und ausbildete, so daß sie für ihn wortwörtlich durchs Feuer gingen.

Anno 1545 zog er mit etlichen Fähnlein, wie man damals kleinere Kriegsabteilungen nannte, die er in Sachsen geworben hatte, nach England und stellte sich später mit seinen Leuten dem König Heinrich II, von Frankreich zur Verfügung. Danach stand er den protestantischen deutschen Fürsten im Kampf gegen Kaiser Karl V. bei und mußte nach der schweren Niederlage in der Schlacht von Mühlberg in die Schweiz fliehen, da ihn der Kaiser in die Acht erklärte Und 4.000 Gulden auf seinen Kopf setzte.

Von hier ging er wieder nach Frankreich, wo er später im Auftrag der Fürsten unter anderen Abgesandten mitverantwortlich war für den Vertrag von Chambord am 15. Januar 1552, in dem Heinrich II. von Frankreich die damals kerndeutsche freie Reichsstadt Metz u. a. zugestanden wurde, wenn er sie gegen den Kaiser unterstützen würde. Ein schändlicher Vorgang, der dem Reich schweren Schaden zufügte, denn den Kaiserlichen gelang es später nicht mehr, die große stark befestigte Stadt, die Metropole Lothringens, zurückzuerobern.

Fortsetzung
Nachdem zum Schluß des ersten Berichtes auf die Wäller-Linie der Reiffenberger eingegangen worden ist, wurden auch die Machenschaften des nach Sayn übergesiedelten Feldobristen Friedrich von Reiffenberg erwähnt. Im Ort hielt er sich nicht lange auf, da ihm die Bevölkerung nach argen Streitigkeiten wenig freundlich gesinnt war. Er erwarb sich in der alten Stammburg im Taunus einen Wohnsitz mit der Absicht, sich bei passender Gelegenheit der gesamten Burg zu bemächtigen.

Zunächst richtete er im Ort eine Anwerbestelle für den Landsknechtsdienst ein, die auch der Landgraf von Hessen gestattete. Als etliche Jahre später anno 1580 die Inhaber der Burg und Herrschaft Philipp und Eberhard von Reiffenberg aus der Wetterauer Linie für längere Zeit mit ihren Reisigen den Ort verließen, besetzte der Obrist mit seinen Leuten die gesamte Burg einschließlich des mächtigen Bergfrieds, wobei er noch von einem ihm ergebenen Vetter Marsilius unterstützt wurde. Anschließend zwang er die Untertanen im Umkreis, auch ihm zu huldigen. Doch durch Beschluß des Reichskammergerichtes, an das sich die heimkehrenden Brüder Philipp und Eberhard wandten, kamen beide wieder in den Besitz der Burg und der Herrschaft.

Zwei Jahre später, als Philipp starb und sein Bruder Eberhard abwesend war, wiederholte sich dasselbe Spiel. Wiederum brachte ein Beschluß des Reichskammergerichtes den vorherigen Zustand, den aber der Obrist nicht akzeptieren wollte, so daß er es zum dritten Male versuchte. Und auch danach wurde er von demselben Gericht verurteilt, die Burg zu räumen und allen Schaden zu ersetzen. Nun versuchte er es auf anderem Wege, indem er unter der Burgbesatzung eine Meuterei ausbrechen ließ, die aber ein treuer Wachtmeister mit seinen Mannen niederschlug.

Noch in demselben Jahr 1587 versuchte er es zum letzten Male, mit Hilfe des Vetters Marsilius von Reiffenberg, Burg und Herrschaft an sich zu reißen. Aber auch dieses letzte Mal erging vom Reichskammergericht das Urteil, Burg und Ortschaft mit Umland zu räumen und allen Schaden zu ersetzen. Da ihm der Kläger aus der Wetterauer Linie Johann Heinrich von Reiffenberg drohte, ihn bis an sein Lebensende gefangen zu setzen, zog es der Siebzigjährige vor, weitere Anschläge zu unterlassen und nach Sayn zurückzukehren. Hier verlebte er den Rest seiner Tage in Ruhe und Frieden, ehe er am 12. Mai 1595 starb. Sein Grabstein, der einst in der Abteikirche stand, ist heute an der Südwand des Kreuzganges zu finden. Auf ihm steht folgendes: Anno 1595 den 12. May starb der woledel und gestrenge Herr von und zu Reiffenberg der könicklichen Gron Frankreich Oberster der Seel Got Gnadt Amen.

Seine Verwandten der Wäller-Linie schienen seinen unsteten, gewalttätigen Geist geerbt zu haben, denn im Sommer 1597 besetzten sie die zur Stammherrschaft gehörigen Dörfer Waldschmitten und Langenbach. (Letzterer Ort ist im 30jährigen Krieg untergegangen). Weiter raubten sie das in der Schloßkirche zu Reiffenberg aufgewahrte Familienarchiv und zwangen wieder einmal die Untersassen zur Huldigung. Erst am 11. Oktober desselben Jahres erließ ein Reichshofrat in Wien, wohin sich der rechtmäßige Burgherr Johann Heinrich gewandt hatte, einen unbedingten Befehl (mandatum sine clausula) zur Räumung der Stammfeste, der am 26. Januar 1604 wiederholt wurde. Denn die Wäller-Linie weigerte sich, die Burg zu räumen. Es kam daher zu ständigen Kämpfen um sie, die bis zum Ausbruch des 30jährigen Krieges dauerten. Dann erschienen ja fremde Kriegsvölker in Hessen, die auch in der Herrschaft Reiffenberg übel hausten. Doch zunächst ist noch darauf hinzuweisen, daß zu Ausgang des 16. Jahrhunderts aus der großen Reiffenberger Verwandtschaft ein Jesuitenpater namens Friedrich Anselm von Reiffenberg Aufsehen erregte, da er mit Vehemenz gegen die immer noch hin und wieder sowohl in katholischen Gebieten, als auch in Gegenden, in der die Bevölkerung der neuen Lutherischen Lehre anhing, stattfindenden Hexenprozesse einschritt und manches alte Weib vor dem Flammentod rettete.

Reiffenbergscher Grenzstein mit dem Wappen aus der Sayner Gemarkung. Aus der Sammlung von Franz-Josef Nieth in Sayn).

Kaiser Maximilian I. erhob am 15.Dezember 1629 Hans Dietrich von Reiffenberg mit seinem ganzen Geschlecht in den Reichsfreiherrenstand, da er ihm große Dienste, auch in diplomatischer Mission in diesem langen Krieg erwiesen hatte. Hans Dietrich von Reiffenberg diente zunächst dem Kurfürsten und Erzbischof von Mainz, ehe er sich nach Wien an den Kaiserhof wandte, wo er schließlich zum Hofkriegsrat aufstieg.

Gerade Hessen und der obere Westerwald wurden oft von der Kriegsfurie heimgesucht. Die Bevölkerung litt unter Gewalteinwirkung der Söldner, unter Hunger und Seuchen, die auch den dortigen Adel nicht verschonten, so daß die beiden Linien der Wetterauer und der Wäller Reiffenberger arg dezimiert wurden. Zu allem Unglück nahmen am 11.Mai 1646 Niederhessen den Kaiserlichen Obristen Hans Dietrich von Reiffenberg in Friedberg gefangen und behielten ihn so lange in Haft, bis ihnen Burg und Herrschaft Reiffenberg übergeben wurde. Aber bei Kriegsende mußten die Hessen alles räumen, da laut Artikel 59 des Friedensvertrages von Münster und Osnabrück (Executions-Hauptprozesses) wieder das alteingesessene Geschlecht der Reiffenberg die Herrschaft erhielt.

Doch sah es nach dem Tode des Hans Dietrich von Reifferberg in dieser Familie trostlos aus. Sein Bruder Johann Heinrich hatte aus der Ehe mit Anna von Cronberg fünf Söhne und eine Tochter hinterlassen, als er 1628 verstarb. Von diesen fünf Söhnen überlebte nur einer die Kriegswirren, Philipp Ludwig mit Namen. Er entschied sich für den geistlichen Stand und diente zunächst dem Trierer Kurfürsten Philipp Christoph von Sötern, der ihn schließlich zum Coadjutor erhob, so daß er dessen Nachfolge anzutreten gehabt hätte. Doch wählte das Domkapitel später einen anderen, worauf sich Philipp Ludwig stärker für den Mainzer Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn einsetzte und auch von diesem bald in hohe Ämter befördert wurde, so zum Vizepräsidenten der Stadt Erfurt, über die der Kurfürst auch als Fürstbischof von Würzburg zu gebieten hatte, ferner kurmainzischer Geheimer Rat und auch Domherr. Dieser Philipp Ludwig von Reiffenberg sollte als letzter männlicher Nachkomme seines Geschlechtes laut Bestimmung des Friedensvertrages die Herrschaft im Taunus übernehmen. Doch stritt sich auch noch seine Schwester Johanna Walpurgis von Reiffenberg mit ihrem Ehemann Johann Walbott von Bassenheim, denn auch diese hatten den schrecklichen Krieg überlebt, um die Nachfolge und erlangte sie auch später.

Zunächst jedoch trat der Kurfürst von Mainz, Johann Philipp v. Schönborn auf den Plan und beanspruchte die Herrschaft Reiffenberg, in dem er sich auf den in den Jahren 1443 und 1461 mit dem Geschlecht derer von Reiffenberg geschlossenen sog. Öffnungsvertrag berief. Dieser Öffnungsvertrag sicherte Kurmainz die Reiffenberger Herrschaft dann zu, wenn kein männlicher Nachfolger mehr da sei. Und da der Domherr Philipp Ludwig von Reiffenberg als Geistlicher keine direkten Nachkommen zu erwarten hatte, ließ der Mainzer Kurfürst Burg und Umkreis von seinen Truppen besetzen und sich von den Untertanen huldigen. Aber der Domherr stellte sich gegen seinen Kurfürsten und beharrte hartnäckig auf seinem Recht der Nachfolge.

Nun ging man in Mainz anders vor und zwar in einer Weise, die an einen Justizmord grenzt. Man lud den Domherrn nach Würzburg ein, wo man ihn vor ein Gericht stellte. Neben angeblichen Unredlichkeiten in seinem Amt warf man ihm ein geradezu haarsträubendes Unterfangen vor, nämlich die Absicht, die kurfürstliche Residenz in Mainz an allen vier Enden in Brand setzen lassen zu wollen. Und zwar legte man als Beweis ein angeblich von ihm eigenhändig geschriebenen Brief mit dem Einäscherungsplan vor, den ein Schiffer aus dem Rhein aufgefischt und zum Kurfürsten gebracht haben soll. Jedenfalls verurteilte man den Domherren Philipp Ludwig von Reiffenberg zu lebenslänglichem Kerker auf der Festung Königstein.

Später stellten sich natürlich alle Beschuldigungen gegen ihn als falsch heraus. Dennoch mußte er sieben Jahre gefangen sitzen. Erst als sein Gegner, der Kurfürst Johann Philipp von Schönborn, gestorben war, wurde er in Freiheit gesetzt, wobei man ihm einen Eid abzwang, sich nicht wegen der erlittenden Ungerechtigkeit rächen zu wollen. Da aber in der Folgezeit Kurmainz das Versprechen, alles widerrechtlich in Besitz genommene Reiffenberger Gut zurückzugeben, nicht hielt, sondern lediglich die Burg räumte, reichte der Domherr insgeheim ein sog. Restitutionsgesuch beim hl. Stuhl ein, in dem er auch seine ehemalige Dompräbende (Lebrente) einklagte. Dies hatte Erfolg, denn am 27. April 1676 erließ Papst Innocenz XI. ein Breve, das den Domherren Philipp Ludwig von Reiffenberg in alle seine geistlichen Würden und Benefizien wieder einsetzte.

Hiermit aber hatte der Domherr den Zorn des neuen Kurfürsten Damian Harthard von der Leyen erregt, der sich keineswegs um den päpstlichen Erlaß kümmerte, sondern den Domherrn wieder auf der Feste Königstein einkerkern ließ und anordnete, daß ihm jeglicher Umgang mit Menschen verboten blieb.

Der hochgebildete Mann verfiel später dem Wahnsinn und starb am 28. März 1686, nachdem er insgesamt mehr als 17 Jahre in Einzelhaft gehalten worden war. In der Kapuzinerkirche am Fuß der Festung wurde er beigesetzt.

Sein naher Verwandter Johann Philipp von Reiffenberg, der als kurtrierscher Geheimer Rat und Amtmann in Sayn lebte und auf den im Schlußkapitel dieses Berichtes noch besonders eingegangen wird, schrieb über das Schicksal des Unglücklichen: "Dergleichen pflegt derjenigen zu erwarten, die nicht überführt werden konnten, deren Aussagen man aber fürchtet."

Fortsetzung
Johann Philipp Freiherr von Reiffenberg, † 1722. Abbildung einer Federzeichnung von Prof. Alfons Wiesenmüller, Frankfurt/M., nach der Grabfigur in der Abteikirche zu Sayn.Über das verwandtschaftliche Verhältnis des Domherrn Philipp Ludwig von Reiffenberg gehen die geschichtlichen Darlegungen auseinander. Der Verleger der Schriften des Freiherrn Johann Philipp von Reiffenberg, der in Sayn sein Leben beschloß, und auf den noch besonders eingegangen wird, schrieb 146 Jahre, nachdem das Hauptwerk "Antiquitates Saynenses anno 1684" ("Sayner Überlieferungen 1684") verfaßt worden war, 1830 im Vorwort desselben auf Seite XI u. a. folgendes:
". . . Der Letztere (Johann Philipp von Reiffenberg) ward Kurtrierscher Geheimer Rath und Oberamtmann in Montabaur, Grenzau und Vallendar, lebte aber meist in ländlicher Einsamkeit auf seinem ansehnlichen Schlosse in Sayn. Hier schrieb er um 1684 seine "Antiquitates Saynenses" und "Notas et Additiones in Broweri et Masenii Annales Trevirenses" (Trierer Geschichte nach Aufzeichnungen von Brower und Masenius), welche beide Werke bis jetzt ungedruckt blieben. Er trat zuletzt, wie er denn auch ein Eiferer im Glauben gewesen, in den Orden der "Gesellschaft Jesu" und verfaßte als Jesuit "Progymnasmata" und eine Geschichte der Rheinischen Provinz. Er war der letzte seines edlen Geschlechtes, nachdem sein Sohn Philipp Ludwig 1686 in der Gefangenschaft umgekommen war, und starb im Jahre 1722. . .

Diesem Vorwort, das kurz die Biographie des Verfassers behandelt, widerspricht entschieden der oft zitierte Christian von Stramberg in seinem bekannten Werk "Denkwürdiger und nützlicher Rheinischer Antiquarius etc." Mittelrhein, Abt. II, Band 1, Coblenz 1853, wo er über das Leben des Domherrn Philipp Ludwig von Reiffenberg eingehend berichtet und in einer Fußnote folgendes über den Geschichtsschreiber Johann Philipp von Reiffenberg vermerkt: "Dessen, einer solchen Ehre kaum würdigen "Antiquitates Saynenses" hat E. Münch dem Drucke übergeben und zwar 1830 in Aachen und Leipzig und es heißt in dem Vorberichte, daß der Verfasser, nachdem sein Sohn Philipp Ludwig in der Gefangenschaft sein Leben beschlossen habe, sich in die Gesellschaft Jesu begeben und u. a. eine Geschichte der rheinischen Jesuitenprovinz geschrieben habe. In Wirklichkeit ist vielmehr des Geschichtsschreibers einziger Sohn Anselm Friedrich Anton in Frieden in seiner Väter Hause in Sayn 1739 verstorben, vier Töchter und einen Sohn, Friedrich, hinterlassend, als welcher Friedrich Jesuit und seines Ordens Geschichtsschreiber wurde."

Soweit Christian von Stramberg, der bestreitet, daß der unglückliche, in der Gefangenschaft auf der Feste Königsstein umgekommene Domherr, der Sohn des Sayner Geschichtsschreibers war. Die Ahnentafel des J.M. Humbracht über das Adelsgeschlecht derer von Reiffenberg gibt ihm recht, denn hier ist der Name und das Schicksal des Domherrn nicht unter den Nachkommen des Johann Philipp von Reiffenberg zu finden. Dagegen ist vermerkt, daß aus seiner Ehe mit Maria Margarethe von Hoheneck, der Tochter des Philipp Franz von Hoheneck und der Maria Margarethe von Dalberg fünf Töchter und vier Söhne hervorgingen, von denen einige schon im frühen Kindesalter starben, so die Tochter Maria Barbara 1690, und die Söhne Johann Hugo Philipp 1690 und Carl Desideris 1689.

Wenn auch Christian von Stramberg keine hohe Meinung von den zu seiner Schaffenszeit erst veröffentlichten "Antiquitates Saynenses" hatte, wahrscheinlich aus einer gewissen Rivalität heraus, so ist diese Schrift dennoch für Sayn von großer Bedeutung, denn sie ist wohl der einzige historische Bericht über den Ort an sich. Und gerade aus den "Antiquitates Saynenses anno 1684" gewinnt man heute tiefere Erkenntnisse über bisher oberflächlich behandelte geschichtliche Begebenheiten, auch in der Baugeschichte der Sayner Burgen.

Die fälschlich als ehemaliger Wohnsitz der Ritter von Reiffenberg bezeichnete mittlere Burg der Grafen von Sayn nach einer Fotografie um die Jahrhundertwende.

Es ist das Verdienst des Heimatforschers Dietrich Schabow, Sayn, daß er in seinem hervorragenden Bericht "Sayner Burgmannen", in der 1979 erschienenen Chronik "Sayn, Ort und Fürstenhaus", eine seit Generationen angenommene und durch Ansichtskarten-Überschrift gestützte Meinung korrigierte, indem er klarstellte: "Aus ihnen ("Antiquitates Saynenses") geht hervor, daß die Annahme, die Herren von Reiffenberg hätten auf der mittleren Burg gewohnt, unrichtig sein muß. Die sogenannte Burg Reiffenberg ist vielmehr Bestandteil der gräflichen Burg. Das kleine Gebäude mit dem runden Turm an seiner äußersten Südseite wurde, wie Reiffenberg schreibt, von einem Grafen (von Sayn) für seine Tochter erbaut, ehe die Familie Reiffenberg nach Sayn kam. Als Burg Reiffenberg wird man nur den erwähnten Bau an der Stelle des heutigen Schlosses bezeichnen dürfen..."

Über den Geschichtsschreiber Johann Philipp von Reiffenberg, der aus Diensten am kurfürstlichen Hof in Trier sich anno 1680 auf seinen väterlichen Besitz nach Sayn zurückzog und seine Werke verfaßte, die er in Latein, der Gelehrtensprache seiner Zeit, schrieb, berichtet Dietrich Schabow noch zusätzlich: "...Er war aber nicht nur schreibender Historiker, sondern er unternahm in Sayn und Engers Grabungen, um Spuren ehemaliger Bebauung zu finden; und er hielt das Gefundene mit dem Zeichenstift fest. So fand er, wie er schreibt, 73 Schritte von der Bachpforte entfernt, also in der Nähe des heutigen Schloßturmes, eine ummauerte, stark verfallene Anlage. 1684 wuchsen dort Obstbäume und Wein. Reiffenberg legte die halbverdeckten Gemäuer frei und entdeckte sechs etwa rechteckige Flächen, von denen einige durch 7 - 8 Fuß tiefe und ca. 35 Fuß breite Gräben getrennt waren. In einer Skizze hielt Reiffenberg Größe und Form der Mauern. Gräben und freien Flächen fest, so daß man den Ort noch heute bestimmen könnte. An dieser Stelle, legt Reiffenberg dar, habe er den Teil des gräflichen Besitzes gefunden, der 1152 nicht in das trierische Lehen eingegangen war, und auf dem der Graf nicht dem Erzbischof unterstellt war, um dort, vertreten durch den Burgrichter, frei die Gerichtsbarkeit über die Ministerialen ausüben zu können. Eine ungebrochene Tradition führte dieses Recht - wenn auch in veränderter Form - über Jahrhunderte weiter. Einmal jedes Jahr, zunächst am Georgentag. also am 23. April, später am 7. Januar, versammelte sich dort die Gemeinde - die Einteilung des Platzes entsprach sicherlich den Rangunterschieden - wenn die Burgmannen in Anwesenheit des Vertreters des Grafen, später des kurfürstlichen Amtmannes die Bürgermeister, Förster, Eicher, Pförtner und die anderen Gemeindebediensteten beriefen...." Soweit die Ausführungen von D. Schabow. (siehe hierzu: D. Schabow; Ein Gerichtsplatz am Sayner Schloß)

Da der Trierer Kurfürst Johann Hugo von Orsbeck nicht auf die Dienste des Freiherrn Johanr Philipp von Reiffenberg, desser Kenntnisse über Land und Leute seines Wohnbezirkes ihn beeindruckten, verzichten wollte, ernannte er ihn zum Oberamtmann von Montabaur, Herschbach, Grenzau, Vallendar und Heimbach. Zeitweise amtete er auch in Ehrenbreitstein und stand dann der dortigen kurfürstlichen Burg Hermannstein (Ehrenbreitstein) als Kommandant vor. Er nahm also auch einen hohen militärischen Rang ein, weshalb er bei der Figur seines Grabmales in kostbarer, verzierter Rüstung und mit Degen an der Seite dargestellt ist.

In seiner Eigenschaft als Oberamtmann ließ er übrigens u. a. das Staffeler-Kreuz in Sayn, ein Sühnekreuz, das seit 1380 in der Gemarkung an der Stelle der heutigen St.-Elisabeth-Kirche stand, renovieren. Nach seinen Darlegungen in den "Antiquitates Saynenses" wurden "hoc anno 1684", also im Jahre 1684, die herabgestürzten Teile des oberen Kreuzes (Querbalken in Stein), das der Überlieferung nach zehn Fuß (= 2,90 m) hoch war, an dem sich Wappen (insignia) befanden, wieder auf den Schaft gesetzt und dieser selbst, der sich geneigt hatte, aufgerichtet. Er mag dazu gekommen sein, als er über den Ritter Dietrich von Staffel und die "Limburger Fehde" schrieb.

Anno 1708 stiftete der Freiherr der Prämonstratenser-Abtei, deren Chorherren zu seiner Zeit hervorragend von dem tüchtigen Abt Engelbertus Colendal geleitet wurden, einen prächtigen Barock-Hochaltar, der von 1709 -1831 im Chor der Abteikirche stand, ehe man ihn im damaligen Trend zur Neogotik hinwegschaffte. Über dem großen Gemälde des Apostels Simon mit dem Armreliquiar, das heute an der Wand des Seitenschiffes hängt und das das Mittelstück des Altares bildete, waren die beiden Stifter-Wappen Reiffenberg-Hoheneck und darüber wiederum als Abschluß nach oben das ovale, in herrlichem Barockrahmen gefaßte Auferstehungsbild aufgebaut, das jetzt noch gegenüber der Kanzel zu sehen ist. Das Doppelwappen des ehemaligen Hochaltars befindet sich hoch über den drei Bildern der ehemaligen Prämonstratenser-Abtei. 1722 starb Johann Philipp von Reiffenberg und wurde in der Familiengruft neben seiner Gemahlin Maria Margarethe von Hoheneck, die bereits 1706 verstorben war, beigesetzt.

Das Gutshaus der Freiherren von Reiffenberg am Fuße des	Burgberges, das der aus Paris stammende Kupferstecher Charles Dupuis (1695 - 1742) unter dem Titel 'Vue de Sayn' (Ansicht von Sayn) anfertigte.

Sein Sohn Friedrich blieb ohne männliche Nachkommen. 1753 vermählte sich ein Freiherr Ludwig Wilhelm Joseph von Boos-Waldeck mit der Tochter des Sohnes, Sophie Marianne von Reiffenberg, und übernahm auch später das Gut in Sayn. Er war Amtmann von Zell, Baldeneck und Simmern und wurde 1790 in den Reichsgrafenstand erhoben. In Sayn ließ er das alte Gutshaus in einen größeren Gebäudekomplex mit Barockgiebeln über der Eingangsfront umbauen, in den auch der Torturm einbezogen wurde. Von dem Enkel dieses Grafen von Boos-Waldeck, Clemens Wenzeslaus, der als Landrat von Koblenz fungierte, kaufte dann 1848 Ludwig Adolph Friedrich Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg den gesamten Besitz und ließ an Stelle des stattlichen Gutshauses ein Schloß im neugotischen Stil errichten.

Bevor auf das Grabmal in der Abteikirche eingegangen wird, ist noch auf einen interessanten Grabstein hinzuweisen, der in der uralten, offenen Friedhofskapelle, die sich neben dem Kirchturm befindet, aufgestellt wurde. Er lag früher rechts unterhalb der ehemaligen Kommunionbank, wie Dechant Holsinger (von 1830 - 1880 Pfarrer in Sayn) in einer Skizze im Pfarrarchiv eingezeichnet hat. Es ist ein Epitaph des Wilhelm Anton von Reiffenberg, der anno 1607 in jungen Jahren verstorben war. Vier heraldisch schöne Wappen waren ursprünglich darauf ausgearbeitet, die aber mit der Zeit durch Generationen, die darüber schritten, stark abgetreten wurden.

Das prachtvolle Grabmal der Eheleute Johann Philipp von Reiffenberg und Maria Margarethe von Hoheneck wurde über der Gruft bald nach der Beisetzung des Freiherrn errichtet. Vermutlich ist es schon zu seinen Lebzeiten in Auftrag gegeben worden. Hier ruht ferner noch die Schwester der Freifrau, eine 1720 verstorbene Maria Barbara von Hoheneck. 1725 wurde noch eine Tochter Christine von Reiffenberg dort bestattet.

Das Grabmal des Johann Philipp von Reiffenberg und seiner Gemahlin in der Abteikirche Sayn.

Das monumentale Grabrelief weist eine Höhe von 3,45 m und eine Breite von 2 m auf. Die beiden Eheleute sind vor einer sogegannten Draperle unter ihren Wappen, er in prachtvoller Rüstung, ohne Helm, mit der hl. Schrift in der Hand; sie in auf das Feinste mit Spitzenverzierungen ausgeführten Barocktracht in repräsentativer Haltung dargestellt. Die von großem Ernst und auch verhaltener innerer Leidenschaft geprägten Gesichter wirken besonders ausdrucksstark. Über beiden schwebt ein weinender Genius mit Spruchband. Im Hintergrund stellt die lateinische Inschrift die Lebensdaten nebst Titeln und Verdiensten vor. Sie ist nur noch schwer zu entziffern, wie auch größere Schadstellen im rechten Unterfeld des Reliefs nicht mehr zu übersehen sind.

Daher ist es zu begrüßen, daß der "Förderkreis Abtei Sayn e.V." sich des kulturhistorisch überaus wertvollen Monumentes, wohl das einzige Barockgrabmal in dieser Größe und Qualität am gesamten Mittelrhein, annimmt und eine umfassende Restaurierung vorsieht. Aber die veranschlagten Kosten, die 15.000 DM übersteigen, können nicht vom Förderkreis, dessen finanzielle Mittel begrenzt sind, so bald aufgebracht werden. So ist die Bevölkerung zur Unterstützung aufgerufen und wird gebeten, durch Spenden - und wenn sie noch so bescheiden sind - dazu beizutragen, daß dieses einzigartige Kunstwerk wieder zu seiner ganzen Pracht renoviert und somit erhalten werden kann.







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GGH_56170 Bendorf
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