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Graf Heinrich IV. von Sayn   *1539 - † 1606

Graf zu Sayn und Herr zu Homburgk, Moncklar und Mentzburg

Teil II

Von Dieter Kittlauß


Hinweis
Mit Rücksicht auf den Gesamtumfang des Beitrags ist das Lebensbild des Sayner Grafen Heinrich IV. in vier Hauptthemen gegliedert:

  1. Teil: Herkunft und Weg zum Kurkölner Domdechanten
  2. Teil: Der lutherische Landesherr der Grafschaft Sayn
  3. Teil: Heinrichs Kirchenordnung von 1590
  4. Teil: Das tragische Ende des alten Grafen

Teil II

Der lutherische Landesherr der Grafschaft Sayn


Inhaltsverzeichnis des 2. Teils:

1.  Der Wechsel in die Sayner Grafschaft
    Excurs: Das Sayner Münzrecht
2.  Der Bauherr
Excurs: Das Friedewalder Schloß
Excurs Die Kardinaltugenden am Friedewalder Schloß
3 .  Der Mensch, Ehemann und Vater
4 .  Der Reformator
5 .  Quellen und Literatur


Der Wechsel in die Sayner Grafschaft

Seit den großen Konzilien des 15. Jahrhunderts war der Ruf nach Erneuerung der christlichen Kirche an Haupt und Gliedern nicht mehr verstummt (Anm.: 1). Weil für viele Menschen die christliche Führungsschicht (Kaiser / Papst / Bischöfe /Klerus / Klöster) völlig versagt hatte, wurde der Ruf nach einer radikalen Strukturveränderung christlicher Kirche immer lauter. Martin Luther (1483 - 1546) wurde Sprachrohr und Symbolgestalt. Dazu kamen die neuen Theorien über die Staatslenkung. "Die wichtigste Wurzel der neuen Zeit, die gesamte kommende Entwicklung im Keime in sich fassend, ist die Idee des autonomen Staates"(Anm.: 2), so formuliert es der katholische Kirchenhistoriker Joseph Lortz. Aufgrund der engen Verbindung von Kirche und Staat lag es nahe, dass die weltlichen Landesfürsten auch die Verfügung über die Kirche in ihren Territorien bekamen (so wie die geistlichen Fürsten). Je mehr die traditionelle katholische Hierarchie abgebaut wurde, umso stärker besetzten die Landesfürsten auch das kirchliche Vakuum. "Sie betrachteten sich als Hüter der Gerechtigkeit, Schirmherrn der Schwachen und Gottes Amtleute, die für das Wohl der Kirche und das Seelenheil der Untertanen Verantwortung trugen."(Anm.: 3) Graf Heinrich musste spüren, dass er in das gegenreformatorische Köln nicht mehr passte und sah deshalb in der Rolle eines Landesfürsten eine neue Lebensaufgabe. Zwar war der Sprung aus dem "großstädtischen" Köln in die "Freusburger Hälfte der Grafschaft Sayn" wie ein Umzug von der Stadt in ein kleines Dorf. Köln war damals die bedeutendste und größte Stadt nördlich der Alpen und die Teilgrafschaft Sayn war ein bedeutungsloser Zwergstaat unter den 405 selbstständigen Territorien im Deutschen Reich (Anm.: 4). Vielleicht war es auch der pompöse Lebensstil des neuen Kölner Kurfürsten Salentin, der den Grafen bewog, diesen Sprung in das kalte Wasser zu wagen und seinem Leben eine totale Wendung zu geben.

Graf Heinrich wusste, dass er als protestantischer Landesherr die Letztverantwortung für alles trug, was in der Grafschaft geschah, doch beidem fühlte er sich offensichtlich aufgrund seiner Kölner Zeit gewachsen. Er wusste auch um die zerrütteten Finanzen der Grafschaft. Obwohl die Grafschaft Sayn bereits 1550 durch Kaiser Maximilian die Erlaubnis erhalten hatte, Bergwerke auszubeuten, war die wirtschaftliche Basis nicht sehr stark und die politische Mittellage gefährlich (Anm.: 5). Graf Heinrich konnte die Abwehraktionen der ihm mit Sicherheit feindlich gesinnten Abteien Marienstadt, Sayn, Rommersdorf und Maria Laach voraussehen, die vom katholischen Kurtrier und von Kurköln unterstützt wurden, und er wusste um die Machtpositionen von Kurtrier und Kurköln in der Grafschaft aufgrund ihrer Lehensrechte (Anm.: 6). Heinrich kannte - wenn auch von einer anderen Warte aus - die Komplexität der spätmittelalterlichen Gesellschaft. Neben dem territorialen Streubesitz der Grafschaft und der ihm unterstellten Herrschaften war die Grund-, Leib- und Gerichtsbarkeit in vielen Fällen unterschiedlichen Obrigkeiten zugeordnet (Anm.: 7). Es gab auf der einen Seite viele Sonderrechte für Adel und Klerus, auf der anderen Seite viele Formen von wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit für das einfache Volk. Auf dem Land gab es oft bittere Armut, die durch marodierenden Soldaten ständig verschärft wurde.

Anfang 1574 gab Graf Heinrich seinen Posten als Domdechant auf, verließ das Domkapitel, trat aus dem geistlichen Stand (Kleriker bzw. Priester) aus und kehrte Köln für immer den Rücken.

Als Heinrich IV. übernahm er die Regierung seines verstorbenen Onkels Sebastian II., der ledig geblieben war (Anm.: 8), und heiratete am 6. Februar 1574 (Anm.: 9) Jutta von Mallinkrodt aus einem westfälischen Geschlecht, die schon in Köln seine Geliebte war. Zu dem ererbten Landesteil gehörten Haus und Herrschaft Freusburg, Friedewald und der Grund Seelbach: das Amt Sayn blieb gemeinsamer Besitz mit seinem Bruder Hermann. Als Wohn- und Regierungssitz baute Graf Heinrich das ziemlich heruntergekommene Schloss Freusburg aus (Anm.: 10). Von hier aus hatte Graf Sebastian II 1561 für seinen Landesteil die lutherische Reformation nach der Confessio Augustana angeordnet und war damit seinem Neffen Adolf, dem der Hachenburger Teil der Grafschaft unterstand, gefolgt.

Die Gesamtgrafschaft Sayn gehörte mit den Grafen von Nassau, Wied und Wittgenstein zum Verband der Wetterauer Grafen, die sich alle für die protestantische Reform entschieden hatten. Graf Heinrich war hier mit seinen reformatorisch-protestantischen Ideen gewissermaßen "zu Hause".

1588 kam es zu einer radikalen Veränderung. Graf Heinrich übernahm in seine Regierungsverantwortung als Landesherr auch den Sayner Landesteil seines verstorbenen Bruders Hermann. Damit war das Sayner Kernland seit dem Tode Heinrich III. 1247 wieder vereint . Dies war besonders deshalb wichtig, weil nun die enormen Kosten für die doppelte Hofhaltung reduziert werden konnten, wenn auch die finanziellen Sorgen Heinrich nie verließen. 200 Jahre später urteilt der Rheinische Antiquarius (Anm.: 11) vernichtend: " eine wunderliche, verderbliche Wirtschaft hat Heinrich IV. als regierender Graf geführt." Diese Einschätzung muss revidiert werden.

Eine große Hilfe für Graf Heinrich war das bereits vorhandene Beamtentum (Anm.: 12), Die Entfernungen zwischen den einzelnen Besitzungen der Grafschaft zwangen die Grafen von Sayn schon früh zur Einrichtung örtlicher Verwaltungen, die vor Ort ihre Besitz-, Herrschafts- und Gerichtsrechte vertraten und Steuern/ Abgaben einzogen ( z.B. Büttel, Meier, Untervogt, Schenk, Vogt, Schultheiß, Zehntrichter, Walpode, Truchsess). Seit dem 13. Jahrhundert ist für Sayn ein gräflicher Burggraf nachgewiesen, dem auch die militärische Sicherung oblag; in Hachenburg bildet sich eine gräfliche Zentralverwaltung. Seit dem 14. Jahrhundert hat sich die Verwaltungsstruktur der Ämter mit einem Amtmann an der Spitze herausgebildet. Seit dem 15. Jahrhundert gibt es am gräflichen Hof in Hachenburg als Gesamtverwaltung eine Kanzlei, zu der ein kaiserlicher Notar und ein gräflicher Sekretär gehören. Hintergrund ist die zunehmende Schriftlichkeit von Verwaltung und Justiz sowie der wachsende Einfluss des römischen und päpstlichen Rechts. Seit 1576 sind die juristisch vorgebildeten Amtmänner gleichzeitig die Räte des Grafen und verwalten mit dem Kanzleisekretär die Grafschaft.(Anm.: 13)

Die landesherrschaftlichen Beamten nahmen im Auftrag des Grafen die hoheitlichen Rechte wahr: Allgemeine Gesetzgebung, öffentliche Verwaltung, Polizei- und Finanzwesen, Visitationen, Rechtsprechung und Gerichtswesen. Auch in der kleinen Grafschaft Sayn galt der Grundsatz, dass jeder Landesherr seine eigene Verwaltung hat. Der Nachwuchs kam von den neugegründeten Universitäten, wo man nach dem Vorbild von Neapel Untertanen zu Beratern und zu Beamten der Fürsten ausbildete. Hennes weist aber ausdrücklich darauf hin, dass es Heinrich auch gelang, hervorragende Theologen für die Mitarbeit zu gewinnen, z.B. Leopold Optichtyus und Johannes Pauli (Anm.: 14). Die Verzahnung von Landesherrschaft und Kirchenaufsicht war durch die Abschaffung der bischöflichen Strukturen unauflösbar geworden.

Außenpolitisch war Graf Heinrich insofern erfolgreich, da er 1579 durch Genehmigung des Kaisers das Bergwerk- und das Münzrecht bekam (Anm.: 15). Noch wichtiger war es aber, dass die Grafschaft im gleichen Jahr durch Kaiserliches Recht die Landeshoheit und die Reichsunmittelbarkeit erhielt. Dadurch bekam der Graf die von seinen Vorgängern angestrebte Selbstständigkeit (Anm.: 16).

Weniger Erfolg hatte Graf Heinrich im Rechtsstreit mit dem Grafen von Nassau um die Gerichtsrechte in den Dörfern Seelbach und Burbach. Hier gab es bis ins 15. Jahrhundert auf Grund von Besitzüberschneidungen ein gemeinsames Gericht in Burbach, das beiden Grafen unterstanden. 1478 wurde eine andere Regelung getroffen: Für die einzelnen Häuser wurde ausgelost, welcher Gerichtsbarkeit sie künftig unterstehen. So gab es unterschiedliches Recht und Rechtsinstanzen innerhalb der Dörfer. Hier engagierte sich Graf Heinrich sehr, denn dieses "juristische Durcheinander" brachte für das Leben der Menschen viele Schwierigkeiten. Aber eine Konfliktlösung gab es nur hinsichtlich der Pfarrbesetzungsrechte. Im Vertrag vom 4. Dezember 1584 wurde festgelegt, dass der Sayner Graf das Besetzungsrecht für die Pfarrei Neunkirchen und der Nassauer Graf für die Pfarrei Burbach habe (Anm.: 17).

In seinem Buch "Bendorfer Chronik" (Anm.: 18) erzählt Willi Syre die Auseinandersetzung zwischen Graf Heinrich und dem Laacher Hof, der seit dem 12. Jahrhundert zur Abtei Maria Laach gehörte (Anm.: 19). Der Laacher Hof wollte am 12. Dezember 1591 ein "Hofgeding" (Gerichtstag) halten und dieses Ereignis mit der großen Glocke einläuten. Graf Heinrich aber berief sich auf seine Rechte als Landesherr und verbot sowohl das Hofgeding wie das Läuten. Die Abtei Maria Laach beschwerte sich bei Kaiser Rudolf II und berief sich auf alte Rechte und beschwerte sich außerdem darüber, der Graf habe sie zu Frondiensten gezwungen, obwohl der Hof Immunität habe; er beeinflusse die Schöffen und würde in die Gerichtshoheit des Hofes eingreifen. Der Kaiser stellte sich auf die Seite der Abtei, aber Graf Heinrich wusste offensichtlich um den geringen Wert kaiserlicher Macht und beharrt auf seiner Position. Als endlich am 6. Januar 1593 ( also ein Jahr später) ein kaiserlicher Kommissar auf der Freusburg eintraf, um den Grafen zu verhören und zum Einlenken zu zwingen, ließ sich der Graf einfach verleugnen. Dieses Beispiel zeigt sehr gut, wie Graf Heinrich versuchte, die politische Macht in der Grafschaft in die eigene Hand zu bekommen. Dass er auch dadurch zwangsläufig immer wieder in Konflikt mit der Katholischen Kirche kam (Anm.: 20), lag auf der Hand. Um so erstaunlicher ist die Laudatio auf den evangelischen Landesherrn, die 1599 der (katholische) Abt des Mutterklosters Steinfeld schrieb:

"Wir wollen Gott nicht wenig danken für das große Wohlwollen des Grafen, dessen Herz in diesen befremdlichen Zeiten uns nicht entfremdet ist. Ihm war Gelegenheit gegeben, die Klosterstätte auszulöschen, und andere haben eifrig dazu geraten, daß er es nicht getan hat, das halten wir für ein großes Geschenk und seine Gnade."(Anm.: 21)

Nicht bekannt ist, ob Graf Heinrich mit dem ehemaligen Kölner Kurfürsten , Salentin von Isenburg, noch einmal nach dessen Resignation als Kölner Kurfürst und Paderborner Erzbischof 1577, zusammengekommen ist. Jedenfalls musste der Graf, wenn er in die Bendorf - Sayner Enklave fuhr, an Isenburg, dem Stammsitz Salentin, vorbei. Salentin hat auch nach seinem Rücktritt viele Fäden nach Kurköln gezogen. Weil er im Kölnischen Krieg Ernst von Bayern militärisch unterstützte, erhielt er von diesem nach dessen Wahl zum neuen Kurfürsten die einträglichen Ämter Linz, Altenwied und Neuerburg als Pfandlehen für seine Familie (Anm.: 22). Salentin war somit ein unmittelbarer und prominenter Nachbar des Grafen. Doch wahrscheinlich sind sich diese beiden Männer, die in ihrer gesamten Lebensauffassung so völlig verschiedenen waren, aus dem Weg gegangen.

Anmerkungen
  1. Eine Parallele zu dieser Bewegung finden wir heute in der islamischen Welt.
  2. Lortz 2 S. 256
  3. Gebhard, Handbuch der Deutschen Geschichte, Stuttgart 1970, Bd. 2 : Von der Reformation bis zum Ende des Absolutismus S. 28
  4. Reichsmatrikel von 1521, s. Konersmann Frank, Kirchenregiment und Kirchenzucht im frühneuzeitlichen Kleinstaat, Rheinland Verlag, Köln 1996, s. 3.
  5. Geschichte des Rheinlandes S. 14 und 74;
  6. Dahlhoff behauptete zwar " Graf Heinrich war übrigens ein friedliebender Herr und suchte die Mißhelligkeiten, welche seine Vorfahren mit den benachbarten Grafenhäusern geführt hatten, gütlich beizulegen" (S. 19), aber dies dürfte angesichts der vielen Auseinandersetzungen die Wirklichkeit nicht wiedergeben.
  7. Konersmann S. 49
  8. H. Gensicke, Westerwald, S. 339
  9. Datierung nach Dahlhoff
  10. H. Gensicke, Westerwald, S. 339
  11. Denkwürdiger und nützlicher Rheinischer Antiquarius III / 1, Coblenz 1853.
  12. Lortz 2 S. 257: Voraussetzung für die Realisierung der landesherrlichen Macht ist die Organisation eines Beamtentums
  13. H.Gensicke, S. 363ff
  14. Hennes S. 97
  15. Zu den königlichen Rechten (Regalien) gehörten Bergbau-, Münz-, Salz-,Wasser-, Jagd-, Wald- und Steuerrechte, die der König (Kaiser) übertragen konnte
  16. Lichtenberger S. 33
  17. Dieser unsinnige Rechtsstreit ging bis ins 19. Jahrhundert; s. Lichtenberger S. 31 ff
  18. Syre Willi, Bendorfer Chronik, Selbstverlag S. 174ff
  19. Heutiger Niederhof
  20. Gemeint ist die Sayner Abtei
  21. Fritzsche Hans, Es begann auf der Freusburg, Graf Heinrich IV. von Sayn, Festschrift Evangelische Kirche an der Sieg und auf dem Westerwald, Aus Anlaß der vor 400 Jahren auf der Freusburg erlassenen Saynischen Kirchenordnung, herausgegeben vom Evangelischen Kirchenkreis Altenkirchen, Rheinland-Verlag Köln 1990, S. 18
  22. (hier zitiert nach Hennes)


Der Bauherr

Heinrich IV. war künstlerisch begabt (Anm.: 23). Er ließ zunächst die Freusburg nach Westen hin erweitern und sehr geschmackvoll restaurieren. Davon zeugen heute noch die ‚Siegerland' und ‚Luginsland' genannten Tagesräume im Heinrichsbau, die der Graf mit einer für die damalige Zeit erstaunlich fortschrittlichen Heizungs- und Toilettenanlage versehen ließ. Mit ihren kunstvoll ausgearbeiteten und von einem Kappengewölbe gekrönten Turmkern sind die beiden Räume auch heute noch die schönsten der ganzen Jugendburg. Durch die Fenster der Erker geht der Blick weit hinaus über das Siegtal und hinüber zu den bewaldeten Höhen (Anm.: 24) des Giebel- und Westerwaldes. Hier schrieb Graf Heinrich am 22. Dezember 1589 das Vorwort zu seiner im folgenden Jahr in Frankfurt gedruckten Kirchenordnung. 1580 waren die Bauarbeiten vollendet. Leider ist durch die späteren Umbauten von der ursprünglichen Innengestaltung nur noch wenig übrig geblieben. Die bei einem Umbau 1984 gefundenen Bruchstücke sind im historischen Flur ausgestellt.

Im inneren Schlosshof gibt es über der Eingangstür eine Sandsteinplatte, die in verschlüsselter Form auf das Jahr 1580 und auf den Grafen als Erbauer hinweist. (Anm.: 25)

Original Übersetzung

QUANDO TER CENTUM SEX
POST CUNABULA CHRISTI
PLESSENT NUMERUM
LUSTRA DECEMQUE SUUM
AEDUS HAS POSUIT
VENTURA POSTERITATI
HENRICUS NOBILIS
ILLE DE SAYNE COMES
HUNC DEUES INCOLUMEN SONSERVET
OMINIBUS ORNET DOTIBUS
AETERNUM VIVERE DETUR EI

Als dreimal
hundert und sechs
Jahre nach der Geburt Christi erfüllt waren
die Jahre fünf mal und von diesen die zehn
(Anm.: 26)
erbaute dieses Haus
für die kommende Generation
der edle Heinrich
der Graf von Sayn war
Diesen möge Gott unversehrt erhalten
mit allen Segnungen schmücken
ewig zu leben ihm schenken

An den Grafen erinnert auch die Freusburger Kapelle. 1588 gab Heinrich die Anweisung, "weilen diesfallsige capell im Schloßhof gering und baufällig geworden, wie auch als zu klein sich herausgestellet, soll nunmehro eine neue capell an einen uns recht dünenden Ort bauet werden" (zitiert nach Hans Fritsche). Über dem Eingang steht die Jahreszahl 1592 als Anfang oder Ende des Baubeginns. Die Einweihung nahm der lutherische Pfarrer von Niederfischbach 1594 vor. Noch 1750 soll gegenüber der Kanzel der "Fürstliche Stuhl" gestanden haben. Im Dachreiter finden wir auf der mittleren Glocke die Inschrift: "HEINRICH GRAVE ZU SAYN HER ZU HOMBERG UND MEINZBERG - ANNO 1594 - HEINRICH VAN COLLN GUS MICH"

Im gleichen Jahr wurde mit dem Erweiterungsbau von Schloss Friedewald im oberen Westerwald begonnen.

Der bestehende Wehrbau, die alte Burg, die im unteren Teil der Ortschaft Friedewald, am so genannten Niederwald lag, war Graf Heinrich nicht repräsentativ genug, deshalb wurde mit einem Neubau begonnen, Herrenhaus oder Hohes Haus, genannt. Es wurde ein gelungenes Werk der späten Renaissance. Seine große Ähnlichkeit mit der Fassade des Friedrich-Bau vom Heidelberger Schloss, der in den Jahren 1601 bis 1607 errichtet wurde, lässt auf eine Verbindung zwischen den beiden Bauhütten schließen.

Die Bürger der Stadt wurden zu Hand- und Spanndiensten herangezogen. Dies war nach damaligem Recht zulässig, obwohl die Stadt Friedewald schon 1324 Freie Reichsstadt geworden war (Anm.: 27). Als Bürger einer freien Reichsstadt waren die Friedewalder Bürger vom "Dienstgeld", einer Art Kopf - Steuer befreit, nicht aber von anderen Leistungen und konnten hierzu vom Landesherrn verpflichtet werden. Dazu gehörten: Beförderung der amtlichen Post bis ins nächste Dorf, Frondienste bei Bauten, im Wegebau und bei der Erhaltung der Stadtmauer (werktags zwischen 5 und 8 Uhr morgens), Mitarbeit beim Holzeinschlag und Hilfe beim Abfischen. Als Gegenleistung gab es den sog. "Gesellenfisch" und das Nutzungsrecht über die Felder (Anm.: 28).

Die Bauarbeiten beim Bau des Schlosses waren sehr schwer, denn die Basaltlava, mit der die Vorderfront verkleidet wurde, musste mühsam auf Fuhrwerken aus der Eifel herbeigeschafft werden. Mit großer Kunstfertigkeit wurde das schwer zu bearbeitenden Material gestaltet. Besondere Beispiele dafür sind das Herkules-Motiv (Herkules mit den Säulen und Herkules den Eber bändigend), die Wappen des Grafen Heinrich und seiner Gemahlin Jutta von Mallingkrodt, die Löwen- und Fratzengesichter und die Figuren in den Muschelnischen, die (von links nach rechts) die fünf Tugenden Weisheit, Gerechtigkeit, Wahrheit, Mäßigung und Stärke (Anm.: 29).

Nach Lichtenberger bezahlte Graf Heinrich allerdings aus seinem Staatssalär 20.000 Reichstaler für die Friedewalder Baumaßnahmen, eine damals ungeheure Summe (Anm.: 30).

Im Jahre 1586 ließ Graf Heinrich auch das Altenkirchener Schloß errichten, das 1862 als verfallene Ruine abgerissen wurde.

    Anmerkungen
23)   So auch Alexander Graf von Hachenburg in seiner Saynschen Chronik, Bonn 1929, S. 51.
Ebenfalls Hennes: "..und errichtet später in Friedewald ein Wohnschloss im Ranissancestiel, das von dem Kunstsinn seines Erbauers zeugt. (S. 86)
24)   Fritzsche Hans, Es begann auf der Freusburg; in Evangelische Kirche an der Sieg und auf dem Westerwald, Rheinland - Verlag Köln 1990
25)   Braun Heinrich, Geschichte der Reichs - Grafschaft Sayn - Altenkirchen, Betzdorf 1888, S. 16
26)   3 x 106 = 318 x 5 = 1590 minus 10 = 1590
27)   Nach dem sog. Frankfurter Recht
28)   so Braun S. 37ff
29)   Die Tugenden
30)   Lichtenberger S. 35

 

Der Mensch, Ehemann und Vater

Über das Leben des jungen Heinrich wissen wir aufgrund der schlechten Quellenlage wenig. Im Koblenzer Landeshauptarchiv gibt es aus dem Jahre 1558 eine fragmentarische Akte:(Anm.: 31)

" Graf Heinrichs von Saÿen
Verantwortung gegen seinen
Vater Johann von Saÿen
wegen angeschuldigten nächtl.
Herumschwärmens "

Heinrich war offensichtlich kein stiller Stubenhocker.

In einem zweiten Fragment (Anm.: 32) aus dem Jahre 1556 wird erwähnt, dass sich Heinrich zusammen mit seinem Bruder Hermann um das Kanonikat (= Mitglied des Domkapitels) zu Straßburg und Speyer bemühte. Dies bedeutete, nach dem Brauch in damaliger Zeit, die materielle Absicherung für den jungen Adel.

Kopf-Regest zu der betreffenden Akte:

Acta
Die von beeden jüngern Grafen von Saÿn,
Heinrich und Hermann
gesuchte Canonicatur zu Straßburg und Speÿer betr.

Heinrich und Hermann waren damit finanziell versorgt. Als der Vater, Graf Johann, 1560 starb, war Heinrich 21 Jahre alt. Ob seine Mutter, Gräfin Elisabeth von Holstein und Schauenburg, (Anm.: 33)damals noch lebte, ist nicht bekannt.

Heinrich lebte in einer Zeit, in der Bildung und Wissen hochgeschätzt wurde, es ist das Zeitalter des Humanismus und der Renaissance. 1536 war Erasmus von Rotterdam, der große Gelehrte des Abendlandes, gestorben. Für ihn sollte das wahre Christentum (philosophia Christi) weder in äußeren frommen Werken noch in den Dogmen der Kirche, sondern in der Liebe und Herzensfrömmigkeit bestehen. Solch wahres Christentum findet sich allein in der Heiligen Schrift. Für ihr Verständnis ist das Studium der antiken Schriftsteller, vor allem Platos, die rechte Vorbereitung; für die Interpretation ihrer Dunkelheiten kommen allein die ältesten Kirchenväter in Betracht"; Christentum ist für Erasmus "die Vereinigung von biblischer Offenbarung und heidnischer Philosophie" (Anm.: 34). Durch die Erfindung des Buchdrucks kam es zu einer enormen Wissensexplosion, an der besonders das Bürgertum profitierte.

Auf die Bildung von Graf Heinrich können wir nur indirekte Schlüsse ziehen: Er konnte flüssig schreiben, er hatte als Landesherr gebildete und hochqualifizierte Mitarbeiter, er kannte die griechisch - römische Mythologie, (Anm.: 35)er war an der Lösung vieler Details in ganz unterschiedlichen Disziplinen direkt beteiligt und beteiligte sich an den theologischen, wirtschaftlichen und juristischen Diskussionen. Für die Kirchenordnung von 1598, die viele lateinische Begriffe verwendet, schreibt er persönlich das Vorwort. Dies alles berechtigt zu dem Schluss, dass Graf Heinrich ein hochgebildeter Mensch war. Er konnte nicht nur schreiben und lesen, sondern beherrschte auch die lateinische Sprache, die europäische Verkehrssprache des späten Mittelalters. (Anm.: 36)

Ein Bild des Grafen ist uns auf der ältesten Medaille der Hachenburger Schützenkette erhalten geblieben. (Anm.: 37)1592, also vier Jahre nach der Übernahme des Hachenburger Teils der Grafschaft, stiftete Graf Heinrich der Hachenburger Schützenbruderschaft eine Silbermedaille. Diese zeigt uns auf der Vorderseite den Grafen in zeitgenössischer Tracht. Der Graf hat eine kurze Frisur und einen spitz auslaufenden Kinnbart. Um den Hals trägt er eine hochgeschlossene Halskrause. Das Bild strahlt Würde und Selbstbewusstsein aus. Im inneren Kreis des Herrscherkopfes steht in lateinischer Schrift:

HENRIC(US) COMES SEIN D(OMI )N(US) IN HOMB(URG) MUNCC(LAR) ET MENTzP(ERG)

(Heinrich Graf (zu) Sein Herr in Homburg, Munclar und Mentzenberg )

Im äußeren Kreis ist eine doppelte Randumschrift in deutscher Schrift:

A(NN)O 92 DEN 1. MAY HAT DER WOLGEBO(RENE) GRAF UN(D) HER(R) GRAF HENRIC ZU SAIN HER(R) ZU HOMBURG MUNC (lar( MENZ DER ALTE(N) LOEBL(ICHEN) STAT HAGGENBURG DIS KLEINOT DEREN SCHUTZE-BRODERSCHAFT VON I(HRO)G(NADEN) VERE(H)RT

Die Rückseite der Silbermedaille hat in der Mitte das Sayner Wappen und darum in Ranumschrift:
GODT HAT GEGEBEN ….. ERHALT UND DAS LEBEN 1588.

Über das persönliche Leben in der Kölner Zeit wissen wir nur von der Liaison mit Jutta von Mallinkrodt (Gödecken, Guda, Jackel ).(Anm.: 38) Diese war Kanonissin im Kloster St. Querin und Heinrich hatte sie als Domdechant in Neuß kennengelernt. 1573 / 74 holte er sie als Gemahlin und Landesherrin auf die Freusburg. Die Hochzeit fand am 6. Februar 1574 auf der Sayner Burg statt (Anm.: 39).

Obwohl Heinrich erst 35 Jahre alt war, als er die Regierungsgeschäfte seines Onkels Sebastian übernommen hatte, dürfte doch die Fülle der zu lösenden Aufgaben sehr rasch an seinen Kräften gezehrt haben. Dazu kamen die vielen Probleme, die von außen auf die Grafschaft einwirkten.

Als Graf Heinrich 1580 mit dem Umbau von Schloss Friedewald begann, hatte er das Schloss als nachträgliches Hochzeitsgeschenk an seine Frau Jutta und als späteren Altersruhesitz für beide geplant.

Die Quellen sagen nichts über beider Beziehungen in der Kölner Zeit. Aber da sie Graf Heinrich nach seinem Rücktritt von allen Kölner Ämtern in die Grafschaft mitgenommen und hier geheiratet hatte, muss es eine enge Beziehung gewesen sein. Es gab jedenfalls keine Indizien für eine "Zweckehe". Jutta von Mallinkrodt stammte aus einer bekannten westfälischen Familie, aber brachte für die Grafschaft weder Vermögenszuwachs noch wichtige Beziehungen. Möglicherweise empfand auch die traditionell katholische Familie der Mallinkrodt die zunächst illegale Beziehung zu Graf Heinrich als Schande, nicht aus moralischen Bedenken, sondern weil Jutta in Köln das Leben einer Courtisane führen musste. Es gibt keinerlei Hinweise, dass Graf Heinrich die Beziehungen zu den Mallinkrodt gepflegt hat und dass die Familie später zu der erkrankten Gräfin Kontakt aufgenommen hätte. Es spricht alles dafür, dass die Beziehung zwischen Heinrich und Jutta eine echte Zuneigung war, deren späteres Scheitern um so tragischer war.

Leider gibt es weder von Graf Heinrich noch von seiner Frau Jutta ein echtes Bild, aber erhalten geblieben ist das Bild eines Verwandten von Jutta: Bernhard von Mallinkrodt war Domdechant von Münster( 1591 - 1664 ).

Wie schon angedeutet, zerbrach die Beziehung zwischen Graf Heinrich und seiner Frau Jutta. Vielleicht war es wie bei manchen Politikern in unserer Zeit, dass Graf Heinrich als Landesherr aufgrund seiner politischen Tätigkeiten für seine Frau zu wenig Zeit hatte und diese vereinsamte? Vielleicht wurde Jutta auch krank? Vielleicht zerbrach auch die Beziehung, weil aus ihr kein Kind kam und damit die erbliche Weitergabe der Grafschaft unterbrochen wurde. Wir wissen es nicht. Nach einer glaubhaften Überlieferung wollte sich Graf Heinrich von seiner Frau einvernehmlich trennen und offiziell scheiden lassen. Da sich Jutta weigerte, verbannte er sie nach Schloss Friedewald. Allerdings dürfte die Deutung der Medusen an der Friedewalder Herrenhausfassade als Racheakt Heinrichs bloße Spekulation sein. Wenn man über den jetzigen Eingangssteg geht, sieht man rechts und links Löwengesichter. Auf der linken Seite setzen sich dann diese Löwenköpfe fort, auf der rechten Seite tauchen auf einmal Köpfe von Medusen auf. Diese Medusenköpfe sollten die spätere Rache Heinrichs - so die Legende - gewesen sein. Diese Medusenköpfe sind eher als Abwehrsymbole für das Böse allgemein zu deuten. Links neben dem Eingang befindet sich in der Wand oberhalb des Blickwinkels das Wappen Heinrichs. Auf der rechten Seite in Parallele das Wappen Juttas. Diese Zeugnisse demonstrieren das Haus dem Besucher als Residenz des landesherrschaftlichen Paares Graf Heinrich und Gräfin Jutta von Mallinkrodt . Im Rheinischen Antiquarius (Anm.: 40) wird der 28. Februar 1608 als Todestag von Jutta Mallinkrodt angegeben.

Aber es sind uns doch noch einige weitere Details aus dem Privatleben von Graf Heinrich erhalten geblieben. Unter den wenigen erhaltenen Dokumenten im Landeshauptarchiv Koblenz befindet sich ein Fragment (Anm.: 41) mit folgendem Titelblatt:

Die von Graf Heinrich zu Sayn,
seinem mit Margaretha Lauxin
in Alsdorff erzeugten natürlichen
Sohn Hermann Sayn gethane
Donation inter vivos, dann das
Nachher von ermeldten Hermann Sayn,
vor seiner Abreise
zu Königl. Franz. Kriegsdiensten
aufgerichtete Testament 24. Juli 1599

Hinter dieser Aktennotiz verbirgt sich die eigentliche Liebesgeschichte des Grafen. Margarethe Scheffer aus Alsdorf, Tochter eines Claus Scheffer, kam als Dienstmagd auf die Freusburg und der Graf verliebte sich in sie. Aus dieser Beziehung kamen zwei Söhne, Heinrich und Hermann. Da Jutta als legitime Ehefrau die (nun nach der neuen protestantischen Ehegesetzordnung) möglich Scheidung verweigerte, war auch für den Grafen die Wiederverheiratung nicht möglich. Deshalb galten die beiden Söhne Heinrich und Herrmann als illegitim und waren nicht nachfolgeberechtigt. Sie galten als bürgerlich und bekamen den Ortsnamen als Beinamen: Heinrich von Sayn, Herrmann von Sayn.

Im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchte deshalb der Graf die beiden Söhne materiell abzusichern. Herrmann überschrieb er die Höfe "Zur Heyden" im Kirchspiel Niederfischbach und "Niedermuhl" im Kirchspiel Kirchfreusburg, ein Haus mit Gärten in Hachenburg und beträchtliches Barvermögen. Möglicherweise wollte Graf Heinrich mit dieser finanziellen Ausstattung seinem Sohn die Möglichkeit zum militärischem Aufstieg in der Französischen Armee erleichtern, zu der sich dieser gemeldet hatte.

Denkbar ist auch, dass Graf Heinrich - bereits in seiner Machtkrise (1599!) - seinen absehbaren Tod ahnte und sich für seinen Sohn, der nicht sein Nachfolger sein konnte, noch einmal verantwortlich fühlte. Denn er hatte bereits ein Jahr zuvor seinem Sohn Hermann bei dessen Heirat mit Elisabeth Pampus, der Tochter eines gewissen Peter Pampus, eine "Donation" notariell zugeschrieben (Anm.: 42), die wohl so großzügig war, das sie noch zwanzig Jahre später zum Zankapfel mit Graf Ernst von Sayn wurde.(Anm.: 43) Herrmann war als französischer Offizier im Krieg gefallen. In seinem Testament hatte er einen gewissen Johann Churdt für dessen Dienste mit 300 Reichtalern bedacht, darauf nimmt die Akte im zweiten Teil Bezug.


Acta
die von Graf Henrichen von Sayn
seinem natürlichen Sohn Henrichen von Sayn
bei dessen Verheiratung mit Elisabeth von Pampus,
Peter Pampus Tochter, gethane Donation
und über solche
nach ermeldten Henrichs von Sayn Absterben,
zwischen seiner und Graf Ernesten von Sayn
gewachene Differentien.

Aus den erhaltenen Akten lässt sich weiterhin ableiten, dass Sohn Heinrich nach kurzer Ehe verstorben ist. Wichtiger sind die Versuche des Grafen, seine Geliebte Margarethe (das Gretchen con Alsdorf) zu versorgen. Er stattete sie mit einem erheblichen Vermögen aus und verheiratete sie 1597 mit dem Niederfischbacher Juristen (Landschreiber) Weygand Kray. Als nach dem Tod des Grafen alle diese Vermächtnisse durch den neuen Landesherrn Wilhelm aufgelöst und annuliert werden konnten, ließ sich Weygand Kray scheiden. Über die letzten Lebensjahre von Margarethe wissen wir nichts. Sie muss vor 1616 und mit großer Wahrscheinlichkeit veramt verstorben sein(Anm.: 43b)

Wir wissen noch von einer zweiten Affäre des Grafen. Im Hessischen Staatsarchiv gibt es eine handschriftliche Akte, die im Findbuch so beschrieben wird: "Ausstattung der Konkubine Graf Heinrichs von Sayn, Elisabeth von Hillesheim, später Gemahlin des Wolf Rudolf von Ossau, und ihrer natürlichen Tochter mit der Hardtmühle bei Mehren und mehreren Rottzehnten im Kirchspiel Hamm." (Anm.: 44)

Doch solche Affären waren damals im Adel nichts Außergewöhnliches (Anm.: 45). Aber trotz seiner Beziehungen zu verschiedenen Frauen war für den Grafen Heinrich das Grundproblem nicht lösbar, dass er keinen erbberechtigten Sohn (Anm.: 46) hatte. Seine letzten Lebensjahre blieben von diesem Problem überschattet.

Zwei Indizien sollen noch angeführt werden, die Licht auf das Denken und Lebensgefühl des Grafen werfen. An der Fassade des Friedewalder Schlosses ließ er die vier klassischen Kardinaltugenden ( Klugheit, Gerechtigkeit, Stärke und Maß) durch die aristotelische ethische Tugend der Wahrhaftigkeit ergänzen (s. Exkurs Friedewald). Im Sinne des damaligen scholastischen Denkens bedeutete Wahrhaftigkeit /Wahrheit die Übereinstimmung von Denken mit der Wirklichkeit (Anm.: 47). Für Heinrich war es offenbar sehr wichtig, gradlinig und wirklichkeitsgetreu zu sein, anders gesagt: er sagte, was er dachte, und jedermann wusste, was er an ihm hatte.

Das zweite Indiz ist das Herkules - Relief links oben in der Fassade des Herrenhauses. Hier ist nach einem klassischen Vorbild der Heros Herakles (griechisch)/Herkules (lateinisch) in den Granit gehauen. Ist es für Heinrich ein Selbstbildnis, also Ausdruck für die von ihm geforderten übermenschlichen Aufgaben, vielleicht auch, dass er trotz allem Einsatz am Ende wie Herkules scheitern wird? Es dürfte nicht abwegig sein, dass Graf Heinrich bei den zwei Säulen, die Herkules auf seinen Schultern trägt, an die beiden Sayner Landesteile gedacht hat, vielleicht aber auch an seine beiden Lebensaufgaben erst in Kurköln und dann in der Grafschaft Sayn? Sieht er sich selbst so wie Herkules im Eilschritt, einsam und unbeirrt seinen Weg gehen? Jedenfalls muss es einen Grund gehabt haben, dass Heinrich gerade dieses Relief in die Schlossfassade einfügen ließ.

Hinweis
Eine gute Erklärung der griechischen Mythologie findet man auf einer Web-Seite des Wilhelmsgymnasiums in Kassel:

    Anmerkungen
31)   Landesarchiv Koblenz, Findbuch 30, Nr. 1323, Afi 6661
32)   Findbuch 30, Nr. 1320, Afi 6661
33) Roth - Fragment 19
34)   Gebhard, Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 2 Von der Reformation bis zum Ende des Absolutismus, Stuttgart 1979 S. 23
35)   Dies belegen die Skulpturen an der Fassade von Schloss Friedewald
36)   Weil Katarina von Bora, die Frau Martin Luthers, Latein konnte, hatte sie die Möglichkeit sich an den in Latein geführten theologischen Gesprächen im "Schwarzen Kloster" aktiv zu beteiligen.
37)   Die Kette befindet sich im Safe des Hachenburger Museums.
38)   Geschichte des Landes Rheinland - Pfalz, hggb. Von Franz - Josef Heyen, Ploetz - Verlag, Freiburg / München 1981, S. 270
39)   Roth Nr. 19 "er heiratete bereits 6/2 1574 Gödecken (Jutta von Mallinkrod) …"; Dahlhoff Matthäus., Geschichte der Graffschaft Sayn und der Bestandteile derselben: der Graffschaften Sayn = Altenkirchen + Hachenburg, der Herrschaft Freusburg und des Freien= und Hickengrundes, besonders in kirchlicher Beziehung. Unter Vorausschickung einer kurzen Geschichte der Regenten des Sayn'schen Landes, Selbstverlag des Verfassers, Dillenburg 1874, S. 21
40)   Denkwürdiger und nützlichen Antiquarius III / 1 Coblenz 1853
41)   Landeshauptarchiv Koblenz Findbuch 30, Nr. 1161 /Afi 6655
42)   Landeshauptarchiv Koblenz, Findbuch 30, Nr. 1165 / Afi 6655 (1598)
43)   Landeshauptarchiv Koblenz, Findbuch 30, Nr. 1165 / Afi 6655 (1628)
43b   Nach einem Zeitungsartikel von Erich Vierbuchen in der Rheinzeitung.
44)   Landeshauptarchiv Koblenz 340 / 204
45)   Erinnert wird an den Missbrauch von weiblichen Leibeigenen durch ihre Grundherren, das sogenannte Recht der ersten Nacht (Ius primae noctis),
46)   Kinder aus außerehelichen Beziehungen galten als Bastarde und waren von der Erbfolge ausgeschlossen.
47)   Lateinisch: adaequatio intellectu cum re
     


Der Reformator

"In den protestantischen Kleinstaaten hatten die Landesherren einen engen Kontakt zu ihren Untertanen und auch auf deren religiös - kirchliches Leben. Der Einfluss auf die religiösen Grundlagen und die Organisation des Kirchenlebens war beträchtlich"(Anm.: 48). Viel stärker als im Kölner Kurstaat war deshalb Graf Heinrich als Landesherr mit dem konkreten kirchlichen Leben konfrontiert. Er war "bewusster Lutheraner"(Anm.: 49), aber Fanatismus und extreme Entscheidungen widerstrebten ihm offensichtlich. Falls er Pfarrer oder Beamte ersetzen musste, da sie seinen landesherrlichen Weisungen nicht folgten, suchte er nach abgefederten Lösungen. Als Beispiel können zwei Begebenheiten dienen, die überliefert sind (Anm.: 50): Der Schlosskaplan Augustus Sagittarius hatte sich öffentlich gegen seinen neuen Landesherrn und dessen reformatorischen Bestrebungen ausgesprochen und wurde deshalb vom Hachenburger Rat verhaftet und eingesperrt. Bereits am nächsten Tag traf in Hachenburg ein gräflicher Erlass von der Freusburg ein. Graf Heinrich hatte persönlich unterschrieben und die Anweisung gegeben, den Schlosskaplan aus dem Gefängnis zu holen und ihm gegen Handschlag freies Geleit zu geben, so dass dieser die Stadt und damit auch die Grafschaft verlassen konnte. Das zweite Beispiel betraf den Hachenburger Bürger Heinrich Brender, der dem verstorbenen Grafen Hermann noch zu dessen Lebzeiten ein Darlehen gegeben hatte. Weil die Rechtslage wohl nicht ganz eindeutig war, verweigert die gräfliche Verwaltung die Rückzahlung. Graf Heinrich gab darauf die persönliche Anweisung, die Angelegenheit durch Grundstücksübereignung aus der Welt zu schaffen.

Dahlhoff betont ausdrücklich: "Graf Heinrich war übrigens ein friedliebender Herr und suchte die Misshelligkeiten, welche seine Vorfahren mit den benachbarten Grafenhäusern geführt hatten, gütlich beizulegen"(Anm.: 51) , und etwas später: "Graf Heinrich war ein frommgesinnter Mann und Herrscher, indem er wahrhafte Religiösität und Sittlichkeit bei seinen Unterthanen zu fördern suchte."(Anm.: 52) .Auch Friedrich Hennes kommt zu einer ziemlich positiven Beurteilung: " So vereinigt nun Heinrich IV. noch einmal die gesamten Saynischen Lande. Er ist zweifellos der markanteste unter den drei Brüdern - in Licht und Schatten. So sehr er an der schon nach kurzer Zeit unglücklichen Ehe mit Jutta von ´Mallingkrodt Schuld tragen möchte, so schwer hat der in seinem Leben oft Enttäuschte darunter gelitten, daß es ihm verwehrt geblieben ist, einem erbberechtigten Sohn das Vätererbe übergeben zu können; und trotzdem für sein Land unermüdlich gearbeitet, mit der Erfahrung und der Gedankenklarheit, die er als einstiger Kölner Domdechant erworben hatte:"(Anm.: 53) Ein wenig später attestiert Friedrich Hennes dem Grafen sogar, dass ihm "alle Kleinlichkeit und Engherzigkeit zuwider" war.

Im Archiv der evangelischen Gemeinde Kirchen befindet sich eine Urkunde aus den Jahren zwischen 1595 und 1605 (Anm.: 54), die Graf Heinrich unterschrieben hat. Darin überträgt der Graf seinem Hofprediger Adam Klingspor, seiner Ehefrau, seinen Kindern und ihren Erben den Hof Meinberg (Mehlberg) als Erblehen:"

Zu Urkund dessen haben wir Heinrich, Grave zu Sayn
dies geschrieben und mit unserm angehängten Siegel bekräftigt.
Der gegeben ist im Jar Christi
Auf den letzten Tag des Monats März ...(hier bricht der Text ab).
Heinrich Graff zu Sein.

Ganz offensichtlich hatte der Graf zu seinen Mitarbeitern ein sehr persönliches Verhältnis und fühlte sich für ihr Leben verantwortlich. Nach dem Tode des Grafen gehörte übrigens Adam Klinspor zu den Pfarrern, die der lutherischen Konfession treu blieben und deshalb seines Amtes enthoben wurde. Er konnte aber die Pfarrstelle in Seck im Westerwald übernehmen, wo er 1616 starb.

Bei den katholischen Chronisten der Folgezeit werden die lutherischen Landesherrn durchwegs negativ beurteilt. Ein Beispiel ist Philipp de Lorenzi aus dem 19. Jahrhundert:

"Im Jahre 1561 trat der Graf von Sayn, zu dessen Herrschaft Bendorf gehörte, zum Luthertum über und drängte den Bendorfern den apostasierten Mönch Johann Heyer von Heimbach als Prediger auf. Dieser schaffte sofort die heilige Messe ab, goß geweihtes Wasser auf die Gasse und eigenete sich die Einkünfte der Altaristen zu. Trotz Androhung der landesverweisung und Konfiskation ihre Vermögens, wenn sie nicht ihren katholischen Glauben aufgäben, verstanden sich doch nur 12-15 Familie zum Übertritt". (Anm.: 55)

de Lorenz: "In der Reformationszeit ließen sich die Grafen durch Joh. Heyer von Heimbach 1562 bestimmen, die neue Lehre anzunehmen. Und nicht nur der ihnen untergebenen Kirche in Bendorf den genannten Apostaten als Pfarrer aufzudrängen, sondern auch den lutherischen Gottesdienst in der Abteikirche einzuführen………Nachdem der letzte lutherische Graf Heinrich von Sayn ("Magno Die beneficio") (Anm.: 56) 1605 mit dem Tod abgegangen war, stellte Erzbischof Lothar von Trier in der Abteikirche den katholischen Gottesdienst wieder her und die Einwohner von Sayn kehrten sämtlich zur alten Kirche wieder zurück" (Anm.: 57). Solche Einschätzungen müssen im Kontext der konfessionellen Auseinandersetzungen gelesen und deshalb relativiert werden.

Wie bereits vorher erwähnt, erließ 1574 Graf Hermann als regierender Landesherr eine erneuerte Kirchenordnung. Das Wort "Kirchenordnung" darf nicht falsch interpretiert werden, als ob es sich hier lediglich um eine kircheninterne Maßnahme handelte. Die damalige Zeit sah und erlebte Kirche und Gesellschaft als eine Einheit. Friedrich Hennes ist sich unsicher, ob Heinrich bei seinem Amtsantritt diese Verordnung seines Bruders für seinen Regierungsbereich übernommen hatte (Anm.: 58), aber eigentlich spricht auch nichts dagegen, denn diese Verordnung regelte viele Alltagskonflikte, die es natürlich in der ganzen Grafschaft gab: beispielsweise das Verhalten gegenüber den Wiedertäufern , das Verhalten der Gemeinden gegenüber Ehebrechern (Anm.: 59), die Gestaltung der Kirchen oder die Versorgung der Witwen und Kinder von Gemeindepfarrern.(Anm.: 60)

Ein weiteres Indiz für die frühzeitige Übernahme der Herrmannschen Gesetze läge auch darin, dass Hermann in seinen letzten Lebensjahren oft krank war und deshalb oft von seinem Bruder Heinrich öfters vertreten wurde.

Heinrich musste sich wie sein Bruder Hermann den neuen Problemen stellen, die durch die Veränderung der kirchlichen Ordnung entstanden. Und im Unterschied zu der großen Politik in Köln musste sich Heinrich als Landesherr auch mit den vielen Problemen der einfachen Leute in den Dörfern am Rhein und im Westerwald befassen und im Rahmen seines Verantwortungsbereiches nach konkreten Lösungen suchen.

Eine besondere Aufgabe sah Graf Heinrich in der Abwehr des reformierten (calvinistischen) Einflusses. Bereits 1582 waren in Altenkirchen und in Hachenburg Pfarrer ernannt worden, die dem Calvinismus nahe standen (Anm.: 61). Johann Croll, der neue Pfarrer und Superintendent von Altenkirchen, war zwei Jahre lang Pfarrer an der deutschen Gemeinde in Genf und hatte gute Beziehungen zu der Zwinglischen Reformation. August Sagittarius, den neue Pfarrer und Superintendent von Hachenburg, hatte gute Beziehungen zum Hof des (reformierten) Pfälzer Kurfürsten und besonders zu Ludwig von Wittgenstein. Beide hatten sowohl innerhalb der Hachenburger Beamtenschaft wie unter den Pfarrern der Hachenburger Grafschaft beträchtliche Freunde. Auf der Altenkirchener Synode 1582 gelang es Croll wichtige reformiert - calvinistische Grundsätze einzubringen; dazu gehörten Entfernung der religiösen Bilder aus den Kirchen (Bilderverbot) und die Abschaffung aller liturgischen Kleidung, die an die katholische Tradition erinnerte (z.B. Abschaffung von Albe und Chorrock). In Altenkirchen setzte Sagittarius das strenge calvinistische Reglement durch.

Durch die häufigen Erkrankungen seines Bruders, des Grafen Hermann, benutzte Graf Heinrich seine zeitweiligen Mitregentschaft in der Hachenburger Grafschaft, um einen pointiert lutherischen Kurs nach der Augsburgischen Confession durchzusetzen. Als Graf Hermann am 17. März 1588 gestorben war, begann Graf Heinrich sofort mit der Rücknahme der calvinistisch - reformierten Neuerungen. Croll und Sagittarius werden gezwungen, ihre Ämter aufzugeben. Außerdem benutzte er die neuen Erbschaftsverhandlungen mit den Wittgensteinern, um lutherische Positionen für die Zeit nach seinem Tod festzuschreiben (Anm.: 62). Auf dieser Linie lag auch die Einführung einer neuen Kirchenordnung, die sich mehr an der Kirchenordnung des Pfalzgrafen Wolfgang von Pfalz - Zweibrücken orientierte und dadurch die lutherische Richtung für die ganze Grafschaft verbindlich festlegte.. Wie wichtig Graf Heinrich dieses Werk war, sieht man daran, dass er am 28. Dezember 1589 (Anm.: 63) auf der Freusburg persönlich das Vorwort schrieb.

1590 wurde diese Kirchenordnung durch Johann Spies in Frankfurt gedruckt und 1683 durch Joh. David Kolb in Eisenach neu aufgelegt. Daraus und aus ihrem Umfang von 230 Seiten lässt sich ihre Bedeutung schließen. Friedrich Hennes weist ausdrücklich daraufhin: "Heinrichs Ordnung ist, wie wir aus dem Vorstehenden wissen, nicht wie oft behauptet, die erste, sondern die letzte und abschließende Ordnung aus der Zeit der frühen Sayner Reformation. Ihre rechtliche Geltung aber wird sich über 200 Jahre in die Zukunft erstrecken, der in ihr festgelegte Bekenntnisstand bis zum heutigen Tag."(Anm.: 64)

Gewissermaßen ist diese Kirchenordnung das politisch - religiös - kirchliche Vermächtnis des Grafen Heinrich.

Friedrich Hennes weist darauf hin (Anm.: 65), dass die Religionsordnung des Grafen Hermann in 1574 noch handschriftlich ausgefertigt und in den Jahren 1581 und 1582 handschriftlich ergänzt werden musste. Für die gräflichen Behörden und die Kirchenverantwortlichen mussten demnach Abschriften angefertigt und diese beglaubigt werden. Jetzt 15 Jahre später ist der Buchdruck bereits so selbstverständlich, dass die neue Ordnung von Heinrich ordentlich systematisiert und gedruckt wird. Mit einigen kleinen Begebenheiten, die Friedrich Hennes anführt, soll dieser Abschnitt beendet werden:(Anm.: 66)

Das Dach der Bendorfer Kirche muss dringend erneuert werden, aber die Gemeinde hat kein Geld. 1598 erhält sie vom Grafen 335 Gulden für die Dachreparatur. Das Geld stammt aus dem Verkauf alter Monstranzen und Stiftungsfonds. Der Sayner Pfarrer Emericus sucht sich eine zusätzliche Pfarrstelle an der Nähe, weil er von seinen Sayner Einkünften nicht leben kann. In Sayn machen die adligen Familien aus ihrer prokatholischen Gesinnung keinen Hehl und schicken bewusst an den Feiertagen ihre Leibeigenen auf die Felder. Bei der Visitation in Sayn im Dezember 1598 findet der Superintendent Optichtyus eine zufriedene Gemeinde und einen tüchtigen Pfarrer. Vor der Abreise erhält Optichtyus das Versprechen, dass dem Pfarrer ein neues Pfarrhaus gebaut wird, um diesen aus der Unterkunft in der ihm feindlich gesonnenen Abtei zu holen. Graf Heinrich gibt die Zusage, das Baumaterial zu finanzieren. Diese kleinen Beispiele sollen daran erinnern, wie schwierig, verworren und feindselig sich die Beziehungen der Menschen damals gestalteten.

Doch mit der Verabschiedung der Religionsordnung scheint der Graf seine Kräfte verbraucht zu haben. Seine Entscheidungen werden nun immer hektischer und chaotischer. Der Nachfolgekonflikt überschattete die letzten Lebensjahre Heinrichs und machten sein Lebensende zu einer Tragödie.

    Anmerkungen
48)   Konersmann Frank, S 4f
49)   so Friedrich Hennes S.96
50)   Hennes S. 96
51)   Dahlhoff S. 19
51)   Ebd. S. 20
53)   Hennes 96
54)   Heimatkalender des Kreises Altenkirchen S. 54f, da Datum und Siegel fehlen, läst sich die Datierung nur eingrenzen.
55)   Philipp de Lorenzi, Beiträge zur Geschichte der Diözese Trier, Bd. II, Trier 1887, Seite 490
56)   Mit großem Dank Gott gegenüber = Gott sei Dank)
57)   Ebenda: Seite 506
58)   Hennes 86
59)   Hennes S. 88: "Ehebrecher sollen, unbeschadet der Kirchendisziplin, in Haft genommen werden. Hinsichtlich der Kirchendisziplin gilt für sie, für Gotteslästerer, Abgöttische, Vollsäufer und alle, die öffentliches Ärgernis erregt haben, dass sie innerhalb eines Monats, nach Bekanntwerden ihrer Schuld, 3 Sonntage während der Predigt vor der Kanzel, nach der Predigt vor dem Altar stehen und dort wegen des Ärgernisses Absolution und Versöhnung mit der Gemeinde erbitten sollen. Danach sind sie zum Nachtmahl der Gemeinde zugelassen."
60)   Hennes S. 94: "Jede Pfarrwitwe hat noch für ein Ertragsjahr, bis hin zum Martinstag, Wiedenhof und Pfarrgut und Renten in vollem Genuss. Sie muss deswegen auch die Unkosten tragen, die durch die Vertretung seitens eines neuen Nachbarpfarrers entstehen. Sie kann aber auch, falls der Landesherr einem neuen Pfarrer den Dienst überträgt, sich als Nutznießerin mit dem schon Dienst tuenden Pfarrer gütlich einigen. Die gleichen Rechte wie die Pfarrwitwen genießen Pfarrkinder dann, wenn beide Eltern, etwa in Pestzeiten, kurz nacheinander sterben."
61)   Menk nennt den Einfluss des Grafen Ludwig von Wittgenstein und gesteht dem Grafen Hermann Unwissenheit zu, zum Ganzen s. Menk S 199 ff
62)   s. Teil 6, Das Problem der Erbfolge
63)   Hennes hält die Datierung von Scotti (22. Dezember 1598) für einen Druckfehler S. 97, Menk vertritt die Auffassung, dass neue Kirchenordnung im wesentlich bereits 1588 erarbeitet war, s. S. 215
64)   Hennes ebd.
65)   Hennes 97
66)   Hennes 99


Quellen

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Wikepedia „Kurmainz"

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