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Die Teilung der Grafschaft Sayn durch die
Erbtöchter Ernestina und Johannetta
*

Von Dieter Kittlauß


Inhalt

  Einführung und methodische Zielstellung
* Lebensdaten der beiden Erbtöchter Ernestina und Johannetta von Sayn – Wittgenstein
* Johannetta heiratet den protestantischen Grafen Johann von Hessen -Braubach
*   Exkurs: Die Landgrafschaft Hessen bis zum Westfälischen Frieden
*   Exkurs: Die Fruchtbringende Gesellschaft
* Gräfin Loysa Juliana übergibt die Landesherrschaft über die Grafschaft Sayn an ihre beiden Töchter Ernestina und Johannetta
* Ernestina heiratet den katholischen Grafen Salentin Ernst von Blankenheim – Manderscheid
*   Exkurs: Die Grafschaft Blankenheim – Manderscheid
* Das Arrangement der Erbtöchter mit Churtrier
* Die Teilung der Grafschaft Sayn
* Die Sonderregelung für Bendorf
* Restitution des Altenkirchener Landes durch Churköln und Abschluss der Teilung der Grafschaft Sayn
* Die Witwe Johannetta heiratet in zweiter Ehe den lutherischen Herzog Georg von Sachsen – Weimar - Eisenach
    Exkurs: Das Herzogtum Sachsen – Weimar und Sachsen - Eisenach
* Die sächsische Landesherrschaft über die Grafschaft Sayn – Altenkirchen
* Epilog
* 12. Quellen
Anmerkungen:
* Schreibweise der Namen nach : Moser, Johann Jacob, Staatsrecht der Reichs - Grafschaft Sayn, entworfen von Jacob Moser, 1749

Einführung

Die Grafschaft Sayn gehörte nach dem Dreißigjährigen Krieg zu den deutschen Kleinstaaten mit landesherrschaftlicher Souveränität. Die Sayner Grafen im 16. Jahrhundert schlossen sich der Reformation an. Nach der Vereinbarung des Augsburger Religionsfriedens (1555) wurde die Religion der gräflichen Landesherrn die Landesreligion. Dadurch entstanden innerhalb der Grafschaft komplizierte und sich ständig verändernde Herrschaftsverhältnisse. Die katholischen Lehnsherren, die Churfürsten von Churtrier und Churköln, waren bestrebt, die Lehensrechte neu zu vergeben und Teile der Grafschaft zu rekatholisieren. Nicht weniger radikal wie die Auseinandersetzungen zwischen den katholischen und den protestantischen Richtungen waren die innerprotestantischen Kämpfe zwischen Lutheranern und Calvinisten. Dazu kamen die Machtkämpfe innerhalb der Adelsgeschlechter, das komplizierte Erbfolgerecht der spätmittelalterlichen Gesellschaft und die außenpolitischen Auseinandersetzungen.

In den Beiträgen über Graf Heinrich IV. von Sayn und die Gräfin Loysa Juliana wurde die Zeit bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges dargestellt. In diesem letzten Teil der Sayner Trilogie wird die Teilung der Grafschaft Sayn und damit auch ihr Ende dargestellt.

Auf dem Friedenkongress von Münster / Osnabrück war es 1648 der Sayner Gräfin Loysa Juliana gelungen, die Landesrechte für ihre Töchter Ernestina und Johannetta zu restituieren (> bestätigen lassen). Im Januar 1652 legte die Gräfin Loysa Juliana ihre Vormundschaft nieder und zog sich auf ihren Witwensitz, Schloss Friedewald zurück. Damit war der jahrzehntelange Kampf der Gräfin zu einem guten Ende geführt. Aber es war ein Phyrrussieg, der wie in einer griechische Tragödie in die Auflösung der Sayner Grafschaft führte. Auch die Stadt Bendorf kam unter die Herrschaft einer fremden Verwaltung.

Zur methodischen Zielstellung:

Wie bei den ersten beiden Studien zur Geschichte der Grafschaft Sayn betrachtete ich es auch bei diesem Beitrag nicht als meine Aufgabe, die oft spärlichen und an verschiedenen Stellen vorhandenen Originaldokumente neu zu durchforschen. Dies überlasse ich gern den Fachhistorikern. Meine Aufgabe sah ich darin, in den unterschiedlichen Dokumenten, Berichten und Abhandlungen den Lebensspuren der beiden Sayner Erbtöchter nachzugehen, sie zu sammeln, kritisch zu sichten und zu einem Gesamtbild zusammenzufügen. Soweit es zum Verständnis der Ereignisse erforderlich war, wurden geschichtliche Hintergrundinformationen gegeben.


 

1. Lebensdaten der beiden Erbtöchter Ernestina und Johannetta von Sayn - Wittgenstein

Aus der Ehe von Graf Ernst zu Sayn - Wittgenstein und der Erbacher Gräfin Loysa Juliana entstanden 7 Kinder, von denen 4 frühzeitig starben. Nach dem Tod des siebenjährigen Erbprinzen Ludwig im Sommer 1636 überlebten nur die beiden Mädchen Ernestina und Johannetta.

Ernestina wurde am 23. April 1626 in Hachenburg geboren und heiratete 1651 den katholischen Grafen Salentin Ernst von Manderscheid und Blankenheim. Sie verstarb am 13. Oktober 1661 und hinterließ den Sohn Maximilian und die vier Töchter Anna Loysa, Franzisca Eleonora Clara, Magdalena Christina und Salome Sophia Ursula. (Anm.: 2)

Johannetta wurde am 27.4.1632 (Anm.: 3) in Frankfurt geboren. Am 17.9.1647 wurde sie im Alter von 15 Jahren mit dem protestantischen Grafen Johann von Hessen–Braubach auf Schloss Friedewald, dem Witwensitz der Mutter Loysa Juliana, verheiratet. Graf Johann wurde am 17.6. 1609 als zweiter Sohn des Landgrafen Ludwig von Hessen – Nassau geboren. Die Ehe blieb kinderlos und der Graf starb am 1.4. 1651 in Bad Ems. Johannetta blieb danach 10 Jahre Witwe und heiratete dann am 29. Mai 1661 (Anm.: 4) mit 29 Jahren den protestantischen Herzog Johann Georg von Sachsen–Weimar, den späteren Landesherrn Johann Georg I. von Sachsen - Eisenach. Nach dessen Tod bei einem Jagdunfall bei Eckartshausen am 19.9.1686 lebte Johannetta noch 35 Jahre und starb am 28.9. 1701 in Jena. Von den acht Kindern aus der Ehe zwischen Johann Georg und Johannetta überlebten zwei die Mutter: Eleonore Erdmuth Louise und Johann Wilhelm. (Anm.: 5)

Anmerkungen:
2) Datierung nach Moser § 168
3) Das Geburtsjahr wird auch mit 1626 angegeben . Es spricht aber mehr für das Datum 1632. s.a. http://www.nobility.de/is08/is08_156.htm
4) Datum nach Moser.
5) Für alle Personaldaten ist Dahlhoff die beste Quelle: Dahlhoff Matthäus., Geschichte der Graffschaft Sayn und der Bestandteile derselben: der Graffschaften Sayn = Altenkirchen + Hachenburg, der Herrschaft Freusburg und des Freien= und Hickengrundes, besonders in kirchlicher Beziehung. Unter Vorausschickung einer kurzen Geschichte der Regenten des Sayn'schen Landes, Selbstverlag des Verfassers, Dillenburg 1874


Landgraf Johann von Hessen-Braubach

Johannetta heiratet den protestantischen Grafen Johann von Hessen–Braubach

1647 wurde die fünfzehnjährige Johannetta, Erbprinzessin von Sayn – Wittgenstein, mit dem 38 jährigen Grafen Johann von Hessen–Braubach verheiratet. Es spricht alles für eine Zweckehe zwischen zwei protestantisch – lutherischen Familien aus dem Grafenstand; sie war ein wichtiger Schritt zum Durchbruch beim Westfälischen Friedenskongress.

Johann war Sohn des regierenden Landgrafen Ludwig V. von Hessen – Darmstadt und dessen Ehefrau Magdalena, einer Tochter des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg.



Exkurs: Die Landgrafschaft Hessen bis zum Westfälischen Frieden

Um 1500 vereinigte Landgraf Wilhelm von Hessen die Grafschaft und wählte Kassel zur Residenz und Marburg zum Sitz des Obergerichtes. Nach seinem Tod 1509 hinterließ er seine Frau, Anna von Mecklenburg mit dem fünfjährigen Erbprinzen Philipp. Nachdem dieser aufgrund einer Kaiserlichen Sondererlaubnis mit 13 Jahren die Landeherrschaft übernommen hatte, führte er am 26.10.1526 auf einer Synode in Homburg die Reformation ein. Philipp der Großmütige, wie er bald genannte wurde, löste die Klöster auf und errichtete mit dem eingezogenen Besitz in Marburg die erste protestantische Universität und mehrere Spitäler. Um eine Verständigung zwischen den Reformatoren Luther und Zwingli zu fördern und dadurch die protestantische Bewegung zu einigen, lud er 1529 zum Marburger Gespräch ein. Da es beim Augsburger Reichstag 1530 keine Einigung zwischen Kaiser Karl V. und den protestantischen Reichsständen gab, gründet Landgraf Philipp, um der drohenden Reichsacht zuvorzukommen, mit dem Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen im hessischen Schmalkalden ein protestantisches Bündnis, den Schmalkaldischen Bund. Auf Grund der türkischen Invasion musste der Kaiser nachgeben (Nürnberger Religionsfrieden). Aber 1547 / 48 wurden die Truppen des Schmalkaldischen Bundes von den kaiserlichen Armeen geschlagen. Der Landgraf wurde gefangen genommen und wurde erst vier Jahre später durch Moritz von Sachsen befreit. Noch vor seinem Tod teilt Landgraf Philipp die Landgrafschaft auf seine vier Söhne auf:
Wilhelm (Hessen- Kassel,
Ludwig (Hessen – Marburg),
Philipp (Hessen – Rheinfels) und
Georg (Hessen Darmstadt).
Die ungleiche Größe der neuen Landesherrschaften war eine Quelle ständiger Auseinandersetzungen. Da die Erbfolge für Hessen – Rheinfels und Hessen – Marburg unterbrochen wurde, blieben die beiden Brüder Wilhelm und Georg übrig, die sich aber total zerstritten. Wilhelm regierte von Kassel, Georg von Darmstadt. Der nun beginnende Marburger Erbfolgestreit zog sich bis zum Westfälischen Frieden hin.



Wappenschild des Erbauers über der südl. ToranlageDie Philippsburg
zu Braubach wurde 1568 von Landgraf Philipp II. von Hessen (Rheinfels) erbaut, der hier von 1571 bis zu seinem Tode im Jahre 1584 resiedierte. Im Herbst 1567 wurden die Zeichnungen zum Bau der Philippsburg angefertigt, die Philipp II. als künftigen Witwensitz seiner Gemahlin in Braubach errichten ließ, da die Marksburg für diesen Zweck in seinem Land nicht mehr dem Zeitgeschmack entsprach. 1577, also zehn Jahre später, waren die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen und diente nach dem Tode des Landgrafen Philipp dann der Landgräfin Anna Elisabeth als Witwensitz, die als treue evangelische Fürstin verehrt wurde und hier 1602 verstarb. Da Philipp keine Kinder hatte fiel das Amt Braubach nach dem Tode seiner Frau den drei anderen hessischen Linien Hessen-Cassel, Hessen-Marburg und Hessen-Darmstadt zu.

1643 wurde die Philippsburg kurz zur Residenz des Landgrafen Johanns des Streitbaren, dem Gemahl der Gräfin Johanneta von Sayn, blieb aber nach seinem Tod 1651 weitgehend unbewohnt. Die Landgrafen von Hessen-Darmstadt ließen die Burg verwahrlosen, bis sie 1804 bei Abbrucharbeiten völlig umgebaut und forthin teilweise als Amtsgericht genutzt wurde. Beim Bau der Eisenbahn 1822 mussten Teile der Wehrmauer und mehrere Türme abgerissen werden. Heute gehört die Philippsburg der Deutschen Burgenvereinigung und beheimatet seit 1999 das Europäische Burgeninstitut.


Wie in der damaligen Zeit bei jungen Adligen es üblich war, unternahm der junge Landgraf Johann nach seinen Studien an der Universität Marburg eine längere Europareise und entschied sich dann für den Militärdienst. Es schloss sich Gustav Adolf an und kämpfte bis 1636 in der schwedischen Armee als Regimentskommandeur, später bei seinem Schwager, Georg von Braunschweig – Calenberg. Nach dessen Tod beteiligte er sich an den Friedensgesprächen des Kongresses von Münster / Osnabrück.

Johann war nicht nur Soldat und hoher Offizier, sondern muss auch einen hohen Bildungsstand gehabt haben. Dafür spricht, dass er bereits 1639 durch Fürst Ludwig von Anhalt – Köthen in die "Fruchtbringende Gesellschaft", einen renommierten Literaturkreis zur Pflege der deutschen Dichtkunst, aufgenommen wurde.



Exkurs : Die Fruchtbringende Gesellschaft

Nach dem Begräbnis der verstorbenen Herzogin von Sachsen-Weimar, Dorothea Maria, am 24. August 1617 in Weimar, kam es zur Gründung einer literarischen Gesellschaft, der sich spontan Fürst Ludwig I. von Anhalt-Köthen und die drei Herzöge von Sachsen – Weimar anschlossen.

Ziel der Gesellschaft Zweck war es, "bei dem bluttriefenden Kriegsjammer unsre edle Muttersprache, welche durch fremdes Wortgepränge wässerig und versalzen worden, hinwieder in ihre uralte gewöhnliche und angeborne deutsche Reinigkeit, Zierde und Aufnahme einzuführen, einträchtig fortzusetzen und von dem fremd drückenden Sprachenjoch zu befreien".

Das Oberhaupt der Gesellschaft wurde auf Lebenszeit gewählt und die Aufnahme neuer Mitglieder fand meistenteils am Hof des amtierenden Oberhaupts statt. Diesen Initiations-Ritus nannte man Hänselung, da dieser der Einführung in eine Hanse oder Innung einer Gesellschaft erinnerte. Der Ablauf war folgender: Alle anwesenden Mitglieder saßen in der Reihenfolge ihrer Aufnahme um einen langen Tisch, das Oberhaupt am Kopfende und der Neuling am Fußende. Nach dem Verlesen der Gesetze der Gesellschaft durch das Oberhaupt, versprach das neue Mitglied sich danach zu richten und diese nicht zu brechen. Anschließend wurde ihm durch das Oberhaupt ein Gesellschaftsname, eine Devise bzw. Sinnspruch und ein Emblem verliehen.

1651 folgte als Oberhaupt Herzog Wilhelm IV. von Sachsen – Weimar (der Schmackhafte), der dieses Amt bis zu seinem Tod 1662 inne hatte.

Graf Johann erhielt bei der Fruchtbringen Gesellschaft den Namen "Der Stattliche" und als Motto "Gib Stärk' und Kraft". Als Emblem wurde ihm die große Zitrone zugeeignet. Im Köthener Gesellschaftsbuch ist er unter der Nr. 326 eingetragen. Dort ist auch das Reimgesetz verzeichnet, welches er anlässlich seiner Aufnahme verfasst hatte(Anm.: 6):

Die große Citronat vnß stärck' vnd kräffte giebet,
Gehalten stattlich sie wird, vnd drumb hoch geliebt.
Daher heiß' Stattlich ich: Eß kan fast keine frucht
Vor andern werden Vnß so stattlich außgesucht,
Jm ansehn vnd der that: Schaut im gemüthe stehet
Deß Menschen statlichkeit, Dem leibe stets Vorgehet
Die Seele, die erlangt von oben her die krafft:
Gott Vnß gegoßen ein hatt stärck' vnd lebenssafft.(Anm.: 7)




Die Philippsburg in Braubach

Nach dem Tod des Vaters erhielt Johann 1643 in der Regelung der Erbfolge die Herrschaft Eppstein-Katzenelnbogen-Braubach zugesprochen und führte den Titel Graf von Hessen – Braubach; die Historiker gaben ihm den Namen Johann der Streitbare. Die Philippsburg in Braubach wurde zur Gräflichen Residenz. Zur Erhöhung der Sicherheit ließ Johann sogleich die Verteidigungsanlagen der Marksburg ausbauen. Johann holte sich den berühmten Humanisten und früheren Churmainzer Minister, Johann Christian von Boineburg, als Bibliothekar nach Braubach(Anm.: 8). Wir können davon ausgehen, dass Braubach damals zu einem bedeutenden kulturelles Zentrum wurde.

Über das Zusammenleben von Johannetta und Johann wissen wir kaum etwas. Die Ehe blieb kinderlos und der Graf starb bereits nach gut vier Jahren am 1.4. 1651. Da der Kurort Bad Ems als Sterbeort überliefert ist, ist eine schwere Erkrankung nahe liegend. 10 Jahre blieb Johannetta Witwe, dies spricht dafür, dass sie ihren verstorbenen Gatten geliebt hatte und lange betrauerte.

Anmerkungen:
6) gekürzt nach: http://www.calsky.com/lexikon/de/txt/f/fr/fruchtbringende_gesellschaft.php
7) http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_von_Hessen-Braubach
8) s. bei Google die einschlägigen Artikel.




 

3. Gräfin Loysa Juliana übergibt die Landesherrschaft über die Grafschaft Sayn an ihre beiden Töchter Ernestina und Johannetta

Im Januar 1652 legte Gräfin Loysa Juliana ihre Vormundschaft nieder und übergab die Landesherrschaft über die Grafschaft Sayn an ihre beiden Töchter.

Aber die Situation in der Grafschaft Sayn war trotz der Entscheidung des Friedenskongresses Münster / Osnabrück zu Gunsten von Loysa Juliana und ihrer Töchter keineswegs geklärt.

Das Amt Sayn mit seiner katholischen Abtei hatte Churtrier bereits nach dem Tod des Grafen Heinrich 1606 als verlorenes Mannes – Lehen besetzt und im Sinne der Gegenreformation rekatholisiert. Nach dem Tod des Erbprinzen Ludwig im Jahre 1636 besetzte Churtrier mit demselben Anspruch das Amt Freusburg, nachdem das Reichskammergericht bereits 1626 die Position Churtriers bestätigt hatte..

Das Amt Hachenburg hatten der Bischof von Osnabrück mit seinen Brüdern, den Grafen von Wartenberg, als Lehen des Kölner Churfürsten bekommen. Nach der Entscheidung des Friedenskongresses verweigerten sie die Restitution (>Rückgabe) an die Gräfin Loysa Juliana. Jedoch als die beabsichtigte Heirat zwischen dem Wartenberger Grafen Ferdinand Ernst und der Erbprinzessin Ernestina scheiterte, gab Churköln nach und annullierte die Lehensrechte für die Wartenberger, so dass sich diese mit allen Truppen und Beamten zurückziehen mussten. Am 22. Februar 1649 konnte Gräfin Loysa Juliana im Namen ihrer Töchter Ernestina und Johannetta in Hachenburg die Huldigung entgegen nehmen.

Das Amt Bendorf war von der Abtei Maria Laach besetzt, die von Churtrier unterstützt wurde. Es dauerte mehr als zwei Jahre, bis sich die Laacher Beamten und die Söldner des Trierer Churfürsten aus Bendorf zurückzogen. Am 14 Juli 1651 empfing die Gräfin Loysa Juliana im Namen ihrer Töchter die Bendorfer Huldigung.

Das Amt Friedewald war bereits längere Zeit als Lehen von dem hessischen Landgrafen an Loysa Juliana übertragen worden und Witwensitz für die Gräfliche Familie.

Die Grafschaft Sayn war damit wieder ein geschlossenes landesherrschaftliches Gebiet. Nur das Amt Altenkirchen blieb weiterhin von den Wittgensteinern besetzt und wurde erst 1662 von Churköln restituiert.

Doch durch die Übergabe der Landesherrschaft an die beiden Erbtöchter Ernestina und Johannetta ging nun die Grafschaft Sayn den Weg vieler deutscher Kleinstaaten und verlor ihre Identität. Fremde Fürsten übernahmen Land und Leute und bürgerferne Verwaltungen beuteten das Land aus.






4. Ernestina heiratet den katholischen Grafen Salentin Ernst von Blankenheim – Manderscheid



Exkurs: Die Grafschaft Blankenheim – Manderscheid:

Die Grafschaft Manderscheid – Blankenheim im Herzen der Eifel war einer der vielen deutschen Zwergstaaten und stand unter der Lehensherrschaft des Herzogs von Jülich, bis 1669 die Reichsunmittelbarkeit erreicht wurde. In allen Generationen hatten Angehörige der Blankenheimer Grafenfamilie Positionen im Churkölner Domkapitel und in renommierten Damenstiften wie Thorn und Essen. Im Unterschied zu vielen deutschen Landesherren trugen die Blankenheimer Grafen eine hohe Verantwortung für das Wohl ihres Landes und seiner Menschen. Dazu gehörte auch die Förderung von Kunst, Wissenschaft und Volksbildung. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts regierte Graf Hermann, der als einer der großen Gelehrten in Deutschland galt, und in der Grafschaft die Reformation einführte. Er gründete u.a. ein römisches Museum und ließ alle alten Handschriften in einer Bibliothek sammeln und katalogisieren.

Die Nachfolger in der Landesherrschaft kehrten zum Katholizismus zurück – wohl auch auf Grund des Einflusses Churkölns.



Graf Salentin Ernst von Blankenheim-Manderscheid

1644 übernahm Graf Salentin Ernst mit 14 Jahren die Erbfolge – zunächst unter Vormundschaft, nach Volljährigkeit in eigner Verantwortung. Er war eine außergewöhnliche Persönlichkeit. Ein halbes Jahrhundert regierte er mit staatsmännischer Weitsicht und wirtschaftlicher Tatkraft, war unermüdlich um das Wohlergehen seiner Untertanen bemüht und hielt die Grafschaft mit großem diplomatischen Geschick aus den Kriegsgeschäften heraus. Gegenüber seinen protestantischen Bürgern blieb Salentin Ernst immer tolerant. Salentin Ernst wurde 1630 geboren und besuchte in Köln die Schule, um Geistlicher zu werden. Als sein Vater 1644 starb, fiel ihm die Erbfolge zu und er entschloss sich, diese zu übernehmen. Mit 21 Jahren heiratete er die Gräfin Ernestina von Sayn-Wittgenstein. Durch die Verschmelzung des Hachenburger Teils der Sayner Grafschaft mit der Grafschaft Blankenheim – Manderscheid residierte Salentin Ernst teilweise in Hachenburg und teilweise in Blankenheim, angesichts der weiten Verkehrswege eine besondere Herausforderung. Entsprechend seiner humanistischen Einstellung gewährte Salentin Ernst volle Religionsfreiheit. Für die Hachenburger Teilgrafschaft war Salentin Ernst ein Glücksfall. Als 1661 Ernestina starb, heiratete Salentin Ernst die Gräfin Christina Elisabeth aus dem protestantischen Hause Erpach. Da viele Gemeinden keine Lehrer bezahlen konnten, setzte sich Salentin Ernst für kirchliche Schulen ein, wo die Pfarrer neben ihrer Seelsorgetätigkeit Schulunterricht geben mussten. In einer 1688 erlassenen Schulordnung für seine Grafschaft schrieb Graf Salentin Ernst den Unterricht in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen und die Schulpflicht auch für Mädchen vor. Im Einsatz gegen die Verarmung siedelte er Handwerker aus Frankreich an und gewährte ihnen zwanzig Jahre lang Steuerfreiheit. Er erließ 1657 für die verschiedenen Gewerke ein Zunftordnung, um das Handwerk zu fördern, und setzte sich für die Aufforstung der Wälder ein. Salentin Ernst erteilte 1664 den Franziskanern (Anm.: 9) die Erlaubnis, am Alten Markt eine Kirche und ein Kloster zu bauen und ließ Ende der 70er Jahre Hachenburg mit der wichtigen Köln – Frankfurter – Straße verbinden und band so den Westerwald verkehrsmäßig an das europäische Straßennetz(Anm.: 10).

Salentin Ernst überlebte auch seine zweite Frau Christina Elisabeth, die 1692 starb. Aus dieser Ehe kamen 13 Kinder, die alle katholische erzogen wurden, obwohl Christina Elisabeth evangelisch blieb. 1694 zog sich Salentin Ernst aus der Regierung zurück und übergab die Verantwortung seinem Sohn Franz Georg. Salentin Ernst starb am 3.2. 1705 auf Schloss Jünkerath.

Da der Sohn Maximilian aus der Ehe mit Ernestina bereits 1675 in Rom verstorben war, ging die Erbfolge für den Grafschaftsteil Sayn – Hachenburg über die vier Schwestern. Diese hatten bereits nach dem Tod ihres Bruders einen Erbvertrag abgeschlossen, dass die Erbteile an den jeweils ältesten Sohn fallen solle (Anm.: 11). Nur Magdalena Christina, verheiratet mit dem Kirchberger Burggrafen Georg Ludwig hatte einen Sohn. Als sie 1715 stirbt , fällt die Landesherrschaft über Sayn – Hachenburg an diesen (Anm.: 12).

Anmerkungen:
9) Die Wartenberger Grafen hatten die Franziskaner zur Seelsorge nach Hachenburg geholt.
10) http://de.wikipedia.org/wiki/Alpenrod. Die großen Straßen waren auch deshalb besonders wichtig, da sie als Höhenweg angelegt waren und so nicht durch Sümpfe und Überschwemmungen blockiert werden konnten.
11) Moser § 169. Salome Sophia Ursula, verheiratet mit Graf Ludwig von Wied, war bereits 1678 gestorben; s. Moser § 173
12) W. Lichtenberger, Daaden, Druck con Carl Ebner Marienberg 1920; S. 92






5. Das Arrangement der Erbtöchter mit Churtrier

Im Ehevertrag hatte Gräfin Ernestina ihrem Gemahl Salentin Ernst alle Vertretungsrechte übertragen. Gräfin Johannetta oblag die Rechtsvertretung selbst, da ihr Mann gestorben und sie noch nicht wieder verheiratet war.

Gewissermaßen als ersten Staatsakt der neuen Landesherrschaft kam es zur Vereinbarung der einvernehmlichen Regierung. Vorgesehen war eine gemeinsame Kanzlei in Hachenburg. In 14 Artikeln erfolgte die Abstimmung. Aber am Schluss des Dokumentes wird diese gemeinsame Regierung bereits als Übergangslösung deutlich, denn es wird vereinbart: "Die künftige Theilung wäre mit Zuziehung hoher Anverwandten vorzunehmen"(Anm.: 13)

Kurfürst Carl Caspar von der Leyen

Die Übergabe der Landesherrschaft an die beiden Töchter und die Heirat mit dem katholischen Grafen Salentin Ernst von Blankenheim – Manderscheid begünstigte die Normalisierung der Beziehung zu Churtrier. Am 22. Juli 1652 kam es in Koblenz zur Vereinbarung zwischen dem Trierer Churfürsten Carl Caspar und den Sayner Landesherrschaften Gräfin Joannetta und Graf Ernst Salentin bezüglich des Freusburger Landesteiles und der ehemals Sayner Gebiete am Rhein.(Anm.: 14) Churtrier erklärt, dass "das Schloß Veste Freußburg, mit Mannen, Burgmannen, Vorburg, Thal und Leuten dazu gehörig, wie dann auch das ganze Amt mit seinen Kirchspielen, also nehmlich Kirch=Freusburg, Fischbach, Gebertshain und die Freußburgische im Kirchspiel Daaden eingesessene Unterthanen, samt deren Lands=Ober=Hohen und niedern Gerechtigkeiten (>Gerichtsbarkeit), aller Civil- und Criminal-Jurisdictionen, Gebothen und Verbothen, Renthen und Intraden, wie solche alle vor diesen das Gräfliche Haus Sayn innen gehabt und hinterlassen, nichts ausgenommen, item was Rechtens gemeldtes (>vorher genanntes) Haus gehabt, in den Dörfern Vallendar;Max=Sayn und Selters, mit allen ihren Zubehör und Rechten, vollkommlich und ohne einigen Abbruch oder Reservat (>ohne Einschränkung) denen Fürstlichen und Gräflichen Töchtern und dem Gräfl. Hause Sayn restituieren und einräumen sollen und wollen."(Anm.: 15) Geregelt werden auch die Verbindlichkeiten. 6000 Frankfurter Gulden aus der Zeit des Grafen Heinrich werden an den Grafen von Gleichen zurückgezahlt. Churtrier verleiht über die benannten Gebiete das erbliche Lehensrecht.(Anm.: 16) Im gleichen Vertrag sichert sich Churtrier seine Rechte "auf Schloß und Thal Sayn, und zubehörige Dorffschafften Stromberg und Mühlhoffen samt dem Closter daselbsten ….cum omnimoda Jurisdictione (>mit allen Gerichtsrechten), benantlich auch mit denen Vogteyen Irrlich und Ormitz….item auf den Flecken Rheinbrül …item auf den Wein=Zehenden zu Andernach; item auf zweyen Saynischen Tornussen zu Engers (>Anteilsrechte an Zöllen), und einem zu Boppard, item auf 100 Fl. Lehens = Geldes auf dem Zoll Engers, item auf einem vierdten Theil des Kirchspiels Heimbach, wie die Grafen von Sayn alle diese Stücke vor diesem besessen….". Vereinbart wird die Regelung weiterer finanzieller Verpflichtungen,die Rücknahme des Prozesses beim "Kayserlichen Reichs=Hof=Rath und dem Kayserlichen Cammergericht zu Speyer", eine Amnestie für die beiderseiten Beamten und Untertanen sowie die Rückgabe aller Archivdokumente. Für das Bestätigungsverfahren durch das Churtrierer Domkapitel wird eine Frist von 3 Monaten zugesagt. In einem "Neben=Reces" werden die Regeln "zwischen beyden der alten Catholischen Religion und der des Augspurgen Confession verwandten Unterthanen in der Herrschafft Freußburg und denen darzu gehörigen Kirspielen (>Kirchgemeinden)" abgestimmt. Konkret bedeutet dies die Aufteilung der Kirchen bzw. die Regeln für den gemeinschaftlichen Gebrauch, auch, dass die " Catholische Priester, die jetzo seind oder hernacher an die Pfarren kommen werden, sollen in temporalibus (>weltlichen Angelegenheiten) Ihrer weltlichen (also der gräflichen Landesherrschaft) und in ecclesiaticis (>kirchlichen Angelegenheiten) Ihrer Geistlichen Obrigkeit unterworffen sein." Vereinbart wird auch die Aufteilung der Pfarrhäuser. Am 12. September 1652 unterschrieb der Churtrierer Dompropst in Trier die Ratifikationsurkunde für den Koblenzer Vertrag.(Anm.: 17)

Dieser Nebenvertrag schuf die Voraussetzungen für ein einigermaßen friedlich – normales Nebeneinander von katholischen und protestantischen Gemeinden im Freusburger Gebiet. Lichtenberger spricht sogar von einer "Art Simultan-Kirchwesen"(Anm.: 18)


Anmerkungen:
13) Moser § 138
14) Moser § 140
15) ebd.
16) damit waren den späteren Übereignungen die Türen geöffnet
17) Moser § 140
18) Lichtenberger S. 54 ff





6. Die Teilung der Grafschaft

Durch die Verständigung mit Churtrier umfasste die Grafschaft Sayn wieder ein geschlossenes Territorium: die Gebiete Hachenburg , Freusburg und Bendorf waren freigegeben; am 28. Februar 1652 hatte der Hessische Landgraf die Lehensrechte über Friedewald übertragen. Damit waren die Voraussetzungen für die Verteilung der Grafschaft unter Ernestina und Johannetta gegeben, da beide auf ihrem Erbrecht bestanden und nicht bereit waren, dieses zugunsten der Einheit der Grafschaft aufzugeben.. Am 19. August 1652 wird in Hachenburg unter der Aufsicht eines Naussauer Notars die Teilung der Sayner Grafschaft vereinbart.

Im wesentlichen wird vereinbart:

1) "Frau Johannetta überkommt das Hauß, Thal und Amt Freußburg bestehend in denen Kirchspielen, Kirchen, Fischbach, Ebertzthan, und teils Unterthanen des Kirchspiels Daden, dann das Kirchspiel Kirpurg im Amt Hachenburg cum omnibus pertinentiis (>mit Land und Leuten)."

2) "Frau Ernestina und deren Erben bekommt Schloß, Stadt und Amt Hachenburg, mit denen Kirchspielen Croppach, Hamm, Flammerfeld, Alpenrode, und Altstadt cum pertinentiis."

3)"Flecken Bendorff wird in zwey gleiche Theile getheilt cum omnibus pertinentiis & Juribus (>mit den Gerichtsrechten) & per sortem dividatur inter sorores":

4)"Wein zu Bendorff wird mit gemeiner Hand (>gemeinsam) eingesamlet und getheilt."

5) "Jeder soll sein Theil ruhig besitzen und geniessen; da ein anderer Theil seines Antheils wegen gefährdet würde, will ein jeder verpflichtet seyn, sowohl inn= als asserhalb Rechtens ( >bei rechtlichen und ungesetzlichen Angriffen) ihme nach äusserstem Vermögen beyzustehen und als eine gemeine (>gemeinsame) Sache mit Beytragung nöthiger Kosten pro rata (>verhältnismäßig) helffen auszuführen."(Anm.: 19)

Mit Rücksicht auf den katholischen Ehemann der Gräfin Ernestina mussten auch die konfessionellen Probleme entsprechend geregelt werden:

  • Bei Anstellung von katholischen Beamten soll es keine Entlassungen geben.
  • Im Todesfall ohne Erben soll es keine grundsätzlichen Veränderungen geben.
  • Die bisherigen Rechte werden garantiert, auch das freie Umzugsrecht innerhalb der Grafschaft.
  • Das katholische Eherecht soll respektiert werden.

In vielen Nebenabreden wurde versucht, die zu erwartenden Differenzen zu minimieren.


Anmerkungen:
19) Moser § 141





7. Die Sonderregelung für den Marktflecken Bendorf

Die alte Kirche St. Medardus in Bendorf. Nicht gezeigt sind die Anbauten der kathl. Kirchengemeinde aus dem 18. und 19. Jahrhundert (rechts neben den kleinen Türmchen)

Als Problem erwies sich bald die Teilung für Bendorf. Die Schuldenlast der deutschen Kleinstaaten war groß, mussten doch die Landesherrschaften mit ihren oft großen Familien unterhalten werden. Die finanziellen Folgen des Dreißigjährigen Krieges lähmte die Zwergstaaten über Gebühr. Die ehemalige Grafschaft Sayn war nicht nur belastet mit den Lasten der Vergangenheit, sondern hatte auch wieder zwei Landesherrschaften zu unterhalten. Die Teilung des Landes wirkte sich negativ auf die Ertragslage des Marktfleckens Bendorf aus. Deshalb suchte man nach einem Kompromiss, der auf der einen Seite die Teilung auch für Bendorf realisierte, auf der anderen Seite aber die Substanz des Ortes bewahrte. Am 15. Mai 1654 "..wurde ein Recess zwischen den beeden Frauen Erb=Töchtern errichtet und, Krafft dessen, die Innwohner und Jura &c. in zwey Theile getheilt: Doch wurden ingemein (>gemeinsam) behalten das Schöffen=Gericht, der Ober=Hofs=Bott , die Frohnen (>Verpflichtungen zu Diensten für den Frohnherren), die Mühle, die Accise, deren Fremden Frevel, die peinlichen Gerichte (>Schwurgerichte), Gehölz, Jagd=Gerechtigkeit (>Wald- und Jagdrecht), und Wayde (>Weiderecht), die Nutzbarkeit der verödeten oder sonst wieder in vorigen Bau= und Besserung gebrachten Güter (>Sonderechte aufgrund von Sanierungen), Kirchen= und Schul=Diener, sodann Reichs= und Krays=Steuern (>Umlagen der Gebietsköperschaften); auch solle die Landgräfin Joahnnetta die Catholischen und Manderscheid die Evangelische in ihrem Exercitio Religionis (>Religionsausübung) nicht stöhren."(Anm.: 20)

Der letzte Absatz dieser Vereinbarung bedeutete gegenseitige Duldung der Konfessionen. Bendorf wurde zu einem Modell der religiösen Toleranz, auch wenn die praktischen Probleme und die Differenzen im Alltag keineswegs gelöst waren. Carl Fries berichtet: "Die alte Kirche war von 1636 (Anm.: 21)bis 1651 im Besitz der katholischen Gemeinde, wurde aber 1651 (Anm.: 22)von dem Hachenburgischen Hofprediger Dumpff für den lutherischen Pfarrer Heuff (Anm.: 23)in Besitz genommen, nachdem der von Laach eingesetzte katholisch. Pastor Servatius Antweiler in seine Abtei zurückgekehrt. Es war das alte Prinzip, das die Sayner Grafen im 16. Jahrhundert vielfach erprobt hatten."(Anm.: 24) Wenn es gelang, den amtierenden Pfarrer zur Konversion zu zwingen, oder aber eine Pfarrstelle vakant war und das Patronatsrecht (Vorschlagsrecht) zu den eigenen Gunsten auszulegen war, dann war dies der leichteste Weg für die Umwandlung einer Pfarrei. In Bendorf gab es diese Möglichkeit. Die Abtei Maria Laach musste Bendorf freigeben und zog deshalb auch den von ihr gestellten katholischen Pfarrer zurück. Graf Heinrich IV. hatte zwar 1588 das Patronatsrecht für die Pfarrei Engers – Bendorf an Churtrier für 1000 Goldgulden verkauft, sich aber listigerweise das Patronat für den Bendorfer Pfarrer vorbehalten.

Die neue Regelung beschreibt Michael Syre wie folgt:(Anm.: 25) : "Katholiken erhalten Reichhardsmünster, dürfen nur mit der kleinen Glocke läuten, Kirche soll bei den Lutheranern bleiben mit allem Zubehör an Renten, Gefällen, Einkommen u.a. auch das Pfarrhaus, das Schulamt, Glockenamt, das des Kirchen und Almod(>s)enmeisters, sollen nur von evangelischen Personen besetzt werden. Der Glöckner ist verpflichtet, zu katholischen Gottesdiensten zu läuten. Gottesdienste der Katholiken müssen vor Beginn der evangelischen bis 8 Uhr beendet sein.. Dauernde Streitigkeiten."(Anm.: 26)

In Bendorf läuteten die Glocken ökumenisch – wenn auch für die Evangelischen etwas lauter. Wir können annehmen, dass für die Bendorfer Regelung nicht nur die protestantische Konfession der beiden Landesherrinnen sondern auch der Respekt vor dem verstorbenen Vater eine Rolle spielte.

Die katholische Gemeinde war von nun an vom Patronatszwang befreit und konnte sich ihre Pfarrer selbst aussuchen. Noch wichtiger war es, dass die Einkünfte der Pfarrei nicht mehr abgeführt werden mussten, und so der Pfarrer bezahlt werden konnte. 1228 hatte der Trierer Churfürst Thoderich von Wied, die Zehnten der Abtei Sayn geschenkt. Nun mit der Überleitung des Patronatsrechts an die Pfarrei erlosch dieses alte Recht.(Anm.: 27)

Aber die Sonderreglung für Bendorf war in den folgenden Jahren eine ständige Quelle für Streit und Kampf. Zwei Vögte, zwei Rechtssysteme, (Anm.: 28)zwei Glaubensrichtungen (Anm.: 29)sowie die ständige Missachtung alter Rechte durch die neuen Landesherren waren eben doch nicht nahtlos zusammenzufügen. Carl Fries berichtet von dem Streit um die Simultanschule und erzählt die Geschichte von dem Rebellen Johann Junker, der dem Landesherrschaftlichen Gericht in Altenkirchen das Prozessrecht absprach und sich auf das alte Schöffenrecht berief. Das Altenkirchener Gericht aber setzte sich einfach mit der landesherrschaftlichen Gewalt durch. Ein ständiges Ärgernis für die Bendorfer Katholiken war die private Finanzierung ihrer Schule, da die öffentlichen Gelder des Schulvermögens allein der evangelischen zuflossen, für die Evangelischen aber waren es die Prozessionen und Wallfahrten der Abteien und an Hohen Feiertagen. Andreas Metzing berichtet einige sehr konkrete Beispiele, die den Alltag in der einen und doch geteilten Stadt beleuchten.

Die Landgräfin Johannetta, die die evangelischen Interessen verteidigte, verbot zunächst die katholischen Prozessionen innerhalb der Stadt und gab die Anweisung, für Prozessionen von außen die Stadttore zu schließen. Dadurch kam es mit dem Landesherren Salentin Ernst zum Streit, der sich als Katholik für die katholischen Belange einsetzte. Schließlich kam es zum Kompromiss: Die Evangelischen mussten es zulassen, dass die katholischen Prozessionen durch Bendorf zogen, aber dafür durften die Prozessionsteilnehmer innerhalb der Stadt nicht singen und es durfte auch keine Glocke läuten. Ein anderer Streitpunkt ergab sich aus den Unterhaltszahlungen für die Pfarrer. Nach dem Landesrecht galt nur der lutherische Pfarrer als Ortspfarrer, während der katholische Pfarrer nur geduldet wurde. Als 1669 Johann Bantel als neuer lutherischer Pfarrer nach Bendorf kam, mussten alle Einwohner die Umzugskosten bezahlen, für die Katholiken ein Ärgernis. 1678 versuchte Churtrier die Vereinbarung von 1654 durch die Hintertür aufzuweichen, indem sie zwei Jesuitenmissionare nach Bendorf beorderten. Sofort griffen die Beamten der beiden Landesherrschaften ein und verteidigten die Vorzugsposition der Evangelischen. Als Weihnachten 1681 die Glocken für die katholische Messfeier läutete und dadurch den lutherischen Gottesdienst störte, kam es zwischen dem katholischen und dem evangelischen Glöckner zum Handgemenge, das schließlich in eine regelrechte Schlägerei ausartete, bei der die Katholiken schließlich aufgrund ihrer Überzahl siegte. Am Fest Mariä Himmelfahrt zog eine katholische Prozession unter Anwendung von Gewalt in die evangelische Kirche. In einem anschließenden Prozess vor dem Altenkirchener Gerichtshof, wurden gegen die Katholiken hohe Strafen verhängt.(Anm.: 30)

Eine Entspannung kam erst im 18. Jahrhundert, als beide Landesherrschaften evangelisch waren und zudem im Zusammenhang mit der Aufklärung Toleranz zunehmend als bürgerliche Tugend gewertet wurde.



Anmerkungen:
20) Moser § 144
21) Vereinnahmung der Stadt durch die Abtei Laach nach dem Tod des Erbprinzen Ludwig
22) Restitution der Stadt an Loysa Juliana gemäß dem Beschluß des Osnabrücker Vertrages
23) Andreas Metzing führt den Namen "Johannes Hess" an und erwähnt als dessen Nachfolger den Winninger Pfarrer Johann Thumser
24) Carl Fries, Chronik der Stadt Bendorf, Erstdruck um 1880, hier: Nachdruck der Gesellschaft für Geschichte und Heimatkunde für Bendorf und Umgebung, Bendorf 2004
25) allerdings mit anderer Jahresdatierung
26) St. Medardus zu Bendorf, Sammelband zur 800 - Jahr - Feier der Bendorfer Kirche St. Medardus, Bendorf 2004; hier: Michael Syre, Chronik S. 11
27) Fries
28) Für Salentin Ernst als Katholik galt das Römische Kirchenrecht, für Johannetta aber die Kirchenoberaufsicht durch den Landesherrn.
29) eigentlich waren es drei Richtungen, denn den Katholiken standen Lutheraner und Reformierte gegenüber, die sich durchaus bedrängten.
30) Andreas Metzing, Die evangelischen Gemeinden vom Ende des dreißigjährigen Krieges, in: St. Medardus S. 106f





8. Die Restitution des Altenkirchener Landes mit Abschluss der Teilung der Grafschaft Sayn

Inzwischen waren die juristischen Auseinandersetzungen beim Reichskammergericht um das Amt Altenkirchen, das die Wittgensteiner Grafen besetzt hielten, weitergegangen.

Doch da kam es im Frühjahr 1662 zu einer Verständigung mit Churköln. Weil sich die Sayner Grafschaft erklärt hat, "sowohl für sich als Ihre Nachkommen bey Ihrer Churfürstlichen Durchl. und Dero Nachfolgeren in beständiger Freundschafft und Gand zu verharren", ist Churköln bereit, "Schloß und Ambt Altenkirchen samt allen seinen In= und Zubehörungen ….zu einem Erz=Stifft Cöllnischen Lehen de novo (>von neuem) wieder anzusetzen, und selbiges von Ihrer Chur=Fürstlichen Durchlauchtigkeit und Dero Successoribus (>Nachfolgern) zu einem durchgehenden (>vererbbaren) Lehen für sich und Ihre Leibs=Erben Mann= und Fräulichen Geschlechts zu empfangen und zu erkennen…"(Anm.: 31)

Bemerkenswert ist es, dass Churköln zugesteht, dass das Lehen über männliche und weibliche Erben weitergegeben wird. Die Wittgensteiner Grafen werden gezwungen, Altenkirchen und Umland zu verlassen. Der juristische Streit wurde beim Reichshofrat in Wien geführt. Nachdem Graf Christian von Sayn – Wittgenstein 1675 in Wien verstorben war, wurde seinem älteren Bruder Ludwig eine Jahrespension von 1000 Reichstalern zugesprochen. Dieses Zugeständnis wurde aber 1680 bei einer Revision "cassiret und aufgehoben"(Anm.: 32). Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zogen sich dann bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 hin.

Karte der Grafsch. Sayn nach der Teilung

Nach der Freigabe von Altenkirchen kommt es am 26. März 1662 zum Vergleich. Da Johannetta 1661 wieder geheiratet hat und, unterschreibt ihr Ehemann, Johann Georg, Herzog zu Sachsen, die Urkunde. Es dürfte die erste Urkunde sein, die zwei "fremde" Landesherren unterschrieben haben. Im wesentlichen wird vereinbart, dass das Amt und Kirchspiel Altenkirchen mit allen dazu gehörenden Orten dem Landesteil von Johannetta zugeordnet. (Anm.: 33) Damit ist die Teilung der Grafschaft Sayn abgeschlossen. Allerdings geht das Feilschen um Rechte und Besitztümer zwischen den beiden neuen Landesherren weiter. So wurde im Januar 1668 vereinbart, dass für die "Abtheilung des Fleckens Bendorff nach denen Rauch= und Feuerstätten" vorgegangen wird. (Anm.: 34) In den Dokumenten wird nun von den "Herrn Innhabere der Graffschaft Sayn" gesprochen (Anm.: 35).

Anmerkungen:
32) Moser § 172
33) Moser § 153
34) Moser § 160
35) Moser § 163






9. Die Witwe Johannetta heiratet in zweiter Ehe den lutherischen Herzog Georg von Sachsen – Weimar - Eisenach

Nach zehnjähriger Witwenschaft heiratete Johannetta, Gräfin zu Sayn und Landgräfin von Hessen, am 29. Mai 1661 den sächsischen Herzog Johann Georg.

In einem Kaiserlichen Dekret vom 21. August 1668 werden die Titel von Johann Georg eingehend aufgezählt: "…der Hochgeborene Johann George Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Bergh, Land=Graff in Thüringen und Markgraff zu Meißen …..Inhaber der Graffschaft Sayn.." Die Wirklichkeit sah anders aus. Das Herzogtum Sachsen – Weimar war eines der so genannten thüringischen Operettenstaaten – nach dem Motto: Je kleiner das Territorium um so größer die Bühne.



Exkurs: Das Herzogtum Sachsen – Weimar und Sachsen - Eisenach

1423 wurden die Landgrafschaft Thüringen, die Markgrafschaft Meißen (Wettiner) und das Herzogtum Sachsen zum Kurfürstentum Sachsen mit Wittenberg als Residenz vereinigt. 1485 kamen es im Zuge der Erbfolge der Brüder Ernst und Albert zur Aufspaltung (Leipziger Teilung). Das Ernestinische Sachsen umfasste Kursachsen mit Wittenberg als Residenz sowie die Städte Weimar, Gotha, Eisenach und Hildburghausen. Zum Albertinischen Sachsen gehörte das Herzogtum Sachsen Dresden als Residenz und den Städten Meißen und Leipzig.

1486 wurde der Friedrich III., ein Sohn von Ernst von Sachsen, Kurfürst. Er förderte Zeit seines Lebens die Reformation und schützte Martin Luther, indem er ihn auf der Wartburg versteckte und schließlich zum Professor seiner Universität in Wittenberg berief. Als Friedrich der Weise ging er in die Geschichte ein. Durch ihn wurden die Ernestiner zur Schutzmacht der Protestanten im Reich, gerieten aber dadurch in zunehmendem Gegensatz zu dem katholischen Kaiserhaus der Habsburger.

1546 beteiligte sich Johann Friedrich I. (der Großmütige) am Krieg des Schmalkaldischen Bundes und wurde am 20. April 1547 in der Schlacht bei Mühlberg von den kaiserlichen Truppen gefangen genommen.

In der Wittenberger Kapitulation musste Johann Friedrich harten Friedensbedingungen zustimmen. Die Ernestiner verloren alle Territorien außerhalb Thüringens. Die Kurwürde wurde auf den albertinischen Herzog Moritz von Sachsen aus der albertinischen Linie übertragen. Johann Friedrich blieb nur der Titel eines Herzogs von Sachsen. Nachdem er 1552 aus der kaiserlichen Gefangenschaft entlassen wurde, wählte er Weimar für die letzten Jahre seines Lebens zur Residenz.

1565 teilten sich seine drei Söhne die Herrschaft (Erfurter Teilung). Es entstehen die drei Landesherrschaften Sachsen – Weimar, Sachsen – Coburg und Sachsen – Gotha. Durch Erbteilungen und politische Einflüsse verändern sich diese Territorien in den Folgejahren ständig. 1626 wurde Wilhelm IV. Landesherr von Sachsen – Weimar. Er engagierte sich zunächst auf protestantischer Seite im Dreißigjährigen Krieg, wurde 1631 schwedischer Generalstatthalter von Thüringen und 1632 Generalleutnant der schwedischen Armee, das zweithöchste Amt in der Armee nach dem König. Auch sein Bruder Bernhard von Weimar war schwedischer Heeresführer. Wilhelms Hoffnungen, durch den Krieg sein Territorium zu vergrößern, erfüllten sich jedoch nicht, zudem geriet er nach dem Tode des schwedischen Königs Gustav II. Adolf in zunehmenden Gegensatz zu dessen Kanzler Oxenstierna, der nach dem Tode des Königs die Leitung der schwedischen Politik übernahm. 1635 trat Herzog Wilhelm deshalb dem Prager Frieden zwischen dem Kaiser und Kursachsen bei. Damit endete für das Herzogtum Sachsen – Weimar der Dreißigjährige Krieg. Die Kriegsfolgen waren allerdings verheerend.

In den Folgejahren kommt es zu mehreren Veränderungen der thüringischen Herzogtümer.

1662 übernahm der älteste Sohn Wilhelms als Johann Ernst II. die Landesherrschaft. Seine Brüder Johann Georg und Bernhard waren Mitregenten und durften als Mitglieder der Ernestinischen Familie den Titel "Herzog von Sachsen" führen.(Anm.: 36) Herzog Georg hatte als Residenz das herzogliche Schloss in Marksuhl – südwestlich von Eisenach gelegen. Als es 1672 wieder einmal - Landesteilung kam, entstanden drei selbstständige Territorien:
Sachsen – Weimar / Sachsen – Jena / Sachsen – Eisenach.
Johann Georg I. übernahm die Landesherrschaft für Sachsen – Eisenach und wählte Eisenach zur Residenz.


Anmerkungen:
36) http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsen-Weimar_(Herzogtum)


Der Dreißigjährige Krieg hatte für das Herzogtum Sachsen-Weimar, wie für so viele andere deutsche Länder auch, katastrophale Folgen. Die Residenzstadt Weimar blieb von Kriegshandlungen weitgehend verschont, da sie abgelegen von den großen Heerstraßen lag. Aber die ländlichen Gebiete des Herzogtums waren stark durch Kriegshandlungen in Mitleidenschaft gezogen. Als 1642 eine "Landesvisitation" (eine Art Volkszählung) durchgeführt wurde, waren die Hälfte aller Wohnungen leer, praktisch der ganze Viehbestand getötet worden und zwei Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche lag brach. Das Land war überschwemmt mit Flüchtlingen. Zeitweise beherbergte Weimar mehr Flüchtlinge als Einheimische. Die Überbevölkerung führte zu Pestepidemien (so z.B. im Jahr 1635). In den meisten Städten des Deutschen Reiches lebten Menschen und Haustiere nebeneinander. Schweine, Kühe und Ziegen wurden durch die Straßen nach außerhalb zur Weide getrieben. Kot und Urin wurden auf die Straße geschüttet und bei Regen schoss das Wasser von den Dächern. Noch von Goethe wird erzählt, dass er auch kurze Wege nicht gerne zu Fuß ging, weil es auf den Straßen so dreckig war. Im Herzogtum war alles noch viel schlimmer als woanders, denn es war ein wirtschaftlich armes Land.

In diesen Kleinstaat zog die Landgräfin Johannetta durch die Heirat mit Herzog Johann Georg ein. Wir wissen nichts über dessen Persönlichkeit, einiges aber von seinem Bruder, dem in Weimar als Johann Ernst II. regierenden Landesherrn. Dieser gehörte nicht zu den bedeutenderen Herrscherpersönlichkeiten auf dem Weimarer Thron. Er war eigentlich nur für seine Jagdleidenschaft berühmt, die Regierung überließ er zum großen Teil seinem Kanzler. Auch die kulturellen Aktivitäten seines Vaters setzte er nicht fort, der Schlossbau wurde eingestellt, die Hofkapelle entlassen, die "Fruchtbringende Gesellschaft", der renommierte überregionale Literaturkreis, zog nach Halle um.

Durch die Verbindung mit Johannetta, die jetzt den Titel Herzogin von Sachsen führen durfte, übernahm Johann Georg die Teilgrafschaft Sayn – Altenkirchen und wurde damit souveräner Landesherr.

Für die Hintergründe für diese Ehe können wir nur vermuten, welche Faktoren eine Rolle spielten: die gemeinsame Einbindung in den Protestantismus, die räumliche Nachbarschaft von Hessen und Thüringen, die gemeinsamen Kontakte zu den Schweden und hier besonders zu Bernhard von Weimar, der als Weimarer Herzog in der schwedischen Armee General war. Möglicherweise spielten auch die Kontakte über die "Fruchtbringenden Gesellschaft" eine Rolle.

Es ergab sich eine eigenartige Parallelität zu Elisabeth von Thüringen, die vor Ihrem Einzug in ihr Marburger Stift, eine Reise nach Sayn machte, um eine ihrer Töchter bei ihren Verwandten unterzubringen. Johannetta zieht auf dem "Elisabeth – Weg" nach Osten.

Johannetta bezog mit ihrem Mann das herzogliche Schloss in Marksuhl, südwestlich von Eisenach gelegen.

Nach der Landesteilung 1672 und der Errichtung eines selbstständigen Herzogtum – Sachsen Eisenach, zog die herzogliche Familie nach Eisenach um und bezog die dortige Residenz. Wie es im Absolutismus üblich war, entfaltete auch der neue Herzog ein sehr aufwendiges Hofleben. In der Hofkapelle spielte der Stadtpfeifer (> Hoftrompeter) Johann Ambrosius Bach, der Vater von Johann Sebastian Bach. 1677 wurde der damals berühmte Komponist und Organist Johann Pachelbel als Hoforganist nach Eisenach berufen. Pachelbel knüpft hier Kontakte zur Familie Bach. Es ist auch überliefert, dass adlige Familien aus ganz Deutschland ihre jungen Leute zur Ausbildung an den Eisenacher Hof schickten. So ist z.B. bekannt, dass der Mecklenburgische Obermarschall Johann von Löw 1680 von seinem Vater nach Eisenach geschickt wurde, wo er vier Jahre als persönlicher Leibpage des Herzogs diente.(Anm.: 37)

Aus der Ehe zwischen Johann Georg und Johannetta kamen 8 Kinder.

Eleanore Erdmuthe Luise (* 13.4.1662, + 9.9.1696)
Friedrich August (*29.10.1663,+ 19.9.1684)
Johann Georg (*24.7.1965, 10.11.1698)
Maximilian Heinrich (*17.10.1666 in Eisenach, +23. 7. 1668)
Johann Wilhelm (* 17.10.1666 in Eisenach, + 4. 1. 1729)
Luise (*18.4.1668, + 26.6.1669 in Altenkirchen)
Friederike (*5.5. 1669 in Altenkirchen, + 12. 11.1730)
Ernst Gustav ( 28.8.1672, + 16. 11.1672)

Johann Wilhelm Herzog von Sachsen-Eisenach

Ernst Gustav starb kurz nach der Geburt. Friedericke und der Zwilling Maximilian Heinrich im frühen Kindesalter. Die bekannten Geburts- und Sterbeorte der Kinder lassen den Hinweis zu, dass sich Johannetta öfters in Altenkirchen aufgehalten haben muss.

1686 verunglückt Johann Georg bei einem Jagdunfall. Sein ältester Sohn Johann Georg tritt die Erbfolge an. Als dieser nach 12 Jahren kinderlos stirbt, übernahm der jüngste Sohn Johann Wilhelm die Eisenacher Landesherrschaft und hatte diese 31 Jahre inne.

Johann Wilhelm war viermal verheiratet und hatte insgesamt 12 Kinder. Vielleicht lag hier der Grund, dass Johannetta zu ihrem Schwager Bernhard, dem Herzog des 1672 ebenfalls neu gegründeten Herzogtum Sachsen – Jena, gezogen und hier auch gestorben ist.

Anmerkungen:
37) http://home.foni.net/~adelsforschung1/meck19.htm




10. Die sächsische Landesherrschaft über die Grafschaft Sayn – Altenkirchen

Durch Heiratsvertrag wurde Herzog Johann Georg neuer Landesherr über die Grafschaft Sayn –Altenkirchen. Er begünstigt wesentlich stärker die lutherische Konfession. Altenkirchen wurde Residenz des Herzoglichen Statthalters, Geheimrat Baron Johann Henrich v. Griesheim, eines überzeugten Lutheraners.(Anm.: 38) Nach Lichtenberger holte Johann Georg nur thüringische Lutheraner als Pfarrer, Beamte und Lehrer. Wo es möglich war, übte er Druck aus, um die Pfarrer und Menschen zum Luthertum zu zwingen. Lutherische Missionsprediger wurden ins Land geholt, um lutherische Gemeinden zu gründen. Per landesherrlichem Erlass wurde angeordnet, dass die neuen lutherischen Gemeinden die reformierten Kirchen mit benutzen konnten. Den reformierten Gemeinden wurde die Presbyterialverfassung, ein Herzstück des Calvinismus, verboten. Lutherische Konsistorien (Kirchenaufsichtsbehörden) waren auch für die reformierten Gemeinden zuständig.

Die Nachfolger in der Landesherrschaft verschärften die finanzielle Abschöpfung durch Zwangsanleihen, zwangen die Beamten zugunsten einer Lotterie für die Städte Eisenach und Jena zu werben, erließen zahlreiche Verordnungen, die das alltägliche Leben der Menschen in ein Korsett zwangen.(Anm.: 39)

Am 30. November 1685 machte Herzog Johann Georg ein Testament und ließ dieses durch den Kaiser bestätigen. Darin legt er die Versorgung seines jüngeren Sohnes Johann Wilhelm aus Sayner Einkünften fest.(Anm.: 40) Die Teilgrafschaft Sayn – Altenkirchen war zu einer Pfründe für die Herzöge aus Thüringen geworden.


Anmerkungen:
38) nach Dahlhoff
39) Lichtenberger S. 63
40) Moser § 177





11. Epilog

Mit den beiden Saynischen Erbtöchtern Ernestina und Johannetta verabschiedete sich die Grafschaft Sayn aus der Geschichte. Die Vision des Grafen Heinrich von der Einheit des Landes durch ein erneuertes Christentum ging nicht in Erfüllung. Der leidenschaftliche Wille der Gräfin Loysa Juliana, die Landesherrschaft für ihre Töchter zu retten, konnte die Auflösung der Grafschaft nicht verhindern.

Viele unterschiedliche Menschen mussten die Menschen in der Grafschaft ertragen. Oft waren sie nur ein Spielball der Mächtigen.

Die Geschichte der Grafschaft Sayn endet wie eine griechische Tragödie, nämlich im Untergang. Ganz im Denken der damaligen Oberschicht dachten auch Ernestina und Johannetta zunächst und immer an ihre eigenen Rechte und Interessen, an ihre Familie und ihre Privilegien. Die ihnen unterworfenen Menschen waren lediglich Statisten, die bewegt wurden. So endet die Geschichte der Grafschaft Sayn im Nebel der Vergangenheit.

Die Vergangenheit kann uns nicht sagen,
was wir tun,
wohl aber,
was wir lassen müssen

José Ortega y Gasset






12. Quellen


  • Chronik von Mauden,
  • Braun, Heinrich, Geschichte der Reichsgrafschaft Sayn - Altenkirchen, Betzdorf 1888
  • Dahlhoff Matthäus., Geschichte der Graffschaft Sayn und der Bestandteile derselben: der Graffschaften Sayn = Altenkirchen + Hachenburg, der Herrschaft Freusburg und des Freien= und Hickengrundes, besonders in kirchlicher Beziehung. Unter Vorausschickung einer kurzen Geschichte der Regenten des Sayn'schen Landes, Selbstverlag des Verfassers, Dillenburg 1874
  • Dickmann Fritz (Bearb.), Renaissance Glaubenskämpfe Absolutismus, Bayerischer Schulbuchverlag München 1966
  • Die Familie Wittgenstein - Homepage
  • Fertig – Möller Heidelore, Der "tolle Christian" vor Werne, in: Jahrbuch Westfalen 1998, Aschendorff Münster 1998
  • Festbuch zum 150 Jubiläum der Bendorfer Schützengesellschaft, Heimatkurier, Gesellschaft zur Geschichte und Heimatkunde für Bendorf und Umgebung e.V., 25. Juni 1994 Selbstverlag
  • Fries Carl, Chronik der Stadt Bendorf, Erstdruck: Coblenz Buchdruckerei Hildenbrandt 1880er Jahre; Nachdruck: Gesellschaft für Geschichte und Heimatkunde für Bendorf und Umgebung, Bendorf 2004
  • Gensicke Hellmuth, Landesgeschichte des Westerwaldes, Wiesbaden 1958
  • Geschichte des Rheinlandes 2. Band. Kulturgeschichte, Essen 1922 - Pfalz, hrggb. von H. Aubin u.a.
  • Geschichte in Quellen Bd. III, bearb. Von Fritz Dickmann, München 1966
  • Hachenburg Alexander Graf von, Saynsche Chronik. Bonn 1929
  • Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 340, Grafschaft Sayn
  • Hennes Friedrich , Zur Geschichte der Reformation in der Grafschaft Sayn, in : Festschrift zum 425. Jubiläum der Reformation in der Grafschaft Sayn, Verlag des Presseverbandes der Evangelischen Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1961
  • Hennes Friedrich, Frühgeschichte der evangelischen Kirchengemeinde Bendorf , in: St. Medardus zu Bendorf, Festausgabe zum Jubiläum, Bendorf 2004
  • Hinsberg, Johann Georg, Sayn=Wittgenstein=Berleburg IV. Kulturgeschichte im Rahmen eines Zwergstaates oder die Grafschaft Wittgenstein unter der Regierung des Grafen Ludwig Ferdinand (1741-1773), Berleburg 1925, 145-147
  • Hoffmeyer Ludwig, Chronik der Stadt Osnabrück, Meinders & Elstermann, Belm bei Osnabrück 1955
  • Jakob Franz – Josef, Gute Post und neue Friedenszeit, in: Jahrbuch Westfalen 1998, Aschendorff Münster 1998
  • Kemp Franz Hermann /Schabow Dietrich, Zur 800-jährigen Geschichte der
    ehem. Prämonstratenser Abtei, Görres Verlag, 2002
  • Lahrkamp Helmut, Westfalen im Dreißigjährigen Krieg, in: Jahrbuch Westfalen 1998, Aschendorff Münster 1998
  • Lauer Dittmar, Philipp Christoph von Sötern, http://www.burg-dagstuhl.de/lebensbild.htm
  • Lexikon des Mittelalters, Artemis Verlag München und Zürich
  • Lichtenberger, W. Aus der Vergangenheit saynischer Geschichte, Carl Ebner, Marienberg 1920
  • Menck, Gerhard, Langer Weg und halber Erfolg: die "Zweite Reformation" in Sayn; in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte, hrggb. von Heinz – Günter Borck, 18. Jahrgang 1992, Landesarchivverwaltung Rheinland - Pfalz
  • Moser, Johann Jacob, Staatsrecht der Reichs - Grafschaft Sayn, entworfen von Jacob Moser, 1749
  • Müller Hermann "Hungergräfin", Gesellschaft für Geschichte und Heimatkunde von Bendorf und Umgebung
  • Neugebauer Wolfgang, Konfessionelle Klientelpolitik im 17. Jahrhundert. Das Beispiel der Reichsgrafen von Sayn-Wittgenstein,
  • Repertorien des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbachen, Abteilung 340 Grafschaft Sayn – Hachenburg
  • Stadtmuseum Münster, 30jähriger Krieg, Münster und der Westfälische Frieden, Bd. 1+2, Stadtmuseum Münster 1998
  • Staatsarchiv Koblenz, Abt. 30, Sayn - Altenkirchen
  • Sayn Hildegard, Loysa Juliana von Sayn (1603 – 1670), in: "Lebensbilder aus dem Kreis Altenkirchen", herausgegeben vom Heimatverein für den Kreis Altenkirchen, 1979; hier in: Ramseger – Mühle Karl, Die Gräfin von Sayn, Neuauflage Emons Verlag 2004
  • Sayn – Wittgenstein Franz Prinz zu, Die Wittgenstein, Prestel Verlag München 1979
  • Syré Willi, Bendorfer Chronik, Selbstverlag
  • Syré Michael, Chronik; in: St. Medardus zu Bendorf, Bendorf 2004




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