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der Homepage der Loysa Juliana Gräfin von Sayn - WittgensteinIhr Kampf um das Erbrecht für ihre
Töchter Ernestina und Johannetta
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Am 8. Oktober 1603 übertrug der Pfälzer Churfürst Friedrich IV. die Grafschaft Sayn an den Wittgensteiner Grafen Wilhelm und dieser ließ sich in Hachenburg, Altenkirchen, Bendorf und auf der Freusburg als neuer Landesherr offiziell huldigen. Durch die Ehe mit Anna Elisabeth, der Tochter des 1588 verstorbenen Sayner Grafen Hermann und Nichte des abdankenden Grafen Heinrich, war Wilhelm von Sayn, Graf zu Wittgenstein, in die Erbfolge der Sayner Landesherrschaft getreten. Am 19.11.1603 erkannte Graf Heinrich im Frieden zu Engers nach langem und oft erbitterten Widerstand den Grafen Wilhelm zu Sayn - Wittgenstein als seinen Nachfolger an und beendete damit die Herrschaft der Sponheimer Grafen. Doch die Situation war explosiv.
Am 17. Januar 1606 starb Heinrich IV. Noch während der Beerdigungsfeierlichkeiten für den verstorbenen Grafen Heinrich in der Hachenburger Schlosskirche im Januar 1606 rückten Truppen des Trierer Kurfürsten im Ortsteil Sayn ein und besetzten Stammburg und Umland: "Der Chur-Fürst zu Trier liesse, als Graf Wilhelm Graf Heinrichs Leiche nach Hachenburg begleitete, bey seiner Zurückkunfft das Schloß Sayn vor ihme schließen, alle über 100000. fl. werthe Mobilien, Briefe und dergleichen von Sayn wegführen, das Trierische Wappen am Schloß und im Amt Sayn anschlagen und die Huldigung einnnehmen." (Anm.: 1) Churtrier betrachtete das Amt Sayn als erloschenes Manneslehen (Anm.: 2), da der Graf Heinrich keine legitimen männlichen Erben hatte, und sah jetzt die Gelegenheit, von hier aus die katholische Gegenreformation in der Grafschaft Sayn einzuleiten. Bereits 1607 ist die Rekatholizierung Sayns (Ortsteil, Stammburg und Territorien) unter der Führung der Abtei und ihres Abtes Gerhardus von Sayn vollzogen. (Anm.: 3) Wenig später besetzte Trier auch Burg und Amt Freusburg sowie die "Flecken Reinbruel und die beede Vogteyen Irrlich und Ormitz". (Anm.: 4) Der Wechsel in der Landesherrschaft führte auch zum Gebietsstreit mit dem Herzog Johann Wilhelm zu Jülich (Anm.: 5) und dem Hessischen Landgrafen (Anm.: 6).
Noch gravierender als die neue Landesherrschaft war der Konfessionswechsel, denn der neue Landesherr Wilhelm war Calvinist und damit wurde die reformierte Konfession zur Staatsreligion. Dahlhoff schildert den Grafen Wilhelm als einen "Mann von unglaublicher Energie und Thatkraft." (Anm.: 7) Gerhard Menck berichtet Einzelheiten über den Menschen und Landesherrn. (Anm.: 8)
Wilhelm von Wittgenstein wurde am 14. März 1569 geboren und erhielt mit 8 Jahren den Heidelberger Theologieprofessor Caspar Olevian, der von 1577 bis 1584 Hofkaplan für den Wittgensteiner Hof wurde, als Lehrer. Olevian war Calvinist und erzog den jungen Prinzen in der reformierten Lehre. Mit 14 Jahren wurde der hochbegabte Wilhelm mit dem calvinistischen Theologen Paul Crocius auf Reisen geschickt, um Französisch zu lernen. Genf und Paris waren die wichtigsten Aufenthaltsorte. Mit 18 Jahren immatrikulierte Wilhelm in Heidelberg und beendet sein Studium in Basel und Genf. Mit 21 Jahren ging er in die Niederlande, kämpfte auf Seiten der niederländischen Calvinisten gegen den französischen König und wurde wenig später höherer Offizier beim Landgrafen Moritz von Hessen - Kassel, einem fanatischen Calvinisten. Mit dieser durch und durch calvinistischen Prägung übernahm Graf Wilhelm die Landesherrschaft der Grafschaft Sayn.
Graf Wilhelm hatte zwei große Probleme: einmal die
Auseinandersetzungen mit Churtrier und Churköln (Anm.:
9), die sich beide weigerten ihre Lehensrechte in der Sayner Grafschaft auf
den neuen Landesherrn zu übertragen, zum anderen die Widerstände in
der Grafschaft gegen seine Kirchenpolitik. Nach dem Augsburger Religionsfrieden
konnte Graf Wilhelm als Landesherr für die Grafschaft Sayn die
"Leitreligion" für seine Untertanen bestimmen (Anm.:
10). Menck analysiert die Religionspolitik des Grafen sehr detailliert:
(Anm.: 11) Lichtenberger führt konkrete Beispiele an.
Graf Wilhelm holte sich sofort zwei renommierte calvinistische Theologen an
seine Seite: Johann Jacob Hermann und Reinhard Susenbeck (Anm.:
12). Bereits am 9. 10.1605 erlässt der neue Landesherr (Anm.: 13) einen Befehl:
"Wir befehlen, daß uff
den 9. dieses (Jahres 1605) der Anfang mit der Reformation (Anm.: 14) gemacht werde, um zu sehen wie sich die Geistlichen
anstellen; wenn sie nicht wollten, ist ihnen der Termin bis uff den letzten
solchen Monats anzudeuten, mit der Drohung, da sie nicht unsere Lehre annehmen
wollten, sollen sie mit Gewalt ausgeschafft werden;. so auch in gleichem auch
die Unterthanen bei Verlust ihres Habes und Gutes. Darnach Ihr Euch zu
richten" (Anm.: 15)
Gemäß diesem Auftrag
führten die beiden Theologen ihre Visitationen durch und protokollierten
ihre Beobachtungen über die Pfarrer und die Situation in den Gemeinden.
Lichtenberger zitiert ein solches Protokoll:
"Johannes Scipio, Pastor in
Kirburg, hat die gezeigte Wahrheit erkannt, sich erboten, die reformierten
Schriften fleißig zu lesen und gebeten, daß man ihn ferner in der
wahren Lehre unterweisen wolle. Die Pastoren: Bartholomäus Textorius in
Höchstenbach, Eberhardus Worniger in Kirchen, Laurentius Ellen in
Roßbach, Honoricus Willrich in Mehren, Valentinus Aoiarus in Birnbach,
Georgius Tragius in Hamm haben um Bedenkzeit gebeten. Die Pastoren: Heimann
Mudersbach in Gebhardshain, Adamus Klingspan in Fischbach = Freusburg,
Alexander Zitopäus in Kroppach, Henricus Hachenburg in Almersbach, Petrus
Merkator in Schöneberg, Zacharias Stazelius in Flammersfeld und
Engelbertus Salchendorf in Daaden haben sich gegen das reformierte Bekenntnis
erklärt. Ad marginem resolviert (> am Rande vermerkt) der Graf Wilhelm
zu Wittgenstein in Betreff der letzteren: Sollen angesichts weggejagt
werden."(Anm.: 16)
Weil der Magister Grymeus, Pfarrer in Neunkirchen, in einem Bericht als unsicherer Fall geschildert wird, schrieb Graf Wilhelm an den Rand: "Dem ist nicht zu trauen und wohl am Besten, daß ihm ein Termin gesetzt werde, wann er trollen soll." (Anm.: 17) In der Art und Weise, wie Graf Wilhelm vorgeht, zeigt sich bereits der Absolutismus, der den Willen des Landesherren zum absoluten Gesetz bestimmt, gegen den es keinerlei Rekurs gibt. Die Personalpolitik in der Kirche der Grafschaft "wurde zu einem programmatischen Hebel für das Gelingen der konfessionellen Veränderung."(Anm.: 18)
Graf Wilhelm griff auf die Initiativen seines Schwiegervaters Hermann zurück, und machte die Synoden zum Entscheidungsorgan. Er schuf drei kirchliche Visitationsgebiete: Hachenburg, Altenkirchen und Freusburg (mit dem abgelegenen Annex Bendorf). Unter der Aufsicht einer Generalsynode für die Grafschaft musste jeder Visitationsbezirk jährlich eine Synode durchführen.
Neben der Kirchenreform machte der neue Landesherr das Bildungswesen zum Schwerpunkt seiner Politik, ganz im Sinne des Calvinismus. Er gründete in Altenkirchen eine zweite Lateinschule (Anm.: 19) und durch seine Beamten ließ er die Einrichtung von "Kirchspiels- und Dorfschulen" (Anm.: 20) überwachen.
Sehr positiv wertet Heinrich Braun die Aktivitäten des neuen Landesherren zur Neuordnung des Rechtswesens aus dem Jahre 1610. (Anm.: 21) Dazu gehörten die Begrenzung der Gebühren für Schöffen und Beurkundung und der oft exzesshaften Bewirtung der Gerichtsbeamten. Für die Gräflichen Richter und Visitatoren wurde sogar festgelegt, "das jedem des Mittags und Abents für Kost nicht über vier Albus zur Malzeitt und eine Maß Wein neben gebürlichem Pferdtfutter passieren sollen." (Anm.: 22)
Am 21.5.1606 wurde die Kirchenordnung von Heinrich IV. durch den calvinistisch - reformierten Heidelberger Katechismus ersetzt. In allen Kirchen sollten die Altäre und die Orgeln abgeschafft werden, die calvinistisch - rigorose Bilderentfernung (Anm.: 23) galt als landesherrschaftliche Vorschrift.
Aber Menck weist darauf hin, dass sich auch diese Reformen
letztlich nicht konsequent durchführen ließen: "Flächendeckend
und mit allen Konsequenzen jedenfalls ließ sich die Reform unter den
gegebenen Umständen saynischer Staatlichkeit und zugleich obrigkeitlicher
Möglichkeiten nicht durchsetzen." (Anm.: 24) Schon die
Rekatholisierung in den von Churköln und Churtrier besetzten Gebieten der
Grafschaft (Anm.: 25) setzten der landesherrschaftlichen
Kirchenpolitik Grenzen. Aber auch die "kurzen Wege bis zur nächsten
Grenze" (Anm.: 26) boten Alternativen. Die Menschen gingen
einfach "über die Grenze" in die lutherischen Territorien (Anm.: 27) zum Gottesdienst. Zwar kündigte Graf Wilhelm
drakonische Strafen für diese kirchlichen Grenzgänger an, sie:
"sollen anfangs ihre Kleider weggenommen werden und da es nicht helffen
wollte, gefänglich eingezogen werden und sich sodann aus dem Land trollen,
und sagen, daß nimmermehr wiederkommen sollen, auch alle
Habnüß einbüßen." (Anm.: 28)
Aber es kann angenommen werden, dass sich diese religiöse Verfolgung
wohl nur auf Einzelfälle beschränkte. Auch die Schulreform ließ
sich nur teilweise durchführen, da die Mittel zur Anstellung von neuen und
qualifizierten Lehrern fehlten.
Über die sonstige Regierungstätigkeit des Grafen Wilhelm wissen wir, dass er Schloss Friedewald renovierte und hier "einen Vertrag abschloss, nach welchem die Bürger Hand- und Spanndienste und eine Beisteuer von 300 Gulden Hachenburger Währung zu leisten versprachen." (Anm.: 29) Es war das Problem aller dieser Landesherrn, wie sie ihr eigenes Interesse als privilegierte Oberschicht mit dem Gemeinwohl der ihnen unterstellten Menschen einigermaßen im Gleichklang halten konnten.
Zu diesen internen Problemen kamen die schon benannten Streitigkeiten um die Erbfolge. Sein ganzes Leben lang musste sich Graf Wilhelm damit auseinandersetzen und hinterließ die ungelöste Konfliktsituation seinem Sohn Ernst. Alle Proteste gegen Churtrier zeigten sich wirkungslos. Auch die Intervention des Pfälzer Churfürsten konnte Churtrier nicht bewegen, seine Söldner und Beamten abzuziehen. (Anm.: 30) Churköln zeigte sich nicht bereit, das Lehen für Hachenburg zu erneuern. (Anm.: 31) Die Vorlage der Rechtsstreitigkeiten beim Reichskammergericht Goslar brachten keine Lösung, denn das Gericht hatte keinerlei Einfluss auf die Vollstreckung seiner Auflagen und Beschlüsse. Der Beginn des 30-jährigen Krieges (Böhmisch - Pfälzischer Krieg 1618 - 1623) war auch für den Sayner Landesherrn nicht günstig, denn in dieser Phase des Krieges hatten die kaiserlichen Generäle bessere Karten und die Grafschaft Sayn war auf der protestantischen Seite.
Anmerkungen: | |
1 | Moser Johann Jacob, Staatsrecht der Reichs-Grafschaft Sayn, entworfen von Jacob Moser, 1749, § 55. Gerhard Menck macht auf die Bedeutung von Moser aufmerksam: "Auch wenn die Abhandlung Mosers bis in jüngste Darstellungen hinein nicht gekannt und benutzt wurde, bietet sie schon ihrer breiten Quellenlage wegen ein unverzichtbares Instrumentarium für jedwede Behandlung der Reichsgrafschaft Sayn bis in das 18. Jahrhundert hinein", Menck, Gerhard, Langer Weg und halber Erfolg: die "Zweite Reformation in Sayn, S. 197; in: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte, hrggb. von Heinz-Günter Borck, 18. Jahrg. 1992, Landesarchivverwaltung Rheinland Pfalz. |
2 | Das Manneslehen wurde an einen Mann verliehen und konnte nur über dessen männliche Nachkommen vererbt werden. Beim Fehlen von männlichen Nachkommen, fiel das Lehen an den Lehensherrn zurück und konnte von diesem neu vergeben werden. Da Heinrich IV. keine legitimen Söhne hatte, ging die Erbfolge über die Tochter seines Bruders Hermann auf dessen Ehegatten Wilhelm. Der Pfälzer Churfürst verlieh das Lehen über die Sayner Grafschaft an diesen neu. Churtrier und Churköln sahen in dem Wechsel eine Chance, frühere Gebiete zurückzuholen, und verweigerten die Belehnung. |
3 | Alexander Graf von Hachenburg, Saynsche Chronik, Bonn 1929, S. 52 |
4 | Moser ebd. |
5 | Moser § 61; dieser Streit konnte aber 1607 teilweise beigelegt werden; s. Moser § 65 |
6 | Das Amt Friedewald war hessisches Lehen. |
7 | Matthäus Dahlhoff, Geschichte der Graffschaft Sayn und der Bestandteile derselben, S. 22 |
8 | Menck S. 222 ff |
9 | Unter den sieben Churfürsten im Deutschen Reich gab es drei kirchliche Amtsinhaber: Köln, Trier und Mainz. |
10 | dies bedeutete prinzipiell die Emigration, wenn sich jemand der Religion seines Landesherrn widersetzte. |
11 | Menck 229 ff |
12 | in der latinisierten Form: Johannes Jacobus Hermannus und M. Reinhard Susenbethus; s. Lichtenberger 51 |
13 | Was muss in Heinrich IV., dem leidenschaftlichen Kämpfer für das Luthertum, vorgegangen sein, der das noch erlebte? |
14 | gemeint ist der Wechsel von der lutherischen zur calvinistischen Confession. |
15 | Lichtenberger 51 |
16 | Lichtenberger 52 |
17 | ebd. |
18 | Menck 232 |
19 | neben Hachenburg. Die Lateinschule vermittelte die Bildungsvoraussetzungen für ein Studium - auch für die Ausbildung der Pfarrer |
20 | Menck 243 |
21 | Braun Heinrich, Geschichte der Reichsgrafschaft Sayn-Altenkirchen, Betzdorf 1888 |
22 | ebd. S. 33 |
23 | Menck weist darauf hin, dass die Bilderstürmerei (=Entfernung aller Bilder und Statuen) ein Merkmal des Calvinismus war. Die lutherische Reformation beschränkte sich offensichtlich auf die Beseitigung von Wildwuchs, da die Kirchen durch die überentwickelte Heiligen- und Reliquienverehrung mit Devotionalien überfrachtet waren |
24 | Menck 238 |
25 | die durchaus sehr erfolgreich war. So konnte Churtrier im Amt Freusburg 4000 Gläubige zum katholischen Glauben zurückführen, so Lichtenberger 53. |
26 | Die Grafschaft Sayn war zwar eine souveräne Landesherrschaft, aber in seiner territorialen Ausdehnung ein Kleinstaat. |
27 | Fachbegriff für die souveräne Landesherrschaft |
28 | Menck 241 |
29 | Dahlhoff 22p |
30 | Moser § 57 |
31 | Moser § 58 |
Exkurs : Biographische Notiz "Die Wittgensteiner"Ludwig von Sayn, Graf zu Wittgenstein (Ludwig der Ältere) - geboren am 7.12. 1532 - war ein gebildeter Humanist und beherrschte Latein, Griechisch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch (Anm.: 1). Mit 26 Jahren übernahm er die Regentschaft der unter seinem Vater protestantisch-calvinistisch gewordenen Grafschaft Wittgenstein. Als Großhofmeister beim Pfälzer Kurfürsten hatte er hohes Ansehen und großen Einfluss. Noch vor seinem Tod am 2. Juli 1605 in Altenkirchen regelte er die Erbfolge. Seinen ältesten Sohn Wilhelm verheiratete er noch zu Lebzeiten von Graf Heinrich IV: mit der Sayner Gräfin Anna Elisabeth, der Tochter des bereits verstorbenen Grafen Hermann, um so die beiden Linien Sayn und Wittgenstein zusammenzuführen (Grafschaft Sayn - Wittgenstein - Sayn). Der Sohn Georg erhielt Berleburg und Homburg (künftige Grafschaft Wittgenstein - Berleburg), der jüngste Sohn Ludwig Casimir die Restgrafschaft Wittgenstein (künftige Grafschaft Wittgenstein - Wittgenstein) Anmerkung |
Anna Elisabeth und Wilhelm bekamen vier Kinder, wobei nur zwei überlebten. Am 26.8.1600 wurde der Sohn Ernst geboren, am 24.7.1604 die Tochter Johannette (Anm.: 1) Da Anna Elisabeth bereits 1608 nach schwerer Krankheit starb (Anm.: 2), ging Graf Wilhelm nach Ablauf der Trauerpflicht eine zweite Ehe mit Anna Ottilie von Nassau Weilburg ein und bekam mit dieser drei Söhne (Wilhelm Philip * 1613; Ludwig Albrecht * 1617; Christian * 1621) und eine Tochter.
Anna Ottilie ( am 29.10.1623) war in der lutherischen Lehre erzogen worden, blieb auch derselben nach ihrer Vermählung getreu und "es war ihr gewähret, sich einen lutherischen Caplan zu halten." (Anm.: 3) Wir können davon ausgehen, dass Graf Wilhelm auch durch diese Ehe mit einer überzeugten Lutheranerin in seiner calvinistischen Radikalität wesentlich abgeblockt wurde.
Graf Wilhelm starb am 27. November 1623 und wurde in der Familiengruft in Hachenburg beigesetzt. Da der Erbprinz Ernst ein kränkliches Kind war, erhoffte sich die Grafenwitwe Anna Ottilie (die zweite Ehefrau Graf Wilhelms) die Landesherrschaft für ihre Söhne. Aber die Gesundheit des neuen Landesherrn muss sich stabilisiert haben, denn dieser heiratete am 8.1.1624, also schon im nächsten Jahr, die junge Gräfin Loysa (Anm.: 4) Juliana von Erbach.
Loysa Juliana wurde am 8. Juli 1604 (Anm.: 5) als 25. Kind des Grafen Georg III. von Erbach und seiner Gemahlin, Maria von Barby und Mühlingen geboren; sie war also 20 Jahre alt, als sie sich am 28. Januar 1624 (Anm.: 6) mit dem Sayner Grafen Ernst verheiratete. Die Hochzeit fand auf Schloss Fürstenau bei Michelstadt im Odenwald statt (Anm.: 7) , der Familienburg der Erbacher, einem Adelsgeschlecht im Odenwald. Loysa Juliana hatte eine fromme Mutter, der sie nicht nur den lutherischen Glauben, sondern auch eine umfassende Bildung verdankte. Dahlhoff berichtet: " Sie wuchs unter der Aufsicht ihrer Eltern und unter der Education ihres Hofmeisters und ihrer Gouvernante zu einer verständigen, frommen, gottergebenen, aber auch zu einer blühenden und kräftigen Jungefrau heran." (Anm.: 8) Nach dem Tod der Eltern lebte sie bei einer ihrer Schwestern, einer Gräfin Hohenlohe. (Anm.: 9) Loysa Juliana muss eine starke Frau gewesen sein, das zeigte sich nicht nur später bei ihren Auseinandersetzungen um die Erbfolge, sondern schon jetzt, denn sie beeinflusste ihren Gatten Ernst so sehr, dass dieser den lutherischen Glauben übernahm und als neuer Sayner Landesherr das lutherische Bekenntnis als Zweitreligion zuließ. (Anm.: 10)
Graf Ernst war jedoch chronisch herzkrank. Während seiner Erkrankungen führte Loysa Juliana als Landesgräfin die Regierungsgeschäfte der Grafschaft. Offensichtlich übernahm sie gern die Rolle einer Landesmutter. Um sich ein Bild zu machen von der Not der Menschen, fuhr sie durch die Dörfer der Grafschaft, sprach mit den Menschen, versuchte Probleme zu entschärfen. Es ist überliefert, dass sie in Vertretung des Grafen eine Verordnung über die Schulpflicht aller Kinder vom 6. bis zum 16. Lebensjahr erließ (Anm.: 11). Sie kümmerte sich persönlich um die Einrichtung von Schulen und die Anstellung von Lehrpersonen.
Doch Loysa Juliana war auch Mutter, denn sie schenkte sieben Kindern das Leben, von denen allerdings nur drei überlebten: Ernestina (* 1626), Johannetta und Ludwig (*1629).
Unterdessen hatte sich die politische Situation für die Grafschaft zugespitzt. Nach dem Tod ihres Gatten hatte die Grafenwitwe Anna Ottilie, die ihren Witwensitz in Schloss Friedewald hatte, zu dem kaiserlichen General Johann Tserclas von Tilly Kontakt aufgenommen und ihn gebeten, die Erbfolge über die Sayner Grafschaft militärisch zugunsten ihrer Söhne durchzusetzen. Tilly hatte in dem seit 1618 tobenden Krieg die protestantischen Truppen 1623 zurückgeschlagen. Die Bitte der Grafenwitwe Anna Ottilie war für ihn ein willkommener Anlass, in den Westerwald einzufallen. Mit dem Anspruch auf Churkölner Lehensrechte ließ General Tilly seinen Neffen, Werner Tserclas von Tilly, mit kurkölnischen Söldnern unter der Führung eines Obristen Görtzenich, in die Grafschaft einrücken. Altenkirchen wurde erobert. Die kaiserlichen Söldner zogen moderierend durch den Westerwald und brachten auch die Pest mit . Die Not unter der Bevölkerung war entsetzlich groß. Loysa Juliana lebte auf der verschanzten Hachenburg.
In dem noch seit der Zeit Heinrich IV. laufenden Rechtsstreit beim Reichskammergericht in Regensburg kam es 1626 zu einer Wende, da das Gericht die Rechte von Churtrier auf die Sayner Stammburg und die Freusburg bestätigte. Dies nahm Churtrier zum Anlass, seine Interessen (Anm.: 12) militärisch durchzusetzen. Kurtrierische Söldner fielen 1628 in die Grafschaft ein und besetzten die Freusburg und die Gemeinden Gebhardshain, Kirchen und Daaden insgesamt 48 Ortschaften. Menck weist darauf hin, dass es Churtrier nicht einfach nur um territoriale Erweiterung ging; wichtiger sei die Rekatholizierung im Sinne der Gegenreformation gewesen, denn der tüchtige Trierer Churfürst, Philipp Christoph von Sötern, holte sofort die Jesuiten in die besetzten Gebiete und bot diesen optimale Arbeitsmöglichkeiten.
Als sich die kaiserlichen Truppen aus der Grafschaft zurückzogen (Anm.: 13), konnte die gräfliche Familie mit der Landesverwaltung nach Altenkirchen zurückkehren. Hier entband Loysa Juliana 1629 einen Sohn, den Erbprinzen Ludwig.
Die Nachricht von der Geburt eines männlichen Erbnachfolgers motivierte die Gegner der Gräfin erneut zum Handeln. Es ging Schlag auf Schlag. Kurkölnische Söldner versammelten sich vor der Landesgrenze, um in die Grafschaft einzufallen. Die Abtei Laach eroberte mit Söldnern den Flecken Bendorf. Die Altgräfin Anna Ottilie agierte von Schloss Berleburg aus, wohin sie mit ihren drei Söhnen geflohen war, nachdem sie befürchten musste, wegen Landesverrat belangt zu werden. (Anm.: 14)
Vor diesem Hintergrund versuchte Graf Ernst wohl auch den eigenen Tod vor Augen - die Rechte seiner Frau und seiner Kinder weiter zu sichern. Bei der Hochzeit hatte er Loysa Juliana bereits das Schloss Friedewald mit den Gemeinden Seelbach und Burbach als zukünftigen Witwensitz überschrieben. Nun, am 24. Juni 1629, am Fest des Täufers Johannes, unterschrieb Graf Ernst eine notariell bestätigte und unwiderrufliche Verfügung:
"Und weil das Schloss (gemeint ist Schloss Friedewald) zum Witwensitze unbequem und nicht (gut) gebaut sein möchte, wie denn auch der Augenschein lehret, dass dasselbe zur Nothdurf übel versehen, auch bei jetzigen beschwerlichen Läuften nicht wohl zu reparieren, so stellen wir zu ihrer Lyedden (Liebden) selbsteigenem Gefallen, entweder das Haus Friedwald allmählich unter der Hand aus unsern Renten und Gefällen zu bessern und zur bequemen Wohnung bereiten zu lassen, oder aber im Schlosse zu Hachenburg zu bleiben und daselbst dero Wittumsitz anzustellen. auf solchen Fall aber, und weil unser künftiger Erbe und successor bei noch währendem, gleichmäßigem Wittumb ( für seine Schwiegermutter) zu Altenkirchen schwerlich seinen Aufenthalt und Residenz anderswo als zu Hachenburg wird haben können, werden dero Liebden demselben Ab- und Zugang in dem Schloss gestatten, auch eine Zeitlang auf seine eigenen Kosten, ohne ihr Liebden Schaden, Hindernis oder Eintrag darin verbleiben und die Grafschaft daraus aufs Beste zu administrieren. Sollte aber die Wittumb zu Altenkirchen nach dem Willen Gottes bei Beziehung Ihrer Liebden Wittumbs wieder los und ledig sein, so lassen wir abermal zu Ihrer Liebden Willkühr und Election gestattet sein, ob dieselbe lieber zu Hachenburg im Schloss verbleiben und unseren Erben und Successoren das Haus Altenkirchen cum pertinentiis lassen oder aber lieber Hachenburg räumen und Altenkirchen zum Wittumb beziehen wolle, auf solchen Fall die Renten und Gefälle, so ihre Liebden gen Friedewald geordnete, und aus dem Kirchspiel Daaden und Freiengrund fällig, eingewechselt und aus denen nächstgelegenen Kirchspielen umb Altenkirchen genommen werden."(Anm.: 15)
Liebevoller geht es schon nicht. Sechsmal steht in diesem kurzen Abschnitt: "Ihro Liebden" (Anm.: 16). Man spürt, wie der Graf für alle möglichen Eventualitäten vorsorgen will, als ob er es geahnt hatte, was auf seine geliebte Louisa Juliana nach seinem Tod alles zukommt.
Anmerkungen: | |
1) | nach Dahlhoff |
2) | Überliefert ist die Trauerpredigt: Hessische Landesbibliothek Oct. Gb. 8040 (1) |
3) | Dahlhoff 23 |
4) | Die Schreibweise von Moser wird hier übernommen. |
5) | Das Geburtsjahr wird mit 1603 und 1604 unterschiedlich angegeben. Wir entscheiden uns hier für 1604, da dieses Jahr auf der Gedenkmünze steht. |
6) | In der Saynschen Chronik wird als Hochzeitstag der 8. Januar 1624 angegeben. |
7) | so Ramseger - Mühle Karl, Die Gräfin von Sayn, Neuauflage Emons Verlag 2004. |
8) | Dahlhoff 25 |
9) | Sayn Hildegard, Louise Juliana von Sayn (1603 - 1670), in: "Lebensbilder aus dem Kreis Altenkirchen", herausgegeben vom Heimatverein für den Kreis Altenkirchen, 1979; hier in: Ramseger - Mühle Karl, Die Gräfin von Sayn, Neuauflage Emons Verlag 2004 |
10) | Syré Michael, Chronik; in: St. Medardus zu Bendorf, Bendorf 2004 |
11) | inwieweit sich diese Verordnung tatsächlich durchsetzen ließ, ist eine andere Frage. |
12) | Gebietsansprüche infolge verfallenen Mannlehens |
13) | Weil die kaiserlichen Truppen unter dem Obristen Goertzenich überall mordeten und plünderten, musste General Tilly eingreifen. Er ließ Goertzenich verhaften, verurteilen und hinrichten. |
14) | Die Sayner Grafschaft war gemäß dem Augsburger Religionsfrieden protestantisches Gebiet, deshalb konnte die Intervention der Altgräfin bei den Truppen der Katholischen Liga als Landesverrat gewertet und durch die Behörden der Grafschaft geahndet werden, sobald diese Zugriffsrechte hatten. |
15) | zitiert nach Chronik von Mauden, Quelle: Matthias Dahlhoff, Geschichte der Grafschaft Sayn. |
16) | Übliche Rede innerhalb des Adels. |
Exkurs :
Information zur politischen Situation ab 1625
|
Anmerkungen: | |
1 | Die Historiker gliedern den Dreißigjährigen Krieg: Böhmisch - Pfälzischer Krieg (1618 - 1623), Dänischer Krieg (1625 - 1629), Schwedischer Krieg (1630 - 1635), Französischer Krieg (1635 - 1648) |
2 | so zeitgenössische Stimmen. |
3 | Eine gute Übersicht über das Leben und Wirken des Trierer Kurfürsten Philip von Sötern findet sich unter: http://www.burg-dagstuhl.de/lebensbild.htm |
Diese Situation nutzte Loysa Juliana. Hochschwanger fuhr sie im Januar 1632 mit dem schwer kranken Grafen Ernst unter militärischem Schutz (Anm.: 1) nach Frankfurt, um Gustav Adolf um Hilfe zu bitten. Die Fahrt ging über den verschneiten Westerwald bis Limburg und wurde nach Übernachtung im Hof zum Goldenen Grund von schwedischen Truppen durch den Taunus bis Frankfurt eskortiert. Im Gasthaus zum Rebenstock hatten die Schweden ein angemessenes Quartier vorbereitet. (Anm.: 2)
Müller gibt folgende Beschreibung:
"Diese Pause benutzte
das Grafenpaar, um in einer waghalsigen und recht beschwerlichen Reise durch
Freund und Feind den schwedischen König, der sich als 'Schwertführer
des Protestantismus' im Reich verstand, in Frankfurt aufzusuchen und um Hilfe
zu bitten. Und tatsächlich empfing Gustav Adolf inmitten seines Hofstaates
und im Beisein seines Kanzlers Axel Oxenstierna den Grafen Ernst von Sayn -
Wittgenstein und dessen Gemahlin Luise Juliana sehr huldvoll, hörte sich
die Klagen über das fast zehnjährige Besatzungsschicksal des Landes
am Rhein, Wied und Sieg an und auch die Bitte um baldige Hilfe, die Kurtrierer
und Kurkölner zu vertreiben, damit endlich das Land zur Ruhe komme. Gern
gab er diesem Ersuchen nach, da es ganz in seiner Politik zu weiteren
Eroberungen lag. In den nächsten Wochen kam es zum Abschluss eines
Vertrages, der die Entsendung schwedischer Truppen in die Grafschaft Sayn
vorsah. Weiter sollte an die dann schwedische Besatzung eine
regelmäßige Abgabe an Steuergeldern und Naturprodukten erfolgen, da
sie ausschließlich von der Grafschaft unterhalten werden sollte."
(Anm.: 3)
Mit den schwedischen Truppen hatte die Gräfin Louisa Juliana einen mächtigen Verbündeten gewonnen, aber sie zahlte einen hohen Preis: Ihre Gegner bezeichneten sie künftig als Landesverräterin.
Dahlhoff gibt für das Gespräch mit dem schwedischen König Gustav Adolf den 24.2. 1632 an.
Graf Ernst ahnte seinen Tod und verfasste nach den Gesprächen mit den Schweden noch in Frankfurt, ein Testament. Darin heißt es:
"Vors vierte wollen Seine Gnaden, daß dero Gemahlin und Kinder bey demjenigen gelassen werden, was Seine Gnaden bißhero gehabt und besessen, biß dero Herrn Gebrüdere ein anders mit Recht erhalten. 17. Schließlichen demnach institutio haeredis (>Erbrecht = Regelung der Erbfolge) das Haupt=Stück und Fundament eines Testaments und letzten Willens ist, so ernennen Seine Gnaden für deroselben rechten Erben, dero geliebten Sohn, Herrn Ludwigen Graffen zu Sayn und Wittgenstein, Herrn zu Homburg, und dieweilen derselbe noch jung und unmündig, So verordnen Seine Gnaden demselben, wie auch den übrigen Kindern zu Vormündern Hochwohlermelte Seiner Gnaden geliebte Gemahlin, so dann auch die Hochwohlgebohrne Graffen und Herren, Herren Ludwigen den Eltern, Graffen zu Erbach und Herrn zu Breuberg Rittern und Herrn Vollrathen Graffen zu Waldeck, des Versehens, dieselbe werden sich, in Ansehung der nahen Verwandnüß solcher Vormundschafft gern und williglich unternehmen. Im Fall auch Hochwohlermeldter Sr. Gnaden geliebter Sohn nach GOttes Willen ohne eheliche Leibs=Erben aus diesen Welt abgefordert würde, (das doch die Göttliche Allmacht verhüten wolle,) so ist alsdann Seiner Gnaden endlicher und letzter Will und Meinung, daß desselben überlebenden Schwestern, oder dero Erben die Fahrnüß, Baarschafft, eigenthumlich auch durch Seine Gnaden an sich erlößte Güter, anfallen und zukommen sollen." (Anm.: 4)
Der erste Teil des Testamentes war eindeutig. Graf Ernst bestimmte den Erbprinzen Ludwig zu seinem Nachfolger. Solange dieser minderjährig war, wurde Loysa Juliana zum Vormund bestellt, unterstützt von den männlichen Verwandten Graf Ludwig von Erbach und Vollrad von Waldeck. Zum Obervormund wurde Landgraf Georg von Hessen - Darmstadt benannt.(Anm.: 5) Dann wurde das Testament unklar. Die Schwestern des Erbprinzen (Anm.: 6) wurden zu Nacherben eingesetzt, aber ein ausdrücklicher Hinweis auf die Erbfolge der Landesherrschaft fehlte. An der Interpretation dieser Passage des Testamentes entzündete sich später der Streit.
Graf Ernst starb in Frankfurt am 2. Mai 1632 im Alter von 32 Jahren. Nach der Rückführung des Sarges erfolgte die Beerdigung am 15.6.1632 in Hachenburg.
Anmerkungen: | |
1 | Die Grafschaft unterhielt neben einer kleinen gräflichen Garde keine Söldner sondern nur eine Art "Freiwilligenwehr", die von Fall zu Fall neu einberufen oder vergrößert wurde. |
2 | nach Ramseger - Mühle. |
3 | Hermann Müller "Hungergräfin", GGH http://www.bendorf-geschichte.de |
4 | Moser S. 82, Cap.2 § 79 |
5 | das Reichskammergericht bestätigte die Vormundschaft "sub dato Speier, den 12. September 1642", so Dahlhoff 25 (Speyer am 12. September 1642) |
6 | Johanetta wurde erst im April geboren, so dass neben Ernestine die später verstorbenen Mädchen gemeint sind. |
Unter dem Schutz des schwedischen Truppen konnte Gräfin Loysa Juliana in die Grafschaft zurückkehren. Da die Schweden Hachenburg zum Hauptquartier wählten, bezog die Gräfin mit ihrer Familie und den gräflichen Beamten die Freusburg. Doch der Preis für die schwedische Unterstützung war hoch. Bis 1636 hielt der Krieg, in dem sich die Parteien an Grausamkeit zu übertreffen suchten, das Rheinland, den Westerwald und das Moselgebiet im Griff. Die Söldnerheere der Schweden und der kaiserlichen Truppen hinterließen überall verbrannte Erde.(Anm.: 1) Auch die Sayner Stammburg wurde durch die schwedischen Truppen erobert und zwei Jahre lang besetzt
Nach dem Rückzug der Schweden Anfang 1636 konnte die Gräfin nach Hachenburg zurückkehren. Doch da starb nach kurzer Krankheit am 16. Juli 1636 (Anm.: 2) der Erbprinz Ludwig. Nun eskalierte der Streit um die Erbfolge von Neuem. Nach dem Tod des Erbprinzen erlosch die männliche Linie des Hauses Sayn - Wittgenstein und das Testament des verstorbenen Grafen war nicht eindeutig. Der Streit über die Frage, ob die Erbfolge über die Töchter des Grafen (im Sinne des Kunckel - Erbrechtes) oder über seine Söhne (Mannes - Erbrecht) aus der zweiten Ehe zu gehen habe (Anm.: 3), fand mit dem Westfälischen Frieden 1646 eine Teillösung zugunsten der Gräfin, zog sich aber dann über die Generationen hin bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803.
Exkurs : Biographische Notiz 1637Der neue Kaiser Ferdinand III .Der namensgleiche Sohn (Ferdinand III.) von Kaiser Ferdinand II. hatte bei den Jesuiten eine humanistische Erziehung genossen. Er sprach 7 Sprachen. Seine besonderen Neigungen galten Wissenschaft und Kunst. Im Februar 1637 wurde er mit 29 Jahren als Ferdinand III. zum Kaiser gewählt. Er ging in die Geschichte als "komponierender Kaiser" und gilt als Begründer der barocken Hofmusikkapelle. Sein wichtigstes Verdienst aber ist die Einleitung der Friedensverhandlungen, die schließlich zur Beendigung des Dreißigjährigen Krieges führten. In seinen Habsburger Stammlanden setzte Ferdinand nach dem Westfälischen Frieden 1648 die Rekatholizierung (Gegenreformation) durch. |
Anmerkungen: | |
1 | Hermann Müller beschreibt die Kriegsgräuel im Koblenz - Bendorfer Raum sehr ausführlich und formuliert treffend: "Der Krieg wurde schon hart auf Kosten der armen Bevölkerung geführt". Müller zitiert auch das antischwedische Kinderlied: "Bet Kinder, bet, morgen kommt der Schwed, morgen kommt der Oxenstjern, wird die Kinder beten ler'n." |
2 | Moser gibt den 6. Juli als Todestag an, die Chronik Dahlhaus datiert irrtümlich 1633. |
3 | "Kunkeln" hatte wohl die ursprüngliche Bedeutung von spinnen. Gemeint ist hier die Erbfolge über weibliche Nachkommen, s. http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GK16229 |
In dem nun folgenden Erbfolgestreit standen der Gräfin Loysa Juliana folgende Parteien gegenüber:
- Die Söhne aus der zweiten Ehe ihres Vaters: die Wittgensteiner Grafen Wilhelm Philipp, Ludwig Albrecht und Christian, unterstützt von der einflussreichen Familie der Wittgensteineren.
- Ferdinand von Bayern, der Churfürst von Köln,
- Franz Wilhelm von Wartenberg, Bischof von Osnabrück als Lehensmann des Kölner Churfürsten, mit seinen Brüdern, den Grafen von Wartenberg
- Churtrier, vertreten durch das Domkapitel, und ab 1645 der Trierer Churfürst Christoph von Sötern, (Anm.: 1)
- Abt Christian von Kloster Laach,
- Freiherr von Metternich, der Kommandant der Festung Ehrenbreitstein, der die Interessen des Pfalzgrafen vertrat, (Anm.: 2)
- Das Reichskammergericht in Goslar
- Der Reichstag in Regensburg
Der Streit um die Erbfolge begann schon am Beerdigungstag des verstorbenen Erbprinzen Ludwig. Graf Ludwig Casimir, das Familienoberhaupt der Sayn - Wittgensteiner, kam zu der Beerdigung nach Hachenburg mit der Information, dass der Kölner Churfürst, Walram Graf von Jülich, große Gebiete der Sayner Grafschaft als "verfallenes Manneslehen" betrachte und seine Beamten und Söldner schon unterwegs seien, um die Kölner Rechte durchzusetzen. Um die Grafschaft für die Sayner Großfamilie zu retten, schlug Ludwig Casimir vor, ihn selbst als Regenten für beide Familien einzusetzen und die Gräfin und die beiden Töchter später finanziell abzufinden. Zweifellos hatte der Wittgensteiner im Interesse seiner Wittgensteiner Familie gehandelt, aber es spricht nichts dagegen, dass er die Situation realistisch einschätzte und diesen Weg als einzige und beste Lösung für alle betrachtete. (Anm.: 3 ) Ohne die Tragweite zu überschauen und in einer panischen Angstsituation, unterschrieb Loysa Juliana eine entsprechende Abtretungserklärung. Während Graf Ludwig Casimir durch die Grafschaft reiste und sich in Hachenburg, Altenkirchen, Freusburg, Friedewald und Daaden (Anm.: 4 ) als Regent huldigen ließ, marschierten Truppen des Bischofs von Osnabrück in die Grafschaft ein. Der Kölner Churfürst vertrat den Standpunkt, dass mit dem Tod des Erbprinzen Ludwig das an die Sayner Grafen verliehene "dominium utile" (Nutzungsrecht) für das Amt Hachenburg erloschen sei und verlieh dieses neu an Franz Wilhelm von Wartenberg, den Bischof von Osnabrück, und an dessen Brüder, die bayerischen Grafen von Wartenberg, (Anm.: 5) Diese hatten für die Rekatholizierung (Gegenreformation) des Bistums Osnabrück eine besondere Bedeutung und wurden durch die Übertragung des Hachenburger Lehens für ihre Loyalität belohnt. (Anm.: 6 )
Die Gräfin appellierte an das Reichskammergericht und ersuchte um eine Eilentscheidung. Das Gericht entschied auch zugunsten der Gräfin, (Anm.: 7) hatte aber in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges keine Autorität mehr.
Am 25. April 1637 wurde die Gräfin mit Familie und Verwaltung im Hachenburger Schloss durch Osnabrücker Söldner belagert. Nach Verbrauch aller Vorräte floh sie am 2. Juli 1637 des Nachts aus dem Schloss. Die Grafen von Wartenberg ließen sich sofort als neue Landesherren huldigen. Die Gräfin fand Zuflucht auf der Freusburg. Doch auch von hier wurde sie vertrieben, diesmal von Churtrierer Truppen, denn Churtrier hatte seinerseits das Siegerlandgebiet als "verfallenes Manneslehen" erklärt. Am 20. August 1637 konnte die Gräfin die Freusburg verlassen und sich mit ihrer Familie bis nach Friedewald durchschlagen, wo sie unter den Schutz des Hessischen Landgrafen kam, der Stadt und Schloss Friedewald bereits mit Bezug auf seine Rechte als Lehnsherr besetzt hatte (Anm.: 8 ). Am 14. Dezember 1637 wurde notariell festgelegt: "Georg, Landgraf zu Hessen etc., gibt seine lehnsherrliche Zustimmung dazu, daß Luise Juliane, Gräfin zu Sayn und Wittgenstein, geb. Gräfin zu Erbach, das ihr von ihrem verstorbenen Gemahl Grafen Ernst als Wittum verschriebene Schloß Friedewald inne haben soll" (Anm.: 9 ). Von Schloss Friedewald aus versuchte die Gräfin in den Folgejahren, die Erbfolge über die Grafschaft für ihre Töchter zurück zu gewinnen.
Auf der Freusburg nahmen die Churtrierer Beamten Holdinghausen und Schickhard den Treueid ab und leiteten die Rekatholizierung im Amt Freusburg ein. Der Kaiserliche Restitutionsbefehl (= Rückgabe) blieb ohne Wirkung.
Wie schnell die neuen Herren in den Alltag eingriffen lässt sich aus einer Urkunde aus 1638 im Koblenzer Hauptarchiv erkennen. Hier heißt es: "Franz Wilhelm, Bischof zu Osnabrück, Herr zu Wald und Hachenburg, belehnt den Johann von Hof zur Mühlen mit der Hälfte des Hofes zur Mühlen im Kirchspiel Morsbach, Lehen der Herrschaft Hachenburg." (Anm.: 10)
Zwischenzeitlich war auch der Flecken Bendorf in den voll entbrannten Erbfolgestreit gerissen worden. Bereits zwei Wochen nach dem Tod des Erbprinzen Ludwig kamen Beamte des Abtes von Kloster Laach nach Bendorf und deklarierten am 31. Juli 1636 das Amt Bendorf als verbrieftes Eigentum der Laacher Abtei. Sie beriefen sich auf eine Urkunde von 1093 und zwangen die Bendorfer Honorablen zum Treueid. Am 25. September 1636 wurden die Schöffen gewählt. Willi Syrè beschreibt diese Vorgänge sehr ausführlich in seiner Chronik (S. 184 ff), auch die Hintergründe der von den Laacher Beamten vorgelegten gefälschten Urkunde. Laach gelang es in der Folgezeit, zwei kaiserliche Schutzbriefe "in specie die Herrschaft Bedendorff" zu erwirken, in denen der Kaiser die Rechte der Abtei bestätigte. (Anm.: 11)
Die Laacher Herrschaft über Bendorf dauerte jedoch keine zwei Jahre. Die Festung Ehrenbreitstein war nach der Eroberung von Koblenz von den Schweden an die französischen Truppen (Anm.: 12) übergeben worden. Nach langer Belagerung geriet die Festung jedoch in die Hand der bayerisch - kaiserlichen Truppen. Am 5. 2. 1638 besetzte Freiherr von Metternich, der kaiserliche Kommandant der Festung Ehrenbreitstein, im Auftrag des Pfälzer Churfürsten die Stadt Bendorf unter Berufung auf verbriefte Pfälzer Rechte.
Diese Situation blieb nun längere Zeit ziemlich konstant: Der Wittgensteiner Graf Casimir regierte in Altenkirchen, die Grafen von Wartenberg herrschten in Hachenburg, Churtrier hatte Sayn und das Amt Freusburg im Besitz, der Freiherr von Metternich verwaltete den Flecken Bendorf im Auftrag der Churpfalz, der Hessische Landgraf Friedewald (Anm.: 13).
Die Landesherrschaft der Hungergräfin Loysa Juliana beschränkte sich damit auf Schloss Friedewald und Umland.
Die Gräfin Loysa Juliana sah im Kaiserwechsel eine neue Chance. Sie bildet einen Kreis von Juristen und ließ diese neue Anträge an den Kaiser formulieren, in denen die Erbfolgerechte der Grafentöchter ausführlich begründet wurden. 1640 fuhr die Gräfin mit ihren Beamten zum Reichstag nach Regensburg, um "als Vormünderin ihrer Fräulein Erb- Töchter, Siz und Stimme, wegen der Graffschaft Sayn" wahrzunehmen. (Anm.: 14 )
Ein wichtiger Schritt war die Annullierung der Abtretung an den Wittgensteiner Grafen Casimir nach dem Tod des Erbprinzen Ludwig im Jahre 1636. Moser berichtet:
"Es protestierte aber hernach A. (>anno) 1642 7/17. Sept.
die Frau Gräfin Loysa Juliana vor einem Notario und Zeugen, daß sie
dieser Tagen gleichsam von ungefehr und mit sonderlicher Alteration und
Bestürzung ihres Gemüths gewahr worden, daß in dem
Requisitions-Zettel an den Notarium, welcher der Possessions - Ergreifung
beygewohnt, (zu welches Zettel Unterschrifft sie damalen in ihrer höchsten
Herzens-Bekümmerniß, da sie fast nicht bey sich selbst gewesen,
weniger nachsinnen oder bedencken können, was ihro zu thun oder zu lassen,
nüz- oder schädlich wäre, verleitet worden) einer Sayn -
Wittgensteinischen ihro und ihren Töchtern höchst praejudicirlichen
Erb - Einigung Meldung geschehen, so sie, weil sie wegen
Betrübnüß den Requisitions - Zettel nicht verlesen, nebst
anderem, so zu ihr und ihrer Kinder mercklichen Nachtheil demselben ein- und
beigeflicket, hingegen das in dem ersten Original befindliche Wort:
Eventualiter aussengelassen worden, damals nicht beobachtet. Nun könne sie
zwar, als Vormunderin, ihren Kindern an ihren anererbten Rechten ohnehin nichts
benehmen; damit aber nicht dafür gehalten werden möge, als wann
obiges mit ihrem guten Vorbedacht, Wissen und Willen geschehen wäre, so
widerspreche sie demselbigen hiemit etc.
Demnach ich beyfüge,
was in dem rechtlichen Bedencken etc. pag. 26. gemeldet wird, nemlich: "Es
geben auch ihre ( die Wittgensteinische) Strifften - Steller vor, als ob Frau
Gräfin Loysa Juliana als Vormunderin, geschehen lassen, da, biß der
Friede wieder hergestellt, die Possession A. 1636. den 16. Jul. eventualiter
vor mehr mehr hochbenahmte Herren Grafen mitgenommen werden mögen. Man
will solches an seinen Ort stellen, weil davon keine Nachricht vorhanden. Wann
es aber auch geschehen wäre, siehet man doch wohl aus ( der
Wittgensteinischen Protestation vom 31. May. 1632.) daß es nur eine
Possession pro salvando Jure gewesen, wie dann auch die Frau Vormunderin ein
mehreres nicht, ja dieses nicht einmal, da ihre Gräflichen Töchter
allschon in Possessione solitaria gestanden, ex qualitate Tutrici notissima,
quae de Immobilibus disponere nequit, zugeben können. Sie ist dabey
jedoch, nach deren Wittgensteinischen Schwalter selstigen
Geständsniß in Possessione solitaria percipiendi reditus omnes
geblieben, daß also auf allen Fall in dem Hauptwerck nicht die geringste
Abänderung vorgefallen et." (Anm.: 15) Doch die
Macht des Kaisers reichte nicht bis in den Westerwald.
Da stirbt am 6. Juli 1643 der Wittgensteiner Graf Ludwig Casimir. Nach der Saynschen Chronik wurde er ermordet. (Anm.: 16 ). Seine Söhne Ludwig, Wilhelm und Christian schlagen einen Vergleich vor, um den Erbstreit zu beenden. Aber Gräfin Loysa Juliana fühlt sich im Recht und will weiter um die Erbfolge für ihre Töchter kämpfen. Nun kommt es zu neuer militärischer Eskalation, denn Christian von Wittgenstein (Anm.: 17), ranghoher Offizier im Dienst von Churköln unter dem Oberbefehl des Herzog Bernhard von Weimar, hatte sich bereits 1642 im Feldlager zu Neuß von seinen beiden Brüdern das Mandat auf die Erbfolge übertragen lassen. Er bildete mit Unterstützung Churkölns ein Söldnerheer und marschierte in Altenkirchen ein. Moser berichtet:
"Hierauf kame Graf Christian aus dem Erz - Stifft Cölln von der Weymarischen Armee, nahme das Amt Altenkirchen weg, zoge daselbst und da herum alle Gefälle, sie gehörten zum Lehen, Eigen- oder Wittumb, ein, nöthigte die Unterthanen auch einzeln, ihme zu huldigen, drohete der Wittwe gar, ihr den mit Lehen - herrlichem Consens verschrieben- und eingeraumten Wittums - Siz Fridewalde selbsten zu nehmen, tractierete die von der Ober - Vormundschafft nach Altenkirchen verordnete Beamte hart, liesse sich auch coram Notario & Testeibus verlauten; Er wollte mit 1000den und mehrern begegnen und sein Leib und Leben dabey aufsetzen. Ferner nahme er die Höfe Schönenberg und Wallertoh weg und zwange die Unterthanen zur Huldigung." (Anm.: 18 )
Neben Stadt und Amt Altenkirchen besetzte Graf Christian den Bann Maxsain (ein Annex südlich von Hachenburg), den Grund Burbach (Grenzgebiet östlich von Friedewald) und die Vogtei Roßbach. (Anm.: 19 ) Anschließend vertrieb er die Laacher Beamten aus Bendorf. Da die Gräfin weitere Eskalation befürchtet, wandte sie sich an ihren Beschützer, den Landgrafen Georg von Hessen - Darmstadt. Dieser schickte sofort ein großes Truppenkontingent., so dass sich die Churkölner Söldner unter Graf Christian wieder zurückziehen mussten. Aber dies konnte Churtrier nicht hinnehmen und stellte mit seiner militärischen Überlegenheit die alten Verhältnisse wieder her. Im Kräftespiel der Mächtigen und noch dazu als Frau hatte die Gräfin keine Karten in der Hand. Eigentlich konnte sie nur klein beigeben und sich auf ihrem Witwensitz Schloss Friedewald einrichten. Doch die Gräfin war eine starke Frau, auch jetzt gab sie nicht auf.
Anmerkungen | |
1 | Im März 1635 hatten spanische Truppen Trier erobert. Der Kurfürst, Philipp Christoph von Sötern, wurde gefangen genommen, und kam für 10 Jahre in Wien in kaiserliche Haft. 1645 wurde er aus der Haft entlassen und durch den Westfälischen Frieden voll rehabilitiert. |
2 | Als Bestrafung hatte der "Winterkönig" Friedrich 1623 die Pfälzer Churwürde verloren; sie wurde dem bayerischen Herzog Maximilian I. auf Lebenszeit verliehen. Bei den Verträgen mit Frankreich und Schweden 1632 musste Churtrier die Festung Ehrenbreitstein und die Philippsburg (Braubach) an die Franzosen übergeben, damit diese den Mittelrhein kontrollieren konnten. 1637 ergaben sich die französischen Truppen auf dem Ehrenbreitstein den kaiserlichen Truppen. |
3 | Moser § 84 |
4 | Saynsche Chronik 56 |
5 | Dahlhoff 28 |
6 | Gensicke Hellmuth, Landesgeschichte des Westerwaldes, Wiesbaden 1958, S. 171 |
7 | 14.10.1636 und 9.1.1637 Erlasse gegen Churköln, den Bischof von Osnabrück und die Grafen von Wartenberg; 11.1.1637 Erlass gegen die Abtei Laach; (Dahlhoff 28). |
8 | Alle Daten aus der Saynschen Chronik. |
9 | Hauptarchiv Koblenz, Urkundennachtragsband Abt. 30, Nr. 7893, Archivierungstext. Am 2. Mai 1643 wird diese Belehnung auf die beiden Töchter übertragen. ebd. Nr. 8132. |
10 | Findbuch 30, Nr. 8091, Hauptarchiv Koblenz |
11 | Die Abtei stand unter dem Schutz des Trier Kurfürsten und gehörte zum katholischen Lager, fand deshalb die Unterstützung der Kaiserlichen Juristen.. |
12 | Der französische König war nach der Eroberung von Trier durch spanische Truppen und der Gefangennahme des Churfürsten 1635 in den Krieg eingestiegen. |
13 | Moser Cap.9, §3 |
14 | Moser § 103 und § 114.1. Gegenüber dem Friedenskongress spricht die Gräfin ihr Bedauern aus, dass sie aufgrund ihrer Finanzen nicht nach Osnabrück kommen und so wie beim Regensburger Reichstag persönlich erscheinen könne. Der Reichstag war die Versammlung der Reichsstände (Kurfürsten, Fürsten, Städte) mit dem Kaiser und tagte seit 1549 nur noch in Regenburg. Ab 1663 wurde der Reichstag nicht mehr aufgelöst und tagte als Immerwährender Reichstag. Regensburg wurde auch Sitz für 70 Gesandtschaften ausländischer Staaten. |
15 | Moser § 85 |
16 | S. 93 |
17 | Dahlhoff charakterisiert ihn als "rohen Krieger" (29). |
18 | Moser § 108 |
19 | Gensicke 342 |
Exkurs : Information zur politischen Situation 1632 - "Die Schlacht bei Lützen und der Tod von Gustav Adolf"Im Frühjahr 1632 zog der Schwedenkönig weiter nach Süden. Im Mai 1632 wurde München erobert. In dieser Notlage des katholischen Lagers berief Kaiser Ferdinand II. den entlassenen General Wallenstein wieder zum Oberbefehlshaber der kaiserlichen Truppen und stattete ihn mit größeren Vollmachten aus als zuvor. Am 16. November 1632 begegneten sich die Heere Wallensteins und Gustav Adolfs in der Schlacht bei Lützen, in welcher der schwedische König den Tod fand. Die Schweden kämpften unter der Leitung des Reichskanzlers Axel Oxenstierna und der Generäle Horn und Baner weiter und setzten sich im Rheinland und im Westerwald fest, unterstützt durch Truppen des Pfalzgrafen Christian von Birkenfeld unter der Führung des Generals Bernhard von Sachsen-Weimar. Durch eine Allianz mit dem französischen König, versuchte der Trierer Kurfürst, Philipp von Sötern, die Schweden zurückzudrängen. Es war vergeblich und er bezahlte seine "landesverräterischen" Initiativen mit 10 Jahren Kerkerhaft in Wien. |
Die Gräfin Loysa Juliane "bevollmächtigte am 24. November 1645 von ihrer Residenz Friedewald aus, ihren getreuen Jodokus Henner, unter Rath und Beistand des Dr. Justus Sinoll, Hessischer Geheime - Raths, die Session (>Besitzrechte) und das Votum der Grafschaft Sayn zu beobachten, was proponiert wird anzuhören, und was zur Erlangung des lieben Friedens dienlich und für unsere Zustände erforderlich ist, deliberieren (>erörtern) zu helfen." (Anm.: 1 )
Loysa Juliana ließ das Gutachten drucken und wandte sich dann über den hessischen Landgrafen an den Friedenskongress in Münster / Osnabrück. Dieses Unterfangen war mehr als tollkühn, denn damit begab sie sich in den Machtpoker der politisch Mächtigen. Außerdem wusste die Gräfin, daß unter den einflussreichen Gesandten des Kongresses ein Wittgensteiner war, nämlich Graf Johann zu Wittgenstein, der mit Sicherheit die Interessen der gegnerischen Wittgensteiner Familie und nicht die der Gräfin vertreten würde. (Anm.: 2) Auch bei allem Einsatz für die Erbrechte ihrer beiden Töchter, wusste die Gräfin um ihre schwache Rechtsposition, denn das spätmittelalterliche Recht präjudizierte die Erbfolge über die männlichen Nachkommen. Die Wittgensteiner hatten mit Sicherheit bessere Karten. Die Gräfin hatte außerdem Churköln und Churtrier sowie die mächtige Abtei Laach als Gegner. Sie musste auch damit rechnen, dass der päpstliche Gesandte, Bischof Fabio Chigi (der 1655 als Alexander VII. Papst wurde) all seinen Einfluss einsetzen würde, um die Anliegen der geistlichen Kurfürsten durchzusetzen. (Anm.: 3) Nicht zu unterschätzen war auch die Tatsche, dass die Verhandlungen in Münster / Osnabrück eine "reine Männersache" waren. Zwar verhandelte die schwedische Gesandtschaft im Auftrag der schwedischen Königin Christine, einer Tochter von Gustav Adolf, aber die Königin war noch minderjährig. Die Frauen in der Begleitung der Gesandten waren in Münster und Osnabrück lediglich für die gesellschaftlichen Festivitäten und das Privatleben der Gesandten wichtig.
Mit Sicherheit hat der Wittgensteiner Graf Johann eine Schlüsselfigur gespielt. Franz Prinz zu Sayn - Wittgenstein schildert dessen Einzug sehr anschaulich: "1645 zog Johann Wittgenstein als brandenburgischer Hauptgesandter mit dem Beigesandten und glänzendem Gefolge in Münster ein. Der Adel der zu Brandenburg gehörigen Herzogtümer Kleve und Berg und der Grafschaft Ravensberg begleiteten ihn. In vier Karossen fuhren ihm die kaiserlichen, schwedischen und spanischen Gesandten entgegen, begleitet von dem Stadtkommandanten, Bürgermeister und Rat. Die Kanonen auf den Wällen wurden gelöst. Besatzung und Bürgerwehr standen unter den Waffen und gaben mehrere Salven ab. In gleicher Weise verlief der Einzug in Osnabrück." (Anm.: 4)
Noch prächtiger war der Einzug von Henri II d'Orleans, Herzog von Longueville und Hauptgesandter Frankreichs. Er wurde von 29 Vertretern des französischen Hochadels begleitet. 28 Diener und 24 Lakaien sowie 36 Leibgardisten standen zu seiner persönlichen Verfügung. Allein für die Küche hatte er 40 Köche und im voraus 100 Wagen mit Wein nach Münster geschickt. Mit seiner Gemahlin, Anne de Bourbon, die ihm ein Jahr später nachfolgte, war der Herzog mit seinen Festen gesellschaftlicher Mittelpunkt des Kongresses. (Anm.: 5 )
Von dem spanischen Gesandten Graf Peñaranda wurde der Satz "Münster ist ein Freudental" überliefert, mit der er das sorglose und luxuriöse Leben während des Kongresses beschrieb. Das Ratsprotokoll v. 9. Jul 1647 präzisiert: "allem Ansehen nach mögte es hie in der Statt wol heißen im Freudenthal, das es aber außerhalb der Statt wol hieße im Jammerthal." (Anm.: 6)
Münster war eine Insel inmitten des Elends des
dreißigjährigen Krieges. Die Selbstdarstellungssucht der Gesandten
zog viele Künstler nach Münster / Osnabrück. Der damals
weltbekannte holländische Maler Gerard Ter Borch kam mit der
niederländischen Gesandtschaft am 11. Januar 1646 nach Münster und
eröffnete eine große Werkstatt, wo er wie am Fließband
Porträt und Auftragsbilder malte. Von ihm stammt das Ölgemälde "
Einzug des Gesandten Adraen Pauw in Münster" ( 100 x 161,5 cm), auf dem
der Gesandte der Niederlande mit einer sechsspännigen Kutsche, ein
Privileg für die Delegationsleiter souveräner Staaten, nach
Münster einreist. Auch das berühmte Bild von der Beschwörung des
spanisch - niederländischen Friedensvertrages (46 x 60 cm), dessen
großflächige Kopie heute im Friedenssaal von Münster
hängt, stammt von Ter Borch.
Auch zahlreiche Goldschmiede kamen von
ganz Europa nach Münster / Osnabrück, da die Gesandten ständig
wertvolle Präsente brauchten.
Im Hintergrund wurde um Land und Leute gerungen und gepokert. Da alle Entscheidungen und Kompromisse den Regierungen - über die Kaiserliche Post - zugestellt werden mussten, gab es ständig Pausen, wo die Verhandlungen buchstäblich ausgesetzt waren. Hier gab es Raum und Zeit für Feste, Theater- und Balletaufführungen, Empfänge und Reisen.
In diese Welt wagte sich die Gräfin mit ihrem Anliegen.
Im April 1646 ließ die Gräfin Loysa Juliana in Osnabrück ein Memorandum vorlegen, in dem sie im Namen ihrer beiden Töchter Ernestina und Joannette den Kongress um Hilfe bat. Die Gräfin erklärte, dass sie aufgrund fehlender Mittel nicht persönlich kommen könne. Sie beklagte sich über das Unrecht, das ihr seitens Churtrier und Churköln angetan sei, wies auf die militärische Usurpation durch ihren Verwandten Christian zu Wittgenstein hin und berief sich auf den Rechtstitel eines "Kunckel - Lehens" (Anm.: 7). Die Gräfin bat um Restitution ihrer Rechte auf Hachenburg, das von Churköln besetzt war, und auf die Ämter Sayn und Freusburg, die Churtrier an sich gerissen hatte. Sie bat auch um Hilfe gegen den Abt von Kloster Laach und den Freiherrn von Metternich, die "ihro den Flecken Bendorff am Rhein entzogen hätten (Anm.: 8) .
Graf Johann zu Wittgenstein, der in Osnabrück " in Leburs Hofe ..am Neuen Graben neben dem Alten Tor",(Anm.: 9 ) seinen Wohnsitz hatte, legte in seiner Eigenschaft als Gesandter der Wetterauer Grafen sofort Protest ein und bat, "dieses unbegründete Anbringen nicht zu attendieren, sondern ab Actis publicis zu renoviren" (>als Antrag zu entfernen) (Anm.: 10)
Am 19. Juni legte Graf Johann ein juristisches Gutachten vor, in dem darauf hingewiesen wird, "daß nicht allein im Hause Sayn, sondern auch in andern benachbarten Gräflichen Häusern auf dem Westerwald und in der Wetterau, exstantibus Masculis a communi stipite ortis, die Weibspersonen in Succssionibus, praesertim feudalibis, nicht zugelassen werden (Anm.: 11) ; nun stammeten alle Grafen von Sayn und Wittgenstein von Graf Gottfried von Sayn her, und er (Anm.: 12) sey nächster Successor, Possessor und Landes=Herr; die Frau Wittwe habe zwar als Vormünderin die Regierung Namens ihres Sohns geführte, nach dessen Tod aber hätten die Agnaten (Anm.: 13 ) die Grafschaft in Besitz und die Huldigung darinnen eingenommen, die Regierung und Führung der Processe aber, in Abwesenheit und bey Minorennität der nächsten Successoren, zwar der Frau Wittw administratorio nomine anvetrauet, doch daß die Haupt - Disposition und Exercitium Actuum Jurisdictionalium bey denen Agnaten geblieben. Er habe also An. 1642 sich als nächster Erbe der Grafschafft genähert, und seye ihme von seinen Vettern, welche An. 1636 während seinem Abwesen und Minorennität den Besitz ergriffen, derselbe wieder abgetretten worden, worauf er die Huldigung eingenommen, welches kein Land=Friedenbruch seye." (Anm.: 14)
Gräfin Loysa Juliana ließ sich auf die juristische Argumentation ein und argumentierte in einem neuen Schreiben v. 10. Oktober 1646 (Anm.: 15 ) :
1. Die beiden Grafensöhne Johann und Engelbert hätten sich (1294) die väterlich - mütterliche Erbschaft in der Weise geeinigt, dass Johann als der Ältere die Grafschaft Sayn und die Hälfte von Homburg und Vallendar erblich übernahm, während Engelbert für sich und seine Nachkommen auf die Grafschaft Sayn zu verzichtete.
2. Die weibliche Erbfolge sei in der Sayner Geschichte Sayns mehrmals praktiziert worden. (Anm.: 16)
Bereits im September 1646 hatte der kaiserliche Gesandte in Osnabrück, Reichshofrat Johann Crane (Anm.: 17) , eine Kommission eingesetzt, um die Aktenlage zu überprüfen. Als Mitglieder der Kommission wurden ernannt: die beiden Nassauer Grafen Heinrich und Ernst Casimir, der Erbacher Graf Albrecht und der Casteller Graf Wolf Georg. Aufgabe der Kommission war die Herbeischaffung der Originalakten, ihre Sichtung und eine Vermittlung zwischen den Parteien. Da nach 8 Monaten die Akten immer noch nicht vollständig waren, wurde die Gräfin Loysa Juliana durch Schreiben v. 5. Mai 1647 angewiesen, Kopien ihres Archivs anfertigen zu lassen und an den Grafen Christian zu Wittgenstein auszuhändigen. Aber die Gräfin begann jetzt offensichtlich zu taktieren, um Zeit zu gewinnen. Jedenfalls weigerte sie sich beharrlich und immer wieder, Akten herauszugeben, wenn nicht zuvor Graf Christian ihre Restitution unterschrieben hätte. Wahrscheinlich wurde der Gräfin schon sehr frühzeitig signalisiert, dass sie durch die schwedische Delegation unterstützt würde.
Folgende Faktoren sind in der geschichtlichen Literatur zu finden, die den Umschwung zugunsten der Gräfin und ihrer Ansprüche begünstigt haben dürften:
Da war zunächst die Gunst der Schweden. Bereits am 15. Oktober 1641, also lange vor dem Kongress, hatte Johann Oxenstierna (Anm.: 18) in seiner Eigenschaft als schwedischer Gesandter dem Reichsrat als Ziel der Verhandlungen mitgeteilt: "Die Ausdehnung der Amnestie auf alle Stände und Städte sowie auf alle diejenigen, die durch den Krieg der verflossenen Jahre ihrer Fürstentümer, Grafschaften, Herrschaften, Länder und anderer Würden und Rechte verlustig gegangen sind und namentlich diejenigen, die sich Ihrer K(önigklichen) M(ajestä)t und der Krone Schweden angeschlossen hatten." (Anm.: 19 ) Die Gräfin Loysa Juliana konnte die Schweden daran erinnern, dass sie in Frankfurt von König Gustav Adolf persönlich empfangen worden war, was ein besonderes Privileg war, und auf des Königs Anweisung für sich und die Grafschaft Sayn militärischen Schutz erhalten hatte. Beim Kongress spielten die persönlichen Beziehungen eine beträchtliche Rolle. Für die schwedische Delegation zählte die Gräfin zu den Verbündeten. Es muss den Schweden ein Anliegen gewesen sein, die Gräfin als Freundin und Verbündete in der Öffentlichkeit erscheinen zu lassen.
Als zweiter Faktor ist die Verbesserung der Rechtsposition der Gräfin zu nennen, denn die schwedische Delegation setzte 1646 durch, dass das Jahr 1624 als Normaljahr angenommen wurde. Dies bedeutete, dass die Rechte und Besitztümer welche die Katholiken und die Protestanten 1624 besessen hatten, als Ausgangspunkt für die Verhandlungen gelten sollten, wenn es auch bei den Verhandlungen ein ständiger Streitpunkt war, ob rechtmäßiger oder faktischer Besitz gemeint sei. 1624 waren zwar die kaiserlichen Truppen in die Grafschaft Sayn eingedrungen und hatten sich in Altenkirchen festgesetzt. Doch dies war eindeutig ein aggressiver Akt. Es gab noch keine Entscheidung des Reichskammergerichtes zu Gunsten von Trier und der Abtei Laach. Die Rechtslage von 1624 sprach also zu Gunsten der Gräfin, auch wenn weiterhin umstritten war, welches Erbrecht nach dem Tod des Erbprinzen Ludwig Geltung hatte.
Dritter Faktor war die Heirat der der Erbprinzessin Johannetta mit dem Landgrafensohn, Johann von Hessen - Darmstadt, 17.9.1647. (Anm.: 20 ) Johannetta war 15 Jahre, ihr Gatte bereits 38. Man kann also davon ausgehen, dass es sich um eine "Zweckheirat" handelte. Die Landgrafen zählten seit Philipp "dem Gutmütigen" zu den Vorreitern des deutschen Protestantismus. Philipp führte 1526 in der Landgrafschaft Hessen die Reformation ein und war einer der Gründer des Schmalkaldischen Bundes. Nach der Teilung des Landes unter die vier Söhne übernahm Ludwig die Teilgrafschaft Hessen - Darmstadt. Dieser war verheiratet mit der Kurfürstentochter Magdalena von Brandenburg. Johann war ihr Sohn und hatte damit den 1608 verstorbenen Brandenburger Kurfürsten Georg zum Großvater. Als schwedischer Regimentskommandeur hatte Graf Johann enge Beziehungen zu den Schweden und hatte sich nach dem Tod seines Onkels Georg, des Herzog von Braunschweig, für die Einleitung der Friedensverhandlungen eingesetzt.
Viertens spielte zweifellos das Interesse des Trierer Churfürsten Christoph von Sötern eine große Rolle, der 1645 aus der zehnjährigen Kaiserlichen Haft in Wien nach Trier zurückkehren durfte und nun auf seine Restitution angewiesen war (Anm.: 21). In dem politischen Spiel von "Nehmen und Geben" der Verhandlungen, war die Restitution von Churtrier wichtiger als die Rechtsansprüche von Churköln.
Fünftens und von besonderer Bedeutung waren die Verhandlungen über das Bistum Minden. Der Große Kurfürst von Brandenburg wollte einen territorialen Ausgleich, wenn Pommern zum Teil den Schweden übergeben würde. Zu diesem Ausgleich gehörte auch das Bistum Minden, auf das aber der Bischof von Osnabrück, Franz Wilhelm Graf von Wartenberg, nicht verzichten wollte. Im politischen Schachspiel unterstützten der französische Gesandte Graf d' Avaux und der Kaiserliche Gesandte Graf Trautmannsdorf die Anliegen des Osnabrücker Bischofs. Aber der Konflikt um das Bistum Minden führte schließlich zum Stocken der Verhandlungen, so dass der schwedische Gesandte Graf Salvius deshalb drohend schrieb: "Wir sind bereit, es auf Frankreichs Absonderung ankommen zu lassen". Wie dramatisch diese Auseinandersetzung war, lässt sich darin erkennen, dass Graf Trautmannsdorf schließlich verstimmt abreiste und den Fortgang der Verhandlungen dem Kaiserlichen Gesandten Isaak Volmar überließ, der gegenüber den Forderungen der protestantischen Seite wesentlich gemäßigt war. (Anm.: 22) Für Graf Johann von Wittgenstein mussten deshalb diese Verhandlungen zu Gunsten des Großen Churfürsten immer an erster Stelle stehen. Der Einsatz für die Wittgensteiner Interessen stand immer ab zweiter Stelle.
Es spricht sehr viel dafür, dass das unbedeutende Sayner Problem zu einem Joker im Kartenspiel der Großen wurde, zu einem "Zünglein an der Wage". Und weil für alle zu viel auf dem Spiel stand, wurde schließlich ein Kompromiss geschlossen, bei dem die Restitution zugunsten der Gräfin Loysa Juliana zwar ein Nebenschauplatz war - aber eben als Joker besonderes Gewicht bekam.
Moser schildert den Verlauf (Anm.: 23) : Bei den Beratungen der evangelischen Reichsstände am 10. Januar 1648 wurde die Restitutionsforderung der Gräfin Louysia Juliana in den offiziellen Katalog aufgenommen. Interessant ist die Reaktion des Gesandten von Pommern: "Die Sainische Sache müsse er, Gesandter, cum Collegiis deliberieren (>beraten); Die werde das Friedens-Werck auch nicht hindern." Der Gesandte von Mecklenburg regte salomonisch an: "Sayn mag seine Sache rechtlich ausführen", doch der Gesandte für Weissenburg schrieb ohne wenn und aber: "Sayn restituatur" (Wiederherstellung der alten Rechte). Allein der Hauptgesandte von Churtrier, Hugo Friedrich Freiherr von und zu Elltz, (Anm.: 24) spielte eine neue Karte gegen die Gräfin aus: Im Hinblick auf: "eine Heyrath mit dem Landgrafen zu Hessen und einem Saynischen Fräulein" wolle Churtrier seine Rechte auf die Freusburg und das Amt Vallendar nicht aufgeben und werde hierin von Churköln unterstützt, denn "beyde Chur=Fürsten (wollten) lieber den Frieden sich zerschlagen lassen, als hierinnen weichen wollten."
Jetzt griff Graf Johann von Wittgenstein noch einmal ein, um wenigstens einen Kompromiss zu erreichen. Im Januar 1648 äußert er sich zu der von Schweden und Kaiserlichen vorgelegten Deklaration, "daß er aus dem Aufsatz ersehe, wie daß man den § Domus Sain & Wittgenstein &c. unter diejenigen Sachen referirte, so annoch auf Vergleich stünden. Nun wolle er nicht verhoffen, daß man Evangelischen Theils, das Gräfliche Hauß Wittgenstein deserire (>im Stich lassen), dann (>da) dieses gleichwohl eine Sache, so zwischen den Kayserlichen und Königlichen Schwedischen abgeredet und verglichen sey. Gütliche Tractaten werde er und seine Mit-Interessenten nicht ausschlagen "(Anm.: 25) . Doch die Nachricht von der Heirat des "Gräflich - Saynischen Fräuleins" Johannetta mit dem Landgrafen Johann von Hessen - Darmstadt hatte die Position der Gräfin wesentlich gestärkt. Der Kaiserliche Gesandte in Münster, Reichshofrat Isaak Volmar hielt "des Grafen von Wittgenstein Begehren in der Saynischen Sache vor unrecht und unbillig." (Anm.: 26) Im März 1648 kommt es zum Durchbruch zugunsten der Gräfin: Chur-Köln erklärt sich bereit, das Amt Hachenburg an "die Saynische Wittib und Töchter zu restituieren. Was aber Freyßburg und Valendar anbetrifft, dabey sey Chur=Trier interessiret (> Die Interessen von Churtrier werden nicht angetastet). Illi (>auch dort) : Chur =Cölln sey erbötig, die Gräfliche Wittib und Töchter zu restituieren, aber wegen Freyßburg und Valendar sey es auf gütlichen Vergleich zu stellen, inmassen denn der Brandenburgische Abgesandte, Graf von Wittgenstein sage, daß solches am Werck sey". (Anm.: 27)
Am 6. April 1648 legen die Evangelischen Reichsstände ein Papier vor, in dem für die Gräfin und ihre Töchter die Restitution (> Rückgabe) von Schloss und Amt Hachenburg durch Churköln an die Gräfin Louysia Juliana und ihre Töchter für das Vertragswerk vorgeschlagen wird. Eingeschlossen werden sollte Bendorf, auf das der Abt von Laach verzichten müsse. Die Besitzrechte um die Freusburg und das Amt Vallendar sollten aus dem Vertragstext herausgenommen werden, aber mit dem Vermerk "ad Protocollum". Die Gräfin und Churtrier hatten damit beide einen Teilsieg. Aber die weiteren Weichen standen zugunsten der Gräfin.
Graf Johann von Wittgenstein hat dann offensichtlich noch einmal einen Vorstoß zugunsten seiner Familie gewagt. Moser berichtet:
"Heute habe der Graf von Wittgenstein vorschlagen lassen, daß die Wittwe zwar in Possess gesetzt werden möchte (>Übertragung der Besitzrechte), jedoch allein nur administratio nomine (> als Verwalterin, ohne dass die Erbfolge damit geklärt war )" (Anm.: 28) Doch Graf Johann hat keine Chancen, denn für die schwedische Seite ist die Sayner Sache eine Art "Zünglein an der Wage". "Die Schwedischen antworteten hierauf: Was nun die Hachenburgische Sache anbetreffe, so hätten sie gestern dem Grafen von Wittgenstein die abgefasste Clausul zugeschickt, der alsbald contestiret (>bestätigt) habe, es werde dadurch gefährdet, wollte nicht hoffen, das es dahin gelangen sollt."(Anm.: 29 )
Entsprechend der sehr weitschweifigen Arbeitsmethode des Kongresses gab es noch eine Fülle von weiteren Stellungnahmen, Noten und Eingaben. Letztlich aber setzten sich die Schweden mit ihrem Text durch. Der § 36 des IV. Artikels des Osnabrücker Friedensvertrages lautete:
Vidua & Filiae Ernesti Comitis Sainensis
restituantur in eam possesionem arcis, oppidi et Praefecturae Hachenburg, cum
pertinentiis, ut & pagi Bendorff, in qua fuerunt ante destituionem, salvo
tamen jure cujusvis &c.
"Die verwitwete
Gräfin zu Sayn soll in Schloß, Stadt und Amt Hachenburg samt
Zubehör sowie in die Herrschaft über das Dorf Bendorf, die ihr vor
der Einsetzung gehörten, unbeschadet der Rechte anderer wiedereingesetzt
werden." (Anm.: 30)
Die Verschiebungen durch die Friedensverträge von Münster und Osnabrück waren gewaltig. Schweden und Frankreich vergrößerten ihren Einfluss. Deutschland wurde praktisch geteilt: Der Norden wurde protestantisch unter der Führung des Brandenburgischen Großen Churfürsten Friedrich Wilhelm - der Süden wurde katholisch unter Führung des Bayerischen Churfürsten. Die Macht des Kaisers wurde auf die österreichisch - ungarischen Erblande eingegrenzt. Die Geistlichen Fürstentümer Mainz, Köln und Trier behielten ihre Selbstständigkeit.
Demgegenüber war die Teil - Restitution des "Domus Sain" (>Haus Sayn) für Europa unbedeutend, nicht aber für die Gräfin und ihre Familie. "Nomine Domini Electoris Brandenburgici" (> Im Namen des Herrn Kurfürsten von Brandenburg) unterschrieb "Joannes Comes in Sain et Witgenstein" (> Johannes Graf in Sayn und Wittgenstein) als Vertreter der protestantischen Reichsstände die Verträge und gab so der Gräfin Loysa Juliana ihre Erbrechte zurück.
Die Umsetzung der Beschlüsse des Friedenskongresses zog sich noch lange hin. Die Grafen von Wartenberg versuchten zunächst ihren Anspruch auf Hachenburg durch eine Heirat zwischen Graf Ferdinand Ernst zu Wartenberg mit der Sayner Erbprinzessin Ernestine zu sichern. (Anm.: 31) Als dieses Vorhaben scheiterte, musste Churköln die Lehensverleihung an die Wartenberger zurückziehen. Schloss, Stadt und Amt Hachenburg sowie die Weinzehnt zu Ernst an der Mosel wurden freigegeben. (Anm.: 32 ) Am 22. Februar 1649 konnte Gräfin Loysa Juliana im Namen ihrer Töchter Ernestina und Johannetta in Hachenburg die Huldigung entgegen nehmen. (Anm.: 33) Es dauerte noch mehr als zwei Jahre, bis Bendorf von den Beamten der Laacher Abtei übergeben wurde und sich die Söldner des Trierer Churfürsten zurückzogen. Am 14 Juli 1651 (Anm.: 34) empfing die Gräfin Loysa Juliana im Namen ihrer Töchter die Bendorfer Huldigung. (Anm.: 35 ) Die Abtei behielt lediglich den Niederhof aufgrund der früheren Rechtstitel. Ihre Eingabe beim Reichskammergericht in Goslar mit Hinweis auf den Rechtsvorbehalt des § 36 blieb wirkungslos. In den Städten und Orten, die unter den landesherrschaftlichen Einzugsbereich der Gräfin kommen, ließ diese umgehend die Bildung von lutherischen Gemeinden zu. (Anm.: 36) Die rigorose Kirchenpolitik der früheren Jahre (also Vertreibung aller Pfarrer und auch Bürger, die sich der landesherrschaftlichen Konfession nicht anschlossen), war aber nicht mehr möglich. In Hachenburg, Hamm und Bendorf wurden lutherische Gemeinden gegründet. Aufgrund der Unruhe in der Bevölkerung wurden aber in Hamm und Hachenburg neue reformierte Pfarrstellen mit verminderten Einkünften eingerichtet. Lichtenberger weist darauf hin, "daß es bei diesen zwangsweisen Umbildungen der Pfarrstellen nicht immer ohne Reibungen abging, ist wohl selbstverständlich." und berichtet von Daaden als seltene Ausnahme, "daß dort die beiden Kirchengemeinden in Ruhe und Frieden sich auseinandersetzten. Der lutherische und reformierte Geistliche wechselten in der Weise ab, daß an einem Sonntag der lutherische Pfarrer beiden Gemeinden predigte und am darauf folgenden Sonntag versah der reformierte Geistliche bei beiden vereinigten Gemeinden denselben Dienst." (Anm.: 37) In der Chronik der Gemeinde Schöneberg wird erwähnt, dass die Gräfin zwar öfters die Gemeinde besuchte und auch die Gründung einer lutherischen Gemeinde anregte. (Anm.: 38) Aber erst 1665 sei dies gelungen. (Anm.: 39) Wie hier in Schöneberg gab es dann zwei protestantische Gemeinden nebeneinander, wobei den reformierten Gemeinden jetzt die landesherrschaftliche Privilegierung fehlte.
Im Januar 1652 legte die Gräfin Loysa Juliana ihre Vormundschaft nieder und zog sich nach Schloss Friedewald zurück. Die Rückgabe der Freusburg (1652) und des Amtes Altenkirchen (1662) konnte sie noch erleben.
Exkurs : Information zur politischen Situation 1648"Wie es zum Friedenskongress kam?"Der nun bald dreißig Jahre andauernde Bürgerkrieg in Mitteleuropa (Anm.: 1 ) hatte viele Städte und Dörfer zerstört, Handel und Landwirtschaft ruiniert und Deutschland entvölkert. Wie nach der großen Pest um 1350 gab es wieder Landschaften, die praktisch menschenleer waren. In großen Teilen Schwabens, der Pfalz, Thüringens, Sachsens und Brandenburgs war die Bevölkerung zu mehr als zwei Dritteln ausgerottet. Böhmen, Bayern, Hessen und die übrigen Gebiete Brandenburgs und Sachsens verloren etwa die Hälfte ihrer Einwohner. Der Norden und Westen Deutschlands war mit Toten bis zu 33% der Bewohner relativ gering betroffen. Die Einwohnerschaft Deutschlands ging von 1618 bis 1648 von 21 Millionen auf rund 13 Millionen zurück. Die kriegführenden Parteien (Kaiser und katholische Reichsstände, Schweden und protestantische Reichsstände) standen militärisch vor einer Pattsituation und hatten zunehmend Schwierigkeit, ihre Söldnerheere zu versorgen. Für die von allen Seiten nun gewollten Friedensgespräche wurden die beiden nicht zerstörten und zentral gelegenen Städte Münster und Osnabrück ausgesucht und mit besonderen Schutzrechten versehen. (Anm.: 2 ) Um Spannungen zu vermeiden konzentrierten sich die protestantischen Vertreter in Osnabrück . Die Verhandlungen erfolgten im wesentlichen durch Austausch von Noten und Gespräche in kleinen Gruppen. Für den ständigen Kontakt der Gesandten richtete die kaiserliche Post von Thurn und Taxis eigene Verbindungen nach Madrid, Paris, Rom und den Niederlanden ein. Der Kongress hatte als Ziel die Beendigung des Krieges durch einen Interessenausgleich der Parteien und eine politische Neuordnung Europas. http://www.stefanjacob.de |
Exkurs : Johann VIII. zu Sayn - Wittgenstein -"der Gesandte des Großen Kurfürsten von Brandenburg"Johann war der Sohn des Grafen Ludwig zu Sayn - Wittgenstein, Oberamtmann des Pfälzer Kurfürsten in Simmern. Mit 19 Jahren besuchte er das landgräfliche Collegium in Kassel. Bei einer Reise nach Holland schloss er sich den Truppen des Markgrafen von Baden an und wurde Offizier in einem Reiterregiment. Dann wechselte er in den Dienst des Herzogs Christian von Braunschweig (Der tolle Christian genannt) und war bei der Schlacht bei Stadtlohn dabei, wo der kaiserliche General Tilly die protestantischen Truppen vernichtend schlug. Als einzig überlebender Sohn übernahm er als Johann VIII. zu Sayn-Wittgenstein die Erbfolge der Grafschaft. 1629 Heiratet er Auguste Gräfin von Waldeck. Als Vertreter der Wetterauer Grafen schloss er 1632 mit König Gustav Adolf ein förmliches Bündnis und leitete unter dem schwedischen General Horn ein Reiterregiment. 1635 kehrte er in die Grafschaft zurück, sieht aber hier aufgrund der Kriegsunruhen keine Gestaltungsmöglichkeit und tritt in den Dienst des Großen Kurfürsten von Brandenburg. Mit Rücksicht auf seine guten schwedischen Kontakte wird er vom (reformiert - calvinistischen) Kurfürsten zu Weihnachten 1642 zum brandenburgischen Rat "von Haus aus" ernannt, am 24. Mai 1643 zum brandenburgischen Delegaten bei den Friedensverhandlungen in Münster / Osnabrück. Graf Johann hatte als Hauptaufgabe, die Brandenburgischen Rechte auf Pommern zu sichern. Zusätzlich vertrat er die Interessen der Wetterauer Grafschaften. Graf Johann brachte große diplomatische und militärische Erfahrungen mit und kam aus einem vornehmen Adelsgeschlecht. Nach dem Friedenskongress blieb Graf Johann in brandenburgischen Diensten und war sogar zeitweise Stellvertreter des Großen Kurfürsten von Brandenburg Friedrich Wilhelm. Dieser belehnte ihn 1647 mit der Grafschaft Hohenstein. 1657 starb Graf Johann in Berlin (Anm.: 1 ). Anm: 1)
http://www.hoeckmann.de/deutschland/regionen/hohnstein.htm
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Exkurs : Information zu den Ergebnissen des Westfälischen Friedens1648
Übereignung der Bistümer Bremen und Verden, der Städte Wismar und Stettin sowie ganz Vorpommerns (einschließlich Rügen) an die schwedische Königin. Zahlung von 5 Millionen Reichstalern für den Rückzug der schwedischen Truppen. Reichsunabhängigkeit der Schweizer Kantone. Der Große Churfürst von Brandenburg behält Hinterpommern und erhält als Ausgleich für Vorpommern die Bistümer Kamnin, Halberstadt und Minden. Der Herzog von Bayern behält die Kurwürde und erhält die Oberpfalz. Für die Pfalz wird eine achte Kurwürde eingeführt. Der Herzog von Mecklenburg erhält als Ausgleich für Wismar die Bistümer Ratzeburg und Schwerin. Die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens von 1555 werden bestätigt und die Reformierten Reichsstände einbezogen. |
Die Gräfin lebte noch mehr als 18 Jahre in der Abgeschiedenheit von Schloss Friedewald, für das sie 1639 von Kaiser Ferdinand II. das Kaiserliche Protectorium (>Schutzbrief) erhalten hatte, wodurch dieser "sie, ihre Kinder, Räte deren Angehörige, insonderheit Haus und Stadt Friedewald in seine und des heiligen Reiches Protektion nahm und ihr zum Zeichen dessen verstattete, den kaiserlichen Adler und das Reichswappen anzuschlagen." (Anm.: 1). In der Chronik Mauden wird ihr Leben so beschrieben: " Sie war die erste Regentin des Grafenhauses, die Einkehr und Muße zur Betrachtung der architektonischen Schönheit des Schlosses und der Anmut des umliegenden Landes gefunden hat. Die Gräfin gewährte den Friedewaldern großzügige Privilegien und schenkte ihnen das so genannte Bürgergut, ein zu jedem Haus gehörendes Stück Erbland, wogegen die Bürger zur Instandhaltung der Stadtmauer zu sorgen hatten. Am Schloss selbst wurden unter ihrer Leitung Bauten vorgenommen, auf dem Dach ein vom Kaltenborn gespeister Weiher angelegt, ein Gärtner eigens zur Pflege und Anlage eines Barockgartens am Parkeingang angestellt." (Anm.: 2)
1662 starb ihre Tochter Ernestina, Gattin des katholischen Grafen Salentin Ernst von Manderscheid - Blankenheim.
Am 28. September 1670 starb die Gräfin Loysa Juliana im Alter von 66 Jahren im Schloss Friedewald. Im Gedächtnis der Menschen im Westerwald und am Rhein ist sie als "Hungergräfin" geblieben. Vor dem Hochaltar der Schlosskirche zu Hachenburg wurde sie neben ihrem Gatten Ernst und ihrem Sohn Ludwig beerdigt. Ihre Tochter Johannetta ließ zu Ehren ihrer Mutter eine Silbermünze prägen
Vorderseite | Rückseite |
IN MEMORIAM. DNAE LOYSAE IUL IANAE COMITISS. SAIN DE STEMM ERBAC NAT A° 1604 DEFUNCT ANNO 1670 |
INVENI PORTUM
SPES ET FORTUM VALETE Ich fand den Hafen Hoffnung und Stärke Lebet wohl |
IN MEMORIAM DOMINAE LOYSAE IULIANAE COMITISSIMAE SAIN DE STEMMATE ERBACH NATAE ANNO 1604 DEFUNCTAE ANNO 1670 |
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Im Gedenken an die Herrin Loysa Juliana Gräfin (von) Sain Aus dem Geschlecht Erbach Geboren im Jahre 1604 Gestorben im Jahre 1670 |
Anmerkungen
1) Der Reichsadler ist noch heute auf einem Schlosstor in Friedewald gemalt.
2) ebd.
Mit fast unbegreiflicher Durchhaltekraft hat die Gräfin Loysa Juliana für ihre Rechte und das ihrer Familie gekämpft. Dass ihr jahrelanger Einsatz schließlich zum Erfolg führte, ist wie ein Wunder. Aber es war ein Phyrrus - Sieg, der wie in einer griechische Tragödie in die Auflösung der Sayner Grafschaft führte. Doch diese Geschichte wird an anderer Stelle berichtet.
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